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   OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08   

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OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08 (https://dejure.org/2009,219)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 U 47/08 (https://dejure.org/2009,219)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 U 47/08 (https://dejure.org/2009,219)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; §§ 10, 3, 4 UWG
    Hartplatzhelden

  • Telemedicus

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

  • Telemedicus

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

  • IWW
  • JurPC

    "Hartplatzhelden"

  • aufrecht.de

    Auch in der zweiten Instanz heißt es: Keine Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Internet-Portale dürfen keine Videos von Amateur-Fußballspielen zeigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der öffentliche Wiedergabe von Filmausschnitten von Fußballspielen; Anfertigung von Videoaufnahmen und Verwertung dieser von berechtigterweise in die Sportstätte gelangten Privatpersonen als vom Hausrecht auf diese ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Amateurfußballspiel -Internetveröffentlichung

  • kanzlei.biz

    "www.hartplatzhelden.de'

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 1 a.F.; ; UWG § 2; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9; ; UWG § 4 Nr. 9 a; ; UWG § 4 Nr. 9 b; ; UWG § 4 Nr. 9 c; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; UWG § 12 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Wiedergabe von Filmaufnahmen von Amateur-Fußballspielen in einem Internetportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Verbot für Internetportal mit Videomitschnitten von Fussballspielen bestätigt - Hartplatzhelden

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Oberlandesgerichts im Streit um Verwertungsrechte zwischen dem Württembergischen Fußballverband e.V. und der Hartplatzhelden GmbH

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Verbot in einem Internetportal von Nutzern gefilmte Szenen von Fußballspielen im Amateurbereich zu veröffentlichen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Verbot in einem Internetportal von Nutzern gefilmte Szenen von Fußballspielen im Amateurbereich zu veröffentlichen

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Urteil zur Verwertung von Filmrechten bei Amateurspielen

  • urheberrecht.org (Pressebericht)

    Fußball-Portal »Hartplatzhelden« unterliegt auch in zweiter Instanz im Streit um Videoaufnahmen - Wettbewerbsverstoß wegen unlauterer Nachahmung

  • heise.de (Pressebericht, 19.03.2009)

    Hartplatzhelden liegen 0:2 hinten

  • heise.de (Pressebericht, 19.03.2009)

    Hartplatzhelden liegen 0:2 hinten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartplatzhelden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Veröffentlichung von Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Hartplatzhelden.de" - Internetportal darf Amateurfußball nicht gegen den Willen des Fußballverbands verwerten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fußball-Onlineportal "hartplatzhelden.de" darf keine Filmszenen von Amateurspielen zeigen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Fußballverband B-W vs. Hartplatzhelden.de: 2:0

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fußball-Onlineportal "hartplatzhelden.de" darf keine Filmszenen von Amateurspielen zeigen

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    "www.hartplatzhelden.de"

  • gewrs.de PDF, S. 45 (Kurzinformation)

    Hartplatzhelden

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Hartplatzhelden.de

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung privater Fußballfilme auf hartplatzhelden.de untersagt

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Amateur-Fußballverband darf Filmaufzeichnungen von Dritten verbieten.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fußball-Onlineportal hartplatzhelden.de darf keine Filmszenen von Amateurspielen zeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fußballverband B-W vs. Hartplatzhelden.de

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Www.hartplatzhelden.de

  • Telemedicus (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hartplatzhelden: Eventuell kein Urteil des OLG Stuttgart

Besprechungen u.ä. (6)

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    Hartplatzhelden verlieren vor dem OLG Stuttgart

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Hartplatzhelden

  • drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)

    Hartplatzhelden.de

  • uni-frankfurt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Hartplatzhelden.de - Eine Nagelprobe für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (Prof. Dr. Alexander Peukert; WRP 2010, 316-321)

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Veröffentlichung privater Filme auf dem Videoportal "hartplatzhelden.de” auch in der Berufung untersagt

  • jonas-lawyers.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung im Fall "Hartplatzhelden.de" (RA Karl Hamacher, RA Dr. Nils Weber; www.sponsors.de 2009, 52)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 355 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 232 (Ls.)
  • MMR 2009, 395
  • SpuRt 2009, 252
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Sie versucht, indem sie Aufnahmen von Teilen von Fußballspielen hereinnimmt, ihren eigenen Wettbewerb zu fördern, und zwar gleichermaßen durch die Veröffentlichung auf der Internetplattform www.H..de wie durch die ausweislich ihrer Geschäftsbedingungen - in einer Erstbegehungsgefahr begründenden Weise - beabsichtigte anderweitige kommerzielle Verwertung solcher Aufnahmen (vgl. auch BGHZ 137, 297, 305 - [Europapokalheimspiele] = NJW 1998, 756 ff.; BGHZ 110, 371, 386 f. - [Sportübertragungen] = NJW 1990, 2815 ff.).

