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   OLG Hamm, 16.12.2008 - I-4 U 173/08   

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https://dejure.org/2008,2142
OLG Hamm, 16.12.2008 - I-4 U 173/08 (https://dejure.org/2008,2142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2008 - I-4 U 173/08 (https://dejure.org/2008,2142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - I-4 U 173/08 (https://dejure.org/2008,2142)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Wettbwerbswidrigkeit von Werbung mit "24 Monate Herstellergarantie" bzw. "24 Monate Gewährleistung" ohne weitere Angaben

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit einer Gegenabmahnung (Retourkutsche), zur unzulässigen Werbung mit einer pauschalen Herstellergarantie für 24 Monate sowie zur Belehrung über den Wertersatz in Textform bei Vertragsabschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Werbung mit einer Garantie bezüglich Fernabsatzverträgen über Sat-Anlagen und Sat-Zubehör mit privaten Endverbrauchern auf einer Auktionsplattform; Unterlassung der Werbung mit einer pauschalen Herstellergarantie; Belehrung eines Verbrauchers über die ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen Rechtsschutzantrages; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zu detaillierter Information über Art und Umfang einer Herstellergarantie

  • Judicialis

    BGB § 312 c Abs. 1; ; BGB § ... 357 Abs. 3; ; BGB § 477; ; BGB § 477 Abs. 2; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; UWG § 12 Abs. 2 S. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen Rechtsschutzantrages; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zu detaillierter Information über Art und Umfang einer Herstellergarantie

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen Rechtsschutzantrages; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zu detaillierter Information über Art und Umfang einer Herstellergarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Dürfen abgeschlossene (Alt-) Angebote abgemahnt werden?

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie 24 Monate Gewährleistung ist irreführend

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Werbung mit 24-monatiger Herstellergarantie wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reklame mit 24-monatiger Herstellergarantie irreführend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Garantien

  • juracontent.de PDF, S. 11 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie 24 Monate Gewährleistung ist irreführend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Herstellergarantie kann wettbewerbswidrig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mit Garantie-Zusage!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 342
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Die Bestimmung des § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB dient dem Schutz der Verbraucher und zählt damit zu den Vorschriften, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 342; OLG Hamburg, MMR 2010, 400, 401; MünchKomm.BGB/Lorenz, 5. Aufl., § 477 Rn. 15; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Bearb. 2004, § 477 Rn. 40; vgl. auch BT-Drucks. 14/6040, S. 247).

    Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB fallen nur Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (ebenso OLG Hamburg, MMR 2010, 400, 401; Pfeiffer in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, BGB, Bd. 2/2, Art. 6 Kauf-RL Rn. 6; Vander, K&R 2011, 86, 89 f.; wohl auch Leible in Gebauer/Wiedmann, Zivilrecht unter europäischem Einfluss, 2. Aufl., Kap. 10 Rn. 176; aA OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 342; Schlömer/Dittrich, K&R 2009, 145, 151).

  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 48/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens gegen Wettbewerbsverletzungen

    Selbst wenn das Vorgehen der Antragsgegnerin Auslöser für das Handeln der Antragstellerin gewesen sein mag, sagt dieser Umstand nichts über die sodann mit der Abmahnung verfolgten Motive aus (Senat BeckRS 2009, 19463).
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für

    In einem weiteren Schriftsatz vom 27. Juli 2009 hat die Klägerin zur Bestätigung ihrer Rechtsauffassung auf die ihr zwischenzeitlich bekannt gewordene Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 2008 in der Sache 4 U 173/08 verwiesen.

    Das hat der Senat im Urteil vom 16. Dezember 2008 -4 U 173/08 auch ausdrücklich so entschieden.

  • OLG Hamm, 22.08.2013 - 4 U 52/13

    Gegenabmahnungen sind grundsätzlich zulässig

    Die Gegenabmahnung des Abgemahnten ist zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich (Senat, Urt. v. 16.12.2008 - 4 U 173/08; Senat, MMR 2012, 170, 171).
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 221/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produktes mit einer Herstellergarantie;

    Sie bezieht sich dazu auf das Senatsurteil in der Sache 4 U 173/08, veröffentlicht in GRUR-RR 2009, 342.

    Das hat der Senat in den Urteilen vom 16. Dezember 2008 -4 U 173/08 = GRUR-RR 2009, 342 -Herstellergarantie und vom 13. August 2009 -4 U 71/09 =MMR 2010, 28 -Garantieerklärung in Internetangeboten auch ausdrücklich so entschieden.

    Wie der Senat in der Sache 4 U 173/08 bereits ausgeführt hat, wird die beworbene (spätere) Übernahme der Herstellergarantie der Firma C Bestandteil des betreffenden Kaufvertrages über die Produkte, für die die Garantie gelten soll.

  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 9/11

    Missbräuchliche Mehrfachverfolgung des Abmahnenden durch eine Vielzahl von

    Zwar reicht es für einen Rechtsmissbrauch allein nicht aus, wenn ein Mitbewerber nach einer Abmahnung das Verhalten des Abmahnenden überprüft und diesen danach wegen vorgefundener aktueller eigener Verstöße seinerseits abmahnen lässt (vgl. Senat Urt. v. 16. Dez. 2008, Az. 4 U 173/08).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Wie der Senat im Urteil vom 16. Dezember 2008 in der Sache 4 U 173/08 bereits ausgeführt hat, ist die beworbene Übernahme der Garantie Teil des betreffenden Kaufvertrages über die Produkte, für die die Garantie gelten soll.
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 217/09

    Anforderungen an die Feststellung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bei der

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, nach einer Abmahnung das Angebot des Abmahnenden zu durchsuchen und diesen dann wegen vorgefundener Verstöße im Wege der Retourkutsche seinerseits abzumahnen, wenn nicht ersichtlich ist, dass allein das Kostenbelastungsinteresse im Vordergrund steht (Senat, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 4 U 173/08).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09

    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG; Voraussetzungen der

    Wie der Senat im Urteil 4 U 173/08 vom 16.12.2008, entschieden hat, reicht für den Missbrauch ebenfalls nicht aus, dass es sich alsdann um eine sog. "Retourkutsche" oder - vergleichbar hier - um einen sog. "Denkzettel" handeln soll, weil nämlich im früheren Rechtsstreit mit Herrn L eine gegenüber der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung vorgelegt worden ist.
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 8/11
    Zwar reicht es für einen Rechtsmissbrauch allein nicht aus, wenn ein Mitbewerber nach einer Abmahnung das Verhalten des Abmahnenden überprüft und diesen danach wegen vorgefundener aktueller eigener Verstöße seinerseits abmahnen lässt (vgl. Senat Urt. v. 16. Dez. 2008, Az. 4 U 173/08).
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 10/11
  • LG Bielefeld, 03.02.2012 - 16 O 31/11

    Anforderungen an ein Garantieversprechen auf der Verkaufsplattform eBay

  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 60/09

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Zustellung an den

  • OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13

    Missbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 4 U 104/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bootszubehör ohne Angabe eines

  • LG Bochum, 01.09.2009 - 12 O 163/09

    Darstellung des Garantieumfangs- und -inhalts, zur Benutzung eines

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