Rechtsprechung
OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmtheit eines auf Auskunftserteilung gerichteten Klageantrags; Entstehen einer schützenswerten Bearbeitung im Sinne des § 3 Urheberrechtsgesetzs (UrhG) durch Übertragung eines Werkes in eine andere Werkgattung; Urheberrechtsschutz für die grafische Figur des ...
- Judicialis
UrhG § 3; ; UrhG § 13 Satz 2; ; UrhG § 32a; ; UrhG § 36 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung im sinne des UrhG - Begrenzung des Bestimmungsrechts des Urhebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- CIPReport
, S. 33 (Entscheidungsbesprechung)
Filmische Verwertung der Pumuckl-Figur und Anforderungen an die Urheberbenennung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 37
Wird zitiert von ... (11)
- OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen …
Der Senat hat mit Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris - Pumuckl-Illustrationen II den der nachstehend wiedergegebenen Auskunftsverurteilung, die mit der Auskunftsverurteilung gemäß der vorstehend genannten Nr. 1 weitgehend übereinstimmt, zugrunde liegenden Auskunftsantrag für hinreichend bestimmt erachtet:.Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.
c) Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2009, 939, Tz. 35 - Mambo No. 5; BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II, nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. gegen das genannte Senatsurteil vom 20.12.2007 zurückgewiesen wurde).
bb) Der Senat hat, wie bereits erörtert, mit Nr. 9. a) des Tenors des Urteils vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris - Pumuckl-Illustrationen II, gestützt auf § 32 a Abs. 1 UrhG, § 36 UrhG a. F. den oben unter A. 2. bereits im Wortlaut wiedergegebenen Auskunftsanspruch ausgeurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.
Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).
Diese Angaben dienen dazu, die Auskünfte der Beklagten zu 1. ggf. auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 223 und Tenor Nr. 9. a) - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. zurückgewiesen worden ist).
Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 2 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 260, 216 - Pumuckl-Illustrationen II).
- OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken: …
Dass in der dem Streitfall zugrunde liegenden Fallkonstellation die Auskunftsverpflichtung zeitlich unbeschränkt sei, habe der Senat ebenfalls bereits entschieden (ZUM-RD 2008, 131 - Pumuckl-Illustrationen II). - OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern
Denn die in Abs. 5 geregelte Zweckübertragungslehre besagt, dass der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte einräumt, als es der Zweck der Verfügung erfordert (OLG München GRUR-RR 2008, 37, 40; OLG Köln NJOZ 2008, 174, 178;… Wiebe a.a.O. § 31 UrhG, 10).
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich
Insoweit sind die Klageanträge unbestimmt (so in einem vergleichbaren Fall auch OLG München, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06 Tz. 192 bis 195, zitiert nach Juris). - OLG München, 31.03.2011 - 29 U 2629/10
Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Bemessung der zusätzlichen Vergütung für die …
Wegen des weiteren Ausgangssachverhalts wird auf das Urteil P. -Illustrationen II vom 20. Dezember 2007 - 29 U 5512/06 (Bl. 856 -908 d. A., juris) Bezug genommen, mit dem - soweit für den Rechtsstreit noch von Bedeutung - der Senat ein landgerichtliches Teilurteil über die erste Stufe der Stufenklage bestätigt hat, in dem die Beklagte verurteilt worden war, Auskunft über den Umfang der Verwertung der grafischen Figur des P. in den Fernsehserien Meister E. und sein P. und P. Abenteuer , in P. -Fernsehspots sowie in den Kinospielfilmen P. und der blaue K und Meister E. und sein P. zu erteilen, und in dem festgestellt worden war, dass die Beklagte der Klägerin wegen der Verwendung der P. -Figur auf dem Geschäftspapier und im Internetauftritt der Beklagten zum Schadensersatz verpflichtet ist.Zu berücksichtigen ist auch, dass die Klägerin an der konkreten trickfilmerischen Umsetzung ihrer Figur nicht beteiligt war, die von dritter Seite vorgenommen wurde (vgl. Senatsurteil v. 20. Dezember 2007 - 29 U 5512/06 - P. -Illustrationen II , juris, dort Tz. 56 u. 270).
Der Senat hat diese Feststellung bereits früher gebilligt (vgl. Senatsurteil v. 20. Dezember 2007 - 29 U 5512/06 - P. -Illustrationen II , juris, dort Tz. 219) und sieht auch im vorliegenden Berufungsverfahren keine Veranlassung, hiervon abzugehen.
Bei dieser Zeichnung handelt es sich nicht unmittelbar um das Werk der Klägerin, sondern um eine - wenngleich auf der Grundlage des klägerischen Werks - von dritter Seite gestaltete Version (vgl. Senatsurteil v. 20. Dezember 2007 - 29 U 5512/06 - P. -Illustrationen II , juris, dort Tz. 56 u. 270).
- LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
Streit um Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie Sechserpack
Inhaltlich erstrecken sich Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche gemäß §§ 242, 259 Abs. 1 BGB i.V. m. § 32a UrhG auf die Umstände, auf deren Grundlage beurteilt werden kann, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Anspruch auf weitere Beteiligung gemäß § 32a UrhG gegeben ist (OLG München, Urt. v. 20.12.2007 - Az. 29 U 5512/06, juris, Rn. 222 - Pumuckl-Illustrationen II). - KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber …
In ihrer in der Berufungsverhandlung gestellten Fassung sind sie insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH GRUR 2007, 871/872f. - Wagenfeld-Leuchte; OLG München, GRUR-RR 2008, 37/39, jew. m.w.N.). - OLG München, 10.08.2011 - 6 W 1403/11
Unfreie Benutzung eines urheberrechtsgeschützten Werks: Vertrieb von …
Die Werkqualität und der damit einhergehende urheberrechtliche Schutz wird durch die Kombination der äußeren Erscheinungsmerkmale in Kleidung, Haartracht und sonstigem Aussehen, die die Figur der ... als solche prägen und von anderen Kinderfiguren unterscheiden, begründet (vgl. zu den Anforderungen OLG München, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, GRUR-RR 2008, 37 Tz. 197 f m. w. N. (zitiert nach Juris) - Pumuckl-Illustration II).Etwas anders ergibt sich weder aus den vom Landgericht in Bezug genommenen Literaturstellen, insbesondere auch nicht aus der Entscheidung ... (…OLG München, Urt. v. 4.9.2003 - 29 U 4743/02), die sich (unter II.1.b), ebenso wie die Entscheidung vom 20.12.2007 (aaO Tz. 200 f. - ... II), u. a. mit der Frage befasst, ob der dortigen Klägerin (Graphikerin) wegen der Bearbeitung eines vorbestehenden (literarischen) Werkes ein Bearbeiterurheberrecht nach § 3 UrhG zusteht.
- LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
"Der Bulle von Tölz" ist kein Bestseller-Fall
Dabei mögen Fälle denkbar sein, in denen eine gezahlte Vergütung, weil sie absolut sehr niedrig ist, von vornherein derart außer Verhältnis zu einer Nutzung steht, dass sich ein auffälliges Missverhältnis auch ohne genaue Feststellung des üblicherweise gezahlten ermitteln lässt (s. etwa OLG München GRUR-RR 2008, 37 - Pumuckl). - BGH, 16.07.2009 - I ZR 17/08 OLG München - Az. 29 U 5512/06 vom 20.12.2007;.
- LG München I, 30.07.2008 - 21 O 12464/07
Anerkennung der Urheberschaft: Nutzung der grafischen Figur des …