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   OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07   

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https://dejure.org/2008,915
OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inverkehrbringen eines Arzneimittels zur Behandlung von Schizophrenie; Inverkehrbringen eines Generikums mit dem Wirkstoff Olanzapin; Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung von Patentrechten

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz des Patentinhabers im Verletzungsverfahren nach Nichtigerklärung des Patents

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 1077 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 329
 
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Wird zitiert von ... (138)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Soweit der Nichtigkeitskläger seinen Angriff auf das Klagepatent nicht, ohne dass der Nachlässigkeitsvorwurf angebracht ist, auf neue, von den mit der Sache befassten Stellen bisher unberücksichtigte und erfolgversprechende Gesichtspunkte stützt, ist an eine Aussetzung des Rechtsstreits bis zum Abschluss des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens lediglich dann zu denken, wenn das Verletzungsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass die im Rechtsbestandsverfahren ergangene Entscheidung ersichtlich unrichtig ist und das Verletzungsgericht diese Unrichtigkeit verlässlich erkennen kann, weil ihm die auftretenden technischen Fragen zugänglich sind und von ihm auf der Grundlage ausreichender Erfahrung in der Beurteilung technischer und patentrechtlicher Sachverhalte abschließend beantwortet werden können (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 329, 331; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17; Kühnen, D1dbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. E, Rz. 720).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn ( z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Es entspricht allerdings der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheter), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Ergeht eine Unterlassungsverfügung, greift sie darüber hinaus meist in sehr einschneidender Weise in die gewerbliche Tätigkeit des Antragsgegners ein und führt während ihrer Bestandsdauer zu einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs (Senat, InstGE 9, 140, 145 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 118 f. - Harnkatheter).

    Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung verlangt allerdings in der Regel, dass die Rechtsbeständigkeit des Antragsschutzrechts hinlänglich gesichert ist (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 119 - Harnkatheter).

    Die Einschätzung der Rechtsbeständigkeit muss das Verletzungsgericht in eigener Verantwortung vornehmen (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin).

    Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 121 - Harnkatheter).

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