Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 15.08.2007

Rechtsprechung
   EuG, 13.02.2007 - T-256/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1838
EuG, 13.02.2007 - T-256/04 (https://dejure.org/2007,1838)
EuG, Entscheidung vom 13.02.2007 - T-256/04 (https://dejure.org/2007,1838)
EuG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - T-256/04 (https://dejure.org/2007,1838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESPICUR- Ältere nationale Wortmarke RESPICORT - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Nachweis der Benutzung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESPICUR- Ältere nationale Wortmarke RESPICORT - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Nachweis der Benutzung der ...

  • EU-Kommission PDF

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESPICUR- Ältere nationale Wortmarke RESPICORT - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Nachweis der Benutzung der ...

  • EU-Kommission

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung des Wortzeichens RESPICUR als Gemeinschaftsmarke für Atemwegstherapeutika; Unzulässigkeit einer Klage wegen Verweisung auf eingereichte Schreiben sowie auf die Entscheidungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) im Widerspruchsverfahren; Nachweis ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 43 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 43 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESPICUR - Ältere nationale Wortmarke RESPICORT - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Nachweis der Benutzung der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers der nationalen Wortmarke "RESPICORT" für Waren der Klasse 5 auf Aufhebung der Entscheidung R 1004/2002-2 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 19. April 2004, die Beschwerde gegen die Entscheidung der ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2007, 593
  • GRUR-RR 2007, 350 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (441)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. im Wege der Analogie Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnrn.

    Was drittens die begriffliche Ähnlichkeit anbelangt, so nimmt zwar der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 25).

    Angesichts zum einen der Wechselbeziehung zwischen den für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgebenden Faktoren, und zum anderen des Umstands, dass diese Gefahr umso größer ist, je höher sich die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke darstellt (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 20), erlaubt es die schwache Kennzeichnungskraft der älteren Marke zwar, eine Verwechslungsgefahr bei Fachleuten auszuschließen, genügt aber nicht hinsichtlich der Endverbraucher, für die die streitigen Marken einander stark ähnlich sind.

  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO)

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Zeichenähnlichkeit und Produktähnlichkeit, zu beurteilen (vgl. Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 29 bis 33, und vom 22. Juni 2004, Ruiz Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg. 2004, II-1739, Randnrn.
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Zeichenähnlichkeit und Produktähnlichkeit, zu beurteilen (vgl. Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 29 bis 33, und vom 22. Juni 2004, Ruiz Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg. 2004, II-1739, Randnrn.
  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Es ist nicht Sache des Gerichts, die maßgeblichen Umstände in den Anhängen aufzusuchen (vgl. Beschluss des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnrn. 21 und 23, und Urteil des Gerichts vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2004 - T-115/02

    AVEX / OHMI - Ahlers (a) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Diese Rechtsprechung lässt sich im Hinblick auf Art. 46 der Verfahrensordnung, der gemäß deren Art. 135 § 1 Unterabs. 2 bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums anwendbar ist, auf die Klagebeantwortung des anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, der am Verfahren vor dem Gericht als Streithelfer beteiligt ist, übertragen (Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2004, AVEX/HABM - Ahlers [a], T-115/02, Slg. 2004, II-2907, Randnr. 11).
  • EuG, 14.07.2005 - T-126/03

    Reckitt Benckiser (España) / OHMI - Aladin (ALADIN) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Denn diese Kategorie bilde im Sinne des Urteils des Gerichts vom 14. Juli 2005, Reckitt Benckiser (España)/HABM - Aladin (ALADIN) (T-126/03, Slg. 2005, II-2861, Randnrn.
  • EuG, 06.10.2004 - T-356/02

    Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Krafft (VITAKRAFT)

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Er wird dennoch ein von ihm wahrgenommenes Wortzeichen in die Wortbestandteile zerlegen, die ihm eine konkrete Bedeutung vermitteln oder die ihm bekannten Wörtern ähnlich sind (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2004, Vitakraft-Werke Wührmann/HABM - Krafft [VITAKRAFT], T-356/02, Slg. 2004, II-3445, Randnr. 51).
  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Es ist nicht Sache des Gerichts, die maßgeblichen Umstände in den Anhängen aufzusuchen (vgl. Beschluss des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnrn. 21 und 23, und Urteil des Gerichts vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

    Auszug aus EuG, 13.02.2007 - T-256/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken nach Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2003, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel [BASS], T-292/01, Slg. 2003, II-4335, Randnr. 47 und die zitierte Rechtsprechung).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Dagegen ist der Senat in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung (zu Art. 43 Abs. 2 und 3 GMV EuG, Urt. v. 14.7.2005 - T-126/03, Slg. 2005, II-2861 = GRUR Int. 2005, 914 Tz. 45 - ALADIN; Urt. v. 13.2.2007 - T-256/04, Slg. 2007, II-449 = GRUR Int. 2007, 593 Tz. 24 - RESPICORT; zu § 26 Abs. 1, § 43 Abs. 1 MarkenG BPatG GRUR 2004, 954, 955) und im Schrifttum (Fezer aaO § 26 Rdn. 56; Ströbele in Ströbele/Hacker aaO § 26 Rdn. 139; HK-MarkenR/Bous aaO § 26 MarkenG Rdn. 56; v. Schultz/Stuckel aaO § 26 Rdn. 58; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht Rdn. 871; Engels, GRUR 2007, 363, 369; Beyerlein, WRP 2008, 306, 308) auch unter Geltung des Markengesetzes für das Klageverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG davon ausgegangen, dass es nicht gerechtfertigt ist, einen Oberbegriff uneingeschränkt nur deshalb im Warenverzeichnis zu belassen, weil die tatsächlich benutzte Ware unter diesen (weiten) Oberbegriff fällt (vgl. BGH GRUR 2002, 59, 62 - ISCO).
  • EuG, 03.12.2015 - T-105/14

