Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08   

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OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08 (https://dejure.org/2008,5169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 W 61/08 (https://dejure.org/2008,5169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 W 61/08 (https://dejure.org/2008,5169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes auf Grund der Mitgliedschaft einer erheblichen Zahl von Unternehmen auf demselben Markt; Begriff des Neuwagens im Rahmen der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes; Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung bei einem Verkaufsangebot für Neuwagen im Internet; Dringlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ZPO § ... 91a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91a Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 91a Abs. 2 S. 1; ; UKlaG § 2 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 2; ; Pkw-EnVKV § 2; ; Pkw-EnVKV § 2 Nr. 1; ; Pkw-EnVKV § 2 Nr. 11; ; Pkw-EnVKV § 5; ; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes; Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung bei einem Verkaufsangebot für Neuwagen im Internet; Dringlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei Nicht-Angabe der CO2-Emissionswerte von PKW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 917
  • GRUR-RR 2009, 347
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Sie betrifft nicht nur die materielle Sachlegitimation (Aktivlegitimation), sondern auch die Prozessführungsbefugnis (Klagebefugnis; BGH GRUR 2007, 610 - Tz. 14 - Sammelmitgliedschaft V ; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rn. 16; Ahrens-Jestaedt, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 19 Rn. 41).

    (1) Als Unternehmer, die Waren gleicher Art vertreiben, sind hier sämtliche Unternehmen anzusehen, die mit Personenkraftwagen handeln, denn maßgebend ist grundsätzlich die Zugehörigkeit zur gleichen Branche, wobei die Branche maßgebend ist, der die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist (BGH GRUR 2007, 610 - Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V ; BGH GRUR 2007, 809 - Tz. 14 - Krankenhauswerbung ; BGH GRUR 2000, 260, 261 - Vielfachabmahner ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 8 Rn. 3.35).

    Zu Recht hat der Verfügungskläger darauf verwiesen, dass es für eine mittelbare Verbandsmitgliedschaft ausreichend ist, wenn der Verband, der dem klagenden Verband Wettbewerber als "mittelbare" Mitglieder zuführt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt worden ist und seinerseits den klagenden Verband mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen der Mitglieder beauftragen durfte, was auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann (BGH GRUR 2007, 610 - Tz. 21 m.w.N. - Sammelmitgliedschaft V ).

  • OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06

    Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Der Umstand, dass das Fahrzeug auf den Händler zugelassen worden ist, vermag für sich genommen einem Pkw nicht die Eigenschaft als "neu" im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV zu nehmen, da es nach der dortigen Definition allein auf die Frage ankommt, ob das Fahrzeug bereits zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden ist (Goldmann, WRP 2007, 38, 41; OLG Köln WRP 2007, 680, 681 mit zutreffender ausführlicher Begründung unter 1. a) der Entscheidungsgründe, welche auch die Entstehungsgeschichte berücksichtigt).

    Die Einstufung der in der Pkw-EnVKV normierten Informationspflichten als Marktverhaltensregelung entspricht einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR 2007, 83, 84; OLG Köln WRP 2007, 680, 682; OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 3 in "juris"; KG, a.a.O., Rn. 10 f. nach "juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 [Hs] - Rn. 49 ff in "juris").

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Da sich die durch eine Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr auf alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen erstreckt (BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rn. 1.52 f. und § 12 Rn. 2.44, jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs), geht der Antrag nicht über den Bereich von Handlungen hinaus, für den eine Wiederholungsgefahr besteht.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass sowohl Antrag als auch Beschlussverfügung durch die gewählte Formulierung "sofern dies jeweils geschieht wie in Anl. A 2 wiedergegeben" das Verbot auf die konkrete Verletzungsform sowie solche Handlungen beschränken, in denen sich das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet (BGH GRUR 1998, 483, 484 - Der M.-Markt packt aus ; Harte/Henning-Brüning, UWG, vor § 12 Rn. 107).
  • OLG Naumburg, 08.06.2007 - 10 U 13/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Die Einstufung der in der Pkw-EnVKV normierten Informationspflichten als Marktverhaltensregelung entspricht einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR 2007, 83, 84; OLG Köln WRP 2007, 680, 682; OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 3 in "juris"; KG, a.a.O., Rn. 10 f. nach "juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 [Hs] - Rn. 49 ff in "juris").
  • KG, 11.05.2007 - 5 U 190/06

    Energieverbrauchsangabe beim Neuwagenverkauf: Begriff des "neuen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Nach diesen Maßstäben kann bereits aufgrund des eigenen Vorbringens der Verfügungsbeklagten nicht davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug zu dem - maßgebenden (KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 9 nach "juris") - Zeitpunkt der Erstzulassung auf sie zu einem anderen Zweck erworben worden ist, nachdem ihr Geschäftsführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht selbst erklärt hat, der Pkw sei auf die Verfügungsbeklagte zugelassen worden, um bestimmte Ziele gegenüber dem Hersteller entsprechend einer Absprache zwischen diesem und ihr zu erfüllen; das Auto sei auch gefahren worden, und Zweck sei gewesen, es als Vorführwagen zu benutzen (S. 2 des Protokolls vom 15.09.2008, Bl. 127).
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Was die tatsächliche Zweckverfolgung und die hierfür erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung angeht, so ist bei einem jahrelang als klagebefugt anerkannten Verband wie dem Verfügungskläger zu vermuten, dass diese Voraussetzungen weiter vorliegen (BGH GRUR 2000, 1093, 1095 m.w.N. - Fachverband ; BGH GRUR 1986, 320, 321 - Wettbewerbsverein ; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 559; Ahrens-Jestaedt, a.a.O., Kap. 19 Rn. 15).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Diese Erkenntnisse können auch im vorliegenden Verfahren verwertet werden, da die Klage- bzw. Antragsbefugnis im Freibeweisverfahren geklärt werden kann (BGH GRUR 2006, 873 - Tz. 17 - Brillenwerbung ).
  • OLG Oldenburg, 14.09.2006 - 1 U 41/06

