Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25910
OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 20/08 (https://dejure.org/2008,25910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.2008 - 6 U 20/08 (https://dejure.org/2008,25910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 2008 - 6 U 20/08 (https://dejure.org/2008,25910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Abhängens von Plakaten; Voraussetzungen eines Selbsthilferechts; Einwand der "unclean hands"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)

    Eigenmächtige Entfernung eines "wild" angebrachten Plakats durch Konkurrenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Insbesondere fehlt eine körperliche Einwirkung auf Waren oder Dienstleistungen der Klägerin, wie sie in Fällen der Vernichtung, Veränderung (BGHZ 100, 51 = GRUR 1987, 438, 439 - Handtuchspender: Veränderung der Gestaltung einer Ware, so dass Nachfüllbedarf des Originalherstellers nicht mehr eingefüllt werden kann) oder Beschädigung von Konkurrentenwaren (BGH GRUR 2005, 162, 163 - SodaStream; GRUR 1972, 558, 559 - Teerspritzmaschinen: Entfernung von Kennzeichen; OLG Düsseldorf GRUR 1970, 248, 250: Unkenntlichmachen einer Fabrikationsnummer; NJW-RR 1989, 240: Entfernung eines GS-Zeichens) oder bei der körperlichen Vernichtung von Werbeträgern (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 350, 351 - Überkleben von Werbeplakaten; OLG Hamburg WRP 1994, 119: Überdrucken von Telefonkarten) vorliegen.
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Demgegenüber kann allerdings die Beeinträchtigung der Werbung eines Mitbewerbers - etwa durch deren Zerstörung, Beschädigung, Beseitigung oder Verdeckung - im Einzelfall eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers darstellen, etwa durch Beeinträchtigung der Werbewirkung gegenüber einem durch diesen angesprochenes Publikum (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 21 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2004, 877 (879) - Werbeblocker; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 350 - Wildes Plakatieren).
  • LG Aschaffenburg, 22.10.2015 - 1 HKO 24/15

    Skontigewährung für Apotheker

    Eine Verneinung von Ansprüchen auf dieser Grundlage kommt allenfalls ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das vom Kläger angegriffene Verhalten der Beklagten ausschließlich Belange des Klägers (und nicht auch der Allgemeinheit) beeinträchtigen kann und sich der Kläger - unter dieser Voraussetzung - bei wechselseitiger Abhängigkeit der beiderseits gleichartigen oder gleichzeitigen Wettbewerbsverstöße mit seinem Vorgehen gegen die Beklagten in Widerspruch setzen würde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2008, Akt.: 6 U 20/2008).
  • AG Brandenburg, 13.06.2013 - 31 C 153/13

    Vermietungsplakat am Schaufenster muss der Mieter nicht dulden!

    Nach der herrschenden Rechtsprechung (vgl. u. a.: BGH , BGHZ 158, Seiten 236 ff. = NJW 2004, Seiten 3102 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 25.01.2011, Az.: I-4 U 144/10; OLG Karlsruhe , GRUR-RR 2008, Seiten 350 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seite 1031; OLG Karlsruhe , ZMR 2002, Seiten 218 f. ) kann im Übrigen im Falle der Verletzung von Immaterialgüterrechten, die als absolute Rechte auch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Schutz genießen - derjenige, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, ebenso als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, so dass hier wohl auch die geschäftsschädigenden Auswirkungen auf den Gewerbebetrieb der Verfügungsklägerin, die durch die - über die Schaufensterscheibe großflächig angebrachten - Beschriftung "zu vermieten" ohne Hinweis auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Nevermietung zudem noch verursacht werden, als Störung des gewerblichen Betriebs der Verfügungsklägerin durch die Verfügungsbeklagte anzusehen sind.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2022 - 4 U 204/22

    Spielhallen - Anspruch eines Spielhallenbetreibers auf Untersagung des Betriebs

    Der Einwand scheidet aus, wenn durch die in Rede stehende Rechtsverletzung auch die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit betroffen sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2008 - 6 U 20/08 -, juris Rn. 12; OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2022 - I-6 U 74/19 -, HS Microgur II, juris Rn. 66; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 40. Auflage 2022, § 11 Rn. 2.39; Seichter in: jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 8c UWG, Stand: 03.01.2022, Rn. 80).
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