Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2121
OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09 (https://dejure.org/2009,2121)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2009 - 6 W 3/09 (https://dejure.org/2009,2121)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 6 W 3/09 (https://dejure.org/2009,2121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • aufrecht.de

    Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung von Urheberrechten im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Verhältnismäßigkeit beim Vorlage- & Besichtigungsanspruch des § 101a UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 101 a Abs. 3; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; Richtlinie 2004/48/EG Art. 7

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    § 101a UrhG
    Verhältnismäßigkeit beim Vorlage- & Besichtigungsanspruch des § 101a UrhG

  • boesel-kollegen.de

    Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung von Urheberrechten im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101a Abs. 1, 3 UrhG
    Wenn der Wettbewerber das Website-Design kopiert, sollte es mit dem Anspruch auf Besichtigung schnell gehen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nur bei Dringlichkeit durchsetzbar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Besichtigung für Webseiten im Eilverfahren setzt Dringlichkeit voraus

  • wkblog.de (Auszüge)

    Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Facebook Inc. klagt gegen StudiVZ Ltd.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 325 (Ls.)
  • MMR 2009, 434 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 062
  • ZUM 2009, 427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 16.06.2009 - 33 O 374/08

    Plagiat eines Social Networks - Facebook vs. StudiVZ

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09
    Der am 08.12.2008 angebrachte Verfügungsantrag dient ausweislich der Antragsschrift der Beschaffung weiterer Beweismittel für das bereits am 19.11.2008 anhängig gemachte Hauptsacheverfahren 33 O 374/08, wobei der nunmehr vom Gericht zu beauftragende Sachverständige eine Nutzung des Quellcodes der Webseite der Antragstellerin nach dem Stand 2005 - "insbesondere, aber nicht ausschließlich" bestimmter PHP-Dateien - untersuchen soll.
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09
    Zur Durchsetzung des Anspruchs aus § 101a UrhG (als Sondervorschrift zu § 809 BGB in seiner Auslegung durch BGHZ 150, 377 = GRUR 2002, 1046 - Faxkarte) im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 101a Abs. 3 UrhG bedarf es gemäß §§ 935, 940 ZPO einer besonderen Dringlichkeit.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.07.2015 - 3 O 4552/15

    Kein Besichtigungsanspruch mangels Dringlichkeit

    Dieser Verfügungsgrund setzt eine besondere Dringlichkeit voraus, welche dann fehlt, wenn der Antragsteller zu lange mit der Geltendmachung des Besichtigungsanspruchs abwartet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 6 W 3/09; OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 4 W 107/09 - jeweils zitiert nach Juris; Schricker/Loewenheim/Wimmers, UrhR, 4. Aufl. 2010, § 101 a Rz. 44; Wandtke/Bullinger/Ohst, UrhR, 4. Aufl. 2014, § 101 a Rz. 34).

    Ein Verzicht auf die besondere Dringlichkeit verstieße vielmehr gegen den - auch nach der Enforcement-Richtlinie - zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn Besichtigungsansprüche ohne zeitliche Grenze ohne vorheriges rechtliches Gehör des Antragsgegners erlassen werden könnten (OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 6 W 3/09).

    Das OLG Köln hat in einem Fall die Dringlichkeit abgelehnt, da die dortige Antragstellerin mit gerichtlichen Schritten zur Beweissicherung mehr als 2 Jahre nach Kenntniserlangung zugewartet hat (OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 6 W 3/09).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21

    Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!

    Ob mit der Antragsgegnerin zu 2) davon auszugehen ist, dass der in § 140c Abs. 3 PatG enthaltende Verweis auf §§ 935, 940 ZPO auch die Feststellung einer zeitlichen Dringlichkeit notwendig macht (OLG Nürnberg GRUR-RR 2016, 108 - Dringlichkeitserfordernis bei Besichtigungsverfügung; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2012, 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; OLGR Köln 2009, 258; Benkard/Grabinski/Zülch, aaO § 140c Rn. 21; Zöllner, GRUR-Prax 2010, 74), oder ob diese fingiert wird und nur ausnahmsweise entfällt, wenn eine Vernichtung der Beweismittel ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289; OLG Düsseldorf InstGE 11, 151; Cepl/Voß/Hahn, aaO § 485 Rn. 154; Müller-Stoy, jurisPR-WettbR 10/210; Kühnen, GRUR 2005, 185; Schulte/Rinken, aaO § 140c Rn. 48), bedarf vorliegend keiner abschließenden Erörterung.
  • OLG Braunschweig, 22.10.2019 - 2 W 76/19

