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   OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05   

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https://dejure.org/2005,8383
OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,8383)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,8383)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,8383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MarkenG §§ 3, 14 Abs. 2 und 3, 19; BGB § 242

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen des Anbietens bestimmter Bekleidungsstücke im geschäftlichen Verkehr; Beurteilung des Vorliegens einer "Verwechselungsgefahr"; Möglichkeit der Eintragung von Zeichen als Ware; Durchschnittliche Kennzeichnungskraft von Registermarken

  • Judicialis

    MarkenG § 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 19; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 3 § 14 Abs. 2, 3 § 19; BGB § 242
    Buchstabe als Reißverschlussanhänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Der an die im Modebereich verbreitete Übung, Waren mit einem auf den Hersteller deutenden Buchstaben zu versehen - exemplarisch zu nennen sind etwa "D" für Dior oder "G" für Gucci - gewöhnte Verkehr wird das "B" am Reißverschluss nicht als reinen Zierrat ansehen, sondern als im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren von denen anderer Unternehmen dienend und also herkunftskennzeichnend wirkend (vgl. zu diesen Voraussetzungen etwa BGH WRP 2003, 521, 523 - "Abschlußstück").
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen in der Fallgruppe des Anspruchs auf Drittauskunft im Allgemeinen als gegeben zu erachten ist, weil das sonst einer Vorlage von Belegen entgegenstehende Geheimhaltungsinteresse hinter einer wirksamen Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen zurückstehen muss und der Gläubiger erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit erhält, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht (vgl. BGH GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring; BGH GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Die von der Klägerin herangezogenen Grundsätze, welche der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Meißner Dekor II" (GRUR 2005, 864 f) zu § 14 Abs. 7 MarkenG entwickelt hat, sind im Übrigen nicht behelflich, eine Haftung der Beklagten zu 1. auch für (nur) von der Beklagten zu 2. verwirklichte Verletzungsalternativen zu begründen.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Derartigen Registermarken kommt grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600 - "d-c-fix/CD-FIX" zu einer Buchstabenfolge, welche aber - vgl. BGH WRP 2002, 1152 - "DKV/OKV" und den dortigen Bezug auf die Entscheidung in WRP 2001, 33 - "Buchstabe 'K'" - nicht anders zu beurteilen sind als Marken aus einem Einzelbuchstaben; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 362).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Es entspricht nämlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei kombinierten Marken in der Regel die Wortbestandteile für den Verkehr die einfachste Möglichkeit der Benennung der Marke bieten und grafische Gestaltungen mehr dekorativer Art in kombinierten Wort-/Bildzeichen deshalb gegenüber Wortbestandteilen zurücktreten (BGH GRUR 2002, 167, 169 - "Bit/Bud" m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa GRUR 2004, 865, 866 - "Mustang"; GRUR 2004, 594 - "Ferrari-Pferd").
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen in der Fallgruppe des Anspruchs auf Drittauskunft im Allgemeinen als gegeben zu erachten ist, weil das sonst einer Vorlage von Belegen entgegenstehende Geheimhaltungsinteresse hinter einer wirksamen Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen zurückstehen muss und der Gläubiger erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit erhält, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht (vgl. BGH GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring; BGH GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Derartigen Registermarken kommt grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600 - "d-c-fix/CD-FIX" zu einer Buchstabenfolge, welche aber - vgl. BGH WRP 2002, 1152 - "DKV/OKV" und den dortigen Bezug auf die Entscheidung in WRP 2001, 33 - "Buchstabe 'K'" - nicht anders zu beurteilen sind als Marken aus einem Einzelbuchstaben; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 362).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa GRUR 2004, 865, 866 - "Mustang"; GRUR 2004, 594 - "Ferrari-Pferd").
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Derartigen Registermarken kommt grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600 - "d-c-fix/CD-FIX" zu einer Buchstabenfolge, welche aber - vgl. BGH WRP 2002, 1152 - "DKV/OKV" und den dortigen Bezug auf die Entscheidung in WRP 2001, 33 - "Buchstabe 'K'" - nicht anders zu beurteilen sind als Marken aus einem Einzelbuchstaben; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 362).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 40/10

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung der Verwendung eines isolierten

    Ob auf Grund der langjährigen Benutzung des isolierten "B" für sportliche Bekleidung entsprechend dem Senatsurteil vom 25.11.2005 - 6 U 75/05 (GRUR-RR 2006, 159 - Buchstabe als Reißverschlussanhänger; dem Urteil lag die ebenfalls das "Bogner-B" zeigende Wort-/Bildmarke 39506079 zu Grunde) sogar eine an der oberen Grenze des durchschnittlichen Bereichs liegende Kennzeichnungskraft oder ein noch höherer Kennzeichnungsgrad angenommen werden könnte, bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Düsseldorf, 31.07.2007 - 4b O 297/06

    Intravaskuläre Okklusionsvorrichtung

    Hinsichtlich der nach § 140b PatG geschuldeten Angaben haben die Beklagten außerdem die zugehörigen Belege zu präsentieren (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 159; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 - Faltenbalg).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14

    Patentgeschütztes Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung für

    Soweit das Oberlandesgericht Köln (GRUR-RR 2006, 159) im Fall einer Markenrechtsverletzung einen Anspruch auf Belegvorlage nach § 242 BGB verneint hat, ist nicht ersichtlich, dass auch in dem dort entschiedenen Fall das Klagebegehren - wie hier - auf Vorlage teilweise geschwärzter Kopien gerichtet war.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09

    Schutzumfang einer Buchstabenmarke (Buchstabe "B"

    Die Kennzeichnungskraft der als Wort-/Bildmarke eingetragenen Verfügungsmarke hat das Landgericht mit Recht als - von Haus aus - jedenfalls durchschnittlich eingestuft (ebenso OLG Köln GRUR-RR 2006, 159, 161 - Buchstabe als Reißverschlussanhänger).
  • OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Der Senat hat in dem früheren zwischen den Parteien geführten Verfahren 6 U 75/05 (MarkenR 06, 32), das ebenfalls die Anbringung eines "C" auf einem Reißverschlusszipper durch die Beklagten zu 1) bis 3) zum Gegenstand hatte, ausgeführt, dass und warum die Verwendung von Einzelbuchstaben an Kleidungsstücken in der Modebranche auch als herkunftshinweisend verstanden wird und deswegen markenmäßig erfolgt.
  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2787/10

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Zeitliche Grenze

    Ihnen kommt als Markenform grundsätzlich normale Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX ; BGH GRUR 1996, 977 - P3-drano/DRANO ; OLG Köln MarkenR 2006, 118, 119 - Buchstabe als Reißverschlußanhänger ; OLG Hamburg GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de ; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 581).
  • LG Köln, 16.12.2009 - 84 O 163/09

    Untersagung der Nutzung des Kennzeichens "B" bzw. "Brezel-B" aufgrund einer

    Im übrigen ist die Benutzung des "Brezel-B" ohne Kreis bei Reißverschlüssen als Anhänger gerichtsbekannt (vgl. Anlage K 22 sowie OLG Köln, Urteil vom 28.10.2005 - 6 U 75/05 - Buchstabe als Reißverschlussanhänger).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2009 - 4b O 309/07

    Schließvorrichtung für Schubladen

    Hinsichtlich der nach § 140b PatG geschuldeten Angaben haben sie außerdem die zugehörigen Rechnungen zu präsentieren (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 159; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 - Faltenbalg).
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