Rechtsprechung
AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Double-Opt-In
Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.
- openjur.de
- LawCommunity.de
Double-Opt-In-Verfahren
- webshoprecht.de
Das Double-Opt-In-Verfahren ist ein geeigneter Mechanismus, um den Empfang unerwünschter Werbe-E-Mails künftig zu verhindern
- webshoprecht.de
Das Double-Opt-In-Verfahren ist ein geeigneter Mechanismus, um den Empfang unerwünschter Werbe-E-Mails künftig zu verhindern
- JurPC
Double-Opt-In Verfahren beim Mailversand - Verhinderung von Missbrauch durch Dritte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Annahme einer unzumutbaren Belästigung durch unverlangt zugesandte E-Mails; Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangt im sog. "Double-Opt-In Verfahren" zugesandten E-Mails; Antrag auf Erlass einer einstweiligen ...
- Wolters Kluwer
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Double-Opt-In-Verfahren / Double Opt In Verfahren
- kanzlei.biz
Zulässigkeit unverlangter Bestätigungs-E-Mails
- online-und-recht.de
- datenschutz.eu
Kein Spam bei Double-Opt-In-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Unaufgeforderte Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail ist keine Belästigung
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Das Double-Opt-In-Verfahren ist ein geeigneter Mechanismus, um den Empfang unerwünschter Werbe-E-Mails künftig zu verhindern
- wb-law.de (Kurzinformation)
E-Mail Double-Opt-In-Verfahren ist kein Spam
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Die Zusendung einer Bestätigungs-Mail im Rahmen eines sog. Double-Opt-In- Verfahrens ist noch keine unzumutbare Belästigung
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Die Zusendung einer Bestätigungs-Mail im Rahmen eines sog. Double-Opt-In- Verfahrens ist noch keine unzumutbare Belästigung
- heise.de (Pressebericht, 23.01.2007)
Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam
- heise.de (Pressebericht, 23.01.2007)
Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
BGB §§ 823, 1004
Double-Opt-In Verfahren beim Mailversand; Internetrecht - dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)
Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Double Opt-In gilt nicht als Spam
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzumutbare Belästigung dar
- beck.de (Leitsatz)
Double-Opt-In-Verfahren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Spam: Bestätigungsmail in Double-Opt-In-Verfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
E-Mail-Werbung: Double-Opt-In-Verfahren ist keine unzumutbare Belästigung - Einfaches Wegklicken genügt
Besprechungen u.ä.
- kanzlei.biz (Entscheidungsbesprechung)
Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 547
- GRUR-RR 2007, 128
- MMR 2007, 473
- K&R 2007, 228
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02
Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt
Auszug aus AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06
Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern. - OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte …
Auszug aus AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06
Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern.
- AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08
Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In
Diese ist aber jedenfalls dann, wenn sie inhaltlich so neutral gestaltet ist, dass ein werbender Charakter entfällt, keine unzumutbare Belästigung i. S. von §§ 823, 1004 BGB (vgl. AG München, Urt. v. 30.11.2006 - 161 C 29330/06 ).Nach Auffassung des Gerichts ist es anerkannt, dass das so genannte Double-Opt-In-Verfahren geeignet und ausreichend ist, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und keine unzumutbare Belästigung i. S. von §§ 823, 1004 BGB darstellt (vgl. AG München, [Urt. v. 30.11.2006 - 161 C 29330/06,] GRUR-RR 2007, 128).
- LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
Alleinige Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens
Denn sofern sich die Bestätigungsmail tatsächlich auf die Bestätigung beschränkt und nicht bereits selbst werbenden Inhalt hat, muss der Empfänger diese unverlangte e-mail hinnehmen (AG München, NJW-RR 2007, 547, 548).