    Besichtigungsanspruch nach sogenannter Düsseldorfer Praxis; Glaubhaftmachung von

    Der Senat hält an seiner von der ganz herrschenden Meinung (vgl. z. B. OLG Nürnberg, Beschluss v. 17.08.2015 - 3 W 1412/15, GRUR-RR 2016, 108; OLG Hamm, Beschluss v. 20.08.2009 - 4 B 107/09, ZUM-RD 2010, 27; OLG Köln, Beschluss v. 09.01.2009 - 6 W 3/09, ZUM 2009, 427; Ohst in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 101a Rn. 34; Reber in: BeckOK, Urheberrecht, 25. Edition, § 101a Rn. 3; Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 101a Rn. 9; Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl., § 101a Rn. 8) geteilten Rechtsauffassung fest (Senat, Beschluss v. 06.04.2011 - 2 W 24/11, n. v.), wonach der Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101a Abs. 1 S 1 u. Abs. 3 S. 1 UrhG i. V. m. §§ 935 ff. ZPO (sowie hier Art. 5 Abs. 1 RBÜ) die Glaubhaftmachung sowohl eines Verfügungsanspruchs als auch eines Verfügungsgrunds voraussetzt.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12

    Patentrechtliches Eilverfahren: Product-by-process-Merkmale im

    Der Senat teilt die (im Rahmen eines Kennzeichenrechtsstreits geäußerte) Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, dass auch für eine zur Durchsetzung eines Besichtigungsanspruchs dienende einstweilige Verfügung ein Verfügungsgrund erforderlich ist, der eine besondere Dringlichkeit der Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs voraussetzt (vgl. OLGR Köln 2009, 258; vgl. auch Senat, Beschl. v. 18.05.2010, 6 W 28/10, unveröff.; Fitzner /Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 140c Rn. 35; Zöllner GRUR-Prax 2010, 74, 76).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2009 - 6 W 81/09

    Ordnungsmittelbeschluss im Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufschiebende Wirkung

    Damit ist nach der Auffassung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 21.02.2005 - 6 W 6/05 - und vom 11.03.2009 - 6 W 3/09) eine Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Beschluss während des noch anhängigen Beschwerdeverfahrens kraft Gesetzes ausgeschlossen.
  • OLG Nürnberg, 17.08.2015 - 3 W 1412/15

    Dringlichkeitserfordernis für Besichtigungsverfügung

    a) Der Senat teilt die Auffassung des Erstgerichts, die entgegen der Rechtsmeinung des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 30.03.2010, Az.: 20 W 32/10, BeckRS 2010, 18850 und vom 17.03.2011, Az.: 2 W 5/11, GRUR-RR 2011, 289 ff) auch von den Oberlandesgerichten Hamm (ZUM-RD 2010, 27 f) und Köln (ZUM 2009, 427 f) vertreten wird, dass es für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101a Abs. 3 UrhG grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln eines Verfügungsgrundes i. S. d. §§ 935, 940 ZPO bedarf (so auch Ohst in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl., Rn. 34; Dreier in Dreier/Schuize, UrhG, 4. Aufl., § 101a Rn. 9; Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht 11. Aufl., § 101a Rn. 27; Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 101a Rn. 44; sowie OLG Karlsruhe zu § 140c Abs. 3 PatG, Beschluss vom 18.05.2010, Az.: 6 W 28/10, BeckRS 2011, 18386).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2010 - 20 W 32/10

    Verfügungsgrund für eine Besichtigungsverfügung nach § 101a Abs. 3 UrhG

    Der entgegen stehenden Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (Beschl. v. 09.01.2009, 6 W 3/09, OLGR Köln 2009, 258 f.) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 4 W 107/09

    Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutzes im Urheberrecht

    Dabei schließt sich der Senat der Auffassung an, dass es zur Durchsetzung des Anspruchs aus § 101 a UrhG im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 101 a III UrhG der Glaubhaftmachung auch des Verfügungsgrundes bedarf und diese nicht, wie im Schrifttum teilweise vertreten wird, entbehrlich ist (vgl. mit zutr. Gründen OLG Köln, Beschl. v. 09.01.2009, Az. 6 W 3/09, ZUM 2009, 427).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 11 U 49/08 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5457
OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 11 U 49/08 (Kart) (https://dejure.org/2009,5457)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2009 - 11 U 49/08 (Kart) (https://dejure.org/2009,5457)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 11 U 49/08 (Kart) (https://dejure.org/2009,5457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Streitschlichtungsklausel in Kfz-Vertragshändlervertrag

