Rechtsprechung
OLG München, 09.03.2006 - 29 U 4994/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Abmahnkosten wegen Verletzung von Markenrechten bei vorheriger Schubladenverfügung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Schubladenverfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Erstattung von Abmahnkosten bei Abmahnung nach Erwirken einer so genannten "Vorrats -" oder "Schubladenverfügung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung von Abmahnkosten bei Abmahnung nach Erwirken einer sog. Vorratsverfügung oder Schubladenverfügung; Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung wegen Markenverletzung; Anspruch auf Freistellung von für ein Abmahnschreiben angefallene Anwaltskosten; ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Abmahnung bei "Schubladen"-Verfügung nicht erforderlich
Verfahrensgang
- LG München I, 31.08.2005 - 1 HKO 4205/05
- OLG München, 09.03.2006 - 29 U 4994/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 176
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07
Abmahnung bei Schubladenverfügung
Der Senat folgt nämlich der von dem OLG München mit Urteil vom 09.03.2006 (GRUR-RR 2006, 176 - Schubladenverfügung) vertretenen Auffassung, dass die Kosten der fraglichen Abmahnung nicht "erforderlich" sind im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und dass einer Ersatzfähigkeit über §§ 683 Satz 1, 677, 680 BGB die Kosteninteressen des Schuldners entgegen stehen. - OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Schadensersatzanspruch des Abgemahnten …
a) Die kennzeichenrechtliche Abmahnung (Schutzrechtsverwarnung) stellt eine Geschäftsführung ohne Auftrag i. S. d. §§ 677 ff. BGB dar (allg. Meinung, vgl. etwa Senat GRUR-RR 2006, 176 Schubladenverfügung m. w. N.). - OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/08
Gegenabmahnungskosten
a) Die kennzeichenrechtliche Abmahnung (Schutzrechtsverwarnung) stellt eine Geschäftsführung ohne Auftrag i. S. d. §§ 677 ff. BGB dar (allg. Meinung, vgl. etwa Senat GRUR-RR 2006, 176 - Schubladenverfügung m. w. N.).