Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 6 U 151/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 ArbnErfG
Arbeitnehmererfindung: Voraussetzungen einer formell ordnungsgemäßen Erfindungsanmeldung und der Wahrung der Inanspruchnahmefrist bei einer "Wissensdokumentation" durch den Arbeitgeber - Judicialis
ArbEG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbEG § 5
Anforderungen an eine Erfindungsmeldung; Beginn der Frist für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine Erfindungsmeldung; Beginn der Frist für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2006 - 6 O 82/06
- OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 6 U 151/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 291
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 6 U 151/06
Zu den Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 06, 754 - "Haftetikett") die Frist für die Inanspruchnahme einer dem Arbeitgeber bekannt gewordenen Diensterfindung ausnahmsweise auch ohne formell ordnungsgemäße Erfindungsmeldung in Gang gesetzt wird; insbesondere zu der Frage, welche Anforderungen in diesem Zusammenhang an die "Wissensdokumentation" durch den Arbeitgeber zu stellen sind.Zweck der Regelung ist es, den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, den Erfindungscharakter zu erkennen und sachgerecht über die Frage der Inanspruchnahme oder Freigabe, den etwaigen Inhalt einer Schutzrechtsanmeldung sowie über die Erfindervergütung zu entscheiden (vgl. BGH GRUR 06, 754 - Haftetikett).
- BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10
Initialidee
Die genannte gesetzgeberische Zielsetzung würde unterlaufen, wenn die mündliche Mitteilung einer "Initialidee" durch den Arbeitnehmer und schriftliche Berichte über anschließend im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführte Versuche, aus denen die übrigen Elemente der Erfindung hervorgehen, als eine der ordnungsgemäßen Meldung vergleichbare anderweitige Form angesehen würde (vgl. auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 291, 292). - OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 147/08
Anforderungen an die Form der Meldung einer Arbeitnehmererfindung
Ferner wird die Bedeutung und Reichweite der in der Entscheidung "Haftetikett" niedergelegten, unter Ziff. 3 b) zitierten Grundsätze in der Literatur und in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise abweichend vom hier zugrundegelegten Verständnis gewürdigt; insbesondere wird vertreten, dass die Entbehrlichkeit einer gesonderten Erfindungsmeldung für den Fristbeginn zur Inanspruchnahme auf den dort entschiedenen Fall beschränkt sei, dass der Arbeitgeber die nicht gemeldete Diensterfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 291 - Erfindungsanmeldung; Bartenbach/Volz, GRUR 2009, 997, 1001). - OLG Karlsruhe, 26.09.2012 - 6 U 126/11
Insolvenz des Arbeitgebers: Massezugehörigkeit des Rechts zur Inanspruchnahme …
Zwar erlangt der Arbeitgeber durch die Meldung einer Diensterfindung i.S. von § 5 ArbnErfG oder dadurch, dass er die erforderlichen Informationen auf andere Weise erlangt (BGHZ 167, 118 - Haftetikett; BGH GRUR 2011, 733 - Initialidee; ferner OLG München, GRUR-RR 2009, 219; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 291; OLG Düsseldorf, 2 U 72/06, in Juris;… Senat, Urt. v. 27.06.2007 - 6 U 56/06) das Recht, sich für oder gegen die Inanspruchnahme der Diensterfindung zu entscheiden und damit eine rechtlich gesicherte Position. - BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 Der Beklagte ist durch Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22. Januar 2009 (6 U 151/06) in zweiter Instanz rechtskräftig verurteilt worden, in die Umschreibung diverser Patente, u. a. auch des Streitpatents, auf die V... AG einzuwilligen.