Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Hausverbot im Internet? - Führt das zu Testzwecken durchgeführte Aufrufen einer Internetseite (hier: Internetshop) durch einen Wettbewerber aufgrund seiner Intensität zu Betriebsstörungen, kann die Sperrung der IP-Adresse als zugangsbeschränkende Gegenmaßnahme ...
- Telemedicus
Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops
- Telemedicus
Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops
- aufrecht.de
Grenzen des Online-Kontrollrechts gegenüber Konkurrenten
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Hausverbot" im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Sperrung einer Internetseite für einen Wettbewerber auf dem Gebiet des Internethandels; Auseinandersetzung wegen irreführender Unterschiede zwischen in einer Preissuchmaschine gelisteten Preisen und denen auf der jeweiligen Homepage der ...
- kanzlei.biz
"Hausverbot" im Internet
- online-und-recht.de
- webhosting-und-recht.de
Ausschluss eines Mitbewerbers durch IP-Sperre
- Judicialis
- MIR - Medien Internet und Recht
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Hausverbot" im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Virtuelles Hausrecht: Testkäufe in Internet-Shops sind grundsätzlich hinzunehmen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hausverbot durch Internetshop
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Sperrung von IP-Adressen des Mitbewerbers
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
"Hausverbote" durch Internetshop können ausnahmsweise gerechtfertigt sein
- beck.de (Leitsatz)
«Hausverbot» im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sperrung von IP-Adressen des Mitbewerbers
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.09.2006 - 312 O 641/06
- OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3361
- GRUR-RR 2007, 365
- MMR 2008, 58
- MIR 2007, Dok. 294
- K&R 2007, 528
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89
Testfotos
Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
Der Gewerbetreibende, der sich mit seinem Angebot an die Öffentlichkeit wendet, muss solche Maßnahmen im Rahmen des Üblichen im Interesse der Allgemeinheit und der betroffenen Mitbewerber dulden (BGH GRUR 1991, 843, 844 -Testfotos I;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 10.161).Testmaßnahmen können grundsätzlich dann unzulässig sein, wenn der Kontrolleur sich nicht wie ein normaler Kunde bzw. Nachfrager verhält (vgl. BGH GRUR 1991, 843, 844 -Testfotos I).
- BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77
Hausverbot II
Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
Ausgehend von diesen Grundsätzen braucht der Senat anlässlich des vorliegenden Sachverhaltes nicht die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage abschließend zu beantworten, ob die Rechtsprechung hinsichtlich von Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftsräumen bzw. zur Zulässigkeit eines "Hausverbotes" (BGH GRUR 1966, 564, 565 Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859, 860 -Hausverbot II; BGH GRUR 1981, 827, 828 -Vertragswidriger Testkauf) auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere den Handel über Internetshops, ohne Weiteres zu übertragen und anzuwenden ist. - BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 60/64
Hausverbot
Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
Ausgehend von diesen Grundsätzen braucht der Senat anlässlich des vorliegenden Sachverhaltes nicht die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage abschließend zu beantworten, ob die Rechtsprechung hinsichtlich von Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftsräumen bzw. zur Zulässigkeit eines "Hausverbotes" (BGH GRUR 1966, 564, 565 Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859, 860 -Hausverbot II; BGH GRUR 1981, 827, 828 -Vertragswidriger Testkauf) auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere den Handel über Internetshops, ohne Weiteres zu übertragen und anzuwenden ist. - BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
Vertragswidriger Testkauf
Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
Ausgehend von diesen Grundsätzen braucht der Senat anlässlich des vorliegenden Sachverhaltes nicht die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage abschließend zu beantworten, ob die Rechtsprechung hinsichtlich von Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftsräumen bzw. zur Zulässigkeit eines "Hausverbotes" (BGH GRUR 1966, 564, 565 Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859, 860 -Hausverbot II; BGH GRUR 1981, 827, 828 -Vertragswidriger Testkauf) auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere den Handel über Internetshops, ohne Weiteres zu übertragen und anzuwenden ist.
- OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 37/08
Keine Behinderung eines Mitbewerbers bei automatischer Sperrung seiner IP-Adresse …
Auch wenn bei dem Verdacht eines störenden Zugriffs noch nicht feststeht, ob er dann eine nicht nur unerhebliche Störung verursachen würde, muss es in diesem Zusammenhang ausreichen, dass potentiell eine erhebliche Betriebsstörung droht bzw. dies zu einer Störung des zu kontrollierenden Betriebs führen kann (s.a. OLG Hamburg, Urt. v. 18.04.2007, Az. 5 U 190/06, MMR 2008, 58), ohne dass es dabei darauf ankommen kann, ob andere Kunden dies auch beobachten können.Im Gegenteil steht die Entscheidung, soweit erkennbar, im Einklang mit der Praxis anderer Obergerichte in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Hamburg vom 18.04.2007, Az.: 5 U 190/06, a.a.O.).
- LG Hamburg, 28.08.2008 - 315 O 326/08
Zulässigkeit von "Hausverboten" im Internet
Hierbei sind jedoch die Besonderheiten des Mediums "Internet" zu berücksichtigen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 365 1. Ls. - im Zusammenhang mit Testkäufen in Internetshops). - OLG Hamm, 23.10.2007 - 4 U 99/07
Virtuelles Hausverbot durch Sperrung einer IP-Adresse
Zum einen ist seitens der Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, dass hier wegen der ungewöhnlichen Abgriffssequenzen nicht nur eine automatische Sicherheitssperrung der IP-Nummer., sondern ein zielgerichtetes "virtuelles Hausverbot" erfolgt ist, wie dies - insofern entscheidend anders - im Fall des OLG Hamburg (Urt. v. 18.04.2007, Az. 5 U 190/06) der Fall war. - OLG München, 02.07.2015 - U 3427/14
World of Warcraft - Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung der …
Das virtuelle Hausrecht ist die Befugnis eines Forenbetreibers, einem Nutzer den Zutritt zu einem virtuellen Raum (=seiner homepage) zu verweigern (Maume MMR 2007, 620, 622; vgl. auch BSG MMR 2013, 675 f. - arbeitsagentur.de; OLG Hamm MMR 2009, 269 - "Hausverbot" im Internet; OLG Hamburg, MMR 2008, 58 - "Hausverbot" im Internet).