Rechtsprechung
OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Gewerbliches Ausmaß" i.S.v. § 101 Abs. 1 UrhG - Eine Rechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" i.S.v. § 101 Abs. 2 UrhG liegt vor, wenn ein gesamtes Musikalbum in der relevanten Verkaufs- bzw. Verwertungsphase öffentlich angeboten wird. Die Bestimmung der relevanten ...
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 101 Abs. 1 und 2; RiLi 2004/48/EG-Erwägungsgrund 14
- JurPC
Auslegung des Begriffes "Gewerbliches Ausmaß" in § 101 UrhG
- aufrecht.de
Merkmal "gewerbliches Ausmaß" bei Auskunftsverlangen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung
- kanzleischroeder-kiel.de
Auslegung des Begriffes "Gewerbliches Ausmaß" in § 101 UrhG
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 101 Abs. 1, Abs. 2 UrhG
- info-it-recht.de
Zur Frage des "Gewerbliches Ausmaßes" in § 101 UrhG
- Judicialis
UrhG § 101 Abs. 1; ; UrhG § 101 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/48/EG-Erwägungsgrund Art. 14
- rewis.io
- kanzlei.biz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§ 101 Abs. 1 und 2 UrhG; RiLi 2004/48/EG-Erwägungsgrund 14
Ist auch bei älteren Musikstücken noch eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß (§ 101 Abs. 9 UrhG) möglich? - wb-law.de (Kurzinformation)
Lange Verwertungsphase bei Filesharing von klassischer Musik
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Auch 4 Jahre nach Veröffentlichung eines Albums besteht Internet-Auskunftsanspruch
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich
- wb-law.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Angebot eines Musikalbums erreicht gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wann liegen bei einer Musiktauschbörse ein Geschäftlicher Verkehr und/oder ein gewerbliches Ausmaß vor?
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.12.2008 - 28 OH 21/08
- OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 299 (Ls.)
- MMR 2009, 334
- MIR 2009, Dok. 061
- ZUM 2009, 425
Wird zitiert von ... (34)
- OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.Dabei ist den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert ist (Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09 - und vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).
- OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden …
Eine solche Rechtsverletzung kann (und wird in der überwiegenden Zahl der Fälle von Angeboten in sog. Tauschbörsen) durch eine privat handelnde Person erfolgen, die wie (aber nicht als) ein gewerblicher Anbieter auftritt, indem sie der Öffentlichkeit ein fremdes Werk anbietet (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.2009 - 6 W 182/08). - OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09
Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG
b) Der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 9 m.w.N.).Dieser klar geäußerte Wille des Gesetzgebers ist im Gesetzeswortlaut hinreichend zum Ausdruck gekommen und daher, weil sich auch aus systematischen Erwägungen nichts anderes ergibt, für die Auslegung der Vorschrift maßgeblich (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 10 m.w.N.).
Es reicht danach aus, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 11).
Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, dem ist dabei nach der Lebenserfahrung auch bekannt, dass er hierzu nicht berechtigt ist, so dass er nicht in gutem Glauben handelt (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 14).
Wer sich an einer Tauschbörse mit dem Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks beteiligt, wird zudem nach der Lebenserfahrung regelmäßig zugleich in der Absicht handeln, selbst kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 13).
- OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
Dementsprechend wird vielfach - der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 16/8783, S. 50) folgend - eine für ein gewerbliches Ausmaß hinreichende Schwere der Rechtsverletzung angenommen, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (so - mit Abweichungen im Detail - OLG Köln a.a.O. sowie MMR 2009, 334;… OLG Frankfurt a.a.O.; LG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15;… LG Hamburg a.a.O.).Entscheidend, aber auch ausreichend ist es, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln MMR 2009, 334).
Er muss daher nicht zwingend mit dem im sonstigen nationalen Recht verwendeten Begriff "gewerblich" übereinstimmen, sondern umschreibt eine besondere, einer gewerblichen Nutzung gleichkommende Intensität der Rechtsverletzung (vgl. auch OLG Köln MMR 2009, 334).
- OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, müssen dafür aber mehrere Merkmale zusammen kommen (vgl. Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin):.
Soweit der Senat (MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin") bei erfolgreichen Einspielungen klassischer Musik mit einem bekannten Sänger eine längere Verwertungsphase für möglich gehalten und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, dass die Interpretation eines längst gemeinfrei gewordenen, damit aber auch gewissermaßen zeitlosen Werks der Annahme einer relevanten Vermarktung unter Einbeziehung aller Umstände nicht entgegenstehe, liegt eine vergleichbare Fallgestaltung hier nicht vor.
- OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11; MMR 2009, 334). - LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen von geschützten Werken in …
Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (…vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (…vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 44; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).
Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).