    TrekStor / OHMI - Scanlab (iDrive) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, Slg, EU:T:2007:46, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist festzustellen, dass das relevante Publikum ein Wortzeichen in die Wortbestandteile zerlegt, die ihm eine konkrete Bedeutung vermitteln oder ihm bekannten Wörtern ähnlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil RESPICUR, oben in Rn. 35 angeführt, EU:T:2007:46, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.04.2024 - T-262/23

    Mushie & Co/ EUIPO - Diana Dolls Fashions (Mushie)

    Il y a également lieu de prendre en considération le fait que le niveau d'attention du consommateur moyen est susceptible de varier en fonction de la catégorie de produits ou de services en cause [voir arrêt du 13 février 2007, Mundipharma/OHMI - Altana Pharma (RESPICUR), T-256/04, EU:T:2007:46, point 42 et jurisprudence citée].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4934
OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung eines Auslieferungsagenten - Im Rahmen der Störerhaftung ist fürden Auslieferungsagenten eine allgemeine Prüfungspflicht dahingehend,ob die von ihm beförderte Ware verletzende Kennzeichen tragen, zu verneinen.

  • markenmagazin:recht

    YU-GI-OH!-Karten

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Auslieferungsagenten zur Untersuchung einer Warensendung aus China auf markenverletzende Ware; Antrag auf Verbot der Einfuhr und Benutzung von Spielkarten oder Sammelkarten mit dem Zeichen YU-GI-OH !; Unterlassungsanspruch bei positiver Kenntnis von dem ...

  • kanzlei.biz

    Haftung sog. "Auslieferungsagenten"

  • Judicialis

    GMVO Art. 9 Abs. 1 a; ; VO EG 1383/2003

  • europa.eu PDF

    YU-GI-OH!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GMVO Art. 9 Abs. 1 a; VO EG Art. 1383/2003
    Verpflichtung eines Auslieferungsagenten, Markenrechtsverletzungen von Warensendungen zu prüfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 350
  • MIR 2007, Dok. 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).

    Dies setzt zunächst voraus, dass die Antragsgegnerin willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (BGH GRUR 2001, 1038,1039 - ambiente.de).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    In der Entscheidung "Pertussin II" hat der BGH einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen einen Spediteur unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung mit der Begründung anerkannt, dieser wirke willentlich und adäquat kausal an der Markenverletzung mit und der Schutzrechtsinhaber müsse die Möglichkeit haben, sich gegen jede, auch nur drohende Beeinträchtigung seines Rechts wirksam zu schützen (GRUR 57, 352, 353).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Unterlassungsansprüche wegen der drohenden Verletzung einer Gemeinschaftsmarke können in richtlinienkonformer Auslegung des Art. 98 Abs. 1 GMVO (Art. 11 S.3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) auch gegen den Störer einer Markenverletzung geltend gemacht werden (BGH, Urteil v. 19.4.2007 zum Aktz. I ZR 35/04 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

    Täter dieser Verletzungshandlung ist nicht nur, wer im Zeitpunkt des Grenzübertritts bzw. bei Nichtunionswaren im Zeitpunkt ihres Statuswechsels zu Unionswaren die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware hat, sondern auch der die Einfuhr veranlassende im geschäftlichen Verkehr handelnde inländische Besteller der Ware (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rn. 244).
  • OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08

    Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei

    Ein derartiger Rechtsstandpunkt sollte in der Entscheidung des Senates vom 15.8.2007 (GRUR-RR 2007, 350ff - YU-GI-OH!-Karten), auf die sich das OLG Düsseldorf in der genannten Entscheidung bezogen hat, nicht zum Ausdruck gebracht werden.

    In jenem Fall war in erster Linie die Störerhaftung eines Auslieferungsagenten alleine aufgrund einer Mitteilung des Zolls über die Grenzbeschlagnahme wegen des Verdachts der Markenverletzung verneint und lediglich am Rande darauf hingewiesen worden, dass eine Störerhaftung des Auslieferungsagenten erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden kann, zu dem er hinreichend sichere Kenntnis davon erhält, dass es sich um markenverletzende Ware handelt (HansOLG GRUR-RR 2007, 350, 351f - YU-Gi-OH!-Karten).

  • LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 2a O 122/16

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch des Angebots und Vertriebs von

    Im Gegensatz zur Störerhaftung ist grundsätzlich das Vorliegen von Vorsatz erforderlich (Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19d, Rn. 25; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.8.2007 - 5 U 188/06 YU-GI-OH!-Karten, GRUR-RR 2007, 350 ff., beck-online).
  • LG Düsseldorf, 12.05.2011 - 4b O 264/09

    Milchaufschäumer

    Diese nicht näher begründete Ansicht überzeugt indes nicht (zu Recht abgelehnt von OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 m.w.N.; vgl. auch Fezer, MarkenR, § 14 Rn 860).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht