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   OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-2 U 60/05   

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OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,5703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2006 - I-2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,5703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - I-2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,5703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Herausgabe des Verletzergewinns

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 322; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 705; ; ZPO § 705 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang von der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Methode der Lizenzanalogie auf die nach Herausgabe des Verletzergewinns - Einschränkung des Umfangs der Rechtskraft eines die Leistungsklage abweisenden Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 383
  • GRUR-RR 2008, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00

    "Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Sie ist danach dann geboten, wenn der Entscheidung unmissverständlich der Wille des Prozessgerichts zu entnehmen ist, über den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht abschließend zu erkennen und dem Kläger so eine Klage zu diesem Anspruch auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und aufgrund von bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegenden Umständen vorzubehalten (vgl. u.a. BGH, NJW 1990, 1795; GRUR 2002, 787, 788f. m.w.N. - Abstreiferleiste).

    Die Zulassung der Revision ist nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO veranlasst, weil die in diesem Rechtsstreit zu entscheidenden Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sind und auch in dem Urteil "Abstreiferleiste" (BGH, GRUR 2002, 787 ff.) nicht abschließend geklärt sind.

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Hat der Kläger im vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, NJW 1985, 1340, 1341; NJW 1994, 3165, 3166; NJW 1997, 1990 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 47; Musielak, a.a.O., § 322 RN 67).

    Weitergehende Ansprüche aus demselben Sachverhalt hat es nicht zum Gegenstand, weshalb sich die Rechtskraft dieses Urteils auch nicht auf solche Ansprüche erstrecken kann (BGH, NJW 1997, 1990; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 48f.; Musielak, a.a.O., § 322 RN 68).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Im Übergang von der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Methode der Lizenzanalogie auf die nach der Herausgabe des Verletzergewinns liegt keine - möglicherweise unzulässige - Einführung eines neuen Streitgegenstandes in den Prozess, da es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei den verschiedenen Berechnungsarten eines wettbewerbsrechtlichen Schadens nur um verschiedene Liquidationsformen eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs und nicht um verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen handelt (BGH, GRUR 2003, 55, 57 - Tchibo/Rolex II m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Mit dem Landgericht ist davon auszugehen, dass das Wahlrecht erlischt, wenn über den nach einer bestimmten Methode bezifferten Schadensersatzanspruch rechtkräftig entschieden ist oder der Schuldner den Anspruch erfüllt hat (BGH, GRUR 1966, 375, 376, 379 - Meßmer-Tee II; GRUR 1993, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; GRUR 1999, 226, 227 - Planungsmappe).
  • LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 29/97

    Inhaber eines Gebrauchsmusters hat Unterlassungsanspruch gegenüber einem das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Sie nahm deshalb die Beklagte in dem Verfahren 4 O 29/97 vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung, Rechnungslegung und Festlegung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Hat der Kläger im vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, NJW 1985, 1340, 1341; NJW 1994, 3165, 3166; NJW 1997, 1990 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 47; Musielak, a.a.O., § 322 RN 67).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Mit dem Landgericht ist davon auszugehen, dass das Wahlrecht erlischt, wenn über den nach einer bestimmten Methode bezifferten Schadensersatzanspruch rechtkräftig entschieden ist oder der Schuldner den Anspruch erfüllt hat (BGH, GRUR 1966, 375, 376, 379 - Meßmer-Tee II; GRUR 1993, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; GRUR 1999, 226, 227 - Planungsmappe).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Hat der Kläger im vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, NJW 1985, 1340, 1341; NJW 1994, 3165, 3166; NJW 1997, 1990 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 47; Musielak, a.a.O., § 322 RN 67).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Sie ist danach dann geboten, wenn der Entscheidung unmissverständlich der Wille des Prozessgerichts zu entnehmen ist, über den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht abschließend zu erkennen und dem Kläger so eine Klage zu diesem Anspruch auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und aufgrund von bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegenden Umständen vorzubehalten (vgl. u.a. BGH, NJW 1990, 1795; GRUR 2002, 787, 788f. m.w.N. - Abstreiferleiste).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils auf Zahlung eines Geldbetrages nebst Zinsen;

    Ein eventuell weitergehender (Teil-)Anspruch sowie die Möglichkeit einer späteren Nachforderung sind in jenem Verfahren in prozessualer Hinsicht grundsätzlich unerheblich (vgl. zu allem: BGH Urteil vom 28.06.1985, V ZR 43/84, NJW 1985, 2825 - 2827, zitiert nach juris Tz. 30 - 32, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 - 3167, zitiert nach juris Tz. 5 und 11; Urteil vom 15.07.1997, VI ZR 142/95, NJW 1997, 3019 - 3021, zitiert nach juris Tz. 12 - 14; Urteil vom 09.04.1997, IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178 - 183, zitiert nach juris Tz. 12; Urteil vom 25.09.2007, X ZR 60/06 - Zerkleinerungsvorrichtung -, BGHZ 173, 374 - 384, zitiert nach juris Tz. 15 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2009, 11 WF 330/09, OLGR Koblenz 2009, 560 - 561, zitiert nach juris Tz. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006, 2 U 60/05, GRUR-RR 2006, 383 - 385, zitiert nach juris Tz. 36, 39).
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