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   LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07   

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https://dejure.org/2007,11262
LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07 (https://dejure.org/2007,11262)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.10.2007 - 15 S 1/07 (https://dejure.org/2007,11262)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 15 S 1/07 (https://dejure.org/2007,11262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Speicherung von Stadtplanausschnitten ist keine öffentliche Zugänglichmachung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Stadtpläne-Abmahnungen im Internet

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Speicherung von Stadtplanausschnitten ist keine öffentliche Zugänglichmachung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverstoß bei bloßem Bereithalten einer Datei auf dem Server

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bloßes Bereithalten einer Datei auf dem Server - Urheberrechtsverstoß ?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Abruf rechtswidrigen Inhalts durch genaue URL

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadtpläne-Abmahnungen im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 387
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem Internet-Angebot

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
    Eine pauschale Lizenz ist dann geschuldet, wenn der Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem der Schadensberechnung zugrunde gelegten Inhalt üblich ist (BGH GRUR 1990, 1008, 1010 - Lizenzanalogie: Bei der Nutzung einer Filmmusik sei eine zehnjährige Dauer üblich, so dass es nicht darauf ankomme, dass der dortige Beklagte den Film nur auf zwei Festspielen vorgeführt habe; BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien: Bei der Vergabe von Videorechten seien auf die Herstellung beschränkte Lizenzen erfahrungsgemäß unüblich, weshalb auch dann für die Vervielfältigung und Verbreitung eine Lizenz zu zahlen sei, wenn es nicht mehr zur Verbreitung gekommen sei; BGH GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate: Die Pauschallizenz für die Verwertung von Lichtbildern erfasse erfahrungsgemäß neben dem Recht auf Vervielfältigung jedenfalls das Recht, die Lichtbilder in der Öffentlichkeit zu verbreiten; allerdings OLG Hamburg MMR 2002, 677, 279: Keine Gleichsetzung der Nutzung von Fotos nur Online anstatt in einer Printausgabe einer Zeitschrift).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
    Im Urheberrecht werden an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt (vgl. GRUR 1999, 49/51).
  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 148/91

    Keine Privilegierung bei Vervielfältigung auch zum beruflichen Gebrauch -

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
    Eine pauschale Lizenz ist dann geschuldet, wenn der Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem der Schadensberechnung zugrunde gelegten Inhalt üblich ist (BGH GRUR 1990, 1008, 1010 - Lizenzanalogie: Bei der Nutzung einer Filmmusik sei eine zehnjährige Dauer üblich, so dass es nicht darauf ankomme, dass der dortige Beklagte den Film nur auf zwei Festspielen vorgeführt habe; BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien: Bei der Vergabe von Videorechten seien auf die Herstellung beschränkte Lizenzen erfahrungsgemäß unüblich, weshalb auch dann für die Vervielfältigung und Verbreitung eine Lizenz zu zahlen sei, wenn es nicht mehr zur Verbreitung gekommen sei; BGH GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate: Die Pauschallizenz für die Verwertung von Lichtbildern erfasse erfahrungsgemäß neben dem Recht auf Vervielfältigung jedenfalls das Recht, die Lichtbilder in der Öffentlichkeit zu verbreiten; allerdings OLG Hamburg MMR 2002, 677, 279: Keine Gleichsetzung der Nutzung von Fotos nur Online anstatt in einer Printausgabe einer Zeitschrift).
  • OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06