Des Weiteren sind der Umfang (…vgl. BT-Drs. 16/8783, S. 50: besonders umfangreiche Datei wie bspw. ein vollständiger Kinofilm) sowie auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).
- OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen
Er strebt auch zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne der Durchsetzungs-Richtlinie an, weil er eigene finanzielle Aufwendungen für den erwünschten Erwerb der von dem Tauschpartner kostenfrei bezogenen Werke erspart (…vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 41; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 6 W 182/08 - Die schöne Müllerin, juris, dort Tz. 13). - OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09
Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch
Mit der Begründung, dass die vom Antragsteller behauptete Rechtsverletzung entgegen der als rechtsfehlerhaft (§ 101 Abs. 9 S. 7 UrhG) beanstandeten Annahme des Landgerichts kein gewerbliches Ausmaß erreicht habe (…vgl. aber zu der gegenüber § 108a UrhG und § 1 Abs. 2 HGB selbständigen Definition dieses Begriffs und entgegen der von OLG Oldenburg, Beschl. v. 01.12.2008, MMR 2009, 188 [189] vertretenen engen Auslegung Senat, Beschl. v. 21.10.2008 und 3.11.2008, a.a.O.; Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08), vermag der Beschwerdeführer eine (fortbestehende) materielle Beschwer erst recht nicht darzulegen: Muss danach das Vorliegen einer offensichtlichen, lediglich kein gewerbliches Ausmaß erreichenden Rechtsverletzung als zugestanden angenommen oder jedenfalls als wahr unterstellt werden, so kommt ein aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Fernmeldegeheimnis allenfalls folgender verfahrensrechtlicher Anspruch des Verletzers (Anschlussinhabers) auf Geheimhaltung seiner Identität gegenüber dem Verletzten zumindest jetzt nicht mehr in Betracht, nachdem er selbst erst nach erteilter Auskunft durch den Verletzten von der Entscheidung des Landgerichts erfahren hat. - LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09
Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen
Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (…vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (…vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 57; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).
Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).
Diesbezüglich ist auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).
- LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11
Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches …
- LG Köln, 06.12.2011 - 237 O 233/11
Ausreichen eines öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich …
- OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG
- OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß als Voraussetzung des Auskunftsanspruchs …
- OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12
Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09
Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw. …
- OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10
Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten
- LG Köln, 26.07.2011 - 218 O 136/11
Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks in …
- OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten
- OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß
- OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 2 W 56/11
Markenrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank
- OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09
Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren
- OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG
- OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des …
- OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG
- OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09
Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den …
- OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG
- OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- OLG Köln, 12.04.2012 - 6 W 85/12
- LG Köln, 14.05.2010 - 209 O 148/10
Gestattung zur Erteilung einer Auskunft über den Namen und die Anschrift eines …
- OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
- LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wegen Teilnahme an einer …
- LG Zweibrücken, 16.12.2009 - Qs 127/09
Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer …
Rechtsprechung
BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- markenmagazin:recht
Wegfall der Erstbegehungsgefahr bei Löschung der Streitmarke - Underberg-Flasche
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung der Marke Underberg durch die Umwicklung der 700ml-Flasche "Dr. Demuth Pepsin-Wein" mit Papier; Rechtliche Ausgestaltung des Schutzbereichs einer dreidimensionalen Marke; Rechtliche Ausgestaltung des markenrechtlichen ...
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 5
- ra.de
- kanzlei.biz
Fortfall der Erstbegehungsgefahr
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 5
Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
3D-Marke der papierumwickelten Flasche von Underberg rechtlich geschützt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Underberg-Flasche als 3-D-Marke geschützt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.06.2005 - 312 O 736/04
- OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 299
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14
Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …
(1) Aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall zu vermuten, dass seine Benutzung für die einzutragenden Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. März 2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Rn. 30 = WRP 2008, 1353 - Metrosex; Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06, GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg;… Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 92/08, GRUR 2010, 838 Rn. 24 = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo).Für die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr genügt daher grundsätzlich ein "actus contrarius", also ein der Begründungshandlung entgegengesetztes Verhalten (…vgl. BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg;… GRUR 2010, 838 Rn. 27 - DDR-Logo;… GRUR 2014, 382 Rn. 33 - REAL-Chips), sofern es ernst gemeint und unmissverständlich ist (vgl. BGH, GRUR-RR 2009, 299 Rn. 14 - Underberg; BGH…, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07, GRUR 2009, 841 Rn. 23 = WRP 2009, 1139 - Cybersky;… BGH, GRUR 2014, 382 Rn. 35 - REAL-Chips).
Im Regelfall führt bei der durch eine Markenanmeldung oder -eintragung begründeten Erstbegehungsgefahr die Rücknahme der Markenanmeldung oder der Verzicht auf die Eintragung der Marke zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr (…vgl. BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 f. - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg;… GRUR 2010, 838 Rn. 29 - DDR-Logo).