    Die gegen Entgelt gewährte Erlaubnis, ein Fußballspiel für das Fernsehen aufzunehmen und diese Bilder zu übertragen, ist nach der Rechtsprechung des BGH im Bereich des Profifußballs eine gewerbliche Leistung i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 GWB (BGHZ 137, 297, 305 - [Europapokalheimspiele] = NJW 1998, 756 ff.; BGHZ 110, 371, 386 f. - [Sportübertragungen] = NJW 1990, 2815 ff.).

    Profifußballspiele sieht ersichtlich auch der BGH aus dem Aspekt der "Schaffung des Marktes für die "Übertragung" von Fernsehrechten" unter dem Schutz des § 1 UWG a.F. stehend an (BGHZ 137, 297, 306 - [Europapokalheimspiele]; BGHZ 110, 371, 383 f. - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]), und er spricht von dem Spiel in anderem Zusammenhang als einer Leistung (BGHZ 165, 62, 73 = GRUR 2006, 249, 252 - [Hörfunkrechte]) bzw. einer gewerblichen Leistung der Vermarktung des Spiels (BGHZ 110, 371, 383 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Die Vergabe von Verwertungsmöglichkeiten stellt kein (dingliches) Verwertungsrecht dar, wie es das Urheberrecht kennt (BGHZ 110, 371, 383 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Eine Verwertung ohne diese Einwilligung des Berechtigten greift daher unmittelbar in dessen rechtlichen Zuweisungsbereich ein und damit in seinen Gewerbebetrieb (vgl. BGHZ 110, 371, 383 und 385 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Auch können sich die Beklagten nicht darauf berufen, der Kläger sei aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 GG oder aus kartellrechtlichen Erwägungen (die die Beklagten nur unschlüssig ins Feld führen) verpflichtet, die entgeltlose Nutzung von Bildern der von ihm mitveranstalteten Fußballspiele zu dulden (vgl. unter ausführlicher grundrechtlicher Abwägung im Hinblick auf Rundfunkbetreiber BGHZ 165, 62, 70 ff. = GRUR 2006, 249 ff. - [Hörfunkrechte] m.w.N. und BGHZ 110, 371, 380 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Solange ein Vertrag hierüber weder zwischen dem Kläger und der Beklagten Ziff. 1 besteht, noch zwischen dem aufnehmenden Besucher und dem Kläger, kommt zugunsten der Beklagten allenfalls ein Schadensersatzanspruch in Betracht, nicht aber ein Selbsthilferecht auf Veröffentlichung unrechtmäßig (vgl. BGHZ 110, 371, 383 f. [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]) hergestellter Bilder.

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Die Veranstaltereigenschaft des Verbandes habe der BGH in der Entscheidung "Europapokalheimspiele" (BGHZ 137, 297 ff.) mittelbar bestätigt.

    Sie versucht, indem sie Aufnahmen von Teilen von Fußballspielen hereinnimmt, ihren eigenen Wettbewerb zu fördern, und zwar gleichermaßen durch die Veröffentlichung auf der Internetplattform www.H..de wie durch die ausweislich ihrer Geschäftsbedingungen - in einer Erstbegehungsgefahr begründenden Weise - beabsichtigte anderweitige kommerzielle Verwertung solcher Aufnahmen (vgl. auch BGHZ 137, 297, 305 - [Europapokalheimspiele] = NJW 1998, 756 ff.; BGHZ 110, 371, 386 f. - [Sportübertragungen] = NJW 1990, 2815 ff.).

    Die gegen Entgelt gewährte Erlaubnis, ein Fußballspiel für das Fernsehen aufzunehmen und diese Bilder zu übertragen, ist nach der Rechtsprechung des BGH im Bereich des Profifußballs eine gewerbliche Leistung i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 GWB (BGHZ 137, 297, 305 - [Europapokalheimspiele] = NJW 1998, 756 ff.; BGHZ 110, 371, 386 f. - [Sportübertragungen] = NJW 1990, 2815 ff.).