    Urheberrecht: Anspruchsverfolgung im Eilverfahren wegen Rechtsverletzung durch

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
    Auch das OLG Hamburg spricht in einem offenbar sehr ähnlich gelagerten Fall davon, dass die rechtsverletzenden Kartographien den interessierten Nutzern bei üblichen bzw. typischen Nutzungshandlungen im Internet zur Kenntnis gelangt sein müssen (WRP 2007, 816 f.); dies führt nach Ansicht des OLG Hamburg zwar bereits zur Verneinung des Verfügungsgrundes, was aber nahelegt, dass das OLG auch den Verfügungsanspruch - trotz der Aussage, die Kartographien seien "im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht" - verneinen würde.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
    Eine pauschale Lizenz ist dann geschuldet, wenn der Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem der Schadensberechnung zugrunde gelegten Inhalt üblich ist (BGH GRUR 1990, 1008, 1010 - Lizenzanalogie: Bei der Nutzung einer Filmmusik sei eine zehnjährige Dauer üblich, so dass es nicht darauf ankomme, dass der dortige Beklagte den Film nur auf zwei Festspielen vorgeführt habe; BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien: Bei der Vergabe von Videorechten seien auf die Herstellung beschränkte Lizenzen erfahrungsgemäß unüblich, weshalb auch dann für die Vervielfältigung und Verbreitung eine Lizenz zu zahlen sei, wenn es nicht mehr zur Verbreitung gekommen sei; BGH GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate: Die Pauschallizenz für die Verwertung von Lichtbildern erfasse erfahrungsgemäß neben dem Recht auf Vervielfältigung jedenfalls das Recht, die Lichtbilder in der Öffentlichkeit zu verbreiten; allerdings OLG Hamburg MMR 2002, 677, 279: Keine Gleichsetzung der Nutzung von Fotos nur Online anstatt in einer Printausgabe einer Zeitschrift).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
    aa) Vervielfältigung ist jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen (BGH GRUR 1991, 449/453).
  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
    Eine pauschale Lizenz ist dann geschuldet, wenn der Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem der Schadensberechnung zugrunde gelegten Inhalt üblich ist (BGH GRUR 1990, 1008, 1010 - Lizenzanalogie: Bei der Nutzung einer Filmmusik sei eine zehnjährige Dauer üblich, so dass es nicht darauf ankomme, dass der dortige Beklagte den Film nur auf zwei Festspielen vorgeführt habe; BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien: Bei der Vergabe von Videorechten seien auf die Herstellung beschränkte Lizenzen erfahrungsgemäß unüblich, weshalb auch dann für die Vervielfältigung und Verbreitung eine Lizenz zu zahlen sei, wenn es nicht mehr zur Verbreitung gekommen sei; BGH GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate: Die Pauschallizenz für die Verwertung von Lichtbildern erfasse erfahrungsgemäß neben dem Recht auf Vervielfältigung jedenfalls das Recht, die Lichtbilder in der Öffentlichkeit zu verbreiten; allerdings OLG Hamburg MMR 2002, 677, 279: Keine Gleichsetzung der Nutzung von Fotos nur Online anstatt in einer Printausgabe einer Zeitschrift).
  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.
  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht

    Der Senat hatte in der genannten Entscheidung - einer Beschwerdeentscheidung nach § 91a Abs. 2 ZPO über die Kosten eines Verfügungsverfahrens - zwar in erster Linie das Vorliegen eines Verfügungsgrundes verneint, jedoch auch ausgesprochen, dass die Kartografien trotz der Ablage in dem nicht verlinkten Unterordner im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht worden seien ( Rn.9; das gegenteilige Verständnis durch das Landgericht Berlin in seiner in der GRUR-RR 08, 387 veröffentlichten Entscheidung vermag der Senat nicht nachzuvollziehen ).

    Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.

  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Trotz Ausführungen der Beschwerdeführerin im Replikschriftsatz zur Rechtsprechung mehrerer Landgerichte zu § 19a UrhG hat sich das Amtsgericht einer hiervon abweichenden Auffassung einer Kammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 2. Oktober 2007 - 15 S 1/07 -, GRUR-RR 2008, S. 387) angeschlossen.
  • LG Berlin, 06.01.2015 - 15 O 412/14

    Pokalbild - Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsanspruch gegen die

    Die noch in der Sache 15 S 1/07 - (Urteil der Kammer vom 2. Oktober 2007 - GRUR-RR 2008, 387ff.) vertretene Auffassung, in der bloßen Bereithaltung einer Datei auf einem Server bei bloßer Möglichkeit der zufälligen Kenntnisnahme dürfte kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19 a UrhG liegen, hat die Kammer mit Urteil vom 30. März 2010 - 15 O 341/09 - (ZUM 2010, 609 ff.) ausdrücklich aufgegeben und sich insoweit der Ansicht des OLG Hamburg (GRUR-RR 2008, 383 ff.) angeschlossen.
  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 41/11

    Unterlassung wegen der Möglichkeit des Herunterladens illegaler Kopien von

    Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.
  • LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09

    Öffentliche Zugänglichmachung bei nicht verlinkten Dateien (Werken) auf

    Allerdings ist zutreffend, dass die Kammer mit Urteil vom 2. Oktober 2007 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 15 S 1/07 (GRUR-RR 228, 387) in einem durchaus ähnlichen Fall die Auffassung vertreten hat, ein Zugänglichmachen i. S. v. § 19a UrhG verlangte, dass das Werk für die Öffentlichkeit unter Nutzung der üblichen Zugangswege erreichbar sei, was dann nicht der Fall sei, wenn es nach Entfernung eines auf der jeweiligen Internetpräsenz befindlichen Links lediglich unter Einsatz einer Bildersuchmaschine aufgefunden werden könne.
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