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   OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06   

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https://dejure.org/2007,3133
OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06 (https://dejure.org/2007,3133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.03.2007 - 3 U 2675/06 (https://dejure.org/2007,3133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. März 2007 - 3 U 2675/06 (https://dejure.org/2007,3133)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Der Begriff "Spezialist"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit den Worten "geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges für Versicherungsrecht des Instituts für angewandtes Recht" in den Gelben Seiten ; Verwechselungsgefahr der offiziellen Bezeichnung "Fachanwalt für ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BRAO § 43c Abs. 1 Satz 3; ; BORA § 7; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Irreführende Werbung mit der Bezeichnung "Versicherungsrechtsspezialist"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44

    BRAO § 43c Abs. 1 Satz 3; BORA § 7; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3
    Irreführende Werbung mit der Bezeichnung "Versicherungsrechtsspezialist"

  • rechtsanwaltmoebius.de

    Versicherungsrechtsspezialist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts bei Verwendung der Bezeichnung "Versicherungsrechtsspezialist" - Anforderungen an "Spezialist"; Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Berufsbezeichnung "Spezialist"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 Nr. 3 UWG
    Auch nach Ablegung des Lehrgangs "Fachanwalt für Versicherungsrecht” besteht noch kein Anspruch auf den Titel "Versicherungsrechtsspezialist”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1984
  • GRUR-RR 2007, 292
  • NZBau 2007, 503
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06
    Der Bekl. vertritt die Ansicht, auf Grund der Entscheidung des BVerfG vorn 28.7.04, Az.: 1 BvR 159/04 wäre es verfassungswidrig, ihm das Recht abzusprechen, mit der Bezeichnung "Versicherungsspezialist" zu werben.
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06
    Aus der Entscheidung Mangold/Deutschland (EuGH vom 22.11.05 - C-144/04) ergebe sich, dass das nationale Gericht ggf. der europarechtlichen Berufsfreiheit widersprechende nationale Bestimmungen unangewendet zu lassen habe.
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Jedenfalls wenn das Fachgebiet, für das sich der werbende Rechtsanwalt als Spezialist bezeichnet, auch ein Rechtsgebiet ist, für das eine Fachanwaltschaft besteht, ist zur Überprüfung dieser Werbebehauptung auf die jeweiligen Anforderungen der Fachanwaltsordnung an besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zurückzugreifen (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2007, 292, 293).
  • BGH, 05.12.2016 - AnwZ (Brfg) 31/14

    Fachanwalt wirbt zusätzlich mit "Spezialist für Erbrecht" - darf er das?

    In eine ähnliche Richtung deutet die Forderung, der sich als "Spezialist" auf einem Gebiet, für welches es eine Fachanwaltsbezeichnung gebe, bezeichnende Anwalt müsse die vertieften Kenntnisse und Erfahrungen eines Spezialisten, die diejenigen eines Fachanwalts überragen, auf allen Teilbereichen des Rechtsgebiets nachweisen (OLG Nürnberg, NJW 2007, 1984, 1985 f.).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung

    Wenn das OLG Nürnberg in der von den Verfügungsklägerinnen zitierten Entscheidung vom 20.03.2007 - 3 U 2675/06 (NJW 2007, 1984) meine, von einem "Spezialisten" werde erwartet, dass er über herausragende Kenntnisse und Fähigkeiten, die über diejenigen eines Fachanwalts hinausgehen, verfügen müsse, sei dem nicht zu folgen.

    Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anforderungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung "Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann dahinstehen, ob - wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstimmung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985; ebenso LG Dortmund a.a.O. und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen - die Befähigung eines "Spezialisten" generell über diejenige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12

    Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen

    Er muss auf seinem speziellen Rechtsgebiet über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche ein Fachanwalt nicht bieten kann (OLG Nürnberg, NJW 2007, 1984).

    Die hohen Anforderungen sind angesichts der Fülle der Rechtsgebiete, weiche durch eine Fachanwaltschaft abgedeckt werden, aufgrund der erwarteten besonderen überdurchschnittlichen Kenntnisse, aus der Natur der Sache heraus nicht zu erfüllen (OLG Nürnberg, NJW 2007, 1984).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2007 - 13 B 503/07

    Untersagung des Führens der Berufsbezeichnung "Kieferorthopädische Praxis" in

    BVerfG, Beschlüsse vom 28.7.2004 - 1 BvR 159/04 -, a. a. O., (40-jährige anwaltliche Tätigkeit, überwiegend im Verkehrsrecht), vom 8.1.2002 - 1 BvR 1147/01 -, a. a. O., (13.000 bzw. 7.000 Operationen); OLG Nürnberg, Urteil vom 20.3.2007 - 3 U 2675/06 -, NJW 2007, 1984; LG Kiel, Urteil vom 31.5.2006 - 14 O 25/06 -, NJW 2006, 2496; LG Dortmund, Urteil vom 29.9.2005 - 18 O 96/05 -, NJW-RR 2006, 345.

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist eine Berechtigung des insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Antragstellers, vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 20.3.2007 - 3 U 2675/06 -, a. a. O., für die in Frage stehende Bezeichnung nicht zu bejahen.

  • OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
    Wenn das OLG Nürnberg in der von den Verfügungskläge- rinnen zitierten Entscheidung vom 20.3.2007 ­ 3 U 2675/06 (NJW 2007, 1984) meine, von einem ,,Spezialisten" werde er- wartet, dass er über herausragende Kenntnisse und Fähigkei- ten, die über diejenigen eines Fachanwalts hinausgehen, verfü- gen müsse, sei dem nicht zu folgen.

    cc) Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anfor- derungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung ,,Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann da- hinstehen, ob ­ wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstim- mung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985; ebenso LG Dortmund aaO und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen ­ die Befähigung eines ,,Spezialisten" generell über dieje- nige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege.

  • LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für

    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
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