    Dass der Kläger als gemeinnütziger Verein die Vermarktung von Amateurspielen nicht aus eigenem Gewinninteresse vornimmt, sondern auf diese Weise Mittel für die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erzielen will, rechtfertigt keine abweichende Bewertung (vgl. zum Kartellrecht bei Profifußballspielen BGHZ 137, 297, 311).

    Profifußballspiele sieht ersichtlich auch der BGH aus dem Aspekt der "Schaffung des Marktes für die "Übertragung" von Fernsehrechten" unter dem Schutz des § 1 UWG a.F. stehend an (BGHZ 137, 297, 306 - [Europapokalheimspiele]; BGHZ 110, 371, 383 f. - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]), und er spricht von dem Spiel in anderem Zusammenhang als einer Leistung (BGHZ 165, 62, 73 = GRUR 2006, 249, 252 - [Hörfunkrechte]) bzw. einer gewerblichen Leistung der Vermarktung des Spiels (BGHZ 110, 371, 383 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Für die Gestattung von Film- oder Fernsehaufnahmen im Stadion gilt grundsätzlich nichts anderes (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1997 - KVR 7/96 - NJW 1998, 756, 757).

    Deshalb ist der Verband als Mitveranstalter der im Rahmen des von ihm organisierten Spielbetriebs abgehaltenen Fußballspiele einzustufen (vgl. abgrenzend zu Europapokalspielen / Lizenzbereich BGHZ 137, 297, 306 f. = NJW 1998, 756, 758 f. - [Europapokalheimspiele]).

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    In der "Hörfunkrechte"-Entscheidung habe der BGH ausgeführt, dass ein Fußballbundesligaspiel als solches "noch keinen wirtschaftlichen Wert" darstelle, dieser vielmehr allein in der Möglichkeit bestünde, die Wahrnehmung des Spiels in Bild und Ton durch das sportinteressierte Publikum zu verwerten (BGH, WRP 2006, 269 ff. - [Hörfunkrechte]).

    Profifußballspiele sieht ersichtlich auch der BGH aus dem Aspekt der "Schaffung des Marktes für die "Übertragung" von Fernsehrechten" unter dem Schutz des § 1 UWG a.F. stehend an (BGHZ 137, 297, 306 - [Europapokalheimspiele]; BGHZ 110, 371, 383 f. - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]), und er spricht von dem Spiel in anderem Zusammenhang als einer Leistung (BGHZ 165, 62, 73 = GRUR 2006, 249, 252 - [Hörfunkrechte]) bzw. einer gewerblichen Leistung der Vermarktung des Spiels (BGHZ 110, 371, 383 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Das wird insbesondere bei der Fernsehübertragung deutlich, die es dem Fernsehzuschauer ermöglicht, das Fußballspiel optisch und akustisch mitzuerleben, ohne im Stadion anwesend zu sein (BGHZ 165, 62, 73 = GRUR 2006, 249, 251 f. - [Hörfunkrechte]).

    Zu der vom grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit umfassten wirtschaftlichen Verwertung der beruflich erbrachten Leistung gehört bei bedeutsamen Sportereignissen die Verwertung der Möglichkeit, das sportliche Ereignis in Bild und Ton unmittelbar oder mittelbar mitzuerleben (BGHZ 165, 62, 73 = GRUR 2006, 249 ff. - [Hörfunkrechte]).

    Auch können sich die Beklagten nicht darauf berufen, der Kläger sei aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 GG oder aus kartellrechtlichen Erwägungen (die die Beklagten nur unschlüssig ins Feld führen) verpflichtet, die entgeltlose Nutzung von Bildern der von ihm mitveranstalteten Fußballspiele zu dulden (vgl. unter ausführlicher grundrechtlicher Abwägung im Hinblick auf Rundfunkbetreiber BGHZ 165, 62, 70 ff. = GRUR 2006, 249 ff. - [Hörfunkrechte] m.w.N. und BGHZ 110, 371, 380 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68

    Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 29. April 1970 - I ZR 30/68 - NJW 1970, 2060 = GRUR 1970, 46 - [Bubi Scholz]), in dem die Aktualität der Berichterstattung und ihr Charakter als Unterhaltungssendung diskutiert wird.

