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   OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06   

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OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06 (https://dejure.org/2006,1869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2006 - 5 W 162/06 (https://dejure.org/2006,1869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2006 - 5 W 162/06 (https://dejure.org/2006,1869)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wettbewerbsverstoß durch unzulässige AGB-Klauseln

    Nicht jede verbraucherschützende Norm ist zugleich eine solche, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln.

  • webshoprecht.de

    Nicht jede verbraucherschützende Norm regelt zugleich das Marktverhalten im Sinne des Wettbewerbsrechts

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksame AGB-Klausel nicht immer Wettbewerbsverstoß

  • JurPC

    UWG § 4 Nr. 11; BGB §§ 307 ff.
    Unwirksame AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel beim Verkauf von Produkten über die Internetplattform "eBay"; Vorliegen von Wettbewerbsverstößen beim Vertrieb von Reitsportartikeln über das Internet; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    AGB-Klausel unwirksam - Nicht jede unzulässige Klausel ist ein Wettbewerbsverstoß

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit verschiedener AGB-Klauseln bei Auktionen über eBay

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    AGB-Unwirksamkeit - 14 Tage Geld zurück Garantie

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; BGB §§ 307 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; BGB §§ 307 ff.
    Wettbewerbswidrigkeit einer nach den §§ 307 ff. BGB unwirksamen AGB-Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nicht jede verbraucherschützende Norm regelt zugleich das Marktverhalten im Sinne des Wettbewerbsrechts

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB- Klausel ist auch wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB- Klausel ist auch wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht jede unwirksame AGB ist wettbewerbswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)

    Nicht jede unwirksame AGB-Klausel ist abmahnfähig

  • beck.de (Leitsatz)

    Wettbewerbsneutrale Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nicht jede unwirksame AGB ist wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2264
  • GRUR-RR 2007, 287
  • MMR 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 22.08.1997 - 2 U 121/97

    Unzulässige Telefonwerbung gegenüber Bankkunden L

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06
    Als gemäß § 307 BGB unzulässige Klausel, die sich auch am Markt , und zwar zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher - nämlich bei der Kundenakquise - auswirken könnte und daher möglicherweise über § 4 Nr. 11 UWG verboten werden könnte, sei beispielhaft auf den bei Ulmer/Brandner/Hensen (AGB-Recht, 10.Aufl., § 1 UKlaG Rn.2) genannten Fall hingewiesen, dass eine Bank sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sparkontovertrags das Einverständnis des Kunden geben lässt, ihn zwecks Verabredung von Besuchsterminen zum Abschluss von Versicherungsverträgen anrufen zu dürfen (nach OLG Stuttgart BB 97, 2181).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Aus ihm ergibt sich auch nichts dafür, dass Mitbewerber von der Bekämpfung von Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze, die im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen stehen, ausgeschlossen sein sollen (vgl. BGH, Urt. v. 31.3.2010 - I ZR 34/08 Tz. 31 - Gewährleistungsausschluss im Internet; OLG Jena GRUR-RR 2006, 283; KG GRUR-RR 2007, 291, 292; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.17; ders., NJW 2008, 177, 178; Fezer/Götting aaO § 4-11 Rdn. 159; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 30; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; a.A. OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287, 288).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Für diese wird - jedenfalls unter Geltung des UWG 2004 - im Regelfall eine das Marktverhalten bestimmende Funktion verneint (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287, 288; OLG Köln GRUR-RR 2007, 285; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4 Rdn. 11.78; zurückhaltend auch Harte/Henning/v. Jagow, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rdn. 82; Ullmann, GRUR 2003, 817, 823 Fn. 59; Sack, WRP 2004, 1307, 1314).

    Aus ihm ergibt sich auch nichts dafür, dass Mitbewerber von der Bekämpfung von Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze, die im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen stehen, ausgeschlossen sein sollen (vgl. OLG Jena GRUR-RR 2006, 283; KG GRUR-RR 2007, 291, 292; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.17; ders., NJW 2008, 177, 178; Fezer/Götting aaO § 4-11 Rdn. 159; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 30; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; a.A. OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287, 288).

  • OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Allerdings hat der Senat die Auffassung vertreten, dass nicht sämtliche Vorschriften des BGB über die Fassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen solche sein müssen, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln, sondern nur solche, die sich "am Markt", insbesondere in Zusammenhang bzw. im Vorfeld des Vertragsschlusses auswirken ( vgl. Senat NJW 07, 2264; zustimmend OLG Köln GRUR-RR 07, 285; a.A. KG NJW 07, 2266 ).
  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob Regelungen schon dann eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion haben, wenn sie "als Verbraucherschutzvorschrift" zu qualifizieren sind (vgl. BGH, GRUR 2007, 159, Tz./-Anbieterkennzeichnung im Internet; dahingehend Senat, a. a. O.; ablehnend in dieser Allgemeinheit: OLG Hamburg, OLGR 2007, 149, juris Rdn. 23).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 344/07

    Unwirksamkeit von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;

    Dann können Teillieferungen und Teilabrechnungen die Verzugsfolgen zulasten des Käufers auslösen, ohne dass dieser sein Interesse an der Zurückhaltung des Kaufpreises bis zur Gesamtlieferung geltend machen kann, § 320 BGB (OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rdnnr. 16, 18; Bedenken auch bei OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 287, juris Rdn. 20).

    Verbotsvorschriften des BGB zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen, wenn sich die AGB-Regelungen zulasten der Verbraucher erst nach Vertragsabschluss - bei der Durchführung des Vertrages - auswirken (Senat, MMR 2005, 466; Senat, NJW 2007, 2266; OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2006, 4 U 3/06, juris Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.2007, I - 20 U 176/06, juris Rdnrn. 23 ff.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.56, 11.17, § 1 UklaG Rdn. 14; derselbe, GRUR-RR 2007, 337, 341; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; Mann, WRP 2007, 1035, 1042; a.A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 287, juris Rdnrn. 23 ff.; OLG Köln, WRP 2007, 1111).

  • OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07

    "Sofort kaufen"

    Dies sind jedenfalls solche Normen, deren Beachtung sich im Markt, d.h. zum Zeitpunkt der Nachfrageentscheidung des Verbrauchers auswirken ( Senat NJW 2007, 2264 ).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06

    Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein

    Ist somit nicht jede verbraucherschützende zivilrechtliche Norm zugleich dazu bestimmt, das Marktverhalten zu regeln (wie hier: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06 - OLGR 2007, 149), reicht es für den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG nicht aus, dass die Norm ausdrücklich oder erkennbar den Verbraucher schützt; vielmehr kommt es auf seinen Schutz als am Markt agierende Person an (Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig / von Jagow, UWG, § 4, Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07

    Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 5. Juni 2007, Az.: I-20 U 176/06, ausgeführt hat, folgt er nicht der vom Hanseatischen Oberlandesgericht in seinem zur Wettbewerbswidrigkeit gesetzeswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen ergangenen Beschluss vom 13. November 2006 (5 W 162/06) vertretenen Auffassung, wonach Bestimmungen, die erst nach Vertragsschluss bei der Abwicklung des Vertrages zum Tragen kämen und die Einschränkung der Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen zum Gegenstand hätten, nicht bezwecken, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
  • LG Paderborn, 22.07.2010 - 6 O 43/10

    Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung

    Nur dann kommt ihr eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu Gunsten der Marktteilnehmer zu, wie sie der Rechtsbruchtatbestand voraussetzt (vgl. OLG Köln NJW 2007, 724; OLG Hamburg NJW 2007, 2264).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06

    Dringlichkeitsvermutung trotz Verzögerung durch das Gericht - Zur

  • LG Wuppertal, 01.06.2007 - 1 O 379/06
  • OLG Celle, 28.02.2008 - 13 U 195/07

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

  • LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Deutschen Journalistenverbandes:

  • LG Hannover, 23.10.2007 - 32 O 67/07
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