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung für den Kauf von Neufahrzeugen; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Der Umstand, dass das Fahrzeug unstreitig und auch ausweislich der Anzeige im März 2008 (gemäß der von der Verfügungsbeklagten vorgelegten Anl. B 5, Bl. 69, genau am 31.03.2008) auf die Verfügungsbeklagte zugelassen worden war, ändert daran nichts, denn ein Fahrzeug, auf das die genannten, in der Anzeige gemachten Angaben zutreffen, ist neu im Sinne der maßgeblichen Legaldefinition des § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV, weil es danach noch nicht für einen anderen Zweck als den der Auslieferung oder den des Weiterverkaufs veräußert worden sein konnte (OLG Oldenburg GRUR-RR 2007, 83).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08
    Was die tatsächliche Zweckverfolgung und die hierfür erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung angeht, so ist bei einem jahrelang als klagebefugt anerkannten Verband wie dem Verfügungskläger zu vermuten, dass diese Voraussetzungen weiter vorliegen (BGH GRUR 2000, 1093, 1095 m.w.N. - Fachverband ; BGH GRUR 1986, 320, 321 - Wettbewerbsverein ; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 559; Ahrens-Jestaedt, a.a.O., Kap. 19 Rn. 15).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • OLG Koblenz, 08.02.2008 - 4 U 1383/07
  • OLG Hamburg, 06.10.1994 - 3 U 54/94

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

  • OLG Stuttgart, 06.08.2020 - 2 W 23/20

    Brillen für Corona-Helden - Unlauterer Wettbewerb eines Augenoptikers durch die

    Was die tatsächliche Zweckverfolgung und die hierfür erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung angeht, so ist bei einem jahrelang als klagebefugt anerkannten Verband wie dem Antragsteller zu vermuten, dass diese Voraussetzungen weiterhin vorliegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 W 61/08, juris Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 6 U 6/14

    Heilmittelwerbung: Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie;

    Ist ein Verband - wie der Kläger - jahrelang als klagebefugt anerkannt, so ist zu vermuten, dass diese Voraussetzung weiterhin vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II; OLG Stuttgart, Urt. v. 278.11.2008 - 2 U 60/08, GRUR-RR 2009, 347, zit. nach juris, Rdnr. 58; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8, Rdnr. 3.66).
  • OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10

    Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu

    Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Entscheidungen auch die Frage bejaht, ob ein zunächst als Vorführwagen genutztes Fahrzeug ein "neuer Personenkraftwagen" i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist (KG Berlin, Urteil vom 20. November 2009, Az. 5 U 115/07; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2007, Az. 5 U 190/06; LG Berlin, Urteil vom 26. September 2006, Az. 15 O 521/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2008, Az. 2 W 61/08).
  • KG, 27.03.2012 - 5 U 39/10

    Klagebefugnis eines Verbandes; Irreführung durch entgeltliche Verleihung der

    Ist ein Verband - wie der Kläger - jahrelang als klagebefugt anerkannt, so ist zu vermuten, dass diese Voraussetzung weiterhin vorliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II; OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 347; OLG Frankfurt MD 2009, 528; OLG Düsseldorf MD 2009, 1049; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl., § 8 , Rn 3.66).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09

    Wettbewerbsverstoß: Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen; Abgrenzung zur

    Im Übrigen hat der Senat in anderen bei ihm in jüngerer Zeit anhängigen bzw. anhängig gewesenen Verfahren die genannten Punkte geprüft und bejaht (Az.: 2 U 39/08; 2 U 60/08 und 2 W 61/08).
  • LG Berlin, 10.09.2019 - 91 O 127/18

    Gesamtpreisangabe bei Flaschenpfand

    Ist ein Verband - wie der Kläger - jahrelang als klagebefugt anerkannt, so ist zu vermuten, dass diese Voraussetzung weiterhin vorliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II; OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 347; OLG Frankfurt MD 2009, 528; OLG Düsseldorf MD 2009, 1049; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 8, Rn 3.66; KG in WRP 2012, 993).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2015 - 4 HKO 3592/15

    Zulässigkeit der Bewerbung einer Genanalyse

    Es besteht eine Vermutung der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung und der Fähigkeit zur tatsächlichen Zweckverfolgung, wenn der Verband - wie hier - jahrelang als klagebefugt anerkannt ist (BGH GRUR 1997, 476; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 347; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG, Rn. 3.66).
  • KG, 20.11.2009 - 5 U 115/07

    Wettbewerbsverstoß wegen fehlender Pkw-Energiekennzeichnung: Vorführwagen als

    Allein eine mehrmonatige Nutzung als Vorführwagen steht daher der Annahme eines "neuen Personenkraftwagens" in besagtem Sinne nicht entgegen (zu allem Vorstehenden vgl. Senat Magazindienst 2009, 1033, 1034, unter Hinweis u.a. auf OLG Koblenz Magazindienst 2008, 506, und OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 347).
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