    Mit dieser zweckorientiert weiten Auslegung des Begriffes in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (enger Erdmann GRUR 2007, 130, 131, unter Rückgriff auf § 3 UWG) wäre es unvereinbar, sportliche Darbietungen aus dem Kreis der geschützten Leistungen herauszunehmen (vgl. schon BGHZ 37, 1, 17 f. - [AKI 2]; BGH, Urteil vom 29. April 1970 - I ZR 30/68 - GRUR 1970, 46 - [Bubi Scholz]).

    Wiederholt hatte sich der BGH mit dem Begriff des Veranstalters zu befassen (vgl. BGHZ 27, 264, 266 = NJW 1958, 1486 - [Boxprogrammheft]; BGHZ 39, 352, 354 = NJW 1963, 1742 - [Vortragsabend]; BGH, NJW 1956, 1553 = GRUR 1956, 515, 516 - [Tanzkurse]; BGH, GRUR 1960, 253, 254 - [Auto-Skooter]; BGH, NJW 1960, 1902 = GRUR 1960, 606 - [Eisrevue II]; BGH, NJW 1962, 629 = GRUR 1962, 254 - [Fußball-Programmheft]; BGH, NJW 1970, 2060 - [Bubi Scholz]; v.Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.).

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62

    Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Wiederholt hatte sich der BGH mit dem Begriff des Veranstalters zu befassen (vgl. BGHZ 27, 264, 266 = NJW 1958, 1486 - [Boxprogrammheft]; BGHZ 39, 352, 354 = NJW 1963, 1742 - [Vortragsabend]; BGH, NJW 1956, 1553 = GRUR 1956, 515, 516 - [Tanzkurse]; BGH, GRUR 1960, 253, 254 - [Auto-Skooter]; BGH, NJW 1960, 1902 = GRUR 1960, 606 - [Eisrevue II]; BGH, NJW 1962, 629 = GRUR 1962, 254 - [Fußball-Programmheft]; BGH, NJW 1970, 2060 - [Bubi Scholz]; v.Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.).

    Darin liegt eine unmittelbare Übernahme eines Leistungsteils (vgl. zu dessen Verhältnis zur Nachahmung schon BGHZ 39, 352, 356 - [Vortragsabend]).

    Solche Aufzeichnungen sind nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 39, 352, 354 ff. - [Vortragsabend]) schon dann unlauter, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgen.

  • LG Stuttgart, 08.05.2008 - 41 O 3/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Die Berufungen der Beklagten Ziffer 1 und 2 gegen das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 08. Mai 2008 (Az.: 41 O 3/08 KfH) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 1 des Tenors vor lit. a) an die Stelle der Wörter.

    Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 08. Mai 2008 (Az.: 41 O 3/08 KfH - GA 79/90 [vorgeheftet], veröffentlicht in MMR 2008, 551, K & R 2008, 385, CR 2008, 528) nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Mit dieser zweckorientiert weiten Auslegung des Begriffes in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (enger Erdmann GRUR 2007, 130, 131, unter Rückgriff auf § 3 UWG) wäre es unvereinbar, sportliche Darbietungen aus dem Kreis der geschützten Leistungen herauszunehmen (vgl. schon BGHZ 37, 1, 17 f. - [AKI 2]; BGH, Urteil vom 29. April 1970 - I ZR 30/68 - GRUR 1970, 46 - [Bubi Scholz]).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Deshalb bedarf es für eine sachgerechte Eingrenzung des Haftungstatbestandes eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, dass der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGHZ 29, 65, 70 f., 74; 55, 153, 161 f.; 86, 152, 156 ff. BGH, MDR 2005, 686 f., bei juris Rz. 17 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Deshalb bedarf es für eine sachgerechte Eingrenzung des Haftungstatbestandes eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, dass der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGHZ 29, 65, 70 f., 74; 55, 153, 161 f.; 86, 152, 156 ff. BGH, MDR 2005, 686 f., bei juris Rz. 17 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
    Wird das Produkt eines Wettbewerbers nicht mit allen Gestaltungsmerkmalen, sondern nur teilweise übernommen, muss sich die wettbewerbliche Eigenart gerade aus dem übernommenen Teil ergeben, d.h. gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale müssen geeignet sein, im Verkehr auf eine bestimmte betriebliche Herkunft oder - ganz allgemein - auf die Besonderheit des jeweiligen Produkts hinzuweisen (BGHZ 141, 329, 340 - [Tele-Info-CD]).
  • BGH, 19.12.1961 - I ZR 117/60

