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   OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07   

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OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07 (https://dejure.org/2007,5173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2007 - 11 W 48/07 (https://dejure.org/2007,5173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2007 - 11 W 48/07 (https://dejure.org/2007,5173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 91a ZPO, § 114 ZPO
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage wegen identifizierender Berichterstattung trotz Erwirkens einer nicht rechtskräftigen einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Einreichung einer Hauptsacheklage während der Berufungsinstanz im einstweiligen Verfügungsverfahren durch den Verletzten - Rechtsmissbräuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch, wenn Verfügungsverfahren und Hauptsachverfahren parallel geführt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts zweier zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Mörder wegen der Veröffentlichung ihrer Namen in einer Zeitung; Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage wegen der Einreichung einer Hauptsacheklage während der Berufungsinstanz im ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren und paralleles Hauptsacheverfahren nicht rechtsmissbräuchlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 779
  • GRUR-RR 2008, 96
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Die Berufung der Beklagten im Eilverfahren wies der Senat durch Urteil vom 08.05.2007 (Az.: 11 U 63/06) zurück.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 230/86

    Mietwagen-Mitfahrt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Grundsätzlich besteht für eine Unterlassungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann, wenn der Unterlassungsgläubiger bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, da die einstweilige Verfügung nur vorläufigen Rechtsschutz gewährt (BGH GRUR 1973, 384; 1989, 115; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 13 UWG Rdn. 2.17).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06

    Kostenentscheidung; sofortiges Anerkenntnis: Klageeinreichung durch den Gläubiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04

    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Grundsätzlich besteht für eine Unterlassungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann, wenn der Unterlassungsgläubiger bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, da die einstweilige Verfügung nur vorläufigen Rechtsschutz gewährt (BGH GRUR 1973, 384; 1989, 115; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 13 UWG Rdn. 2.17).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Dabei sind nach Auffassung des Senats an einen Rechtsmissbrauch i.S.d. § 242 BGB grundsätzlich etwas höhere Anforderungen als bei § 8 Abs. 4 UWG zu stellen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 96; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 4.8; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rdnr. 47 a; anders wohl OLG Hamm, Urteil vom 10.08.2010, I-4 U 60/10 Rdrn. 56 ff. in Juris, das eine analoge Anwendung von § 8 Abs. 4 UWG befürwortet, jedenfalls bei einer Anwendung von § 242 BGB auf Vertragsstrafenforderungen ersichtlich keine strengeren Anforderungen stellt; ebenso wohl MünchKomm zum Lauterkeitsrecht-Fritzsche, § 8 UWG Rdnr. 479; OLG München WRP 1992, 270, 273).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 10 WF 274/09

    Mutwilligkeit eines Antrags im Gewaltschutzverfahren bei gleichzeitiger

    Dann aber muss dem Antragsteller die Möglichkeit eröffnet bleiben, neben dem einstweiligen Anordnungsverfahren das Hauptsacheverfahren zur endgültigen Klärung der Angelegenheit und zur Erreichung der von ihm angestrebten weiterreichenden Regelung einzuleiten (Götsche, ZFE, 2009, 124, 129; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 779, wonach wegen des nur vorläufigen Charakters einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Hauptsacheverfahrens zu bejahen ist).
  • OLG Nürnberg, 14.06.2010 - 7 WF 686/10

    Elterliche Sorge: Rechtsschutzbedürfnis für einen Hauptsacheantrag auf

    Einschränkungen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses kommen dabei nur in Betracht, wenn sich die verschiedenen Verfahren nach Einfachheit, Schnelligkeit und Kostenaufwand eindeutig unterscheiden, zugleich aber die Verfahrensergebnisse im Wesentlichen gleichwertig sind (BGH FamRZ 1982, 788; OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 779).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 32 AS 505/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - keine Bewilligung für

    Die Chance, den Anspruch endgültig durchzusetzen, ist allerdings bei Beginn dieses Verfahrens zumindest offen und damit solange gegeben, bis entweder der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird oder bei Erfolg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Beklagte zu erkennen gibt, nicht willens zu sein, bzw. sich auf Anfrage des Klägers weigert, die einstweilige Anordnung als endgültige Regelung zu akzeptieren (vgl. zu einer solchen sog. Abschlusserklärung als Besonderheit des wettbewerbsrechtlichen Rechtsschutzes: OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19. September 2007 - 11 W 48/07, Rdnrn. 7 und 8, zitiert nach juris).

    Soweit vertreten wird, eines Grundes bedürfe es nicht, um beide Verfahren nebeneinander zu führen (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 WF 329/10, Rdnr. 3, zitiert nach juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19. September 2007 - 11 W 48/07, Rdnr. 8, zitiert nach juris) vermag der Senat dem nicht zu folgen, denn damit wird außer Acht gelassen, dass ein vernünftig abwägender Bürger kostenverursachende Verfahren ohne zusätzlichen Nutzen meidet.

  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 6 U 119/19

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung der Unterlassung der angeblich

    Bei der Bewertung können die Umstände, die im Rahmen des § 8 Abs. 4 S. 1 UWG einen Rechtsmissbrauch begründen, herangezogen werden, allerdings sind die Anforderungen an die Annahme rechtsmissbräuchlicher Prozessführung in anderen Rechtsbereichen als dem des wettbewerbsrechtlichen Rechtsschutzes höher anzusetzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2007 - 11 W 48/07, Rn 8).
  • LG München I, 14.03.2017 - 33 O 2806/17

    Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Selbst wenn im Rahmen des § 242 BGB zum Teil höhere Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 96 - identifizierende Berichterstattung), ist vorliegend auch von rechtsmissbräuchlichem Verhalten im Sinne des § 242 BGB auszugehen.
  • LG Düsseldorf, 09.01.2020 - 14c O 138/19
    Die analoge Anwendung des § 8 Abs. 4 UWG auf die Geltendmachung von nicht lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen ist indes grundsätzlich ausgeschlossen (Fritzsche, Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Auflage 2014, § 8, Rn. 452; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 96 für deliktsrechtliche Ansprüche).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Überdies handelt es sich bei der in der Rechtsprechung und Literatur zu § 8 Abs. 4 UWG aufgeführten Konstellation lediglich um einen in die Gesamtwürdigung des Einzelfalls einzubeziehenden Hinweis auf einen Missbrauch, der nicht etwa durchwegs für sich bereits die Beurteilung als rechtsmissbräuchlich rechtfertigt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 96).
  • LG Würzburg, 17.12.2020 - 1 HKO 2375/20

    Rechtsmissbrauch aufgrund überhöhter Angabe des Gegenstandswerts und Forderung

    Bei der Bewertung können die Umstände, die im Rahmen des § 8 c Abs. 1 UWG einen Rechtsmissbrauch begründen, herangezogen werden, allerdings sind die Anforderungen an die Annahme rechtsmissbräuchlicher Prozessführung in anderen Rechtsbereichen als dem des wettbewerbsrechtlichen Rechtsschutzes höher anzusetzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2007 - 11 W 48/07, Rn. 8).
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