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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2005 - 6 W 122/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7613
OLG Frankfurt, 12.09.2005 - 6 W 122/05 (https://dejure.org/2005,7613)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2005 - 6 W 122/05 (https://dejure.org/2005,7613)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2005 - 6 W 122/05 (https://dejure.org/2005,7613)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91a ZPO, § 93 ZPO, § 99 Abs 1 ZPO, § 567 Abs 2 ZPO
    Kostenrecht: Kostenentscheidung nach bestätigter einstweiliger Verfügung und erhobener, aber für erledigt erklärter Hauptsacheklage

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Aufforderung zur Abschlusserklärung

    §§ 91a, 93 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 93

  • rechtsanwaltmoebius.de

    Frist zur Abgabe einer Abschlusserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a § 93
    Vermeidung des Kostenrisikos des § 93 ZPO - Einräumung der Möglichkeit der Abgabe einer Abschlusserklärung durch den Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung des Vertreibens von Duftwässern unter einer bestimmten Bezeichnung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ; Möglichkeit einer Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt ; Beschwerde bei so genannten Mischentscheidungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2005 - 6 W 122/05
    Der Bundesgerichtshof hat die in diesen Fällen vorgesehene Beschwerde auch bei sogenannten Mischentscheidungen zugelassen, bei denen das Gericht einheitlich über die gesamten Kosten entschieden hat, obwohl die Kostenentscheidung zum Teil dem Ergebnis der Sachentscheidung folgt und sich nur zum Teil auf § 91 a oder § 93 ZPO stützt; allerdings kann dann lediglich die zu dem erledigten oder anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung angegriffen werden (BGHZ 40, 265, 270; Stein/Jonas-Bork, ZPO 22. Aufl., § 99 Rn. 13; Beschluss des Senats vom 21.04.2005, Az. 6 W 218/04 S. 3).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04

    Einstweilige Verfügung: Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung bei Wertung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2005 - 6 W 122/05
    Der Bundesgerichtshof hat die in diesen Fällen vorgesehene Beschwerde auch bei sogenannten Mischentscheidungen zugelassen, bei denen das Gericht einheitlich über die gesamten Kosten entschieden hat, obwohl die Kostenentscheidung zum Teil dem Ergebnis der Sachentscheidung folgt und sich nur zum Teil auf § 91 a oder § 93 ZPO stützt; allerdings kann dann lediglich die zu dem erledigten oder anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung angegriffen werden (BGHZ 40, 265, 270; Stein/Jonas-Bork, ZPO 22. Aufl., § 99 Rn. 13; Beschluss des Senats vom 21.04.2005, Az. 6 W 218/04 S. 3).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2005 - 6 W 122/05
    Mit der Beurteilung, dass dem Verletzer grundsätzlich das vollständige Urteil vorliegen muss, bevor die Wartefrist zu laufen beginnt, setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 13.03.2003 (GRUR-RR 2003 274, 278).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Denn die zwischenzeitliche mündliche Verhandlung und die schriftliche Urteilsbegründung können einen Auffassungswandel des Unterlassungsschuldners herbeigeführt haben (OLG Köln, WRP 1987, 188, 190 f.; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111, 112; Ahrens/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 58 Rn. 42; Fezer/Büscher aaO § 12 Rn. 182; jurisPK-UWG/Hess, 3. Aufl., § 12 Rn. 156).

    Der Schuldner kann nur auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung eine sachgerechte Entscheidung über die Abgabe einer Abschlusserklärung treffen (OLG Köln, WRP 1987, 188, 191; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111, 112; Ahrens/Ahrens aaO Kap. 58 Rn. 45).

  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Die zwischenzeitliche mündliche Verhandlung und die schriftliche Urteilsbegründung können nämlich zu einem Meinungswandel des Schuldners geführt haben (so OLG Köln, WRP 1987, 188, 190 f.; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111, 112; Ahrens/Ahrens, a.a.O., Kap. 58 Rn. 42), so dass die Einlegung des Widerspruchs nicht mehr den sicheren Schluss erlaubt, dass der Schuldner nicht bereit ist, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen.

    Auch wenn die Frist erst mit der Zustellung des Widerspruchsurteils in vollständiger Form begonnen haben sollte (so OLG Köln, WRP 1987, 188, 191 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111, 112; OLG Hamm, GRUR-RR 2010, 267, 268; Ahrens/Ahrens, a.a.O., Kap. 58 Rn. 45), hätte die Klägerin ausreichend lange zugewartet, denn die Klägerin hat hier eine Wartefrist von 17 Tagen ab Zustellung des landgerichtlichen Urteils vom 29. November 2012 verstreichen lassen.

  • LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13

    TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

    Hinsichtlich des Beginns dieser angemessenen "Wartefrist", für deren Dauer letztlich die Umstände des Einzelfalls maßgebend sind, kommt es jedoch nicht allein auf die Zustellung der einstweiligen Verfügung an, sondern darauf, ob der Schuldner ausreichend Gelegenheit hatte, die Begründung der gerichtlichen Entscheidung zu erfahren (Kammergericht, a.a.O.; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111).