Dabei ist es unerheblich, ob die Rücknahme der Anmeldung beziehungsweise der Verzicht auf die Eintragung aus prozessökonomischen Gründen oder aufgrund besserer Einsicht erfolgt ist (…vgl. BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 f. - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12 - Underberg).
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Berühmt sich eine Partei eines Rechts, begründet dies eine Erstbegehungsgefahr, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06 - Rn. 14, GRUR-RR 2009, 299) . - BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12
Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten …
Der Senat hat zwar entschieden, dass die Rücknahme der Markenanmeldung oder ein Verzicht auf die Eintragung der Marke regelmäßig zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr führt (…BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 30 - Metrosex; Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06, GRUR-RR 2009, 299 Rn. 12).
- BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13
Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit
Berühmt sich eine Partei eines Rechts, begründet dies eine Erstbegehungsgefahr, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06 - Rn. 14) . - BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08
DDR-Logo
(3) Nach der - allerdings erst nach dem Urteil des Berufungsgerichts veröffentlichten - Rechtsprechung des Senats führt die Rücknahme der Markenanmeldung oder ein Verzicht auf die Eintragung der Marke aber regelmäßig zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr (BGH GRUR 2008, 912 Tz. 30 - Metrosex; Urt. v. 4.12.2008 - I ZR 94/06, GRUR-RR 2009, 299 Tz. 12). - LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
Porno-Pranger II
Der Umstand, dass die Beklagte von ihrer Berühmung im Rahmen der Rechtsverteidigung nicht Abstand genommen hat, hindert bei Vorliegen eines entsprechenden, die Erstbegehungsgefahr beseitigenden Verhaltens nicht der Wegfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 94/06; BGH, Urteil vom 15.04.1999, Az.: I ZR 83/97). - VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19
Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"
Auch kann allein die Verteidigung des eigenen Rechtsstandpunkts noch keine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr begründen, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten oder zu äußern, vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 94/06 -, juris Rn. 14. - OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
Aufstellen von Grabmalen ohne Eintragung in die Handwerksrolle
Denn sonst würde die Beklagte in der wirksamen Verteidigung ihrer Rechte beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 4.12.2008 - I ZR 94/06 -, juris Rn. 14). - OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
Haftung für Adwords-Anzeigen bei fehlender Kenntnis von der Verknüpfung
Die Rechtsverteidigung im Prozess kann eine Erstbegehungsgefahr regelmäßig nicht begründen (BGH GRUR-RR 2009, 299 - Underberg). - OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Während die Rücknahme einer Markenanmeldung oder der erklärte Verzicht auf die Eintragung der Marke - sei es aus prozessökonomischen Gründen, sei es auf Grund besserer Einsicht - im Regelfall zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr führen wird (…vgl. BGH, GRUR 2008, 912 [Rn. 30] = WRP 2008, 1353 - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 [Rn. 12] - Underberg) und es insoweit unter Umständen sogar genügen kann, wenn eine Markenanmeldung wegen Nichtzahlung der Gebühr als zurückgenommen gilt (…GRUR 2010, 838 [Rn. 30] = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo), ist im Streitfall eine hinreichend unmissverständliche Aufgabe der durch die Markenanmeldung belegten Verwendungsabsicht nicht festzustellen. - OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
Verwechslungsgefahr zweier Marken
- VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen …
- VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960
Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu …
- OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
- VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1832
Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu …
- VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab
- LG Hamburg, 14.07.2016 - 327 O 392/14
Markenverletzung: Anspruch auf Unterlassung einer Bezeichnung, auf Löschung einer …
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer
- kanzlei.biz
Gewerbliches Ausmaß bei Auskunftsansprüche gegen Dritte
- juconomy.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 101 Abs. 9 UrhG
Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen Musikalbums per Filesharing / Zum Begriff gewerbliches Ausmaß - offenenetze.de (Kurzinformation)
Kein Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG bei einem Album
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Internet-Auskunftsanspruch bei einmaligem Album-Download
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Internet-Auskunftsanspruch bei einmaligem Album-Download
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Internet-Auskunftsanspruch bei einmaligem Album-Download
- wb-law.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Kein Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG bei Anbieten eines aktuellen Musikalbums
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Internet-Auskunftsanspruch bei einmaligem Album-Download
Besprechungen u.ä. (3)
- retosphere.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rechtsprechung zum neuen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG
- uni-oldenburg.de
(Entscheidungsbesprechung)
Das Merkmal des "geschäftlichen Ausmaßes" bei Auskunftsansprüchen nach § 101 UrhG bei Filesharing
- wbs-law.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (RA Christian Solmecke, RA Kilian Kost; K&R 2009, 772)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 15.09.2008 - 5 O 2421/08
- OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 299 (Ls.)
