Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 6 U 177/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
Meta-Tags & Markenverletzungen - Die Verwendung eines fremden geschützten Zeichens in den Meta-Tagseiner Webseite stellt nur dann eine Markenverletzung dar, wenn hierdurch tatsächlich einekonkrete Verwechslungsgefahr hervorgerufen wird.
- markenmagazin:recht
§ 14 MarkenG
Verwendung einer fremden Marke als Metatag - openjur.de
§ 14 MarkenG
- Justiz Hessen
§ 14 MarkenG
Markenverletzung im Internet: Verwendung einer fremden Marke als Metatag in einer Suchmaschine - webshoprecht.de
Zur Beurteilung einer Markenrechtsverletzung durch Metatags an Hand der Snippets in der Trefferliste
- aufrecht.de
Nicht jede Verwendung einer Marke in den Meta-Tags stellt eine Rechtsverletzung dar
- stroemer.de
Sandra-Escort
- suchmaschinen-und-recht.de
Nicht jede Meta-Tag-Nutzung ist eine Markenverletzung
- info-it-recht.de
Meta-Tag-Nutzung ist nicht immer eine Markenverletzung
- Judicialis
MarkenG § 14
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14
Nutzung einer fremden Marke als sog. Metatag - "Sandra Escort" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abstellen auf das Verständnis des Nutzers nach Eingabe einer Marke als Suchwort nach den Kurzhinweisen in der Trefferliste zur Bejahung einer markenmäßigen Benutzung sowie eine Markenverletzung; Bestehen einer hinreichenden Zeichenähnlichkeit zwischen einer ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Nicht jede Markennutzung als Meta-Tag eine Rechtsverletzung
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Ausnahmsweise keine Markenrechtsverletzung bei Metatags
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nicht jede Markennutzung als Meta-Tag ist eine Rechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2007 - 10 O 66/07
- LG Frankfurt/Main, 16.08.2007 - 10 O 66/07
- OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 6 U 177/07
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 800 (Ls.)
- GRUR-RR 2008, 292
- MIR 2008, Dok. 250
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03
Impuls
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 6 U 177/07
Nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 2006, 1513, 1515 f. - Impuls; WRP 2007, 1095, 1097 - AIDOL) kann bei der Verwendung einer fremden Bezeichnung als "Metatag" oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift" eine markenmäßige Benutzung bereits deshalb anzunehmen sein, weil mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt wird.Auf den Inhalt der Internetseite, zu der der Nutzer geführt wird, soll es dann nicht mehr ankommen (BGH, WRP 2006, 1513 ff., Tz. 17 - Impuls; WRP 2007, 1095 ff., Tz. 18 - AIDOL).
Der Internetnutzer ist darauf eingerichtet, dass sich nicht alle Treffer auf das von ihm gesuchte Ziel beziehen; dementsprechend sind die aus der Trefferliste ersichtlichen Kurzhinweise bei der Frage, ob markenmäßige Benutzung und Verwechslungsgefahr vorliegen, noch zu berücksichtigen (vgl. BGH, WRP 2006, 1513 ff., Tz. 19 - Impuls).
- BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04
AIDOL
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 6 U 177/07
Nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 2006, 1513, 1515 f. - Impuls; WRP 2007, 1095, 1097 - AIDOL) kann bei der Verwendung einer fremden Bezeichnung als "Metatag" oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift" eine markenmäßige Benutzung bereits deshalb anzunehmen sein, weil mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt wird.Auf den Inhalt der Internetseite, zu der der Nutzer geführt wird, soll es dann nicht mehr ankommen (BGH, WRP 2006, 1513 ff., Tz. 17 - Impuls; WRP 2007, 1095 ff., Tz. 18 - AIDOL).
- OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15
Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon
Die weiter von der Antragsgegnerin herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR-RR 2008, 292 - Sandra Escort) betrifft die Verwendung von Metatags. - OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den …
Zwar kann je nach Sachlage des Einzelfalles die Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, wenn aufgrund der Angaben im Kurztext der Trefferliste wie aus Anlagen K 2 und K 5 ersichtlich die Gefahr besteht, dass der Internetnutzer das Angebot mit demjenigen des Kennzeicheninhabers verwechselt oder sonst mit ihm in Verbindung bringt und sich näher mit ihm befasst (wobei es insoweit nicht auf die Frage ankommt, ob ein Irrtum bei einer näheren Befassung mit der Webseite ausgeräumt würde, vgl. BGH GRUR 2007, 65 Tz. 19 - Impuls ; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 292 - Sandra Escort;… Ingerl/Rohnke a. a. O., nach § 15 Rn. 191). - OLG Frankfurt, 03.03.2009 - 6 W 29/09
Markenrechtsverletzung im Internet: Verwendung einer fremden Marke als Metatag …
Demgemäß sind die aus der Trefferliste ersichtlichen Kurzhinweise bei der Frage, ob markenmäßige Benutzung und Verwechslungsgefahr vorliegen, noch zu berücksichtigen (vgl. BGH, WRP 2006, 1513 ff., Tz. 19 - Impuls; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 292 - Sandra Escort).
Rechtsprechung
LG München I, 24.10.2007 - 21 O 4956/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Anspruch gegen die Medien, wenn Person auf dem Titel ein T-Shirt mit einem (angeblich) urheberrechtlich geschützten Motiv zeigt
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 292 (Ls.)
- afp 2008, 218
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 09.06.1988 - 6 U 4132/87
Auslegung; Ausnahmevorschrift; Enge Auslegung
Auszug aus LG München I, 24.10.2007 - 21 O 4956/07
§ 57 UrhG diene als Ausnahmevorschrift nur dazu, zu verhindern, dass die Zustimmung des Urhebers eingeholt werden müsse, wenn sein Werk zufällig oder nebensächlich, ohne Bezug zum eigentlichen Gegenstand ins Bild komme (unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München, abgedruckt in NJW 1989, 404).Der klägerseits bemühte Fall des OLG München (NJW 1989, 404) unterscheide sich hiervon schon deshalb deutlich, weil dort ein Werbeprospekt gegenständlich war, während es hier um redaktionelle und von Pressefreiheit (Art. 5 GG) getragene Berichterstattung geht.