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   OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07   

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https://dejure.org/2008,1850
OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07 (https://dejure.org/2008,1850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2008 - 11 U 28/07 (https://dejure.org/2008,1850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 11 U 28/07 (https://dejure.org/2008,1850)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Impressum & Störerhaftung - Wer sich im Impressum einer Internetseite als verantwortlicher Diensteanbieterausweist oder ausweisen lässt, macht sich die Inhalte dieser Internetseite regelmäßig zu Eigen. Zur Haftungfür Beauftragte i.S.v. § 100 UrhG.

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 UrhG, § 100 UrhG, § 8 Abs 2 TDG, § 7 Abs 2 TMG
    Urheberrechtsverletzung: Haftung eines Unternehmens wegen der Verwendung von Cartoons auf einer das Unternehmen bewerbenden Internetseite

  • Telemedicus

    Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene Verantwortliche

  • Telemedicus

    Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene Verantwortliche

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragsstrafe mit Spanne muss doppelt so hoch sein wie feste Vertragsstrafe

  • JurPC

    UrhG § 97; UrhG § 100; TDG § 8; TMG § 7
    Haftung für Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Cartoons

  • kanzlei.biz

    Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum

  • Judicialis

    UrhG § 97; ; UrhG § 100; ; TDG § 8; ; TMG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97; UrhG § 100; TDG § 8; TMG § 7
    Kein Ausschluss von Unterlassungsansprüchen wegen Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wer sich im Impressum einer Webseite als Verantwortlicher nennen lässt, haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer im Impressum steht, muss haften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertung von Cartoonvorlagen sowie Fotos und Texten aufgrund eines Lizenzvertrages ; Verweis auf eine Firma im Impressum einer Internetseite; Haftungsprivileg für eine beanstandete urheberrechtliche Nutzung von fremden Informationen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheberrechtliche Mitstörerhaftung bei Nennung im Impressum

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer im Impressum steht, muss haften!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Mitstörerhaftung bei Nennung im Impressum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 385
  • MMR 2008, 856 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Grundsätzlich ist jeder Berechtigte nur insoweit aktivlegitimiert, als die ihm zustehenden Rechte oder Befugnisse verletzt sind (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rdn. 19).

    Ausnahmsweise kann aber auch das aus der Einräumung urheberrechtlicher Befugnisse fließende Verbietungsrecht weiter gehen als das Benutzungsrecht, wenn dies zur Sicherstellung des vertraglichen Nutzungsrechts erforderlich ist (BGH GRUR 1957, 614, 616 - Ferien vom Ich; 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Lütje in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rdn. 78).

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 20/83

    Vertragsstrafe bis zu ... II; Bemessung einer Vertragsstrafe bei durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Wenn der Unterlassungsschuldner statt eines festen Betrages eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragstrafe innerhalb eines Rahmens verspricht, so beseitigt ein solches Versprechen die Wiederholungsgefahr nur, wenn die Obergrenze der Spanne die Höhe eines fest zu vereinbarenden Betrages in angemessener Weise übersteigt (BGH GRUR 1985, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ... II).

    Als ungefährer Richtwert einer Obergrenze für den Regelfall wird zu Recht das Doppelte des im jeweiligen Fall angemessenen festen Betrages einer Vertragsstrafe genannt (BGH GRUR 1985, 155, 157 - Vertragsstrafe bis zu ... I; 1985, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ... II).

  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Eigene Informationen im Sinne der §§ 8 ff. TDG sind auch fremde Inhalte, die sich der Diensteanbieter zueigen macht (OLG Brandenburg WRP 2004, 627, 628; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.27).
  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Beauftragter in diesem Sinne ist deshalb beispielsweise auch eine eingeschaltete Werbeagentur (BGH GRUR 1994, 219, 220 - Warnhinweis).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56

    Ferien vom Ich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Ausnahmsweise kann aber auch das aus der Einräumung urheberrechtlicher Befugnisse fließende Verbietungsrecht weiter gehen als das Benutzungsrecht, wenn dies zur Sicherstellung des vertraglichen Nutzungsrechts erforderlich ist (BGH GRUR 1957, 614, 616 - Ferien vom Ich; 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Lütje in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rdn. 78).
  • BGH, 16.03.1989 - VII ZB 24/88

    Bezeichnung des Gerichts des ersten Rechtszuges in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Ausreichend ist die Gewissheit über die Verteilung der Parteirolle in der mit der Rechtsmittelschrift eingeleiteten Instanz (vgl. BGH NJW 1989, 2395 f.).
  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Aus der Berufungsschrift muss entweder für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, wie etwa des ihr beigefügten erstinstanzlichen Urteils, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGHZ 113, 228, 230).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Hat der in Anspruch Genommene die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen, setzt die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach richtet, inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/6 O 86/08, vom 25.04.2007 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
    Dazu zählen auch selbständige Unternehmer, wenn sie in die betriebliche Organisation des Betriebinhabers in der Weise eingegliedert sind, dass einerseits der Betriebsinhaber auf den Beauftragten einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss hat und andererseits die Geschäftstätigkeit des Beauftragten dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGH GRUR 2005, 864, 865 - Meißener Dekor II).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

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