Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.05.2004

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   OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03   

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https://dejure.org/2004,4568
OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03 (https://dejure.org/2004,4568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2004 - 8 W 234/03 (https://dejure.org/2004,4568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2004 - 8 W 234/03 (https://dejure.org/2004,4568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsanspruch für die Mitwirkung englischer Anwälte; Anforderungen an die Zubilligung von Mehrkosten eines ausländischen Verkehrsanwalts; Anforderungen an Höhe des Erstattungsanspruchs eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; BRAGO § 52 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 23; BRAGO § 52 Abs. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1581
  • NJW-RR 2005, 800 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 69
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-289/02

    AMOK

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Der Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der Mehrkosten eines Verkehrsanwalts im Ausland (hier: London) wird in der Höhe durch die Gebührensätze des deutschen Rechts begrenzt (teilweise Änderung der Senatsrechtsprechung; Anlehnung an EuGH NJW 2004, 833).

    In einer solchen Beschränkung der Erstattungsfähigkeit auf die Kosten eines deutschen Verkehrsanwalts - neben den Kosten des deutschen Prozessanwalts - sieht sich der Senat im Einklang mit den Erwägungen, die der EuGH im Urteil vom 11.12.2003 (C-289/02 - AMOK; NJW 2004, 833) auf Vorlage durch das OLG München getroffen hat.

  • OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 6 WF 131/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Es ist dem für die Kostenfestsetzung zuständigen Rechtspfleger nicht möglich, solche Honorarrechnungen darauf zu überprüfen, welche Leistungen zur Vermittlung des Verkehrs mit dem deutschen Prozessanwalt im Sinne des § 52 BRAGO erforderlich waren (vgl. auch OLG Frankfurt JurBüro 1985, 1102; Beschl. v. 21.9.1999 - 6 WF 131/99, Bl. 216 f dA).
  • OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00

    Erstattung der Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Nach gefestigter Senatsrechtsprechung ist es für eine ausländische Partei (ohne inländische Vertriebsorganisation) in einem Rechtstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig (iSv § 91 Abs. 1 ZPO) anzuerkennen, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593 (= Leitsätze der zivilrechtlichen Kostenrechtsprechung des OLG Stuttgart, Beiheft zu "Die Justiz" 2001, Nr. 272, 274; ähnlich zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; vgl. Zöller / Herget, ZPO 24. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer"; Thomas / Putzo, ZPO 25. Aufl., § 91 Rn 31; MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., § 91 Rn 62, 72 aE).
  • OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Auch soweit diese generalisierende Betrachtungsweise abgelehnt und eine Einzelfallprüfung nach denselben Kriterien wie bei einer inländischen Partei gefordert wird (zB OLG München MDR 1998, 1054 = NJW-RR 1998, 1692 = RPfl 1998, 538 = AnwBl 1999, 352; Gerold / Schmidt / von Eicken, BRAGO 15. Aufl., § 52 Rn 35; Göttlich / Mümmler / Rehberg / Xanke, BRAGO 20. Aufl., "Verkehrsanwalt" 5.1; Hansens, BRAGO 8. Aufl., § 52 Rn 25 "Ausländ.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1989 - 10 W 85/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    aa) Im Grundsatz ist anerkannt, das sich die Frage der prozessualen Erstattungsfähigkeit von Prozesskosten nach dem jeweiligen Verfahrensrecht am Ort des Prozessgerichts und somit hier nach deutschem Recht richtet (vgl. KG JurBüro 1971, 257; 1971, 622; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 347; Hansens aaO "Ausl. Verkehrsanw.").
  • OLG Dresden, 20.06.1997 - 15 W 808/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Nach gefestigter Senatsrechtsprechung ist es für eine ausländische Partei (ohne inländische Vertriebsorganisation) in einem Rechtstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig (iSv § 91 Abs. 1 ZPO) anzuerkennen, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593 (= Leitsätze der zivilrechtlichen Kostenrechtsprechung des OLG Stuttgart, Beiheft zu "Die Justiz" 2001, Nr. 272, 274; ähnlich zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; vgl. Zöller / Herget, ZPO 24. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer"; Thomas / Putzo, ZPO 25. Aufl., § 91 Rn 31; MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., § 91 Rn 62, 72 aE).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Die hier vertretene Handhabung berücksichtigt zudem, dass das vom Rechtspfleger zu bewältigende Massengeschäft eine typisierende Betrachtungsweise nicht nur zulässt, sondern erfordert (vgl. BGH v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901 = JurBüro 2003, 205).
  • OLG Bremen, 05.06.2001 - 2 W 62/01

    Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Die umfangreiche Einzelfallpraxis der Oberlandesgerichte (vgl auch Riedel / Sußbauer / Keller, aaO, § 52 Rn 34, 42) hat deshalb vielfach nach deutschen Maßstäben hohe Verkehrsanwaltskosten ohne Kürzung als erstattungsfähig festgesetzt (zB OLG Frankfurt JurBüro 1987, 599 = RPfl 1987, 216; AnwBl 1995, 378; OLG Bremen OLGRep 2001, 363).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1986 - 6 W 243/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Die umfangreiche Einzelfallpraxis der Oberlandesgerichte (vgl auch Riedel / Sußbauer / Keller, aaO, § 52 Rn 34, 42) hat deshalb vielfach nach deutschen Maßstäben hohe Verkehrsanwaltskosten ohne Kürzung als erstattungsfähig festgesetzt (zB OLG Frankfurt JurBüro 1987, 599 = RPfl 1987, 216; AnwBl 1995, 378; OLG Bremen OLGRep 2001, 363).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
    Nach gefestigter Senatsrechtsprechung ist es für eine ausländische Partei (ohne inländische Vertriebsorganisation) in einem Rechtstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig (iSv § 91 Abs. 1 ZPO) anzuerkennen, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593 (= Leitsätze der zivilrechtlichen Kostenrechtsprechung des OLG Stuttgart, Beiheft zu "Die Justiz" 2001, Nr. 272, 274; ähnlich zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; vgl. Zöller / Herget, ZPO 24. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer"; Thomas / Putzo, ZPO 25. Aufl., § 91 Rn 31; MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., § 91 Rn 62, 72 aE).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in NJW-RR 2004, 1581, veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Unter Anwendung deutschen Rechts seien nur Kosten der Beklagten in Höhe einer 10/10 Verkehrsgebühr und einer 10/10 Vergleichsgebühr für die englischen Verkehrsanwälte erstattungsfähig.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09

    Ausländischer Verkehrsanwalt

    Nach einer Ansicht soll es bei einer ausländischen Partei ohne inländische Vertriebsorganisation im Wege einer generalisierenden Betrachtungsweise regelmäßig als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sein, dass sie sich in jeder Instanz vor einem deutschen Gericht der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt hat (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 69, 70 = NJW-RR 2004, 1581; KG, GRUR-RR 2008, 373, 374; Keller in Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., VV T 3 A 4 Rn. 61; differenzierend jetzt KG, MDR 2009, 1312, 1313).
  • BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 78/10

    britischer Verkehrsanwalt - Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung -

    Die Notwendigkeit ist aus der Sicht eines kostenbewussten Beteiligten zu beurteilen, wobei Ausländer regelmäßig eines Verkehrsanwalts bedürfen (vgl. OLG München Rechtspfleger 1979, 465, 466; KG WRP 2008, 1263 - Schweizer Rechtsanwalt; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581; BPatG, Beschluss vom 24.11.1998, Az: 5 W (pat) 18/98 - Verkehrsanwalt).

    Eine ausländische Partei kann sich sogar in jeder Instanz eines Verkehrsanwalts bedienen (OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581), während für den Inländer in der nächsthöheren Instanz zusätzlich ein neuer Prozessstoff gefordert wird.

    Dass die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts maximal in Höhe der nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstandenen Gebühren zu erstatten sind (KG WRP 2008, 1263 - Schweizer Rechtsanwalt; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581; OLG München AnwBl 1999, 352), hat auch für das Verwaltungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zu gelten.

