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   OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05   

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OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05 (https://dejure.org/2005,1132)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.2005 - 6 U 90/05 (https://dejure.org/2005,1132)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 2005 - 6 U 90/05 (https://dejure.org/2005,1132)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • aufrecht.de

    "Personal Video Recorder" verletzt Rechte von Sendeunternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Digitalisierung eines Werks als Vervielfältigung; Eingriff in das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und das Recht zur Vervielfältigung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Personal Video Recorder

    §§ 15 Abs. 3, 19a, 53 Abs. 1, 87 Abs. 1, 97 UrhG

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzung durch Personal Video Recorder

  • Judicialis

    UrhG § 15 Abs. 3; ; UrhG § ... 19 a; ; UrhG § 53 Abs. 1; ; UrhG § 87 Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • doerre.com PDF

    UrhG §§ 15 Abs. 3; 19 a; 53 Abs. 1; 87 Abs. 1; 97 Abs. 1: UWG §§ 3, 4 Nr. 11; 8 Abs. 1 Nr. 3 u. Abs. 3 Nr. 1, 2; BGB §§ 823 Abs. 1; 1004
    Personal Video Recorder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Video-Recording-Dienst im Internet verletzt Urheberrechte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    TV-Aufnahme mittels zeitversetztem Online-Streaming rechtswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Zeitversetzter Empfang eines Fernsehprogramms im Internet - «Personal Video Recorder»

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    TV-Aufnahme mittels zeitversetztem Online-Streaming rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zeitversetzte Wiedergabe von Fernsehprogrammen im Internet - keine Urheberrechtsverletzung bei unentgeltlichem Nutzungsangebot - "Personal Video Recorder"

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gilt das Recht auf Privatkopie auch bei Einsatz von "virtuellen Recordern"?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 5
  • MMR 2006, 35
  • K&R 2005, 570
  • ZUM 2006, 143
  • afp 2006, 164
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05
    Dies gilt nicht nur gegenüber dem Recht der Antragstellerin zur Vervielfältigung, sondern auch gegenüber dem weiteren Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, weil die auftragsgemäße Übermittlung einer i.S. des § 53 UrhG rechtmäßig hergestellten Kopie kein unzulässiges Inverkehrbringen darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 707, 710 - "Kopienversanddienst").
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05
    Zwar ist es grundsätzlich ausreichend, wenn die Parteien erst durch eine bestimmte Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (BGH in stRspr noch zu - der insoweit aber weitergeltenden Rechtslage des - § 1 UWG a.F., vgl. zuletzt etwa WRP 2004, 1272 = NJW 2004, 3032 - "Werbeblocker" m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05
    Das Herstellen bezieht sich hierbei auf den technisch maschinellen Vorgang der Vervielfältigung (vgl. BGH GRUR 1997, 459 - "CB-infobank I"), wobei "Werknutzer" und damit Hersteller nicht ist, "wer die Nutzung technisch bewerkstelligt, sondern derjenige, der sich des technischen Vorgangs zum Zweck der Werknutzung bedient" (BGH a.a.O. S. 709 - "Kopienversanddienst").
  • OLG München, 20.03.2003 - 29 U 5494/02

    Aufsteller von CD-Kopierautomaten ist nicht Hersteller der

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05
    Die Antragsgegnerin beruft sich nämlich ohne Erfolg unter Heranziehung der Entscheidung des OLG München "CD-Münzkopierautomaten" (in GRUR-RR 2003, 365) auf § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG mit der Begründung, nicht sie, sondern ihr (privater) Endkunde sei der Hersteller der Vervielfältigungsstücke, weil der Vervielfältigungsvorgang allein von ihm gesteuert werde, hingegen sie selbst nur die hierfür notwendige Hard- und Software zur Verfügung stelle.
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Daher kann in dem an jedermann gerichteten Angebot zur Aufzeichnung und zum Abruf künftig ausgestrahlter und gespeicherter Sendungen kein öffentliches Zugänglichmachen gesehen werden, weil sich das betreffende Werk zur Zeit des Angebots nicht in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (LG Braunschweig AfP 2006, 489, 490 f.; Braun, AfP 2007, 5, 6; a.A. OLG Köln GRUR-RR 2006, 5; LG München I ZUM 2006, 583, 585) .