    Fußball-Programmheft

  • BGH, 19.06.1956 - I ZR 104/54

    Erlaubnispflicht der Urheberberechtigten bei der Darbietung geschützter Musik bei

  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 61/58

    Auto-Skooter

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

  • BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58

    Eisrevue II

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Wesentliches Merkmal der Veranstaltereigenschaft im Profisportbereich ist die für das Zustandekommen der Veranstaltung und deren Abwicklung erforderliche organisatorische Arbeit, zu der insbesondere der Abschluss von Verträgen mit den Sportlern bzw. Sportvereinen, die Organisation des Austragungsorts, die Werbung für die Veranstaltung und die wirtschaftliche Auswertung der einzelnen Veranstaltungen beispielsweise durch Verkauf von Eintrittskarten, Programmheften und die Vermarktung von Übertragungs- und Aufzeichnungsrechten gehören (grundlegend zur Veranstaltereigenschaft bei Berufsboxkämpfen: BGH, Urteil vom 29.4.1970 - I ZR 30/68 -, juris Rn. 19 - Bubi Scholz - vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19.3.2009 - 2 U 47/08 -, juris Rn. 119).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Stuttgart, CR 2009, 386 = MMR 2009, 395).
  • BFH, 13.06.2012 - I R 41/11

    Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte nach dem DBA-Österreich 2000 -

    Dementsprechend geht auch die zivilgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Fernsehübertragungsrechte dem Veranstalter in seiner Eigenschaft als solchem zustehen und er sie nicht aus Rechtspositionen der teilnehmenden Sportler ableitet (z.B. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. März 1990 KVR 4/88, BGHZ 110, 371; Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19. März 2009  2 U 47/08, Zeitschrift für Sport und Recht 2009, 252; für einen Teil der Einkünfte hierauf abstellend auch Hahn-Joecks, Zur Problematik der Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler, 1999, S. 137).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08   

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https://dejure.org/2009,4266
OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08 (https://dejure.org/2009,4266)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2009 - 29 U 3255/08 (https://dejure.org/2009,4266)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 29 U 3255/08 (https://dejure.org/2009,4266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Werbung für einen Telefonanschluss ohne Hinweis auf die Unmöglichkeit von Preselection und Call-by-Call - Kein Telekom-Anschluss notwendig

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Werbung für einen Telefonanschluss

  • Judicialis

    UWG § 5a Abs. 2; ; TKG § 40 Abs. 1

  • fst-ev.org PDF

    Hinweispflicht bei Nichtverfügbarkeit von Preselection und Call-by-Call im Rahmen der werblichen Gestaltung, anderenfalls Irreführung durch Unterlassen

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 2; TKG § 40 Abs. 1
    "Kein Telekom-Anschluss notwendig"; Anforderungen an die Werbung für einen Telefonanschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für Telefonanschluss bei fehlender Call-by-Call-Option

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss auf nicht verfügbare Preselection für bestimmten Telefonanschluss hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 355 (Ls.)
  • MMR 2009, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • OLG Oldenburg, 22.05.2008 - 1 U 116/07

    Ausschluss der Preselection keine Pflichtangabe

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Auch das von den Parteien erörterte Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22. Mai 2008 - 1 U 116/07 (in juris nachgewiesen) gebietet keine andere Beurteilung, da diesem ein anderer Sachverhalt zu Grunde lag.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 - Bundesdruckerei Tz. 36 m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Auch der - zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ergangenen - Entscheidung Internet-Reservierungssystem des Bundesgerichtshofs (GRUR 2003, 889 f) ist für den Streitfall nichts anderes zu entnehmen, schon weil der angegriffenen Werbung klare und unmissverständliche Hinweise auf eine im weiteren Bestellgang erfolgende Aufklärung fehlen (vgl. auch Bornkamm, a. a. O., § 5 UWG Rz. 4.120).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Eine irreführende Angabe ist vielmehr auch dann zu beanstanden, wenn der dadurch angesprochene Verbraucher im Zeitpunkt seiner Entscheidung zum Vertragsschluss nicht in einem Irrtum befangen ist, aber die betreffende Angabe geeignet ist, ihn anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot näher zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (vgl. BGH GRUR 1995, 610 [611] - Neues Informationssystem m. w. N.; vgl. auch BGH GRUR 2008, 186 - Telefonaktion Tz. 31; Bornkamm, a. a. O., § 5 UWG Rz. 2.192 f.; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 2008, § 5 UWG Rz. 91; Reese in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 5 UWG Rz. 228; Piper in: Piper/Ohly, UWG, 4. Auflage 2006, § 5 UWG Rz. 115, 218).
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93

