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   OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07   

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https://dejure.org/2008,10982
OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07 (https://dejure.org/2008,10982)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2008 - 3 U 78/07 (https://dejure.org/2008,10982)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2008 - 3 U 78/07 (https://dejure.org/2008,10982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 935 ZPO; § 12 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinnahme des als rechtswidrig beanstandeten Verhaltens in positiver Kenntnis der maßgeblichen Umstände für längere Zeit durch den Verletzten als Kriterium der Widerlegung einer Dringlichkeitsvermutung; Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung "Simplify ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 935

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 2 UWG bei Hinnahme eines beanstandeten Verhaltens über längere Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 366
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (vgl. zum Ganzen Senat WRP 1996, 774 m.w.N.).

    Dieser Zeitraum ist auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Antragstellerin nach Kenntnisnahme von den für die Rechtsverletzung maßgebenden Umständen eine gewisse Überlegungszeit, weiter Zeit für die Einschaltung ihres Prozessbevollmächtigten sowie diesem wiederum eine gewisse Zeit für die Einarbeitung und für das Erstellen des Verfügungsantrags einzuräumen ist (Senat WRP 1996, 774), zu lang, um noch davon ausgehen zu können, dass ihr die Verfolgung ihres Unterlassungsbegehrens eilig ist.

  • LG Hamburg, 24.03.2017 - 324 O 148/16

    Veröffentlichung einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Bewertung über einen

    An der Dringlichkeit fehlt es dann, wenn der Betroffene den Rechtsverstoß schon längere Zeit kennt und durch sein Zuwarten zum Ausdruck bringen, dass es ihm mit der gerichtlichen Maßnahme gar nicht so eilig ist (HansOLG GRUR-RR 2008, 366; HH-Ko/MedienR/Meyer, Abschn. 40 Rn. 33 m.w.Nw.).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Denn wie die Beklagten mit Recht geltend machen, handelt es sich bei der vom Senat angewandten Dringlichkeitsfrist ebenso wie bei den von den anderen Obergerichten angewandten, teils kürzeren, Fristen nicht um starre Fristen, die in jedem Fall ausgeschöpft werden dürften, vielmehr sind auch alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und kann deshalb auch bei einer kürzeren Untätigkeit aufgrund besonderer Umstände ein dringlichkeitsschädliches Zuwarten vorliegen (ebenso etwa OLG Koblenz WRP 2011, 506 und OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 366, jeweils zu § 12 Abs. 2 UWG).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents

    Wann die gebotene Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung vorliegt, lässt sich nicht allgemein, d.h. anhand fester Fristen, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles bestimmen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 366 - Simplify your Production).
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