Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbmarke durch die durchgängige Rotfarbe eines Koffers für Profi-Bohrhämmer; Dringlichkeit bei einem Unterlassungsanspruch bei längerer Kenntnis des Verletzten von der Beanstandungsform und erst neuerdings erfolgter Eintragung der ...
- Judicialis
MarkenG §§ 14 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG §§ 14 ff
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung einer Farbmarke bei längerer Kenntnis von der Verwendung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 757/06
- OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 293
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel
Zu den Anforderungen, die hinsichtlich fremdsprachiger wissenschaftlicher Studien an eine ordnungsgemäße Einführung in den Prozess zu stellen sind, hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.07.2007, Az. 3 U 39/07, GRUR-RR 2008, 293, Tz. 45 ausgeführt:. - OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke …
Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, wenn ein Anbieter eine Farbe durchgängig und damit als für sein Unternehmen charakteristisch verwendet (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 293, 295 - Rotkoffer). - OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
Markenrechtsschutz: Verletzung des DFB-Logos bei Vertrieb von Waren mit …
Nach anderer Auffassung ist der Verfügungsgrund zu verneinen, wenn der Angriff auf die Marke voraussichtlich Erfolg verspricht (…Büscher aaO mwN), zum Teil unter der einschränkenden Voraussetzung, dass eine Verneinung des Verfügungsgrundes nur dann in Betracht kommt, wenn von einer offenkundigen Schutzunfähigkeit auszugehen ist (…vgl. lngerl/Rohnke, Vor §§ 14-19d Rn. 209; OLG Harnburg GRUR-RR 2008, 293; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 146, 147) bzw. wenn bereits eine Löschungsanordnung vorliegt, die nur noch mit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (OLG Köln GRUR-RR 2008, 193).
- OLG Hamburg, 31.01.2019 - 3 U 204/17
Herkunftstäuschung und Verwechselungsgefahr bei Farbwechsel eines Produkts
Nur in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit einer Marke kommt eine Durchbrechung dieses Grundsatzes in Betracht, soweit gegen diese ein paralleles Löschungsverfahren anhängig ist, wobei der Verfügungsgrund aber nur dann zu verneinen ist, wenn der Verletzungsrichter die voraussichtliche Markenlöschung sicher im Sinne von "so gut wie feststehend" prognostizieren kann (Festhaltung an OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 293, 294 - Leitsatz).Die Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung einer Marke gilt grundsätzlich auch im Verfügungsverfahren; nur in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit kommt eine Durchbrechung dieses Grundsatzes in Betracht, soweit gegen diese ein paralleles Löschungsverfahren anhängig ist, wobei der Verfügungsgrund aber nur dann zu verneinen ist, wenn der Verletzungsrichter die voraussichtliche Markenlöschung sicher im Sinne von "so gut wie feststehend" prognostizieren kann (Senat, GRUR-RR 2008, 293, 294 - Leitsatz).
- LG München I, 16.04.2019 - 33 O 2323/19
Arzneimittel-Vertriebswege nach dem Brexit
Gefordert wird in diesem Zusammenhang, dass die in Frage stehende Marke "offensichtlich zu Unrecht eingetragen" (OLG München GRUR 2015, 590, 594 - Adler im Kreis) und somit ihre Löschung "so gut wie feststehend" ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 293 - Rotkoffer).Das Verletzungsgericht ist gem. Art. 127 Abs. 1 UMV auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an die erfolgte Eintragung der Marke gebunden (statt aller BGH GRUR 2003, 1042, 1042 - Kinder, BGH NJW 2003, 1669 - Abschlussstück; speziell für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 293 - Rotkoffer).
- OLG Hamburg, 13.02.2014 - 3 U 113/13
Transdermale Pflaster - Einstweiliger Rechtsschutz im Markenrecht: Markenmäßige …
Voraussetzung für die Verneinung des Verfügungsgrundes ist, dass im Verletzungsprozess die voraussichtliche Markenlöschung sicher im Sinne von "so gut wie feststehend" prognostiziert werden kann (Senat, Urteil vom 21. Juni 2007, Az. 3 U 252/06, GRUR-RR 2008, 293 (Ls.)). - OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 55/14
Schutzfähigkeit der Marke "Capri Sonne"
Ein Verfügungsgrund wird von der Rechtsprechung in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit der Verfügungsmarke ausnahmsweise verneint (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2008, 293, zitiert nach juris Tz. 42 f). - OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 6 U 114/09
Erlaubte Benutzung einer fremden Marke als Museumsname ("Fabergé"
20 Danach wäre der Eilantrag wegen des Fehlens eines Verfügungsgrundes zurückzuweisen, wenn mit der Löschung der Verfügungsmarke unmittelbar zu rechnen wäre (… Senat, Urt. v. 15.10.2009 - 6 U 106/09 - juris-Tz 5; OLG Hamburg, Urt. v. 21.06.20007 - 3 U 252/06 - GRUR-RR 2008, 293 - juris-Tz 42). - OLG Bamberg, 03.11.2017 - 3 U 118/17
Unterlassungsanspruch in Bezug auf die gesundheitsbezogene Angabe, der …
Zutreffend hat sich das Landgericht hinsichtlich der Anforderungen an die Einführung von fremdsprachigen wissenschaftlichen Studien in den Prozess auf die Entscheidung des OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 293 Tz. 45, der sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 12.02.2012, Az. 3 U 192/13 (= WRP 2014, 609) angeschlossen hat, gestützt.