    Neues Informationssystem - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Eine irreführende Angabe ist vielmehr auch dann zu beanstanden, wenn der dadurch angesprochene Verbraucher im Zeitpunkt seiner Entscheidung zum Vertragsschluss nicht in einem Irrtum befangen ist, aber die betreffende Angabe geeignet ist, ihn anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot näher zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (vgl. BGH GRUR 1995, 610 [611] - Neues Informationssystem m. w. N.; vgl. auch BGH GRUR 2008, 186 - Telefonaktion Tz. 31; Bornkamm, a. a. O., § 5 UWG Rz. 2.192 f.; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 2008, § 5 UWG Rz. 91; Reese in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 5 UWG Rz. 228; Piper in: Piper/Ohly, UWG, 4. Auflage 2006, § 5 UWG Rz. 115, 218).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Das gilt auch dann, wenn der Abmahnende - wie im Streitfall - über eine eigene Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH GRUR 2008, 928 - Abmahnkostenersatz Tz. 12 - 17).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 51/05

    Werbung für Telefondienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    In den damit angesprochenen Verkehrskreisen ist die Möglichkeit allgemein bekannt, den Betreiber, der eine Gesprächsverbindung herstellt, durch Call-by-Call oder Preselection zu bestimmen und dadurch zwischen den preisgünstigsten Betreibern auszuwählen (vgl. BGH GRUR 2008, 729 - Werbung für Telefondienstleistungen Tz. 16).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Es ist wettbewerbswidrig, in der Werbung allein den günstigen Preis einer Leistung herauszustellen, ohne gleichzeitig in klarer Zuordnung leicht erkennbar und deutlich lesbar auf die Folgekosten hinzuweisen, die sich ergeben, wenn der Verbraucher auf das Angebot eingeht (vgl. BGH GRUR 2003, 890 [891] - Buchclub-Koppelungsangebot m. w. N.), also Hinweise auf Belastungen, die den herausgestellten günstigen Preis unmittelbar relativieren, nicht dargestellt sind (vgl. BGH GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II Tz. 20; m. w. N.).
  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 21/07
    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Ohne besondere Hinweise erwartet der Verkehr deshalb auch bei den Leistungen anderer Anbieter, dass ihm diese Möglichkeiten eröffnet sind (vgl. S. 16 f. des Senatsurteils v. 12. Oktober 2006 - 29 U 4584/05; der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 21/07 zurückgewiesen).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass der Verkehr unter diesen Umständen davon ausgeht, es handele sich bei den beiden genannten Auswahlverfahren um regelmäßig mit einem Telefonanschluss verbundene Möglichkeiten (so auch OLG München, MMR 2009, 562).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08

    Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der

    Das Berufungsgericht hat zwar abweichend von den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. August 2006 (4 U 43/06), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. April 2007 (2 U 135/06) sowie des Oberlandesgerichts München vom 12. Oktober 2006 (29 U 4584/05) und vom 5. Februar 2009 (29 U 3255/08) angenommen, dass keine Verpflichtung der Beklagten bestanden hat, in der streitgegenständlichen Werbung für ihre Telefon-Flatrates auf das Fehlen von Preselection-Optionen hinzuweisen.
  • OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und

    Angesichts der neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hält der Senat an der in seinem Urteil vom 5. Februar 2009 - 29 U 3255/08 - Kein Telekom-Anschluss notwendig (MMR 2009, 562) geäußerten Auffassung zur Wesentlichkeit des Fehlens der Preselection-Option auch bei Flatrate-Angeboten nicht fest.
  • OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters

    Zudem hat die Beklagte in der angegriffenen Werbung gemäß Anlage K 1 in keiner Weise auf das Festnetzangebot der Klägerin Bezug genommen und auf diese Weise eine entsprechende Verkehrserwartung geweckt; darin unterscheidet sich der Streitfall signifikant von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 846 - Kein T-Anschluss nötig ; MMR 2010, 184 [auch diese Entscheidung betraf einen Fall, in dem unter Bezugnahme auf die Klägerin geworben worden war, wie der Vorentscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 29. Mai 2008 - 6 U 108/07, juris, dort Tz. 62, entnommen werden kann]) und des Senats (a.a.O., - Ausschluss von Call-by-Call und Preselection und MMR 2009, 562 - Kein T-Anschluss notwendig ) zu Grunde lagen.
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08   

