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   LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07   

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LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07 (https://dejure.org/2008,21616)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2008 - 4a O 183/07 (https://dejure.org/2008,21616)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 4a O 183/07 (https://dejure.org/2008,21616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 195
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 28.06.2007 - 4b O 379/05

    Herausgabe des Verletzergewinns bei Verletzung eines europäischen Patents;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07
    Die Beklagten hätten fast drei Jahre trotz wiederholter Beanstandungen seitens der Klägerin an ihren zuvor erteilten Rechnungslegungen festgehalten und erst nach den Erfahrungen in einem parallelen Schadenersatzverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 4b O 379/05) eine taktische Anpassung zu ihren Gunsten vorgenommen.

    Insbesondere habe sie die Rechnungslegung in dem Verfahren 4b O 379/05 nicht anerkannt, sondern vielmehr die Beklagte mit Schreiben vom 07.11.2007 aufgefordert, den Inhalt auch dieser Rechnungslegung an Eides statt zu versichern.

    Schließlich hat die Klägerin die Rechnungslegung in dem Verfahren 4b O 379/05, welche in ihrer Anlage sowie den herangezogenen Kostenfaktoren der Rechnungslegung vom 27.02.2007 entspricht, nicht anerkannt.

  • LG Düsseldorf, 13.02.2003 - 4a O 131/02

    Feststellung eines Unterlassungsanspruchs bzgl. der Herstellung von Spundfässern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07
    des Tenors des am 13.03.2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf in Sachen X ./. X (Az.: 4a O 131/02) mit Schreiben vom 27.02.2007 und den diesem beigefügten Aufstellungen und Anlagen (Anlage rop 11) und/oder mit Schreiben vom 29.07.2004 und den diesem beigefügten Aufstellungen (Anlage rop 3) und/oder mit Schreiben vom 14.03.2006 und den diesem beigefügten Aufstellungen und Anlagen (Anlage rop 6) und/oder mit Schreiben vom 03.04.2006 (Anlage rop 7) und/oder mit Schreiben vom 12.04.2006 und den diesem beigefügten Aufstellungen (Anlage rop 9) nach bestem Wissen so vollständig gemacht haben, als sie dazu imstande sind.

    Die Beklagten sind mit Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13.03.2003 - Az. 4a O 131/02 - wegen der Verletzung des europäischen Patents X unter Ziffer I.2.

  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07
    Entsprechend der durch die Beklagten selbst zitierten Entscheidung "Dampffrisierstab I" (BGH GRUR 1982, 723, 724) kann jedoch der Auskunftsverpflichtete selbst entscheiden, was den Gegenstand seiner eidesstattlichen Versicherung bilden soll.

    Dem steht nicht entgegen, dass demjenigen, der in Erfüllung seiner Pflicht Rechnung legt, nicht versagt werden kann, eine inzwischen als unrichtig erkannte Rechnung durch eine berichtigte Rechnung zu ersetzen und Letztere für maßgeblich zu erklären (vgl. BGH GRUR 1982, 723 - Dampffrisierstab I).

  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07
    Ist nach diesen Grundsätzen ein entsprechender Verdacht begründet, dass die Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden ist, so kann der Auskunftspflichtige der damit kraft Gesetzes entstandenen Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft nicht dadurch entgehen, dass er im Rechtstreit versichern lässt, die zuletzt erteilte Auskunft sei nunmehr richtig und vollständig (vgl. OLG Hamburg, Urteil v. 26.05.2005, Az.: 3 U 91/04; OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.04.2005 m. w. N.).
  • BGH, 04.12.1959 - I ZR 135/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07
    Dies zu versichern soll gerade Gegenstand der Versicherung an Eides statt sein, deren Abgabe die Klägerin von den Beklagten mit Rücksicht auf ihr früheres Verhalten verlangen kann (vgl. BGH GRUR 1960, 247, 249 - Krankenwagen).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 8/13
    Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten ist unter anderem dann regelmäßig gegeben, wenn Angaben mehrfach ergänzt oder berichtigt wurden (OLG Hamburg, InstGE 5, 294 - Fußbodenpaneele II m.w.N.) bzw. wiederholt Auskünfte erteilt wurden, die allesamt mehr oder weniger unrichtig, unvollständig oder ungenau sind (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 195 - Sorgfältige Auskunft).
  • OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17

    Bestimmter Klageantrag bei Verlangen auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Ebenso bei fortlaufenden Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen oder bei widersprüchlichen Angaben (LG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2008, 4a O 183/07, GRUR-RR 2009, 195 - Sorgfältige Auskunft).
  • OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17

    Eidesstattliche Versicherung für eine GmbH

    Ebenso bei fortlaufenden Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen oder bei widersprüchlichen Angaben (LG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2008, 4a O 183/07, GRUR-RR 2009, 195 - Sorgfältige Auskunft).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09

    Eidesstattlichen Versicherung

    Ausreichend ist insoweit der auf Tatsachen gegründete Verdacht der mangelnden Sorgfalt; weder die Unvollständigkeit der Auskunft oder Rechnungslegung noch die mangelnde Sorgfalt müssen feststehen (BGH WM 1957, 31; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2005, I-2 U 44/04, BeckRs 2008, 04704; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1474; LG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 195; Jauernig/Jauernig-Berger-Mansel-Stadler-Stürner-Teichmann, BGB, 13. Aufl. 2009, Anmerkungen zu § 259 - § 261, Rn. 9; Münchener Kommentar zum BGB/Krüger, 5. Aufl. 2007, § 259 Rn. 39).
  • LG Düsseldorf, 07.02.2023 - 4c O 12/22

    Eidesstattliche Versicherung

    Dies steht der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aber nicht entgegen, weil die vorangegangenen Korrekturen bereits den Verdacht begründen, dass die zunächst erteilten Informationen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt unterbreitet worden sind (vgl. LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 195; Harmsen, GRUR 1960, 249).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2012 - 4a O 204/11

    Funkarmbanduhr III

    a) Ein Auskunftsgläubiger kann vom Auskunftsschuldner nach §§ 259, 260 BGB zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs verlangen, dass der zur Auskunft Verpflichtete an Eides statt versichert, dass er nach bestem Wissen die Angaben so vollständig gemacht habe, als er dazu im Stande sei, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Rechnungslegung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt ist (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 195 - sorgfältige Auskunft).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 5/16

    Heizkessel mit Brenner III

    Die Versicherung an Eides statt soll gerade dazu dienen, hierüber Gewissheit zu verschaffen (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 195 - sorgfältige Auskunft).
  • LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 38/12

    Schuhinnensohle

    Ein Auskunftsgläubiger kann vom Auskunftsschuldner nach §§ 259, 260 BGB zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs verlangen, dass der zur Auskunft Verpflichtete an Eides statt versichert, dass er nach bestem Wissen die Angaben so vollständig gemacht habe, als er dazu im Stande sei, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Rechnungslegung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt ist (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 195 - sorgfältige Auskunft).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 182/12

    Zahnersatzimplantat

    Erteilt der Schuldner wiederholt Auskünfte, die alle mehr oder weniger unrichtig, unvollständig oder ungenau sind, so besteht allein deshalb schon regelmäßig der Verdacht, dass er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, selbst wenn die zuletzt erteilte Auskunft nun endlich richtig, vollständig und genau wäre (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 195 - sorgfältige Auskunft).
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