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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1812
OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05 (https://dejure.org/2006,1812)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.04.2006 - 4 U 1790/05 (https://dejure.org/2006,1812)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. April 2006 - 4 U 1790/05 (https://dejure.org/2006,1812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Zum Unterlassungsanspruch gegen einen Domaininhaber, wenn bei der Eingabe eines Familiennamens der User auf ein Erotikportal weitergeleitet wird

  • JurPC

    Suess.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Namensinhabers eines als Adjektiv gebräuchlichen Namens gegenüber einer gleichlautenden Internetdomain; Verletzung in dem Namensrecht durch die Verwendung einer Internetdomain; Voraussetzungen der widerrechtlichen Namensanmaßung; ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Namensanmaßung, § 12 BGB

  • heise.de (Pressebericht, 16.05.2006)

    Namensrechtsverletzung durch Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Catch all"-Funktion bei Domains ist Namensverletzung

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 12
    Internetdomain bestehend aus einem Adjektiv, das auch als Familienname gebräuchlich ist

  • beck.de (Leitsatz)

    Catch-All-Funktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Catch all"-Funktion bei Domains ist Namensverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzung der Internetdomain "www.suess.de" verletzt keine Namensrechte - Zur Verwendung einer Internetdomain bestehend aus einem Adjektiv, das auch als Familienname gebräuchlich ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 906
  • GRUR-RR 2006, 302 (Ls.)
  • MMR 2006, 465
  • K&R 2006, 354
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05
    Darin ist eine Namensanmaßung der nichtberechtigten Beklagten zu sehen, wodurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt wurden (vgl. BGH NJW 1993, 918; 2003, 2978 (2979)).

    Eine Namensanmaßung ist nur dann gegeben, wenn ein Dritter unbefugt den Namen bzw. eine als Name geschützte Bezeichnung gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt (BGH GRUR 2005, 357 - Pro Fide Catholica; NJW 2003, 2978 - maxem.de m.w.N.).

    Er braucht nicht zu dulden, daß er aufgrund der Registrierung durch einen Nichtberechtigten von der Nutzung seines eigenen Namens ausgeschlossen wird (BGH NJW 2003, 2978 (2979)).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05
    Eine Namensanmaßung ist nur dann gegeben, wenn ein Dritter unbefugt den Namen bzw. eine als Name geschützte Bezeichnung gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt (BGH GRUR 2005, 357 - Pro Fide Catholica; NJW 2003, 2978 - maxem.de m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, daß ein entstandener Schaden nicht kumulativ sowohl konkret als auch nach der Lizenzanalogie geltend gemacht werden kann, sondern entweder auf die eine oder die andere Weise zu berechnen ist (vgl. BGHZ 60 206; NJW 2000, 2201).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05
    Zwar kann bei schwerwiegenden Eingriffen in das Namensrecht, das ein sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB ist, ebenso wie bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch für den immateriellen Schaden Geldersatz verlangt werden (Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 12 Rn. 36; § 823, Rn. 124 f. m.w.N. ; BGH NJW 2000, 2195 (2197 m.w.N.)).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, daß ein entstandener Schaden nicht kumulativ sowohl konkret als auch nach der Lizenzanalogie geltend gemacht werden kann, sondern entweder auf die eine oder die andere Weise zu berechnen ist (vgl. BGHZ 60 206; NJW 2000, 2201).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05
    Darin ist eine Namensanmaßung der nichtberechtigten Beklagten zu sehen, wodurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt wurden (vgl. BGH NJW 1993, 918; 2003, 2978 (2979)).
  • KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11

    Markenverletzung oder Werktitelverletzung bei Einsatz der Domain "de.de" durch

    Dieser Umstand ist nach Auffassung des Senats - jedenfalls im Streitfall - ohne Belang für die Einordnung des Seitenbetreibers als "Zeichenbenutzer" (wie hier: OLG Nürnberg NJW-RR 2006, 906, 907; LG Hamburg, Urt v. 13.06.2006 - 416 O 131/06 [[...] Rdn. 20, 21]; Maaßen/Pszolla, MarkenR 2006, 304, 305 ff.; a.A. ÖOGH MMR 2005, 750, LG Berlin, Urt v. 09.06.2011 - 52 O 42/11, S. 9 f.; Bettinger in: Bettinger, Handbuch des Domainrechts, Teil 2: DE Rdn. 186).
  • LG Hamburg, 13.06.2006 - 416 O 131/06