    Die vom Berufungsgericht insoweit als entscheidend erachtete Erwägung, die Beklagte zu 1 verschaffe ihren Kunden die Vervielfältigungen durch den Empfang der Sendungen, unter denen sich zudem Sendungen befänden, die die Kunden mit den ihnen ansonsten zur Verfügung stehenden Empfangsmöglichkeiten aufgrund regionaler Beschränkungen nicht empfangen könnten, überzeugt in diesem Zusammenhang nicht (Hofmann, MMR 2006, 793, 797; ders., ZUM 2006, 768, 769; Braun, AfP 2007, 5, 7; Wiebe, CR 2007, 28, 31; a.A. OLG Köln GRUR-RR 2006, 5, 6; LG Braunschweig AfP 2006, 489, 493; LG München I ZUM 2006, 583, 584 ; v. Zimmermann, MMR 2007, 553, 554).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 175/07

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Daher kann in dem an jedermann gerichteten Angebot zur Aufzeichnung und zum Abruf künftig ausgestrahlter und gespeicherter Sendungen kein öffentliches Zugänglichmachen gesehen werden, weil sich das betreffende Werk zur Zeit des Angebots nicht in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (LG Braunschweig AfP 2006, 489, 490 f.; Braun, AfP 2007, 5, 6; a.A. OLG Köln GRUR-RR 2006, 5; LG München I ZUM 2006, 583, 585) .

    Die vom Berufungsgericht insoweit als entscheidend erachtete Erwägung, die Beklagte zu 1 verschaffe ihren Kunden die Vervielfältigungen durch den Empfang der Sendungen, unter denen sich zudem Sendungen befänden, die die Kunden mit den ihnen ansonsten zur Verfügung stehenden Empfangsmöglichkeiten aufgrund regionaler Beschränkungen nicht empfangen könnten, überzeugt in diesem Zusammenhang nicht (Hofmann, MMR 2006, 793, 797; ders., ZUM 2006, 768, 769; Braun, AfP 2007, 5, 7; Wiebe, CR 2007, 28, 31; a.A. OLG Köln GRUR-RR 2006, 5, 6; LG Braunschweig AfP 2006, 489, 493; LG München I ZUM 2006, 583, 584 ; v. Zimmermann, MMR 2007, 553, 554).

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

    Der vorbeugende Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG erstreckt sich auf die eine künftige Rechtsverletzung vorbereitenden Maßnahmen (BGH GRUR 1960, 340, 343 f. - Werbung für Tonbandgeräte; OLG Köln GRUR-RR 2006, 5, 6).
  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1071/06

    Wettbewerbswidrigkeit eines Online-Videorekorders wegen Jugendschutzverstoß

    Auch das Merkmal eines "Zugänglichmachens" wird durch die Möglichkeit eines interaktiven Abrufs verwirklicht (so OLG Köln GRUR-RR 2006, 5 - Personal Video Recorder; Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl. 2005, § 16 Rdnr. 13).

    Wenn man gleichwohl auf die Gesamtheit aller Nutzer abstellt (so OLG Köln GRUR-RR 2006, 5 - Personal Video Recorder), so wird dabei außer Acht gelassen, dass sich das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG (ebenso wie die übrigen Nutzungsrechte) immer nur auf jeweils ein konkretes Werk bezieht, das Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss (Dreier, ebenda).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 215/06

    Verletzung des Urheberrechts eines Fernseh-Sendeunternehmens durch Unterhalt

    Daher kann in dem an jedermann gerichteten Angebot zur Aufzeichnung und zum Abruf künftig ausgestrahlter und gespeicherter Sendungen kein öffentliches Zugänglichmachen gesehen werden, weil sich das betreffende Werk zur Zeit des Angebots nicht in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (LG Braunschweig AfP 2006, 489, 490 f.; Braun, AfP 2007, 5, 6; a.A. OLG Köln GRUR-RR 2006, 5; LG München I ZUM 2006, 583, 585) .