  • Judicialis

    GVO Art. 3; ; ZPO § 1025

  • rechtsportal.de

    GVO Art. 3; ZPO § 1025
    Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Zivil- und Schiedsgericht; Formularmäßige Vereinbarung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindende Verweisung zwischen Zivil- und Schiedsgericht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Zivil- und Schiedsgericht; Formularmäßige Vereinbarung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streitschlichtungsklausel in Kfz-Vertragshändlervertrag

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schiedsgerichtsklauseln sind zulässig - OLG Frankfurt weist Klage eines Herstellers zurück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung einer Schlichtungsklausel (IBR 2009, 1154)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 325 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - I-2 U 90/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8626
OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - I-2 U 90/06 (https://dejure.org/2008,8626)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2008 - I-2 U 90/06 (https://dejure.org/2008,8626)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - I-2 U 90/06 (https://dejure.org/2008,8626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 325 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.02.1994 - 2 U 185/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist daher nur gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (Senat, Mitt. 1997, 257, 256 - Steinknacker; B. v. 30. Aug. 1999, Az. I - 2 U 103/99; zuletzt B. v. 21. Feb. 2008, Az. I - 2 U 57/07; allg. z. ZwV. OLG Frankfurt/Main, MDR 1997, 393; OLG Köln, ZIP 1994, 1053).
  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00

    Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
    Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patent und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862/863 - Spannvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 1 U 212/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
    Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung allenfalls in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 U 225/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist daher nur gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (Senat, Mitt. 1997, 257, 256 - Steinknacker; B. v. 30. Aug. 1999, Az. I - 2 U 103/99; zuletzt B. v. 21. Feb. 2008, Az. I - 2 U 57/07; allg. z. ZwV. OLG Frankfurt/Main, MDR 1997, 393; OLG Köln, ZIP 1994, 1053).
  • OLG Celle, 13.01.1993 - 2 U 179/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
    Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung allenfalls in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07

    Beschneiden von mehrlagigen Druckprodukten II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist daher nur gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (Senat, Mitt. 1997, 257, 256 - Steinknacker; B. v. 30. Aug. 1999, Az. I - 2 U 103/99; zuletzt B. v. 21. Feb. 2008, Az. I - 2 U 57/07; allg. z. ZwV. OLG Frankfurt/Main, MDR 1997, 393; OLG Köln, ZIP 1994, 1053).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Dem entspricht auch die obergerichtliche Einstellungspraxis (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 2 U 90/06, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2019 - 2 U 35/19

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 21.12.‌ 2015, Az.: I-15 U 132/14; Beschl. v. 02.02.‌ 2015, Az.: I-15 U 135/14; Beschl. v. 27.10.‌ 2015, Az.: I-2 U 24/15; GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; InstGE 9, 173 - Herzlappenringprothese; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; Beschl. v. 09.04.‌ 2015, Az.: 6 U 168/14, BeckRS 2015, 18619, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 2 U 82/16

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel wegen

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2016, Az.: I-2 U 37/16; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.‌ 2015 - Az.: I-15 U 132/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.‌ 2015 - Az.: I-15 U 135/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.‌ 2015 - Az.: I-2 U 24/15; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.04.‌ 2015 - Az.: 6 U 168/14,; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122 prepaid telephone calls; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese jew. m.w.N.).

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Praxis des Senats (vgl. Senat, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2016, Az.: I-2 U 37/16), sondern auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2022 - 6 U 212/22

    LTE-Mobilfunkstandard - Antrag auf einstweilige Einstellung der

    Ferner kommt die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht, wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. Senat, GRUR-RR 2015, 50; GRUR-RR 2015, 326; Beschluss vom 29. August 2016 - 6 U 57/16, juris Rn. 27, 40; Beschluss vom 12. Februar 2021 - 6 U 130/20, juris Rn. 36; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 173 [juris Rn. 2] m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 2 U 48/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil; Verurteilung

