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   OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05   

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OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05 (https://dejure.org/2006,5748)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.11.2006 - 4 U 140/05 (https://dejure.org/2006,5748)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. November 2006 - 4 U 140/05 (https://dejure.org/2006,5748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "Post"; Frage der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Zusatzes "Deutschland" in einem Domain-Namen; Anforderungen an die Einordnung eines Hinweises als irreführend; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zustimmung zur Löschung ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkG § 14 Abs. 1; ; MarkG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "Post" - irreführende Verwendung des Firmenzusatzes "Deutschland"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 89
  • GRUR-RR 2009, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Der Senat schließt sich aber insoweit der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 - 3 U 117/04 - 23. September 2005 - 5 U 178/04 - bei juris) und des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 28. Januar 2005 - 6 U 131/04 - bei juris) an, dass der eingetragenen Wortmarke "Post" allenfalls eine schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "Post" bezüglich der hier in Rede stehenden Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen, Päckchen etc.) nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum eine Unterscheidungskraft hat.

    Im Postgesetz definiert der Gesetzgeber allgemein Postdienstleistungen als Brief-, Paket-, Postanweisungs- und Postauftragsdienst bzw. als Dienste im Zusammenhang mit der Abholung, dem Sortieren, dem Transport und der Zustellung von Postsendungen (Art. 2 Nr. 1 RL 97/67; vgl. auch HansOLG Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2005 aaO).

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 - aaO -) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28. Januar 2005 - aaO -) haben bezüglich der für die Zeiträume Mai und November/Dezember 2002 eingeholten Umfragegutachten ausgeführt, dass sich aus ihnen zwar ein hoher Bekanntheitsgrad der Klägerin, aber nicht ergibt, dass die Klägerin als Unternehmen eine besondere Kennzeichnungskraft für ihre Dienstleistungen am Markt erlangt hätte.

    Wollte man anderer Meinung sein, so teilt der Senat auch die Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 aaO), dass es der Klägerin aufgrund ihrer früheren gesetzlichen Monopolstellung verwehrt ist, sich auf eine erhöhte Kennzeichnungskraft zu berufen.

    Schließlich würden wie das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg nach Auffassung des Senats ebenfalls zutreffend ausgeführt hat (Urteil vom 17. Februar 2005 aaO), evtl. Unterlassungsansprüche der Klägerin an § 23 Nr. 2 MarkG scheitern.

  • OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04

    Kennzeichnungskraft einer Dienstleistungsmarke bei teilweiser Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Der Senat schließt sich aber insoweit der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 - 3 U 117/04 - 23. September 2005 - 5 U 178/04 - bei juris) und des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 28. Januar 2005 - 6 U 131/04 - bei juris) an, dass der eingetragenen Wortmarke "Post" allenfalls eine schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "Post" bezüglich der hier in Rede stehenden Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen, Päckchen etc.) nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum eine Unterscheidungskraft hat.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 - aaO -) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28. Januar 2005 - aaO -) haben bezüglich der für die Zeiträume Mai und November/Dezember 2002 eingeholten Umfragegutachten ausgeführt, dass sich aus ihnen zwar ein hoher Bekanntheitsgrad der Klägerin, aber nicht ergibt, dass die Klägerin als Unternehmen eine besondere Kennzeichnungskraft für ihre Dienstleistungen am Markt erlangt hätte.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juni 2002 (GRUR 2002, 804) ausgeführt, dass einem Markeninhaber die Berufung auf eine Durchsetzung seiner Marken nicht schon deswegen verwehrt ist, weil ihm in der Vergangenheit eine Monopolstellung zukam, so dass sich seine mögliche Verkehrsdurchsetzung ungestört vom Wettbewerb anderer Anbieter bilden konnte (Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04 -).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Aus den oben stehenden Ausführungen zu § 23 Nr. 2 MarkG ergibt sich, dass es jedenfalls an einer Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung des Zeichens "Post" ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise fehlt (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 1050; HansOLG Hamburg aaO).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Das Tatbestandsmerkmal der anständigen Gepflogenheiten entspricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (BGH GRUR 2004, 602).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juni 2002 (GRUR 2002, 804) ausgeführt, dass einem Markeninhaber die Berufung auf eine Durchsetzung seiner Marken nicht schon deswegen verwehrt ist, weil ihm in der Vergangenheit eine Monopolstellung zukam, so dass sich seine mögliche Verkehrsdurchsetzung ungestört vom Wettbewerb anderer Anbieter bilden konnte (Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04 -).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, liegt die Betonung beim Sprechen (und Lesen) auf der ersten Silbe, so dass der Wortanfang stärker beachtet wird (vgl. BGH NJW-RR 2001, 827; GRUR 1998, 942).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Das gilt unabhängig davon, ob die prioritätsältere Marke oder das angegriffene Zeichen die zusätzlichen Bestandteile aufweist (BGH GRUR 2003, 880, 881).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, liegt die Betonung beim Sprechen (und Lesen) auf der ersten Silbe, so dass der Wortanfang stärker beachtet wird (vgl. BGH NJW-RR 2001, 827; GRUR 1998, 942).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05
    Darüber hinaus hat der BGH ein wettbewerbsrechtlich verwerfliches Verhalten auch darin gesehen, dass ein Anmelder die mit der Eintragung einer Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt hat (BGH GRUR 2001, 242, 244; GRUR 1998, 412; 1967, 298).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 141/85

    "Deutsche Heilpraktiker"; Irreführung über Größe und Bedeutung einer

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 2/80

    Bedeutung des Zusatzes "deutsch" und "allgemein" in einer Firmenbezeichnung

  • OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04

    "Die grüne Post"

  • OLG München, 18.02.1999 - 6 U 3666/98
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

    Im Übrigen ist die Berufung der Klägerin erfolglos geblieben (OLG Zweibrücken GRUR-RR 2007, 89).
  • OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07

    Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnung "deutsche City Post"

    Der Senat läßt insoweit die Frage offen, ob der Marke "..." allenfalls - so die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg (GRUR-RR 2005, 149 - ...), Köln (GRUR-RR 2005, 155 - ...) und Zweibrücken (GRUR-RR 2007, 89 - R.... Deutschland) - schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "..." bezüglich der hier gegebenen Dienstleistungen nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum Unterscheidungskraft hat.
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