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   OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05   

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OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,15990)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,15990)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,15990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG
    Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern

  • markenmagazin:recht

    Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit mit dem Markenrecht bei wortgleicher Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern; Annahme einer entfernten Ähnlichkeit zwischen Kraftfahrzeugen einerseits und Fahrrädern andererseits durch das Bundespatentgericht; ...

  • info-it-recht.de

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fahrrädern, welche die Bezeichnung "CARRERA' tragen und Kraftfahrzeugen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Zwar ist die Registrierung gegnerischer Begriffe als Domainnamen im Grundsatz keinen rechtlichen Schranken unterworfen (BGH, Urteil v. 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01 - GRUR 2005, 687 ff. [weltonline.de], bei Juris Rz. 14).

    Insoweit reicht bereits eine drohende unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der klägerischen Marke aus (vgl. BGH, Urteil v. 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01 - a.a.O.; bei Juris Rz. 22; BGH, Urteil v. 22. November 2001 - I ZR 138/99 - BGHZ 149, 191 ff. - [shell.de], bei Juris Rz. 43 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Beim Erschleichen von Aufmerksamkeit genügt es allerdings nicht, dass ein Zeichen geeignet ist, durch bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen Aufmerksamkeit zu erwecken, oder dass die Wahl des angegriffenen Zeichens nicht zufällig erscheint (BGH, Urteil v. 29. April 2004 - I ZR 191/01 - GRUR 2004, 779 ff. - [Zwilling/Zweibrüder], bei Juris Rz. 73).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Voraussetzung ist, dass das besondere Maß an Aufmerksamkeit ausgenutzt wird, das mit der Verwendung der bekannten Marke verbunden ist (BGH, Urteil v. 3. Februar 2005 - I ZR 159/02 - NJW 2005, 2856, 2857 - [Lila Postkarte]).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Insoweit reicht bereits eine drohende unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der klägerischen Marke aus (vgl. BGH, Urteil v. 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01 - a.a.O.; bei Juris Rz. 22; BGH, Urteil v. 22. November 2001 - I ZR 138/99 - BGHZ 149, 191 ff. - [shell.de], bei Juris Rz. 43 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    bb) Für die Frage, ob die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt wird, kommt es auf eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Markeninhabers und des Eingreifenden an (BGH, Urteil v. 3. November 2005 - I ZR 29/03 - GRUR 2006, 329 ff. - [Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem], bei Juris Rn. 31 m.w.N.).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft und damit auch der Bekanntheit einer Marke können u. a. der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke, der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Ware aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder von anderen Berufsverbänden berücksichtigt werden (EuGH, GRUR 2002, 804, 805 [Philips/Remington], Tz. 59 f.; vgl. auch EuGH, GRUR Int. 2000, 73 ff. [Chevy], Tz. 20 - 23; BGH, Urteil v. 21. Juli 2005 - I ZR 312/02 - GRUR 2006, 56 ff. [Boss-Club], bei Juris Rz. 29).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft und damit auch der Bekanntheit einer Marke können u. a. der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke, der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Ware aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder von anderen Berufsverbänden berücksichtigt werden (EuGH, GRUR 2002, 804, 805 [Philips/Remington], Tz. 59 f.; vgl. auch EuGH, GRUR Int. 2000, 73 ff. [Chevy], Tz. 20 - 23; BGH, Urteil v. 21. Juli 2005 - I ZR 312/02 - GRUR 2006, 56 ff. [Boss-Club], bei Juris Rz. 29).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft und damit auch der Bekanntheit einer Marke können u. a. der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke, der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Ware aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder von anderen Berufsverbänden berücksichtigt werden (EuGH, GRUR 2002, 804, 805 [Philips/Remington], Tz. 59 f.; vgl. auch EuGH, GRUR Int. 2000, 73 ff. [Chevy], Tz. 20 - 23; BGH, Urteil v. 21. Juli 2005 - I ZR 312/02 - GRUR 2006, 56 ff. [Boss-Club], bei Juris Rz. 29).
  • BPatG, 20.04.2005 - 32 W (pat) 81/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    aa) Die Marke "C." ist für Kraftfahrzeuge, namentlich Sportwagen, bekannt i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (vgl. BPatG, Beschluss vom 20. April 2005 - 32 W (Pat) 81/04, S. 6 = Anlage B 47 = GA 141).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    (2) Die vom Berufungsgericht für seine Annahme der absoluten Warenunähnlichkeit von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Juli 2006 (GRUR-RR 2007, 313) ist insoweit unergiebig.

    Dies präge die Nutzbarkeit der jeweiligen Waren (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313, 314 [juris Rn. 34]).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08

    Zeichen "TÜV" hat Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft des Zeichens "TÜV";

    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Deren Voraussetzung, dass das besondere Maß an Aufmerksamkeit ausgenutzt wird, das mit der Verwendung der bekannten Marke verbunden ist, ist bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, regelmäßig gegeben, von einer Unlauterkeit i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

  • LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11

    Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich"

    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

    Von einer Unlauterkeit i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des

    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, ist dies regelmäßig gegeben, von einer Unlauterkeit i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

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