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   OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05   

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OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,4254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines ausschließlichen Rechts durch Vertrieb einer Sportjacke; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Markenverletzung; Außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft einer Dreistreifenkennzeichnung; Bestehen einer Verwechselungsgefahr

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Sportjacken mit 2 Ärmelstreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 36/05
    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Dies belegt auch das in der Parallelsache 6 U 36/05 (= 84 O 74/04 LG Köln) als Anlage B 61 von den Beklagten vorgelegte demoskopische Gutachten der Ipsos GmbH vom Dezember 2004 nicht.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 513,514 -"MEY/Ella Mey", BGH GRUR 2004, 865, 966 - "Mustang", BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; a.a.O. "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; a.a.O. "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int. 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • OLG Köln, 18.02.2005 - 6 U 165/04

    Drei-Streifen-Kennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04

    Voraussetzungen für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Bekanntheit der

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Dies belegt auch das in der Parallelsache 6 U 36/05 (= 84 O 74/04 LG Köln) als Anlage B 61 von den Beklagten vorgelegte demoskopische Gutachten der Ipsos GmbH vom Dezember 2004 nicht.
  • OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Entlüftungsstreifen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 513,514 -"MEY/Ella Mey", BGH GRUR 2004, 865, 966 - "Mustang", BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; a.a.O. "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; a.a.O. "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int. 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 513,514 -"MEY/Ella Mey", BGH GRUR 2004, 865, 966 - "Mustang", BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; a.a.O. "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; a.a.O. "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int. 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob dies der Fall ist oder die beiden Zeichen als selbständige Marken nebeneinander stehen, hängt maßgeblich von der Wahrnehmung des Verkehrs ab (vgl. BGH WRP 01, 1315,1319 - "Marlboro-Dach").
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    In diesem Rahmen schulden sie - wie der BGH in dem Urteil "Cartier-Ring" (BGH GRUR 03, 433 f, vgl. auch GRUR 02, 709, 712 - "Entfernung der Herstellungsnummern III") entschieden hat - auch die Vorlage von Belegen.
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 41/04

    Verletzung des Markenrechts eines großen Sportartikelherstellers (adidas) durch

  • OLG Hamburg, 05.09.2013 - 3 U 60/12

    Einstweilige Verfügung wegen Gemeinschaftsmarkenverletzung: Herkunftshinweis der

    Dabei werden auch unbekanntere Kennzeichen zumindest in den Zusammenhang mit der betrieblichen Herkunft gebracht, eine Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller ist nicht erforderlich (OLG Köln, Urteil vom 16.12.2005 - 6 U 37/05, GRUR-RR 2006, 360, 362 - Sportjacken mit 2-Ärmelstreifen; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 MarkenG Rn. 142).
  • OLG Hamburg, 09.07.2013 - 3 W 59/13

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Markenmäßiger Gebrauch einer Streifengestaltung auf

    Auch unbekanntere Kennzeichnen werden zumindest in den Zusammenhang mit der betrieblichen Herkunft gebracht, eine Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller ist nicht erforderlich (OLG Köln, Urteil vom 16.12.2005 - 6 U 37/05, Sportjacken mit 2-Ärmeistreifen, GRUR-RR 2006, 360, 362, Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14, Rn. 142).
  • LG Hamburg, 20.02.2014 - 327 O 621/13

    Gemeinschaftsmarke: Herkunftshinweis eines an der Seitennaht einer Hose

    Diese Ansicht steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Köln (GRUR-RR 2006, 360, 361, Tz. 11 - Streifenornamentik und Herstelleremblem auf Sportbekleidung ), in welcher das Gericht Streifenmustern per se eine dekorative Natur zugesprochen hat.
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