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https://dejure.org/2009,2627
LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08 (https://dejure.org/2009,2627)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29.05.2009 - 22 O 121/08 (https://dejure.org/2009,2627)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 22 O 121/08 (https://dejure.org/2009,2627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verbraucherverbandes gegenüber einem im Lebensmittel-Einzelhandel tätigen Discount-Unternehmen auf Unterlassung der Werbung mit Olivenöl unter Bezugnahme auf ein Testurteil der Stiftung Warentest für ein aus einer anderen Ernte stammendes Olivenöl; ...

  • kanzlei.biz

    Werben mit Stiftung-Warentest

  • kanzlei.biz

    Werben mit Stiftung-Warentest

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 UWG
    Zu der richtigen Werbung mit dem Stiftung Warentest-Logo

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    Aldi wird die irreführende Werbung mit einem Testurteil für Olivenöle untersagt

  • nomos.de PDF, S. 31 (Zusammenfassung)

    Werbung mit Testberichten muss sich auf die konkret getestete Sache beziehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Bewerbung von Naturprodukten mit veralteten Testberichten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung von Discounter Aldi mit veralteten Stiftung Warentest-Ergebnissen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aldi-Werbung nur mit aktuellen Ergebnissen der Stiftung Warentest zulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Falsche Testwerbung bei Aldi

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung: Stiftung Warentest Testurteil für Olivenöl bezieht sich auf das Erntejahr und darf nicht für gleiches Öl eines anderen Erntejahres genutzt werden - Gericht untersagt Aldi irreführende Werbung mit Testurteil für Olivenöl

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    Bei Gewerbetreibenden wird im Falle des Vorliegens einer äußerlichen Wettbewerbshandlung vermutet, dass sie auch mit Wettbewerbsabsicht gehandelt haben (BGHZ 136, 111, 117 - Kaffeebohne ; BGH NJW 2002, 3408, 3409; BGH NJW 2007, 3002, 3003 f. - Kontoauszug ).
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87

    Verkaufsfahrten II

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    So reicht es für die Irreführung bzw. die Irreführungsgefahr bereits aus, dass sich der angesprochene Verkehr auf Grund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II ; GRUR 1989, 855, 856 - Teilzahlungskauf II; GRUR 1991, 554, 555 - Bilanzbuchhalter; GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; GRUR 1991, 774, 775 - Anzeigenrubrik II; GRUR 2000, 29, 241 - Last-Minute-Reisen ; Piper/Ohly-Piper, 4. Auflage 2006, § 5 Rn. 115).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    So reicht es für die Irreführung bzw. die Irreführungsgefahr bereits aus, dass sich der angesprochene Verkehr auf Grund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II ; GRUR 1989, 855, 856 - Teilzahlungskauf II; GRUR 1991, 554, 555 - Bilanzbuchhalter; GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; GRUR 1991, 774, 775 - Anzeigenrubrik II; GRUR 2000, 29, 241 - Last-Minute-Reisen ; Piper/Ohly-Piper, 4. Auflage 2006, § 5 Rn. 115).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    Bei Gewerbetreibenden wird im Falle des Vorliegens einer äußerlichen Wettbewerbshandlung vermutet, dass sie auch mit Wettbewerbsabsicht gehandelt haben (BGHZ 136, 111, 117 - Kaffeebohne ; BGH NJW 2002, 3408, 3409; BGH NJW 2007, 3002, 3003 f. - Kontoauszug ).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 192/89

    Anzeigenrubrik II - Irreführung/sonst

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    So reicht es für die Irreführung bzw. die Irreführungsgefahr bereits aus, dass sich der angesprochene Verkehr auf Grund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II ; GRUR 1989, 855, 856 - Teilzahlungskauf II; GRUR 1991, 554, 555 - Bilanzbuchhalter; GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; GRUR 1991, 774, 775 - Anzeigenrubrik II; GRUR 2000, 29, 241 - Last-Minute-Reisen ; Piper/Ohly-Piper, 4. Auflage 2006, § 5 Rn. 115).
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    Da allgemein bekannt ist, dass die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest die Aufklärung der Verbraucher zum Ziel hat (BGH GRUR 1987 468, 469 - Warentest IV, BGH DStR 2006, 58, 60), werden die angesprochenen Verkehrskreise zwar sowohl die Werbung mit dem Testergebnis in den Werbemagazinen und in der Internet-Werbung der Beklagten dahin verstehen, dass es sich bei dem in Bezug genommenen Test der Stiftung Warentest um einen von ihr durchgeführten üblichen Produkttest gehandelt hat.
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 233/87