    Markenrechtsverletzung durch Catch-All-Domain

    Daneben hält die Kammer auch die Ausführungen des OLG Nürnberg (Az. 4 U 1790/05, Urteil vom 12. April 2006 = Anl. K ) für überzeugend und macht sich diese zu eigen.
  • LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    Zum allgemeinen Sprachgebrauch gehörende Worte enthalten ihrer Funktion nach nicht notwendig einen Hinweis auf eine Person dieses Nachnamens (OLG Nürnberg, NJW-RR 2006, 906, 907 - Süß).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.06.2006 - 6 W 46/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10254
OLG Karlsruhe, 16.06.2006 - 6 W 46/06 (https://dejure.org/2006,10254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2006 - 6 W 46/06 (https://dejure.org/2006,10254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 6 W 46/06 (https://dejure.org/2006,10254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    § 140 Abs. 3 MarkenG
    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Rechtsstreits als Kennzeichenstreitsache bei Herleitung des Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten aus dem Markengesetz oder der Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; RVG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 140 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts bei einem Streit um Abmahnkosten in einer Kennzeichensache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsstreit aus Abmahnkosten wg. Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsstreit aus Abmahnkosten wg. Markenverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 10.11.2000 - 6 W 171/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2006 - 6 W 46/06
    Muss der Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung in einem Kennzeichenstreit gerichtlich geltend gemacht werden, handelt es sich dabei wiederum um eine Kennzeichenstreitsache i.s. des § 140 Abs. 1 MarkenG (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 199; ebenso schon OLG München, Mitt. 1982, 199 zu § 32 Abs. 5 WZG; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage, § 140 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Um eine Patentstreitsache handelt es sich auch bei einer Klage auf Erstattung der Kosten für eine Abmahnung wegen Patentverletzung (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307; GRUR-RR 2001, 199; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302 [jew. zu § 140 III MarkenG]; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. C Rn. 35; Schulte/Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl., § 143 Rn. 9 Ziff. 21; BeckOK Patentrecht, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Edition 5, § 143 Rn. 15; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 11; a.A. Busse/Kaess, PatG, 8. Aufl., § 143 Rn. 67).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten als Schadensersatzanspruch auf § 139 Abs. 3 PatG oder auf die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt wird (vgl. zum MarkenG: OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302, 303; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 140 Rn. 11).

    Dies allein kann es jedoch nicht rechtfertigen, die Regelung des § 143 Abs. 3 PatG auf Kostenerstattungsklagen nicht anzuwenden (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302, 303 [zu § 140 III MarkenG]).

  • OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09

    Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts

    Für deren Festsetzung reicht es vielmehr aus, dass ein Patentanwalt mitgewirkt, d. h. tatsächlich irgendeine streitbezogene Tätigkeit entfaltet hat; einer Prüfung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Erforderlichkeit oder gar Entscheidungserheblichkeit der Mitwirkungshandlungen bedarf es dagegen nicht (vgl. BGH WRP 2003, 755, 755 f.; OLG München GRUR-RR 2004, 128; GRUR-RR 2004, 224; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2006, 302; OLG Hamburg OLGR 2006, 923; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 502; s. auch die weiteren Nachweise bei Tyra, WRP 2007, 1059, 1060).
  • LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08

    Kennzeichenverletzung: Erstattungsfähigkeit sowohl der vorgerichtlich

    Diese Regelung schafft einerseits Rechtssicherheit aus Sicht der Partei, weil diese bei einem dem Grunde nach bestehenden Kostenerstattungsanspruch vom Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts entbunden ist (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.03.2011 - 3 O 5593/10

    Anonyme Titelschutzanzeige durch Rechtsanwalt: Störerhaftung bei Aufgabe einer

    Auch Streitigkeiten über die Erstattung der Kosten einer Abmahnung aus einem Kennzeichenrecht sind Markenstreitsachen (Ströbele-Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 140, Rz. 5; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.10.2005 - 16 W 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6919
OLG Frankfurt, 12.10.2005 - 16 W 16/05 (https://dejure.org/2005,6919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.10.2005 - 16 W 16/05 (https://dejure.org/2005,6919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 16 W 16/05 (https://dejure.org/2005,6919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 569 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung: Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen im Internet

  • Telemedicus

    Frist zu Ergänzung unvollständiger Informationen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen von einstweiliger Verfügung gegen Veröffentlichung von Urteilen im Internet; Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder Werturteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG München, 15.09.2004 - 161 C 17453/04

    Veröffentlichung eines Urteils im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2005 - 16 W 16/05
    Die Frist hierfür hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 15. September 2004 - 161 C 17453/04 - mit zwei Wochen bemessen.
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