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   OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05   

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https://dejure.org/2006,2418
OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05 (https://dejure.org/2006,2418)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2006 - 6 U 163/05 (https://dejure.org/2006,2418)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2006 - 6 U 163/05 (https://dejure.org/2006,2418)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Telemedicus

    Rechtsverletzung durch unberechtigten Dispute-Eintrag

  • webshoprecht.de

    Die Domain ist ein absolutes Recht und verleiht ein Recht zur Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags

  • JurPC

    BGB § 823 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2
    Unberechtigter Dispute-Eintrag

  • aufrecht.de

    Löschung eines Disputeantrages bei "beschreibender" Marke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf die unter der Internetadresse angebotenen Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Beurteilung der Dienstleistungsidentität bei einer Domain; Veranlassung der Löschung eines Dispute-Eintrags für die Internetdomain ; Beanspruchung eines besseren Rechts an ...

  • online-und-recht.de
  • webhosting-und-recht.de

    Löschungsanspruch bei unberechtigten Dispute-Einträgen

  • info-it-recht.de

    Löschung eines Disputeeintrages bei "beschreibender" Marke

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Unberechtigter Dispute-Eintrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unberechtigter Dispute-Eintrag rechtswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Löschung eines Dispute-Eintrags - investment.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unberechtigter Dispute-Eintrag rechtswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kläger setzt Dispute-Löschung durch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 267
  • MMR 2006, 469
  • ZUM 2006, 573
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05
    Das Recht auf Nutzung der Internetdomain selbst entwickele - wie auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. November 2004 (NJW 2005, 589) betont habe - eine unmittelbare Wirkung nur zwischen dem Inhaber und der E. e.G. und könne deshalb nicht selbstständig den Schutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB genießen.

    Das folgt aus dem vom Beklagten allerdings zur Begründung des Gegenteils zitierten Nichtabhilfebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2004 (GRUR 2005, 261 f.).

  • LG Köln, 04.08.2005 - 84 O 22/05

    Löschung eines Disput-Eintrags

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 4. August 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 22/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01

    Beurteilung der Branchennähe im Hinblick auf eine Domainbezeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05
    Im Rahmen der Beurteilung der Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit ist bei einer Domain maßgeblich auf die unter der Internetadresse angebotenen Waren und Dienstleistungen abzustellen (OLG Hamburg MMR 2002, 682, 683 - siehan.de m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber der Internet-Adresse weder das Eigentum an dem Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht, welches ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02, GRUR 2005, 261 m.w.N.; Bornkamm in Festschrift für Schilling, 2007, S. 31, 38 f.; a.A. OLG Köln GRUR-RR 2006, 267, 268).
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Diese Frage ist in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und dem überwiegenden Teil des Schrifttums zu verneinen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. November 2004 - 1 BvR 1306/02, GRUR 2005, 261 = NJW 2005, 589 - ad-acta.de, mwN; Bornkamm in Festschrift für Schilling, 2007, S. 31, 38 f.; Brockmann in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., Kap. 14 Rn. 417; aA OLG Köln, GRUR-RR 2006, 267, 268 - investment.de; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., Einl. G Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 164/09

    Schutz einer Internet-Domain: Erwerb eines absoluten Rechts durch

    Mit Recht weist Utz (MMR 2006, 469, 471) in seiner ablehnenden Anmerkung zu der Entscheidung des OLG Köln, Urt. v. 17.03.2006 - 6 U 163/05 (MMR 2006, 469 = OLG-Rp 2006, 659 - investment.de ), in der die gleiche Schlussfolgerung gezogen wird wie in dem hier angefochtenen Urteil, darauf hin, dass nach der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich des Art. 14 GG unter anderem schuldrechtliche Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter sowie der Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Waren fallen, weshalb allein die Zuerkennung einer mit dem Eigentum im Sinne des Grundgesetzes gleichgestellten Vermögensposition keineswegs deren Anerkennung als sonstiges Recht nach dem Verständnis von § 823 Abs. 1 BGB präjudiziert, das - gemäß der nahezu einhelligen Auffassung (vgl. hierzu Palandt/Sprau aaO, § 823 Rdn. 11) - nicht durch schuldrechtliche Forderungen begründet wird.

    In der Entscheidung des OLG Köln, Urt. v. 17.03.2006, 6 U 163/05 (MMR 2006, 469 = OLG-Rp 2006, 659 - investment.de) wird dies bejaht.

    Denn der berechtigte Besitz wird in einer solchen Konstellation - worauf Utz (MMR 2006, 469, 471) zutreffend hinweist - als Erfolg des Nutzungsvertrags eingeräumt, wogegen die Nutzungsrechte an einer Domain die schuldrechtlichen Forderungen selbst darstellen.

  • LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12

    LG Köln schützt Markenrechtsverletzer vor Löschung seiner Domain

    Dazu hat das OLG Köln in GRUR-RR 2006, 267, Rz. 12 folgende Ausführungen gemacht, denen sich die Kammer anschließt:.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15

    Ansprüche des Inhabers einer Internet-Domain gegen den Veranlasser einer sog.

    Der BGH hat insbesondere die zuvor vom OLG Köln (GRUR-RR 2006, 267) vertretene Ansicht, dass das Nutzungsrecht eines Domaininhabers mit dem berechtigten Besitz als sonstigem Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB vergleichbar sei, mit der überzeugenden Begründung abgelehnt, dass die Ausschließlichkeitsrechte des berechtigten Besitzers - anders als diejenigen des Inhabers eines Domainnamens - gerade nicht vertraglich begründet werden, sondern auf dem gesetzlich geregelten und gegenüber jedem Dritten wirkenden Besitzschutz gemäß den §§ 858 ff. BGB beruhen (BGH a.a.O., Rn. 25 - gewinn.de).
  • BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine

    Der Umstand, dass eine Dienstleistung, z. B. eine Finanzdienstleistung, unter Zuhilfenahme einer branchenfremden Dienstleistung, z. B. der Telekommunikation, erbracht wird, kann nicht zu einer Ähnlichkeit dieser Dienstleistungen untereinander führen (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 267 - investment.de; EuG PAVIS PROMA T-316/07 - easyHotel/EASYHOTEL).
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