    Teilzahlungskauf II

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    So reicht es für die Irreführung bzw. die Irreführungsgefahr bereits aus, dass sich der angesprochene Verkehr auf Grund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II ; GRUR 1989, 855, 856 - Teilzahlungskauf II; GRUR 1991, 554, 555 - Bilanzbuchhalter; GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; GRUR 1991, 774, 775 - Anzeigenrubrik II; GRUR 2000, 29, 241 - Last-Minute-Reisen ; Piper/Ohly-Piper, 4. Auflage 2006, § 5 Rn. 115).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZR 253/02

    Werbung mit Testergebnis

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    Da allgemein bekannt ist, dass die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest die Aufklärung der Verbraucher zum Ziel hat (BGH GRUR 1987 468, 469 - Warentest IV, BGH DStR 2006, 58, 60), werden die angesprochenen Verkehrskreise zwar sowohl die Werbung mit dem Testergebnis in den Werbemagazinen und in der Internet-Werbung der Beklagten dahin verstehen, dass es sich bei dem in Bezug genommenen Test der Stiftung Warentest um einen von ihr durchgeführten üblichen Produkttest gehandelt hat.
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    Der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch besteht nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung wettbewerbswidrig war (BGH NJW-RR 2005, 684 - Direkt ab Werk ).
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89

    Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
    So reicht es für die Irreführung bzw. die Irreführungsgefahr bereits aus, dass sich der angesprochene Verkehr auf Grund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II ; GRUR 1989, 855, 856 - Teilzahlungskauf II; GRUR 1991, 554, 555 - Bilanzbuchhalter; GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; GRUR 1991, 774, 775 - Anzeigenrubrik II; GRUR 2000, 29, 241 - Last-Minute-Reisen ; Piper/Ohly-Piper, 4. Auflage 2006, § 5 Rn. 115).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 16/95

    Kaffeebohne

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Rechtsprechung
   LG Ulm, 13.01.2009 - 11 O 65/08 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15069
LG Ulm, 13.01.2009 - 11 O 65/08 KfH (https://dejure.org/2009,15069)
LG Ulm, Entscheidung vom 13.01.2009 - 11 O 65/08 KfH (https://dejure.org/2009,15069)
LG Ulm, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 11 O 65/08 KfH (https://dejure.org/2009,15069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Online-Reklame "Internet Tierapotheke" bei fehlender Apotheken-Erlaubnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbe-Slogan "Internet Tierapotheke" rechtswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Tierapotheke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 355 (Ls.)
  • MMR 2009, 652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 29.11.1994 - 4 U 89/94

    Berufsrecht; Berufsbezeichnung als Tierheilpraktiker

    Auszug aus LG Ulm, 13.01.2009 - 11 O 65/08
    Es liegt jedenfalls eine Anlehnung an den Stammbegriff "Apotheke" vor, wobei der Verkehr die Vorstellung hat, dass es sich um eine Apotheke handelt, die auf Tierarzneimittel spezialisiert ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 95, 1070 "Tierheilpraktiker").
  • OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 2 U 21/09

    Internetwerbung: Irreführung durch die Aussage "Tierapotheke"

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 13. Februar 2009 (Az.: 11 O 65/08 KfH) im Kostenpunkt und soweit es zum Nachteil des Klägers erkannt hat abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:.

    Wegen des Sachverhalts kann auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 13. Februar 2009 (Az.: 11 O 65/08 KfH - GA 64/71) Bezug genommen werden (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 25.11.2008 - 312 O 617/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24430
LG Hamburg, 25.11.2008 - 312 O 617/08 (https://dejure.org/2008,24430)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.11.2008 - 312 O 617/08 (https://dejure.org/2008,24430)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. November 2008 - 312 O 617/08 (https://dejure.org/2008,24430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 355 (Ls.)
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