- MMR 2009, 188
- K&R 2009, 51
- afp 2009, 428
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld…, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.;… im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
Aus diesem Grund verbietet sich auch der Schluss, dass - wenn schon der Auskunftsanspruch gegen den Verletzer eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetze - dies erst recht für den Auskunftsanspruch gegenüber dem unbeteiligten Dritten gelten müsse (aA OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
Darauf kommt es für die Auslegung des § 101 Abs. 2 UrhG jedoch nicht entscheidend an (aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15); denn diese Ansicht hat im Gesetz keinen hinreichenden Niederschlag gefunden.
- OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]). - BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …
Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld…, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.;… im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
Aus diesem Grund verbietet sich auch der Schluss, dass - wenn schon der Auskunftsanspruch gegen den Verletzer eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetze - dies erst recht für den Auskunftsanspruch gegenüber dem unbeteiligten Dritten gelten müsse (aA OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
Darauf kommt es für die Auslegung des § 101 Abs. 2 UrhG jedoch nicht entscheidend an (aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15); denn diese Ansicht hat im Gesetz keinen hinreichenden Niederschlag gefunden.
- OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]). - OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
Andere Gerichte haben diese Auslegung verworfen und in Filesharing Fällen, wo ja vor der Auswertung der Verkehrsdaten denknotwendig stets nur ein einzelner Download betrachtet werden kann, die Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß verneint (so OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12; Beschl. v. 02.02.2009, 3 W 195/08, zitiert nach juris; OLGR Oldenburg 2009, 109). - OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09
Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch
Mit der Begründung, dass die vom Antragsteller behauptete Rechtsverletzung entgegen der als rechtsfehlerhaft (§ 101 Abs. 9 S. 7 UrhG) beanstandeten Annahme des Landgerichts kein gewerbliches Ausmaß erreicht habe (vgl. aber zu der gegenüber § 108a UrhG und § 1 Abs. 2 HGB selbständigen Definition dieses Begriffs und entgegen der von OLG Oldenburg, Beschl. v. 01.12.2008, MMR 2009, 188 [189] vertretenen engen Auslegung Senat, Beschl. v. 21.10.2008 und 3.11.2008, a.a.O.; Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08), vermag der Beschwerdeführer eine (fortbestehende) materielle Beschwer erst recht nicht darzulegen: Muss danach das Vorliegen einer offensichtlichen, lediglich kein gewerbliches Ausmaß erreichenden Rechtsverletzung als zugestanden angenommen oder jedenfalls als wahr unterstellt werden, so kommt ein aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Fernmeldegeheimnis allenfalls folgender verfahrensrechtlicher Anspruch des Verletzers (Anschlussinhabers) auf Geheimhaltung seiner Identität gegenüber dem Verletzten zumindest jetzt nicht mehr in Betracht, nachdem er selbst erst nach erteilter Auskunft durch den Verletzten von der Entscheidung des Landgerichts erfahren hat. - LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Anspruch eines Computerspiel-Vertreibers …
Diese ergebnisorientierte Argumentation lässt sich nach Auffassung der Kammer mit dem Wortlaut der Regelung durchaus in Einklang bringen, erscheint im Hinblick auf den bereits mit der Erteilung der Auskunft verbundenen, nicht rückgängig zu machenden Eingriff in die Grundrechte Anschlussinhabers, der möglicherweise weder Verletzer noch Störer ist, aber dennoch nicht unbedenklich (zum besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Verkehrsdaten vgl. OLG Oldenburg, OLGR 2009, 109).Solange mithin nur feststeht, dass ein Internetnutzer lediglich ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk zum Download zur Verfügung gestellt hat kann von einem gewerblichen Ausmaß im Sinne der Norm grundsätzlich nicht ausgegangen werden (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12; OLG Oldenburg, OLGR 2009, 109).
- OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09
Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw. …
Diese Auffassung hat sich - worauf die Antragsgegnerin zutreffend hinweist- in der Rechtsprechung inzwischen durchgesetzt (siehe nur OLG Köln GRUR-RR 2009, 9, 11 - Ganz anders; OLG Oldenburg CR 2009, 104, 105; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12, 13 - Internet-Tauschbörse; aA Bohne, CR 2010, 104). - OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]). - LG Kiel, 02.09.2009 - 2 O 221/09
Keine Rasterfahndung bei Filesharing
Auch nach der Legaldefinition des gewerblichen Ausmaßes (§ 101 Abs. 1 S. 2 UrhG) fällt es schwer, einen einmaligen Download eines derartigen Albums als derart schwere Rechtsverletzung zu bewerten, dass von einem gewerblichen Ausmaß gesprochen werden könnte (OLG Oldenburg, Beschluss vom 1.12.2008, Aktenzeichen 1 W 76/08). - OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09
Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG
- OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten
- OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG
- OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß