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   OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06   

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https://dejure.org/2007,4770
OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06 (https://dejure.org/2007,4770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2007 - 19 U 184/06 (https://dejure.org/2007,4770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 19 U 184/06 (https://dejure.org/2007,4770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Tabakwerbung im online-shop

  • openjur.de

    Tabakwerbeverbot: Internetauftritt eines online-shops für Tabakwaren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des allgemeinen Werbeverbots für Tabakerzeugnisse für einen Tabakwaren anbietenden online-shop; Verletzung von Anwaltspflichten aus einem Anwaltsvertrag wegen unzutreffender Informierung eines Mandanten über die Rechtslage nach der Tabakwerberichtlinie; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Online-Shop, der lediglich Tabakwaren anbietet, unterfällt nicht dem Werbeverbot nach Art. 3 TabakwerbeRL

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Online-Shop, der lediglich Tabakwaren anbietet, unterfällt nicht dem Werbeverbot nach Art. 3 TabakwerbeRL

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 728
  • GRUR-RR 2008, 66
  • MMR 2008, 780 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    Der EuGH wies die Nichtigkeitsklage Deutschlands gegen die TabakwerbeRL mit Urteil vom 12. Dezember 2006 zurück (EuZW 2007, 46ff.).

    Dementsprechend hat der EuGH sich in seinem Urteil vom 12.12.2006 - C-380/03 vor allem darauf gestützt, dass die TabakwerbeRL unterschiedliche Regelungen für den Markt für Presseerzeugnisse und den Rundfunktmarkt verhindern solle (EuGH, EuZW 2007, 46, 48f).

    Hinsichtlich der Dienste der Informationsgesellschaft hat der EuGH als Zielrichtung der Richtlinie hervorgehoben, dass die TabakwerbeRL den freien Verkehr der in den Diensten der Informationsgesellschaft verbreiteten Kommunikationen fördern will (EuGH, EuZW 2007, 46, 50, Rz. 70).

    Der EuGH hat gerade betont, dass die TabakwerbeRL nur ein eingeschränktes Werbeverbot enthalte und dieses sich nur auf Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften und Magazine beziehe (EuGH, EuZW 2007, 46, 50, Rz. 83ff.) und die Werbung damit auf diejenigen Magazine und Zeitschriften beschränkt werden, die sich nicht an die breite Öffentlichkeit richten (EuGH, aaO. Rz. 86).

  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    Hier muss zunächst die - gescheiterte - Richtlinie 98/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.7.1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zu Gunsten von Tabakerzeugnissen (fortan TabakwerbeRL 1998) berücksichtigt werden, die der EuGH mangels Zuständigkeit der EU für nichtig erklärt hat (EuGH, EuZW 2000, 694ff.).

    Diese sah ein nahezu umfassendes Tabakwerbeverbot vor (Art. 3 Abs. 1 der TabakwerbeRL 1998 lautete: "Unbeschadet der Richtlinie 89/552/EWG ist jede Form der Werbung und des Sponsoring in der Gemeinschaft verboten."), was einer der Hauptgründe für die Nichtigerklärung war (vgl. EuGH, EuZW 2000, 694, 700ff., insb. Rn. 117).

    Als Kompetenznorm kam lediglich das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes in Betracht kam (die TabakwerbeRL stützt sich auf Art. 47 Abs. 2, 55 und 95 EGV), nicht aber ein Gesundheitsschutz (vgl. jetzt Art. 152 EGV und EuGH, EuZW 2000, 694, 698ff.).

