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   OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3354
OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06 (https://dejure.org/2007,3354)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2007 - 6 U 123/06 (https://dejure.org/2007,3354)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 6 U 123/06 (https://dejure.org/2007,3354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Schlaubetal.de verletzt nicht das Namensrecht des Amtes Schlaubetal oder der Gemeinde Schlaubetal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Namens in einer Internetdomain; Geltendmachung einer Verletzung eigenen Namensrechts; Kriterien einer unberechtigten Namensanmaßung; Bedingungen für die Annahme einer Namensfunktion bei der Verwendung von Bezeichnungen; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12; ; BGB § 12 S. 1 Alt. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 265 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; AmtsO § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12 S. 1
    Keine Namensfunktion geographischer Bezeichnungen wegen mangelnder Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Weder Amt Schlaubetal noch Gemeinde Schlaubetal haben Anspruch auf die Internet-Domain www.schlaubetal.de

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unterscheidungskraft wie bei einem Namen fehlt bei geographischen Bezeichnungen, die nicht im Gemeindegebiet liegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlaubetal.de - Weder Amt Schlaubetal noch Gemeinde Schlaubetal haben Anspruch auf die Domain

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 490
  • GRUR-RR 2008, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03

    solingen. info

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil v. 21.9.2006, I ZR 201/03 "Solingen"), dass Gebietskörperschaften an ihrer Bezeichnung ein eigenes Namensrecht zusteht.

    Das kann für Körperschaften gelten, die mit ihrer räumlichen Ausdehnung diejenige Region komplett einnehmen, deren Namen sie der Bezeichnung "Stadt" bzw. "Gemeinde" hinzugefügt haben (s. BGH, Urteil vom 21.9.2006, I ZR 201/03 - Solingen -).

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
    § 12 BGB hat den Schutz des Namens in seiner Funktion als Identitätsbezeichnung der Person seines Trägers zum Ziel (BGH, GRUR 2002, 917).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01

    segnitz. de

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
    Zwar steht einer Gebietskörperschaft an ihrer Bezeichnung grundsätzlich ein eigenes Namensrecht zu, das sie ermächtigt, unter denselben Voraussetzungen wie ein anderer Namensträger gegen einen nichtberechtigten Dritten vorzugehen ( § 12 BGB; BGH, GRUR 2006, 158).
  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
    Bei Gebietskörperschaften genießt neben der Bezeichnung "Stadt" bzw. "Gemeinde" auch die rein geographische Bezeichnung ohne den Stadt- bzw. Gemeindezusatz selbständigen Namensschutz, sofern sie nur für sich allein geeignet ist, auf die konkrete Gebietskörperschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts hinzuweisen und sie von anderen Personen gleicher Art deutlich zu unterscheiden (BGH, NJW 1963, 2267 ; LG Hamburg, NJW-RR 2004, 1121).
  • LG Hamburg, 22.12.2003 - 315 O 377/03

    Domain schaumburg-lippe.de verletzt keine Namensrechte Dritter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
    Bei Gebietskörperschaften genießt neben der Bezeichnung "Stadt" bzw. "Gemeinde" auch die rein geographische Bezeichnung ohne den Stadt- bzw. Gemeindezusatz selbständigen Namensschutz, sofern sie nur für sich allein geeignet ist, auf die konkrete Gebietskörperschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts hinzuweisen und sie von anderen Personen gleicher Art deutlich zu unterscheiden (BGH, NJW 1963, 2267 ; LG Hamburg, NJW-RR 2004, 1121).
  • KG, 07.06.2013 - 5 U 110/12

    aserbaidschan.de

    Die Nutzung der Internet-Domain "aserbaidschan.de" durch einen Dritten stellt eine gegenüber der Republik Aserbaidschan unzulässige Namensanmaßung dar (Fortführung von KG Berlin, 29. Mai 2007, 5 U 153/06, MMR 2007, 600 - tschechische-republik.at/.ch/.com; Abgrenzung zu OLG Brandenburg, 12. Juni 2007, 6 U 123/06, GRUR-RR 2008, 105 - schlaubetal.de).(Rn.54) (Rn.55) (Rn.57) (Rn.64).

    Der zuletzt genannte Umstand (Koexistenz der Klägerin und einer - im Inland weithin unbekannten - nordwestiranischen Region gleicher Bezeichnung) ist - entgegen der Berufung - nicht dem Sachverhalt vergleichbar, der der - klageabweisenden - Entscheidung des OLG Brandenburg GRUR-RR 2008, 105 - schlaubetal.de - zugrunde lag.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11

    Zu einem Namensstreit zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

    c) Es kann danach offen bleiben, ob der Begriff "Oberharz", bei dem es sich unstreitig (auch) um eine geographische Bezeichnung handelt, für die Klägerin angesichts eines anzunehmenden Freihaltebedürfnisses hinsichtlich dieser Bezeichnung nur dann eine hinreichende namensmäßige Unterscheidungskraft entfaltet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02 -, zit. nach JURIS; Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 12 Rdnr. 95 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. März 1963 - Ib ZR 98/61 -, NJW 1963, 2267 f.), wenn sie bzw. ihre Mitgliedsgemeinden mit ihrer räumlichen Ausdehnung die Region "Oberharz" komplett einnehmen (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 12. Juni 2007 - 6 U 123/06 -, zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 09.10.2009 - 9 B 246/09

    Streit um den Gemeindenamen "Oberharz"

    Kein Zweifel besteht daran, dass einer Gebietskörperschaft grundsätzlich ein eigenes Namensrecht zusteht, welches sie ermächtigt, unter denselben Voraussetzungen wie ein anderer Namensträger gegen einen nichtberechtigten Dritten vorzugehen (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, U. v. 12.06.2007, 6 U 123/06 , zitiert nach [...], Rn. 101 m.w.N.).
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