Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Werbung mit einem "ab"-Preis
Der Preis, der zu zahlen ist, wenn das von einem Webhostingtarif umfasste Transfervolumen überschritten wird, stellt keine "abseitige" Detailinformation dar, sondern nimmt an der Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Preisangabe teil.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Irreführung des Verbrauchers bei Offenbarung von durch die Überschreitung des Leistungsangebots entstehenden Preisen auf "tieferen" Seiten im Internet; Angebot von "Dienstleistungs-Paketen" mit einem vorgegebenen Leistungsumfang zu einem Festpreis; ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 6
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführende Werbung für Internet-Dienstleistungspaket mit monatlichem Transfervolumen zu Festpreis - "versteckte" Angaben zu Kosten bei Überschreitung des vom Festpreis umfassten Leistungsangebots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.08.2005 - 312 O 247/05
- OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 169
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (25)
- BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97
Last-Minute-Reise
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Denn ein Unterlassungsanspruch wird (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn er von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag und dementsprechend auch bei der Verurteilung sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes (lediglich) gewisse Verallgemeinerungen gestattet, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen).
Ein Unterlassungsanspruch wird jedenfalls stets dann (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen bzw. Verhaltensweisen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH GRUR 05, 692, 694 - "statt"-Preis; BGB GRUR 04, 604, 606 - Dauertiefpreise; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
- BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01
"FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher; …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss (BGH GRUR 04, 435 ff - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 01, 1166, 1168 - Flugpreisgestaltung) .Oder der - möglicherweise unrichtige - Eindruck einer unzutreffenden Preisangabe ist durch den Text der übersichtlich gestalteten Homepage sogleich korrigiert worden, so dass ein verständiger Verbraucher keiner Fehlvorstellung unterliegen konnte (BGH GRUR 04, 435, 437 - FrühlingsgeFlüge;… BGH BGHRep 04, 676, 677).
- BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Denn ein Unterlassungsanspruch wird (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn er von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).Ein Unterlassungsanspruch wird jedenfalls stets dann (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen bzw. Verhaltensweisen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH GRUR 05, 692, 694 - "statt"-Preis; BGB GRUR 04, 604, 606 - Dauertiefpreise; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
- BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
Gewinnspiel im Radio
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Denn ein Unterlassungsanspruch wird (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn er von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).Ein Unterlassungsanspruch wird jedenfalls stets dann (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen bzw. Verhaltensweisen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH GRUR 05, 692, 694 - "statt"-Preis; BGB GRUR 04, 604, 606 - Dauertiefpreise; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
- BGH, 27.06.2002 - I ZR 19/00
Tatbestand Telefonische Vorratsanfrage
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Denn ein Unterlassungsanspruch wird (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn er von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).Ein Unterlassungsanspruch wird jedenfalls stets dann (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen bzw. Verhaltensweisen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH GRUR 05, 692, 694 - "statt"-Preis; BGB GRUR 04, 604, 606 - Dauertiefpreise; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
- BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97
Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Denn ein Unterlassungsanspruch wird (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn er von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).Ein Unterlassungsanspruch wird jedenfalls stets dann (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere, wenn von der konkreten Verletzungsform zu sehr abstrahiert und dadurch auch Handlungen bzw. Verhaltensweisen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH GRUR 05, 692, 694 - "statt"-Preis; BGB GRUR 04, 604, 606 - Dauertiefpreise; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 02, 1136, 1137 - Gewinnspiel im Radio; BGH WRP 02, 1430, 1431 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 99, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Ein von der Werbung angesprochener Verbraucher, der bereits aktiv die Internetseite eines Anbieters aufgesucht hat, verfügt erfahrungsgemäß auch über die Fähigkeit, einen elektronischen Verweis zu erkennen (BGH WRP 05, 886, 888 - Internet-Versandhandel).Der Kaufinteressent wird aber gerade diejenigen über einen elektronischen Verweis verknüpften Seiten aufrufen, die er zur Information über die von ihm ins Auge gefasste Ware benötigt oder zu denen er durch Links auf Grund einfacher elektronischer Verknüpfung oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf dem Weg bis hin zum Vertragsschluss geführt wird (BGH WRP 05, 886, 888 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 03, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem).
- OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
"XtraPac" - Notwendige Preisangaben bei Prepaid-Handy
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Die von dem Beklagten-Vertreter hierzu in der Senatssitzung angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 24.03.06 (6 U 212/05) betrifft ebenfalls einen nicht einschlägigen Fall der Art, wie sie vorstehend unter Ziffer 5 angeführt sind. - OLG Köln, 28.12.1989 - 6 U 121/89
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Die Auffassung der Beklagten, der vorliegende Rechtsstreit sei mit den von ihr zitierten Urteilen des OLG Köln (GRUR 91, 59 bzw. MMR 00, 753) vergleichbar, teilt der Senat ebenfalls nicht. - BGH, 03.07.2003 - I ZR 297/00
"Olympiasiegerin"; Umfang einer strafbewehrten Unterlassungserklärung …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Der Endpreis ließ sich zudem durch Auswahl des gewünschten Fluges einschließlich Steuern und Gebühren eindeutig, leicht erkennbar und gut wahrnehmbar bestimmen (BGH GRUR 03, 899, 900 - Internet-Reservierungssystem). - OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 45/00
Werbung für Pre-Paid-Handy mit Startguthaben - "Free & Easy Christmas-Set"
- BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95
Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung
- BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90
Unbestimmter Unterlassungsantrag II
- BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01
"Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
- BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01
Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung
- BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01
Telefonischer Auskunftdienst
- BGH, 04.09.2003 - I ZR 44/01
"Farbmarkenverletzung II"; Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbe
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
- BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02
"statt" -Preis
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
- BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00
Preisempfehlung für Sondermodelle
- BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00
Internet-Reservierungssystem
- BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97
Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99
Fernflugpreise
- LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 3 O 36/17
Die Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann …
Ob in einer Konkretisierung auf die konkrete Verletzungsform eine Teilklagerücknahme zu sehen ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls (z.B. für Teilklagerücknahme OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 169; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 935;… dagegen z.B. LG Köln Urt. v. 15.12.2011 - 81 O 14/11, BeckRS 2013, 10236).