    Nur wenn der Antragsgegner Gelegenheit hatte, das Urteil in vollständiger Form zur Kenntnis zu nehmen, ist er in der Lage, einzuschätzen, welche Chancen und Risiken die Durchführung des Hauptsacheverfahrens birgt (Kammergericht, a.a.O., S. 6 des Abdrucks; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111-112, juris, Rn. 9).

  • LG Darmstadt, 06.06.2019 - 12 O 20/19
    Zwar besteht in der Regel dann, wenn ein einstweiliges Verfügungsverfahren anhängig und noch nicht abgeschlossen ist, keine Veranlassung für eine Erhebung der entsprechenden Hauptsacheklage (vergleiche OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336; Beck OK ZPO, § 93 Randnummer 66).
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Rechtsprechung
   KG, 02.08.2005 - 5 U 95/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2332
KG, 02.08.2005 - 5 U 95/04 (https://dejure.org/2005,2332)
KG, Entscheidung vom 02.08.2005 - 5 U 95/04 (https://dejure.org/2005,2332)
KG, Entscheidung vom 02. August 2005 - 5 U 95/04 (https://dejure.org/2005,2332)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschrift unlauter

  • nomos.de PDF, S. 30

    Werbung für Klingeltöne in der Jugendzeitschrift BRAVO

  • Wolters Kluwer

    Unlautere Werbung für das Herunterladen von Handy-Klingeltönen; Aufklärungspflichten bei Werbung in Jugendzeitschriften; Unzutreffende Angabe der durchschnittlichen Dauer eines Klingeltonabrufs

  • mehrwertdiensteundrecht.de

    Klingeltöne in Jugendzeitschriften IV

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 2 § 8 Abs. 3 Nr. 3
    Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Werbung für Klingeltöne und dergleichen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    KG Berlin hält Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschrift für unlauter

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschrift

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Nur das Beste für Dein Handy" - Unzulässige Werbung für Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 111 (Ls.)
  • ZUM 2006, 56
  • afp 2005, 400
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 10.04.2003 - 5 U 97/02

    Klingeltonwerbung in Jugendzeitschriften

    Auszug aus KG, 02.08.2005 - 5 U 95/04
    auf Mobiltelefone über Mehrwertdienste-Rufnummern, in der lediglich der Preis pro Minute, nicht aber der von der Dauer des Ladevorgangs und der Geschicklichkeit des Handynutzers abhängige, regelmäßig wesentlich höhere voraussichtliche Endpreis angegeben wird (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamburg MMR 2003, 467; OLG Hamm ZUM-RD 2004, 589; LG Mannheim MMR 2004, 493; Baumbach/Hefermehl/Köhler a.a.O. § 4 Rdn.2.17; Harte/Henning/Stuckel, UWG, § 4 Rdn.14).
  • LG Mannheim, 19.03.2004 - 7 O 47/04

    Informationspflicht über Entgeltlichkeit eines über Dialer abrufbaren

    Auszug aus KG, 02.08.2005 - 5 U 95/04
    auf Mobiltelefone über Mehrwertdienste-Rufnummern, in der lediglich der Preis pro Minute, nicht aber der von der Dauer des Ladevorgangs und der Geschicklichkeit des Handynutzers abhängige, regelmäßig wesentlich höhere voraussichtliche Endpreis angegeben wird (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamburg MMR 2003, 467; OLG Hamm ZUM-RD 2004, 589; LG Mannheim MMR 2004, 493; Baumbach/Hefermehl/Köhler a.a.O. § 4 Rdn.2.17; Harte/Henning/Stuckel, UWG, § 4 Rdn.14).
  • OLG Hamm, 24.06.2004 - 4 U 29/04

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für Bestellungen über eine

    Auszug aus KG, 02.08.2005 - 5 U 95/04
    auf Mobiltelefone über Mehrwertdienste-Rufnummern, in der lediglich der Preis pro Minute, nicht aber der von der Dauer des Ladevorgangs und der Geschicklichkeit des Handynutzers abhängige, regelmäßig wesentlich höhere voraussichtliche Endpreis angegeben wird (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamburg MMR 2003, 467; OLG Hamm ZUM-RD 2004, 589; LG Mannheim MMR 2004, 493; Baumbach/Hefermehl/Köhler a.a.O. § 4 Rdn.2.17; Harte/Henning/Stuckel, UWG, § 4 Rdn.14).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 12.05.2005 - 12 O 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17864
LG Bonn, 12.05.2005 - 12 O 33/05 (https://dejure.org/2005,17864)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.05.2005 - 12 O 33/05 (https://dejure.org/2005,17864)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 12 O 33/05 (https://dejure.org/2005,17864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Voraussetzungen für wettbewerbsrechtlichen Gewinnabschöpfungs-Anspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Voraussetzungen für wettbewerbsrechtlichen Gewinnabschöpfungs-Anspruch

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 11 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG: Erste Schritte

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 349 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 111
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