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; GRUR-RR 2010, 122, 123 - prepaid telephone calls; Beschl. v. 04.01.2012 - I-2 U 105/11, BeckRS 2014, 16925; Beschl. v. 20.11.2015 - 2 U 16/15, BeckRS 2015, 126470; Beschl. v. 13.01.2017 - I-2 U 82/16, BeckRS 2017, 100463; vgl. auch OLG Düsseldorf [15. ZS], Beschl. v. 13.01.2016 - 15 U 65/15, BeckRS 2016, 1679; Beschl. v. 13.01.2016 - I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 09.06.2016 - I-15 U 26/16, BeckRS 2016, 9323; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone;, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen, jeweils m.w.N.; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. H Rn. 33-36; BeckOK PatR/Voß, PatG, 13. Ed. 25.07.2019, Vor §§ 139-142b (Verletzungsprozess) Rn. 250).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13

    Revision im Patentverletzungsstreit: Einstweilige Einstellung der

    Dem entspricht auch die obergerichtliche Einstellungspraxis (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 2 U 90/06, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2 U 20/20

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (st. Rspr. des Senats, vgl. InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; GRUR-RR 2010, 122, 123 - prepaid telephone calls; Beschl. v. 04.01.2012 - I-2 U 105/11, BeckRS 2014, 16925; Beschl. v. 20.11.2015 - 2 U 16/15, BeckRS 2015, 126470; Beschl. v. 13.01.2017 - I-2 U 82/16, BeckRS 2017, 100463; zuletzt Beschl. v. 16.04.2020 - I-2 U 11/20; vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. H Rn. 33-37).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2015 - 2 U 16/15

    Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    1997, 257, 256 - Steinknacker; InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; InstGE 11, 164/165 = GRUR-RR 2010, 122 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2336-2338; allg. z. ZwV.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    1997, 257, 256 - Steinknacker; InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; InstGE 11, 164/165 = GRUR-RR 2010, 122 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2336-2338; allg. z. ZwV.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 2 U 79/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Vollstreckungseinstellung regelmäßig geboten ist, wenn das Klagepatent nach Erlass des landgerichtlichen Urteils - entgegen der vom Verletzungsgericht getroffenen positiven Rechtsbestandsprognose (§ 148 ZPO) - erstinstanzlich vernichtet wird (Senat, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2010 - 2 U 19/10

    Anordnung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zu einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 28.01.2009 - 4 Ni 69/08 (EU)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12926
BPatG, 28.01.2009 - 4 Ni 69/08 (EU) (https://dejure.org/2009,12926)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2009 - 4 Ni 69/08 (EU) (https://dejure.org/2009,12926)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 4 Ni 69/08 (EU) (https://dejure.org/2009,12926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 1196 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 10.11.1986 - 2 Ni 28/86
    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 4 Ni 69/08
    Es wird unter Berufung auf einen Beschluss des Bundespatentgerichts (2 Ni 28/86) die Auffassung vertreten, eine Abmahnung sei immer schon dann entbehrlich, wenn der Patentinhaber -wie hier -den (späteren) Nichtigkeitskläger wegen Patentverletzung verklagt hat .(Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. § 84 Rdnr. 20; Schulte, PatG, 8. Aufl. § 84 Rdnr. 38).
  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 4 Ni 69/08
    Infolgedessen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt und es ist nur noch über die Kosten zu befinden (BGH GRUR 1984, 339).
  • BPatG, 27.06.2017 - 4 Ni 31/15

    Interdentalreiniger - (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interdentalreiniger

    Hat die im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht beklagte Patentinhaberin vor Erhebung der Nichtigkeitsklage bereits eine auf das Streitpatent gestützte Verletzungsklage erhoben, so besteht in der Regel eine Veranlassung zur Klageerhebung auch dann, wenn die Patentinhaberin nicht zuvor zum Verzicht auf das Streitpatent aufgefordert worden ist (Aufgabe von BPatG GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht aus Streitpatent).

    Im Patentnichtigkeitsverfahren ist dies grundsätzlich dann der Fall, wenn der Kläger den Beklagten unter substantiierter Angabe der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe und mit angemessener Fristsetzung erfolglos zum Verzicht auf das Schutzrecht aufgefordert hat (BPatG GRUR-RR 2009, 325, 326 - Kostenauferlegung bei Verzicht aus Streitpatent; zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: BPatGE 26, 139, 140; 21, 38, 39; ferner Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 8. Aufl., § 84 Rn. 22 und Rn. 24; differenzierend und teilweise zusätzlich Androhung eines Löschungsverfahrens fordernd: BPatGE 21, 38, 39).

