Rechtsprechung
LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Telemedicus
Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern
- Telemedicus
Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Speicherung von Stadtplanausschnitten ist keine öffentliche Zugänglichmachung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Stadtpläne-Abmahnungen im Internet
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Speicherung von Stadtplanausschnitten ist keine öffentliche Zugänglichmachung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverstoß bei bloßem Bereithalten einer Datei auf dem Server
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Bloßes Bereithalten einer Datei auf dem Server - Urheberrechtsverstoß ?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Abruf rechtswidrigen Inhalts durch genaue URL
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Stadtpläne-Abmahnungen im Internet
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 14.11.2006 - 218 C 432/06
- LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 387
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09
Rapidshare II
Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden. - LG Berlin, 06.01.2015 - 15 O 412/14
Pokalbild - Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsanspruch gegen die …
Die noch in der Sache 15 S 1/07 - (Urteil der Kammer vom 2. Oktober 2007 - GRUR-RR 2008, 387ff.) vertretene Auffassung, in der bloßen Bereithaltung einer Datei auf einem Server bei bloßer Möglichkeit der zufälligen Kenntnisnahme dürfte kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19 a UrhG liegen, hat die Kammer mit Urteil vom 30. März 2010 - 15 O 341/09 - (ZUM 2010, 609 ff.) ausdrücklich aufgegeben und sich insoweit der Ansicht des OLG Hamburg (GRUR-RR 2008, 383 ff.) angeschlossen. - OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10
Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht …
Der Senat hatte in der genannten Entscheidung - einer Beschwerdeentscheidung nach § 91a Abs. 2 ZPO über die Kosten eines Verfügungsverfahrens - zwar in erster Linie das Vorliegen eines Verfügungsgrundes verneint, jedoch auch ausgesprochen, dass die Kartografien trotz der Ablage in dem nicht verlinkten Unterordner im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht worden seien ( Rn.9; das gegenteilige Verständnis durch das Landgericht Berlin in seiner in der GRUR-RR 08, 387 veröffentlichten Entscheidung vermag der Senat nicht nachzuvollziehen ).Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.
- BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs …
Trotz Ausführungen der Beschwerdeführerin im Replikschriftsatz zur Rechtsprechung mehrerer Landgerichte zu § 19a UrhG hat sich das Amtsgericht einer hiervon abweichenden Auffassung einer Kammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 2. Oktober 2007 - 15 S 1/07 -, GRUR-RR 2008, S. 387) angeschlossen. - LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09
Öffentliche Zugänglichmachung bei nicht verlinkten Dateien (Werken) auf …
Allerdings ist zutreffend, dass die Kammer mit Urteil vom 2. Oktober 2007 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 15 S 1/07 (GRUR-RR 228, 387) in einem durchaus ähnlichen Fall die Auffassung vertreten hat, ein Zugänglichmachen i. S. v. § 19a UrhG verlangte, dass das Werk für die Öffentlichkeit unter Nutzung der üblichen Zugangswege erreichbar sei, was dann nicht der Fall sei, wenn es nach Entfernung eines auf der jeweiligen Internetpräsenz befindlichen Links lediglich unter Einsatz einer Bildersuchmaschine aufgefunden werden könne. - OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 41/11
Unterlassung wegen der Möglichkeit des Herunterladens illegaler Kopien von …
Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.