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   OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06   

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https://dejure.org/2007,3177
OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw. Endzeitpunktes in einem Werbeprospekt über einen Totalausverkauf wegen Geschäftsaufgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Preisnachlässen im Rahmen eines Totalausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe eines Teppichhandels; Irreführung der Verbraucher mangels genauer Angabe einer Geschäftsaufgabe zwecks Verleitung zum Kauf; Unterlassung irreführender Werbung zum Schutz der Verbraucher ...

  • kanzlei.biz

    Keine Fristangabe bei Räumungsverkauf erforderlich

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 4 § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Nr. 2
    Unlauterer Wettbewerb bei Werbung für Preisnachlässe im Rahmen eines "Totalausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe" ohne Angabe des Zeitraums der Durchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit von Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine zeitliche Beschränkung eines Räumungsverkaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 11
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04

    Zulässigkeit einer Werbung mit besonderen Preisvorteilen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
    Ist eine Frist nach dem Kalender vorgesehen, so muss auch der Fristbeginn "datumsmäßig" mitgeteilt werden, damit der Kunde erkennen kann, ab wann die Frist zu laufen beginnt (OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
    Denn die Vorstellung des Verkehrs von den maßgebenden Umständen des Angebots wird wesentlich durch das geprägt, was in der ihm gegenübertretenden Werbung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1999, 515, 518 - Bonusmeilen).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06

    Räumungsfinale

    Der Kaufmann, der sein Lager - aus welchen Gründen auch immer - leeren will, muss sich daher weder im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG noch im Blick auf das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG von vornherein auf einen zeitlichen Rahmen festlegen (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11, 12; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 5 Rdn. 6.6a; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 444; einschränkend Fezer/Peifer, UWG, § 5 Rdn. 318).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07

    Totalausverkauf

    Das Berufungsgericht hat die Klage - wie zuvor auch schon das Landgericht - für unbegründet erachtet (OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11).
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