  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2004 (Az. 8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rn. 13 "Ausländer").
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2006 - 7 W 18/06

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Nichterhebung einer

    Der Umstand, dass - nach Behauptung der Antragstellerin - der Gewährleistungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zu 2 durch Erfüllung erloschen ist, hindert die Erhebung dieser Hauptsacheklage nicht; denn dem konnte sie dadurch Rechnung tragen, dass sie statt der Leistungsklage Feststellung begehrte, dass die Antragsgegnerin zu 2 zur Beseitigung der Mängel oder zum Ersatz von Mängelbeseitigungskosten verpflichtet gewesen war (BGH NJW-RR 2004, 1581; NJW-RR 2004, 1005).
  • KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen eines im Ausland

    2008, 598; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581 mwN; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort: Ausländer; ebenso für das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren: KG, Beschluß vom 19. Dezember 2005 - 5 Ws 432/05 REHA -).
  • OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer

    Deshalb ist es für eine ausländische Partei jedenfalls dann regelmäßig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO als notwendig anzuerkennen, dass sie sich der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wenn es sich nicht um eine Firma handelt, die über eine Niederlassung oder eine Vertriebsorganisation im Inland verfügt (ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581 und OLGR 2009, 452 = Justiz 2009, 292; Kammergericht KGR 2008, 845 = GRUR-RR 2008, 373; ähnlich OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Jena JurBüro 1998, 596; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Ausländer"; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage, § 91 Rn. 27; MünchKommZPO/Giebel, 3. Auflage, § 91 Rn. 88).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines von einem

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.3.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.4.2004 (8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig im Sinn des § 91 Abs. 1 anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt ( OLG-Report 2008, 74; JurBüro 1981, 870; JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rdnr. 13 "Ausländer").
  • KG, 03.06.2008 - 1 W 385/06

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Gleichstellung eines schweizer

    Während das OLG München (MDR 1998, 1054) die Auffassung vertritt, die Mehrkosten eines Verkehrsanwalts für eine ausländische Partei seien nur nach den selben Kriterien wie bei einer inländischen Partei erstattungsfähig, hat das OLG Stuttgart (NJW-RR 2004, 1581 m.w.N.) entschieden, die Kosten eines Verkehrsanwalts für eine ausländische Partei seien stets erstattungsfähig.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9291
OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03 (https://dejure.org/2004,9291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03 (https://dejure.org/2004,9291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 11 U (Kart) 54/03 (https://dejure.org/2004,9291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 GWB, § 134 BGB, § 812 BGB
    Kartellrecht: Kein Abschluss eines Gasliefervertrages trotz Gasentnahme; Einwand des Preismissbrauchs gegenüber dem Bereicherungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Gaslieferungsvertrages; Zulässigkeit einer Gebietsschutzvereinbarung; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Teilurteils; Nichtzustandekommen einer Interimsvereinbarung ; Zustandekommen eines Monopolvertrages

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Gaslieferungsvertrages; Zulässigkeit einer Gebietsschutzvereinbarung; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Teilurteils; Nichtzustandekommen einer Interimsvereinbarung ; Zustandekommen eines Monopolvertrages

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Beachtlichkeit des kartellrechtlichen Verbots missbräuchlich überhöhter Preise im Breicherungsrecht; langlaufender Gaslieferungsvertrag.

  • Judicialis

    GWB § 19 IV; ; ZPO § 301

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 IV; ZPO § 301
    Zur Zulässigkeit eines Teilurteils in einer Kartellsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen und damit die Unzulässigkeit eines Teilurteils kann sich vielmehr auch daraus ergeben, dass das Berufungs- oder Revisionsgericht zu einer vom Erstgericht abweichenden Beurteilung gelangen kann (BGH FamRZ 1987, 151, 152; BGH WM 1994, 865, 868; BGH NJW 2001, 778, 79; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 445, 446).

    II) Ein ­ prozessual mögliches ­ "Heraufziehen" des auf Feststellung gerichteten Widerklageantrags der Beklagten zwecks Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, das dem Senat eine abschließende Entscheidung zur Sache ermöglichen würde (s. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; WM 1994, 865, 868; NJW 2001, 78, 79), erscheint nicht sachdienlich.

    Im übrigen würde hierdurch ein zentraler Teil des vorliegenden Rechtsstreits (Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags von 1993 ab dem 30.9.1999) erst in zweiter Instanz erstmalig entschieden (s. zu diesem Aspekt BGH WM 1994, 865, 868); den Parteien ginge so eine Instanz verloren.

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Der Erlass eines Teilurteils scheidet darum bereits dann aus, wenn die Möglichkeit abweichender Beurteilung einer auch für den noch offenen Verfahrensgegenstand bedeutsamen Vorfrage besteht (BGH NJW 1997, 453, 454; OLG Frankfurt, MDR 1998, 1053 f).

    So hat es etwa der BGH als unzulässig angesehen, in einem Bauprozess eine auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung gerichtete Widerklage durch Teilurteil wegen eingetretener Verjährung abzuweisen, solange die auf Zahlung des Werklohns gerichtete Klage noch anhängig war; der Grund hierfür wurde darin gesehen, dass sowohl für den bereits beschiedenen Gewährleistungsanspruch als auch für den noch unbeschiedenen Werklohnanspruch die Frage der Abnahme der Werkleistung vorgreiflich war und dass damit in dieser Frage die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen eröffnet wurde (BGH NJW 1997, 453, 455).

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    II) Ein ­ prozessual mögliches ­ "Heraufziehen" des auf Feststellung gerichteten Widerklageantrags der Beklagten zwecks Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, das dem Senat eine abschließende Entscheidung zur Sache ermöglichen würde (s. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; WM 1994, 865, 868; NJW 2001, 78, 79), erscheint nicht sachdienlich.
  • OLG Stuttgart, 21.03.2002 - 2 U 136/01

    Wettbewerbsbeschränkender Energielieferungsvertrag: Unwirksamkeit nach wertender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Wenn das Landgericht etwa ­ in Übereinstimmung mit der Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 21.3.2002 - 2 U 136/01, Umdruck Bl. 1113 ff d.A.) ­ zu der Einschätzung gelangt, der Vertrag von 1993 sei nicht schon wegen der darin enthaltenen Gebietsschutzvereinbarung zugunsten der Klägerin, der Bedarfsdeckungsverpflichtung zu Lasten der Beklagten und der Vereinbarung über die Laufzeit insgesamt unwirksam, muss es prüfen, ob sich diese Nichtigkeit jedenfalls für den Zeitraum ab dem 30.9.1999 aus einem Verstoß der dort getroffenen Entgeltregelung gegen die §§ 19 I, IV Nr. 2 GWB i.V.m. § 134 BGB ergibt.
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Zwar nimmt grundsätzlich derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Energie entnimmt, die Offerte des Unternehmens durch sozialtypisches Verhalten an; er muss daher auch dann das tarifliche Entgelt zahlen, wenn er dem ausdrücklich widerspricht (BGH NJW 1983, 1777).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen und damit die Unzulässigkeit eines Teilurteils kann sich vielmehr auch daraus ergeben, dass das Berufungs- oder Revisionsgericht zu einer vom Erstgericht abweichenden Beurteilung gelangen kann (BGH FamRZ 1987, 151, 152; BGH WM 1994, 865, 868; BGH NJW 2001, 778, 79; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 445, 446).
  • OLG Hamburg, 18.09.1990 - 12 UF 69/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen und damit die Unzulässigkeit eines Teilurteils kann sich vielmehr auch daraus ergeben, dass das Berufungs- oder Revisionsgericht zu einer vom Erstgericht abweichenden Beurteilung gelangen kann (BGH FamRZ 1987, 151, 152; BGH WM 1994, 865, 868; BGH NJW 2001, 778, 79; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 445, 446).
  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    I) 1) Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn die Gefahr besteht, dass es im Teil- und im Schlussurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (s. dazu zuletzt BGH NJW-RR 2003, 303 f).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 11 U 27/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils: Aufrechnungsforderungen zugleich Gegenstand der

    Damit ist die Frage des Bestehens von Schadensersatzansprüchen im Jahre 2002 zumindest eine sich in beiden Verfahren stellende gemeinsame Vorfrage, so dass auch aus diesem Grunde der Erlass eines Teilurteils nicht zulässig war, weil die Gefahr widersprechender Entscheidungen über eine gemeinsame Vorfrage besteht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03 = OLGR 04, 361).
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