    Der Senat teilt die Auffassung (unter Aufgabe seiner früheren Rspr. GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht aus Streitpatent), dass dies jedenfalls dann grundsätzlich zu bejahen ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - von den Nichtigkeitsbeklagten bereits eine Verletzungsklage aus dem Streitpatent gegen die Klägerin erhoben worden ist, da eine Verzichtsaufforderung unter diesen Umständen unzumutbar und sinnlos erscheint, und in diesem Fall der Patentinhaber mit einem sofortigen Gegenangriff einer Nichtigkeitsklage rechnen muss.

  • BPatG, 27.06.2017 - 7 Ni 77/77
    Hat die im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht beklagte Patentinhaberin vor Erhebung der Nichtigkeitsklage bereits eine auf das Streitpatent gestützte Verletzungsklage erhoben, so besteht in der Regel eine Veranlassung zur Klageerhebung auch dann, wenn die Patentinhaberin nicht zuvor zum Verzicht auf das Streitpatent aufgefordert worden ist (Aufgabe von BPatG GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht aus Streitpatent).

    Schutzrecht aufgefordert hat (BPatG GRUR-RR 2009, 325, 326 - Kostenauferlegung bei Verzicht aus Streitpatent; zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: BPatGE 26, 139, 140; 21, 38, 39; ferner Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 8. Aufl., § 84 Rn. 22 und Rn. 24; differenzierend und teilweise zusätzlich Androhung eines Löschungsverfahrens fordernd: BPatGE 21, 38, 39).

    Der Senat teilt die Auffassung (unter Aufgabe seiner früheren Rspr. GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht aus Streitpatent), dass dies jedenfalls dann grundsätzlich zu bejahen ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - von den Nichtigkeitsbeklagten bereits eine Verletzungsklage aus dem Streitpatent gegen die Klägerin erhoben worden ist, da eine Verzichtsaufforderung unter diesen Umständen unzumutbar und sinnlos erscheint, und in diesem Fall der Patentinhaber mit einem sofortigen Gegenangriff einer Nichtigkeitsklage rechnen muss.

  • BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14

    Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale

    Auch kann aus der Geltung der Grundsätze, welche im Rahmen der nach § 84 Abs. 2 PatG zu treffenden Kostenentscheidung und der entsprechenden Anwendbarkeit der Bestimmung des § 93 ZPO über das sofortigen Anerkenntnis gelten, nichts Gegenteiliges abgeleitet werden (BPatG GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht auf das Streitpatent im Nichtigkeitsverfahren; für den Fall des beschränkten Widerspruchs: BPatG Urteil v. 15.11.2011, 4 Ni 4/11 (EP) - Beschränkter Widerspruch).
  • BPatG, 04.05.2011 - 1 Ni 9/09

    Klageveranlassung bei EP-Patent - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung

    Im Patentnichtigkeitsverfahren ist dies grundsätzlich erst der Fall, wenn der Kläger den Beklagten unter substantiierter Angabe der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe und mit angemessener Fristsetzung erfolglos zum Verzicht auf das Schutzrecht aufgefordert hat (BPatG GRUR-RR 2009, 325, 326 - Kostenauferlegung bei Verzicht auf das Streitpatent; zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: BPatGE 26, 139, 140; 21, 38, 39; ferner Busse/Keukenschrijver PatG, 6. Aufl. (2003), § 84 Rn. 18 und Rn. 24; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl. (2006), § 81 Rn. 38; Goebel/Rogge, PatG, 10. Aufl. (2006), § 17 GebrMG Rn. 22; differenzierend und teilweise zusätzlich Androhung eines Löschungsverfahrens fordernd: BPatGE 21, 38, 39).

    Auch die vorangegangene Verwarnung aus dem Patent, wie hier mit Schreiben vom 23. Dezember 2008, macht als solche eine Verzichtsaufforderung ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht entbehrlich (Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., (2006), Rn. 38; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. (2003), § 84 Rn. 20; zur Verletzungsklage BPatG GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht auf das Streitpatent).

  • BPatG, 04.11.2014 - 4 Ni 10/14

    Patentfähigkeit des deutschen Teils des europäischen Patents mit der Bezeichnung

    Im Patentnichtigkeitsverfahren ist dies grundsätzlich erst der Fall, wenn der Kläger den Beklagten unter substantiierter Angabe der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe und mit angemessener Fristsetzung erfolglos zum Verzicht auf das Schutzrecht aufgefordert hat (BPatG GRUR-RR 2009, 325, 326; Busse/Keukenschrijver PatG, 7. Aufl., § 84 Rn. 18 und Rn. 24; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 38).

