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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06   

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https://dejure.org/2006,4673
OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06 (https://dejure.org/2006,4673)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2006 - 5 U 21/06 (https://dejure.org/2006,4673)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 5 U 21/06 (https://dejure.org/2006,4673)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Unzumutbarkeit einer vorgerichtlichen Abmahnung bei Beantragung einer Sequestration rechtsverletzender Gegenstände

  • webshoprecht.de

    Unzumutbarkeit einer vorgerichtlichen Abmahnung bei Beantragung einer Sequestration rechtsverletzender Gegenstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit und Voraussetzungen der vollständigen Erfüllung eines geltend gemachten Anspruchs im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung; Anwendbarkeit von § 101a Abs. 3 Urhebergesetz (UrhG) auf einen geltend gemachten Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben; Kriterien für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 29
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 13.01.2006 - 308 O 776/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 13.1.2006 (308 O 776/05), soweit nicht rechtskräftig, unter I. teilweise abgeändert.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 14.12.2005 (308 O 776/05) wird unter III. insoweit abgeändert, als die hierin enthaltene Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Auskunftserteilung bezüglich "der Abnehmer" auch die Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Hinblick auf private Abnehmer einschließt.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.1.2006 (308 O 776/05) insoweit abzuändern, soweit darin die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14.12.2005 hinsichtlich der Auskunftspflicht unter Ziffer I. 3. auch bezüglich einer Auskunftspflicht über die Daten privater Abnehmer sowie im Kostenausspruch bestätigt worden ist.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06
    Der Senat kann bei seiner Entscheidung dahingestellt lassen, ob ein Auskunftsanspruch bezüglich privater Abnehmer der Antragsgegnerin - wie das Landgericht meint - aus § 242 BGB (vgl. allgemein zum Anspruch auf Drittauskunft BGH GRUR 2001, 841 ff.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 38, Rn. 33 ff.) begründet ist.
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gemäß § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 5 AufenthG

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. zuletzt Beschluss vom 18.5.2006, 5 W 68/06), dass eine vorgerichtliche Abmahnung dann entbehrlich ist, wenn neben der Unterlassung zugleich die Sequestration rechtsverletzender Gegenstände beantragt wird.
  • OLG Dresden, 02.03.2016 - 14 W 106/16

    Wirksamkeit des Widerspruchs gegen die Vernichtung von Waren nach der

    Eine solche Abmahnung liefe dem Zweck der Sequestrationsanordnung zuwider, soweit sie der Gegenseite Zeit und Gelegenheit gäbe, diejenigen Maßnahmen zur Beiseiteschaffung der Verletzungsgegenstände zu ergreifen, die mit der einstweiligen Verfügung gerade unterbunden werden sollen (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aul.
  • OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08

    Privatkrankenversicherung: Einstweiliger Rechtsschutz auf Feststellung der

    Dieser sich bereits aus dem vorläufigen Charakter der Entscheidung ergebende Grundsatz kann insbesondere für die Leistungsverfügung und dann Geltung beanspruchen, wenn die zur Erfüllung des mit der Verfügung gewährten Anspruchs von dem Schuldner erbrachte Leistung, sollte später das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung oder in dem Hauptsacheverfahren das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs verneint werden, nicht mehr zurückgewährt oder ungeschehen gemacht bzw. durch einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO in angemessener Weise kompensiert werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg GRUR-RR 2007, 29 f.).
  • OLG Koblenz, 03.02.2012 - 10 U 610/11

    Einstweilige Verfügung: Feststellungs- bzw. Leistungsanspruch gegen eine private

    Dieser sich bereits aus dem vorläufigen Charakter der Maßnahme ergebende Grundsatz kann insbesondere für die Leistungsverfügung und zumal dann Geltung beanspruchen, wenn die zur Erfüllung des mit der Verfügung gewährten Anspruchs von dem Schuldner erbrachte Leistung, sollte später das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung oder in dem Hauptsacheverfahren das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs verneint werden, nicht mehr zurückgewährt oder ungeschehen gemacht oder durch einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO in angemessener Weise kompensiert werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg GRUR-RR 2007, 29 f.).
  • OLG Koblenz, 17.09.2010 - 10 U 276/10

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zivilrechtsstreit: Zulässigkeit einer

    Dieser sich bereits aus dem vorläufigen Charakter der Maßnahme ergebende Grundsatz kann insbesondere für die Leistungsverfügung und zumal dann Geltung beanspruchen, wenn die zur Erfüllung des mit der Verfügung gewährten Anspruchs von dem Schuldner erbrachte Leistung, sollte später das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung oder in dem Hauptsacheverfahren das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs verneint werden, nicht mehr zurückgewährt oder ungeschehen gemacht oder durch einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO in angemessener Weise kompensiert werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg GRUR-RR 2007, 29 f.).
  • OLG Hamburg, 19.03.2007 - 5 W 33/07

    Wettbewerbsrecht: Nachahmung von Erzeugnissen; ergänzender wettbewerbsrechtlicher

    Zu Recht weist das Landgericht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Senates die Durchsetzung eines zur Erledigung führenden Leistungsanspruches (Auskunftsanspruches) im Verfügungswege nur unter besonderen Umständen und engen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. Senat GRUR-RR 2007, 29 -cerebro card).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 11 W 12/13

    Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei sofortigem Anerkenntnis (hier

    Wird - wie vorliegend - im einstweiligen Verfügungsverfahren neben einem Unterlassungs- ein Sequestrationsanspruch geltend gemacht, kann sich die Unzumutbarkeit der Abmahnung daraus ergeben, dass eine Abmahnung dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen könnte, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile den vorhandenen angegriffenen Warenbestand bei Seite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf Vernichtung der Ware zu unterlaufen (KG, GRUR-RR 2008, 372; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 264; OLG Nürnberg, WRP 1981, 342; Köhler/Bornkamm, UWG 30. Aufl. 2012, § 12 Rn. 1.48 m. w. N.).
  • KG, 25.04.2008 - 5 W 39/06

    Markenrechtliches Abmahnerfordernis trotz Sequestrationsantrags

    Wird - wie vorliegend - im einstweiligen Verfügungsverfahren neben dem Unterlassungsanspruch ein Sequestrationsanspruch geltend gemacht, kann sich die Unzumutbarkeit der Abmahnung daraus ergeben, dass eine Abmahnung dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen könnte, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile den vorhandenen angegriffenen Warenbestand beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf Vernichtung der Ware zu unterlaufen (Senat, Beschluss vom 13. Juli 2007, 5 W 29/06; OLG Düsseldorf aaO.; OLG Hamburg aaO.; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29; Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26 Aufl., § 8 UWG RdNr.1.48; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. § 18 RdNr.38).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - 2 W 24/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein kalt verlegbares Fugenband zum

    Steht die mit der Leistungsverfügung verbundene Vorwegnahme der Hauptsache regelmäßig dem Erlass der einstweiligen Verfügung entgegen (OLG Hamburg OLGR 2006, 714; OLG München 7 U 3821/11, Urteil v. 26.09.2012), sind die im vorliegenden Fall mit einer Auskunftserteilung verbundenen Nachteile für die Antragsgegnerin als so gering einzustufen, dass ausnahmsweise eine Leistungsverfügung gerechtfertigt ist.
  • LG Düsseldorf, 16.03.2010 - 4a O 238/09

    Infrarotthermometer

    Die Abmahnung könnte dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile den vorhandenen angegriffenen Warenbestand beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf Vernichtung der Ware zu unterlaufen (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29 - Cerebro Card; GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064; Hefermehl/Bornkamm, UWG 28. Aufl.: § 12 Rn 1.48 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 16.11.2018 - 12 W 6/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Auskunftsanspruch eines Kommanditisten einer

    Sie kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Realisierung des Hauptanspruchs (hier die Abwehr des Zahlungstitels durch Vollstreckungsabwehrklage) für den Gläubiger von existenzieller Bedeutung ist und von der umgehenden Erteilung der Auskunft abhängt (KG GRUR 1988, 403, 404; OLGR Rostock 2004, 267; OLG Hamburg, Urteil v. 14.06.2006, 5 U 21/06, Rn. 18, zit. nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 8 "Auskunft"; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 940 Rn. 17; Fischer, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl., § 940 Rn. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 6 O 431/14

    Entbehrliche Abmahnung vor Eilantrag bei virtuellen Seriennummern

  • LG Düsseldorf, 10.11.2016 - 4b O 82/16

    Verfahrenskosten

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13216
LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05 (https://dejure.org/2005,13216)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.06.2005 - 9 O 31/05 (https://dejure.org/2005,13216)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 9 O 31/05 (https://dejure.org/2005,13216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1552
  • GRUR-RR 2007, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411; OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00

    Ehrverletzender Parteivortrag

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411; OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Eine Meinungsäußerung ist durch Elemente des Dafürhaltens und der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden geprägt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439).
  • LG Karlsruhe, 07.12.1999 - 12 O 53/99
    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Ein Arzt hat insofern nach anerkannter Rechtsprechung nur die Pflicht, die Unterlagen zur Einsicht freizugeben oder für den Patienten Ablichtungen hiervon zu fertigen (LG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 236; LG Dortmund, NJW 2001, 2773).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1994, 2614; NJW 1996, 1131).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1994, 2614; NJW 1996, 1131).
  • OLG Köln, 07.11.2005 - 7 U 101/05

    Schmerzensgeld wegen schuldhafter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht;

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Juni 2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 31/05 - wird zurückgewiesen.
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