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    Schon dann besteht aber keine Vermutung beratungsgerechten Verhaltens mehr (BGH, WM 1999, 645, 646; Zugehör/Fischer, aaO. Rn. 1005).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    Diese Frage zählt nach ständiger Rechtsprechung zur haftungsausfüllenden Kausalität, so dass insoweit der Beweismaßstab des § 287 ZPO gilt (BGHZ 129, 386, 399; BGH, WM 2005, 2110, 2111).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    a) Entscheidend für die Kausalität ist allein, wie der Mandant sich verhalten hätte, wenn er vom Anwalt richtig und vollständig beraten worden wäre (BGH, NJW 2002, 593; Zugehör/Fischer, aaO. Rn. 991).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    Diese Frage zählt nach ständiger Rechtsprechung zur haftungsausfüllenden Kausalität, so dass insoweit der Beweismaßstab des § 287 ZPO gilt (BGHZ 129, 386, 399; BGH, WM 2005, 2110, 2111).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, dem Mandanten die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und die dabei auftretenden rechtlichen Risiken so darzustellen, dass der Mandant eine annähernd zutreffend Vorstellung von den Handlungsmöglichkeiten erhält und deren Vor- und Nachteile erkennen kann, um eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen zu können (BGH, NJW 2007, 2485).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
    Grundsätzlich hat der Mandant im Regressfall Inhalt und Umfang des Auftrags zu beweisen, aus dem er seine Ersatzforderung herleitet (Zugehör, aaO., Rn. 505; BGH, NJW 1994, 1472, 1474).
  • OLG München, 21.04.2016 - 6 U 2775/15

    Tabakwerbung auf Tabakunternehmenswebseite

    (3) Auch wenn man davon ausginge, dass "andere gedruckte Veröffentlichungen" i. S. v. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2003/33/EG nur solche seien, die insoweit der Presse vergleichbar sind, als sie einen von der Werbung für Tabakwaren unabhängigen Inhalt haben und vom Verbraucher in erster Linie wegen dieses Inhalts, nicht wegen der Tabakwerbung erworben werden, und in der Konsequenz verlangte, dass sich das Tabakwerbeverbot nur an solche Dienste der Informationsgesellschaft richtet, die unabhängig von der Tabakwerbung vertrieben und gerade nicht wegen ihrer Inhalte zu Tabak in Anspruch genommen werden (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2008, 66, 68 -Tabakwerbung im Online-Shop), ergäbe sich nichts anderes: Die Unternehmenswebseite der Beklagten kann von Internetbesuchern aus den verschiedensten Gründen besucht werden (etwa, um sich nur über offene Arbeitsstellen, über Unternehmenskennzahlen oder die Geschichte des Unternehmens zu informieren, oder auch nur, um die Qualität und Art des Internetauftritts zu begutachten) und nicht nur wegen der von der Beklagten vertriebenen Produkte oder ihrer Informationen hierzu oder zu Tabakprodukten im Allgemeinen.
  • LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14

    Werbung, Tabakwerbung, Kommerz, Kommunikation, Homepage, Informationsgesellschaft

    Wie oben ausgeführt, ist dies anders als beim Kauf einer gedruckten Fachzeitschrift (§ 21 a Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VTabakG) oder dem Besuch eines Onlineshops für Tabakwaren (§ 21 a Abs. 3 S. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 VTabakG, vgl. OLG Karlsruhe, 19 U 184/06) auch nicht denklogisch das einzige Motiv, die Webseite aufzurufen, da die Präsentation des Unternehmens im Rahmen der streitgegenständlichen Homepage der Beklagten gerade nicht mit "redaktionelle Berichten" über Tabakerzeugnisse oder Rauchutensilien i. S. d. Ausnahmetatbestands gleichzusetzen ist.
  • OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21

    Rabattankündigungen für E-Zigaretten - Kerngleicher Verstoß bei Bewerbung von

    Von daher muss der Senat hier zu der obergerichtlich offenbar nicht unumstrittenen Frage, ob die Herausgabe eines E-Mail-Newsletters durch den Shopbetreiber von § 19 Abs. 3 TabakerzG umfasst ist (bejahend OLG Koblenz, a.a.O., Tz. 26 ff.; verneinend OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2007 - 19 U 184/06, NJW-RR 2008, 728 = GRUR-RR 2008, 66 [Juris; Tz. 42]), nicht Stellung beziehen.
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