    Die vom Berufungsgericht insoweit als entscheidend erachtete Erwägung, die Beklagte zu 1 verschaffe ihren Kunden die Vervielfältigungen durch den Empfang der Sendungen, unter denen sich zudem Sendungen befänden, die die Kunden mit den ihnen ansonsten zur Verfügung stehenden Empfangsmöglichkeiten aufgrund regionaler Beschränkungen nicht empfangen könnten, überzeugt in diesem Zusammenhang nicht (Hofmann, MMR 2006, 793, 797; ders., ZUM 2006, 768, 769; Braun, AfP 2007, 5, 7; Wiebe, CR 2007, 28, 31; a.A. OLG Köln GRUR-RR 2006, 5, 6; LG Braunschweig AfP 2006, 489, 493; LG München I ZUM 2006, 583, 584 ; v. Zimmermann, MMR 2007, 553, 554).

  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Allerdings hat das OLG Köln zu Recht auch im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 Nr. 1 UrhG ein Werbeverbot als "Annex aus dem aus § 97 Abs. 1 UrhG resultierenden Unterlassungsgebot" von der Schutznorm als mit umfasst angesehen (OLG Köln GRUR-RR 06, 5, 6 - Personal Video Recorder).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme

    Allerdings hat das OLG Köln zu Recht auch im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 Nr. 1 UrhG ein Werbeverbot als "Annex aus dem aus § 97 Abs. 1 UrhG resultierenden Unterlassungsgebot" von der Schutznorm als mit umfasst angesehen (OLG Köln GRUR-RR 06, 5, 6 - Personal Video Recorder).
  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07

    Alphaload

    Dieser Anspruch besteht jedenfalls als Annex zu dem urheberrechtlich begründeten Unterlassungsanspruch der Antragstellerin, da dies von der Schutznorm mit umfasst ist (OLG Köln GRUR-RR 2006, 5, 6 - Personal Video Recorder; HansOLG GRUR-RR 2006, 148, 154 - Cybersky).
  • OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08

    Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

    Ein solches Wettbewerbsverhältnis, an dessen Bestehen im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGHZ 168, 314 = BGH, GRUR 2006, 1042 [Rn. 16] = WRP 2006, 1502 - Kontaktanzeigen; für eine weite, differenzierende dogmatische Konzeption des Begriffs jetzt auch Köhler, WRP 2009, 499 [503 ff.]), liegt jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH, GRUR 1999, 69 [70] = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (st. Rspr.: BGH GRUR 2007, 1079 [Rn. 18, 22] = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei m.w.N.; darüber hinaus vgl. Senat, GRUR-RR 2006, 5 [6 f.] - Personal Video Recorder; Köhler, a.a.O. [504]).
  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Auch das Merkmal eines "Zugänglichmachens" wird durch die Möglichkeit eines interaktiven Abrufs verwirklicht (so OLG Köln GRUR-RR 2006, 5 - Personal Video Recorder; Dreier/Schulze , UrhG, 2. Aufl. 2005, § 16 Rdnr. 13).

    Wenn man gleichwohl auf die Gesamtheit aller Nutzer abstellt (so OLG Köln GRUR-RR 2006, 5 - Personal Video Recorder), so wird dabei außer Acht gelassen, dass sich das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG (ebenso wie die übrigen Nutzungsrechte) immer nur auf jeweils ein konkretes Werk bezieht, das Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss ( Dreier , ebenda).

  • LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05

    Berechtigung der Netlantic GmbH und ihrem Internetangebot Shift-TV zur Aufnahme

  • LG Braunschweig, 07.06.2006 - 9 O 869/06

    Online-Videorecorder urheberrechtswidrig

  • LG Köln, 28.02.2007 - 28 O 16/07

    Speichern von Webradiosendungen auf Servern

  • OLG Dresden, 20.03.2007 - 14 U 2328/06
  • LG Leipzig, 04.08.2006 - 5 O 1058/06

    virtueller Videorekorder

  • LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15

    Unterlassungsanspruch einer Versicherung gegenüber einem Abschleppunternehmen als

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