Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 1 PAngV, § 1 Abs 4 PAngV, § 3 UWG, § 4 UWG
Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig beworbenen Internet-Flatrate - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbung für ein "Sparpaket Surf+Phone" im Internet und in einem Werbeprospekt; Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PAngV § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 6; UWG § 3 § 4
Irreführende Werbung bei Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit eigener Flatrate - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Irreführung des Verbrauchers bei Werbung für eine Flatrate
- beck.de (Leitsatz)
Überraschende Koppelung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.11.2005 - 12 O 77/05
- OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 165
- MMR 2007, 252
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
Aktivierungskosten II
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).Zu berücksichtigen ist, dass es um ein Kopplungsangebot geht, das hinsichtlich der Preisangaben einer besonderen Missbrauchskontrolle unterliegt (vgl. BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 20 - Aktivierungskosten II;… Hefermehl/ Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG, Rdnr. 2.98).
Zudem liegen hier die Kosten für die Internet-Flatrate und den Grundbetrag des Telefontarifs auf derselben Ebene; es würde wirtschaftlich keinen Unterschied machen, wenn der eine Betrag höher und der andere niedriger wäre (vgl. hierzu BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).
Der Hinweis, nicht nur der Störer, müsste am Blickfang teilhaben (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 22 - Aktivierungskosten II).
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor;… WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).In diesen Fällen der Handy-Werbung weiß der Verbraucher, dass er ein Handy nicht (fast) umsonst zur freien Verfügung erhält, sondern stets gekoppelt mit einem Netzkartenvertrag, über den das Handy letztlich bei wirtschaftlicher Betrachtung finanziert wird (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 92 - Handy für 0, 00 DM).
- OLG Frankfurt, 19.10.2006 - 6 U 98/06
Telefonwerbung: Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "kostenlos telefonieren"
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04).
- OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04). - BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Zwar kann eine über einen Link erreichbare Information als Hinweis bzw. zur Vervollständigung der notwendigen Angaben genügen (vgl. BGH, WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor;… WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II). - BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03
Anbieterkennzeichnung im Internet
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Zwar kann eine über einen Link erreichbare Information als Hinweis bzw. zur Vervollständigung der notwendigen Angaben genügen (vgl. BGH, WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
- OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"
Entscheidend ist, ob die Adressaten den aufklärenden Hinweis sofort zur Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 166 - Sparpaket Surf + Phone), was vorliegend aufgrund der räumlich abgesetzten Darstellung des Sternchenhinweises der Fall ist.Erhöhte Anforderungen an die Deutlichkeit des Sternchenhinweises ergeben sich vorliegend weder daraus, dass der Verbraucher die beanstandete Werbung nur flüchtig zur Kenntnis nehmen wird (…dazu Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.98), noch daraus, dass der Hinweis einen Inhalt hat, der für den Adressaten überraschend kommt, noch daraus, dass es sich um ein Angebot handeln würde, das per se - wie etwa Kopplungsangebote - einer erhöhten Missbrauchskontrolle unterliegen würde (zu letzterem vgl. BGH, GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II; zur Berücksichtigung sämtlicher vorgenannter Faktoren vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 167 - Sparpaket Surf + Phone).
- LG Ingolstadt, 03.06.2022 - 1 HKO 2646/21
Irreführende Werbung trotz Sternchenhinweis
Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2006 - 6 U 24/06 -, Rn. 19, juris). - OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Irreführende Werbung: Werbung mit einem Angebot für Telefonie ohne Grundgebühr …
In solchen Fällen muss ein besonders deutlicher Hinweis gegeben werden, der derart am Blickfang teilhaben muss, dass der Werbeadressat ihn sofort zur Kenntnis nimmt, ohne sich nach Erfassung der Blickfangaussage erst in einem eigenständigen Wahrnehmungsschritt der Aufklärungsfrage zuwenden zu müssen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. November 2006 - 6 U 24/06, bei Juris Rz. 19 m.w.N.). - LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger …
Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.).