    Eine Nichtigkeitsklage ohne Vorwarnung stelle in der Regel einen Klageüberfall dar (vgl. BPatG, Beschl. v. 28.1.2009 - 4 Ni 69/08 (EU); GRUR-RR 2009, 325 - Verzichtsaufforderung; dem ist auch der 2. Senat des BPatG in seiner neueren Rechtsprechung gefolgt (vgl. BPatG Beschl. v. 18.06.2012 - 2 Ni 47/11)).

  • BPatG, 26.01.2011 - 5 Ni 25/10

    Bei unveranlasster Nichtigkeitsklage trägt der Kläger die Kosten

    Erst dann kann nach ständiger Rechtsprechung von einer Veranlassung zur Klage ausgegangen werden (vgl. BPatGE 22, 33/35; BPatGE 25, 138; BPatG GRUR-RR 2009, 325; sowie Benkard/Rogge, Patentgesetz, 10. Aufl. § 81 Rdn. 38).
  • BPatG, 24.11.2016 - 30 W (pat) 801/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Glasmagnettafel" -

    Im Designnichtigkeitsverfahren ist dies ebenso wie im Patentnichtigkeits- und Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich erst der Fall, wenn der Antragsteller den Designinhaber unter substantiierter Angabe der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe und mit angemessener Fristsetzung erfolglos zum Verzicht auf das Schutzrecht aufgefordert hat (vgl. BPatG GRUR-RR 2009, 325, 326 - Kostenauferlegung bei Verzicht auf das Streitpatent sowie Benkard/Hall/Nobbe, PatG, 11. Aufl., § 84 Rn.31; zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: BPatGE 26, 139, 140; 21, 38, 39; ferner Bühring, GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 20/10

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenauferlegung - zu den

    Erscheint ihm dieser begründet, wird die Vernunft schon aus Kostengründen gebieten, dass er sich entschließt, den Verletzungsbeklagten entweder von Ansprüchen aus dem Gebrauchsmuster frei zustellen, oder auf das Schutzrecht zu verzichten und die Verletzungsklage zurücknehmen, oder auf eine Einigung hinzuwirken (BPatG GRUR-RR 2009, 325 ff.).
  • BPatG, 28.01.2021 - 30 W (pat) 803/19

    Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung -

    Im Designnichtigkeitsverfahren ist dies ebenso wie im Patentnichtigkeits- und Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich erst dann der Fall, wenn der Antragsteller den Designinhaber unter substantiierter Angabe der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe und mit angemessener Fristsetzung erfolglos zum Verzicht auf das Schutzrecht bzw. zur Einwilligung in die Löschung aufgefordert hat (vgl. BPatG, Beschluss vom 24. November 2016 - 30 W (pat) 801/15 Glasmagnetboard; Eichmann/ Jestaedt/Fink/Meiser, aaO, § 34a Rdnr. 37 sowie für die Patentnichtigkeitsklage BPatG, GRUR-RR 2009, 325, 326 - Kostenauferlegung bei Verzicht auf das Streitpatent sowie Benkard/Hall/Nobbe , PatG, 11. Aufl., § 84 Rn. 31; zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: BPatG GRUR 1984, 654 - Abdeckleiste; ferner Bühring , GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • BPatG, 18.06.2012 - 2 Ni 47/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Werkstückspannvorrichtung (europäisches

    Im Patentnichtigkeitsverfahren ist dies grundsätzlich erst der Fall, wenn der Kläger den Beklagten unter substantiierter Angabe der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe und mit angemessener Fristsetzung erfolglos zum Verzicht auf das Schutzrecht aufgefordert hat (BPatG GRUR-RR 2009, 325, 326; Busse/Keukenschrijver PatG, 6. Aufl., § 84 Rn. 18 und Rn. 24; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 38).
  • BPatG, 20.12.2010 - 35 W (pat) 19/10
  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 22/10
  • BPatG, 07.02.2011 - 35 W (pat) 8/09

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenauferlegung - zu den

  • BPatG, 26.05.2010 - 3 Ni 18/09
  • BPatG, 28.01.2021 - 30 W (pat) 804/19

    Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung -

  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 21/10
  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 25/10
  • BPatG, 28.01.2021 - 30 W (pat) 805/19

    Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung -

  • BPatG, 28.01.2021 - 30 W (pat) 806/19

    Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung -

  • BPatG, 14.11.2012 - 3 Ni 16/12
  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 23/10
  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 24/10
  • BPatG, 01.09.2010 - 10 Ni 10/09
  • BPatG, 05.05.2010 - 35 W (pat) 37/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht