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   OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05   

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OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05 (https://dejure.org/2006,6868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.09.2006 - 3 U 204/05 (https://dejure.org/2006,6868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. September 2006 - 3 U 204/05 (https://dejure.org/2006,6868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Beanstandung der Blickfangangabe "Umschuldung - günstig umsteigen" im Internetauftritt eines Kreditvermittlers durch einen Rechtsanwalt; Auffassung der Blickfangangabe durch den Referenzverbraucher als überwiegend wirtschaftliche und nicht ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 4 Nr. 11; ; ZPO § 33; ; ZPO § 927

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Blickfangmäßige Verwendung des Begriffes "Umschuldung" in Internetwerbung eines Finanzmaklers - unerlaubte Rechtsberatung; unlautere Wettbewerbshandlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Umschuldung - günstig umsteigen" - Rechtsanwalt wittert in diesem Angebot eines Finanzdienstleisters unlautere Konkurrenz

  • wettbewerbszentrale.de (Leitsatz und Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 1 § 1 RBerG
    Rechtsberatung - "Umschuldungs"-Werbung eines Finanzdienstleisters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 40
  • GRUR-RR 2007, 20
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05
    In einem solchem Falle sind dem (Verfügungs-)Kläger auch die Kosten des Anordnungsverfahrens aufzuerlegen (vgl. BGH NJW 1993, 2685, 2687).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1995 - 20 U 212/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05
    Weiter hat das OLG Düsseldorf in der werblichen Äußerung: "Privates, ausländisches oder staatlich verbürgtes Risikokapital in Form von Darlehen, offenen und stillen Beteiligungen ist eine realistische Möglichkeit, fehlendes Eigenkapital zu ersetzen zum Zwecke der Umschuldung, Unternehmens- oder Projektfinanzierung" keine Werbung für eine Rechtsberatung über die Möglichkeiten einer Umschuldung gesehen (NJW-RR 1996, 1389, 1390).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 75/00

    Zulässigkeit einer in Form des Urkundenprozesses erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05
    Dies kann aber nach der Entscheidung des BGH zu der ähnlichen Problematik zur Zulässigkeit einer Widerklage in der Form des Urkundenprozesses gegenüber einer im ordentlichen Verfahren erhobenen Klage (BGHZ 149, 222) kein Argument mehr gegen die Zulässigkeit eines widerklagend im Unterlassungsprozess zur Hauptsache erhobenen Antrags nach § 927 ZPO sein.
  • OLG Köln, 10.11.1989 - 6 U 117/89

    Erlaubnisfreie Rechtsberatung, Finanzmakler

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05
    Entsprechend hat auch die Rechtsprechung dem Begriff "Umschuldung" bisher nicht stets zugleich auch die Bedeutung des Angebot rechtsberatender Tätigkeit beigemessen, sondern diesen Begriff nur dann stets auch als mit rechtsberatender Tätigkeit einhergehend aufgefasst, wenn er hervorgehoben in der Anzeigenwerbung von Finanzmaklern und/oder Kreditvermittlern verwendet worden ist (s. dazu Senat in WRP 1979, 138; OLG Köln GRUR 1991, 775; OLG München WRP 1978, 560).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05
    Nach der neueren BGH-Rechtsprechung geht es darum abzugrenzen, ob es nach der durch die beanstandete Werbung erweckten Erwartung des Verkehrs bei der angebotenen Tätigkeit überwiegend um eine auf wirtschaftlichem Gebiet liegende Tätigkeit geht und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange auch bezweckt ist oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht (s. dazu: BGH GRUR 2005, 604, 606 - Fördermittelberatung).
  • OLG Hamburg, 02.04.1981 - 3 U 156/80
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05
    In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass der Senat bereits mit Urteil vom 02.04.1981 - 3 U 156/80 - (ZIP 1981, 965) ausgeführt hat, dass bei der als Leistung einer Bank angebotenen Schuldenzusammenfassung, die notwendigerweise mit der Erteilung von Rechtsrat verbunden ist, es sich zwar um die Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten handele, diese Tätigkeit aber erlaubnisfrei sei, da sie sich als Hilfstätigkeit im Rahmen des Hauptgeschäftes einer Bank halte und dessen sachgerechter Ausführung anderenfalls behindert würde (ebenso OLG Frankfurt a. M. BB 1983, 398).
  • OLG Hamm, 01.12.1983 - 4 U 263/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05
    Dagegen hat das OLG Hamm ausgesprochen, dass ein Kreditvermittler, der sich in seiner Werbung darauf beschränke, sich zur Vermittlung von Hypothekendarlehen u. a. "für Umschuldung" zu empfehlen, damit allein beim Leser der Werbung nicht den Eindruck erwecke, dass er auch die mit einer Umschuldung zusammenhängende Rechtsberatung oder sonstige Hilfeleistung in Rechtsangelegenheiten anbiete (OLG Hamm, Urteil vom 01.12.1983, 4 U 263/83, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10

    Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß:

    a) Entgegen der herrschenden Meinung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 20 Rn. 66; Büscher, in Fezer, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 146; Hess, in JurisPK-UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 190) ist der Senat der Auffassung, dass der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß § 927 ZPO nicht widerklagend im Termin zur Hauptsacheverhandlung gestellt werden kann.

    Dies verkennt das OLG Hamburg (GRUR-RR 2007, 20 Rn. 66 - zitiert nach juris), das es insoweit genügen lässt, wenn das Gericht nach den Beweisregeln der Hauptsache davon überzeugt ist, dass der im Wege der einstweiligen Verfügung gesicherte Anspruch nicht besteht.

    Es ist zwar möglich und wird als Alternative zur Abweisung des Aufhebungsantrags vorgeschlagen, dass das erstinstanzliche Gericht das Aufhebungsverfahren gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung der nächsten Instanz des Hauptsacheverfahrens aussetzt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 20 Rn. 66; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. Kap. 56 Rn. 32 mwN.).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 152/13

    Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II - Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur

    Da auch ansonsten weder im Blick auf die Hauptsacheklage noch im Blick auf die Widerklage durchgreifende Gründe gegen die Zulassung einer solchen Hilfswiderklage sprechen, ist diese hier als zulässig anzusehen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 20, 22; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 146; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 3.54; jurisPK-UWG/Hess, 4. Aufl., § 12 Rn. 217; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 927 Rn. 10; MünchKomm.ZPO/Drescher, 5. Aufl., § 927 Rn. 10; Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 927 Rn. 5; Zöller/Vollkommer aaO § 927 Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., § 927 Rn. 1; Zöllner in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2014, § 33 ZPO Rn. 26; Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 56 Rn. 24; Ahrens/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 8. Aufl., Kap. 60 Rn. 31; aA OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 362, 368 f.).
  • OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Vollziehung einer im Berufungsverfahren

    Der von der Beklagten verfolgte Aufhebungsantrag nach §§ 927 Abs. 1, 936 ZPO kann - wie hier geschehen - mit der Widerklage gegen den Hauptsacheantrag verfolgt werden (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 20; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 540; MüKoZPO/Drescher, ZPO, 5. Aufl., § 927 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15

    Gemeinschaft: Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Entflechtung von zur

    Es handelt sich insoweit um ein dem Verfügungsverfahren gegenüber eigenständig ausgestaltetes Verfahren, für das jedoch, anders als für die übrigen geltend gemachten Anträge, die §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO gelten (OLG Hamburg, Urteil vom 07.09.2006, Az. 3 U 204/05).
  • OLG Schleswig, 30.10.2023 - 3 Wx 1/22

    Erbscheinverfahren: Anwendung des Rechts der (deutschen) Zugewinngemeinschaft

    Anders als bei privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakten (vgl. z.B. BGH v. 21.02.2007 - XII ZR 249/04, NJW-RR 2007, 40ff, bei juris Tz. 14f (Zuordnungsbescheid); BGH v. 26.02.1993 - V ZR 74/92, BGHZ 122, 1ff, bei juris Tz. 17 (Baugenehmigung); OLG Schleswig v. 13.01.2005 - 7 U 78/02, SchlHA 2005, 303f (vorzeitige Pensionierung); OLG Dresden v. 13.11.2018 - 6 U 1113/18 bei juris Tz. 42, 47 (Baugenehmigung)) gilt der Bescheid über die Feststellung der Vertriebeneneigenschaft nicht zwangsläufig im Verhältnis zwischen Privaten, sondern ist trotz der regelmäßig besseren Sachkompetenz der Behörden, Verwaltungsgerichte und schwierigen Aufklärbarkeit tatsächlicher Umstände auch von den ordentlichen Gerichten aufzuklären, ob eine Vertriebeneneigenschaft besteht (BGH v. 03.02.1982 - IVb ZR 660/80, FamRZ 1982, 358, bei juris Tz. 17).
  • StGH Baden-Württemberg, 11.06.2014 - 1 VB 19/14

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Isny zurückgewiesen

    Dies war auch zulässig, denn der Antrag nach § 927 Abs. 1 ZPO kann nach herrschender Auffassung auch im Termin zur Verhandlung über die Hauptsache selbst gestellt werden und ist auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (vgl. Prütting, in MüKo ZPO, 4. Auflage 2013, § 927 Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 7.9.2006 - 3 U 204/05 -, Juris Rn. 65; Vollkommer, in: Zöller , ZPO, 30. Auflage 2014, § 927 Rn. 9; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.1.2014 - 6 U 135/10 -, Juris Rn. 98 ff.).
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