Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Werbung mit einem "ab"-Preis
Der Preis, der zu zahlen ist, wenn das von einem Webhostingtarif umfasste Transfervolumen überschritten wird, stellt keine "abseitige" Detailinformation dar, sondern nimmt an der Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Preisangabe teil.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Irreführung des Verbrauchers bei Offenbarung von durch die Überschreitung des Leistungsangebots entstehenden Preisen auf "tieferen" Seiten im Internet; Angebot von "Dienstleistungs-Paketen" mit einem vorgegebenen Leistungsumfang zu einem Festpreis; ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 6
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführende Werbung für Internet-Dienstleistungspaket mit monatlichem Transfervolumen zu Festpreis - "versteckte" Angaben zu Kosten bei Überschreitung des vom Festpreis umfassten Leistungsangebots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für Webhosting-Verträge
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.08.2005 - 312 O 247/05
- OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 169
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 3 O 36/17
Die Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann …
Ob in einer Konkretisierung auf die konkrete Verletzungsform eine Teilklagerücknahme zu sehen ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls (z.B. für Teilklagerücknahme OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 169; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 935;… dagegen z.B. LG Köln Urt. v. 15.12.2011 - 81 O 14/11, BeckRS 2013, 10236).