Weitere Entscheidung unten: LG Frankenthal, 06.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,108
BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07 (https://dejure.org/2008,108)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - X ZR 89/07 (https://dejure.org/2008,108)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07 (https://dejure.org/2008,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Ermittlung des Gesamtinhalts einer Vorveröffentlichung zur Beurteilung der Neuheitsschädlichkeit i.R.d. Patenterteilung; Erstreckung des Offenbarungsbegriffs auf die nicht ausdrücklich erwähnte Lehre im Fall der Selbstverständlichkeit zur Ausführung ...

  • Judicialis

    PatG § 3; ; EPÜ Art. 54

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 3; EPÜ Art. 54

  • rechtsportal.de

    PatG § 3 ; EPÜ Art. 54

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Offenbarungsbegriff bei Vorveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 179, 168
  • GRUR 2009, 382
  • GRUR Int. 2009, 330
  • GRUR-RR 2009, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (474)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient, nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (Fortführung von BGHZ 128, 270 - Elektrische Steckverbindung).

    Diese Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 270, 276 f. - Elektrische Steckverbindung) seien auch im Bereich der Stoffchemie mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine chemische Verbindung dann offenbart sei, wenn dem Fachmann ein konkreter Hinweis auf die betreffende Verbindung vermittelt werde, er also diese Verbindung in Gedanken ohne weiteres mitlese und aufgrund dieses Hinweises ohne weiteres in die Lage versetzt werde, den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen (BGHZ 103, 150 - Fluoran; Sen.Urt. v. 30.5.1978 - X ZR 16/76, GRUR 1978, 696 - ?-Aminobenzylpenicillin).

    Hierzu steht es nicht in Widerspruch, dass der Senat insbesondere im Hinblick auf den Zweck der (gesonderten) Neuheitsprüfung, Doppelpatentierungen zu vermeiden, eine Ausdehnung des neuheitsschädlich Offenbarten über den "reinen Wortlaut" hinaus für unabdingbar gehalten hat (BGHZ 128, 270, 277 - Elektrische Steckverbindung).

    Die Erfassung desjenigen, was in den Merkmalen des Patentanspruchs und im Wortlaut der Beschreibung nicht ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch nach seinem allgemeinen Fachwissen für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich oder unerlässlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf (BGHZ 128, 270, 276) , zielt nicht auf eine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern, nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, auf die Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (Benkard/Melullis aaO Rdn. 75).

    Nichts anderes gilt für die in der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" weiterhin in den Offenbarungsgehalt einbezogenen Abwandlungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne weiteres erschließen, so dass er sie gewissermaßen in Gedanken gleich mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGHZ 128, 270, 276 f.) .

  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    c) Mit der Offenbarung einer chemischen Strukturformel sind die unter diese Formel fallenden Einzelverbindungen grundsätzlich noch nicht offenbart (Fortführung von BGHZ 103, 150 - Fluoran).

    Diese Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 270, 276 f. - Elektrische Steckverbindung) seien auch im Bereich der Stoffchemie mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine chemische Verbindung dann offenbart sei, wenn dem Fachmann ein konkreter Hinweis auf die betreffende Verbindung vermittelt werde, er also diese Verbindung in Gedanken ohne weiteres mitlese und aufgrund dieses Hinweises ohne weiteres in die Lage versetzt werde, den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen (BGHZ 103, 150 - Fluoran; Sen.Urt. v. 30.5.1978 - X ZR 16/76, GRUR 1978, 696 - ?-Aminobenzylpenicillin).

    Dass eine chemische Verbindung unter eine vorveröffentlichte Formel fällt, besagt deshalb für die Offenbarung der konkreten Verbindung ebenso wenig wie der Umstand, dass die konkrete Ausführungsform einer Vorrichtung unter einen allgemein formulierten Vorrichtungsanspruch fällt, etwas über die Offenbarung dieser konkreten Ausführungsform aussagt (BGHZ 103, 150, 157 - Fluoran).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (Fortführung des Sen. Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407 - Fahrzeugleitsystem).

    Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (Sen. Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem; Benkard/Melullis, EPÜ, Art. 54 Rdn. 54; PatG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 20 f.).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG i.V.m. § 91 Abs. 1, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 2 ZPO (vgl. Sen. Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 Tz. 44 - Sammelhefter II).
  • BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96

    Schmierfettzusammensetzung; Offenbarung in Vorveröffentlichung

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    Hierbei darf, wiederum nicht anders als bei Vorrichtungspatenten, die Fähigkeit des Fachmanns, mit Hilfe bekannter Verfahren und seines sonstigen Fachwissens eine mehr oder weniger große Anzahl von Einzelverbindungen herzustellen, die unter eine offenbarte Strukturformel fallen, nicht mit der Offenbarung dieser Einzelverbindungen gleichgesetzt werden (Sen. Urt. v. 30.9.1999 - X ZR 168/96, GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    In der Rechtsprechung des Senats und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts wird dies auch dahin ausgedrückt, dass maßgeblich ist, was aus fachmännischer Sicht einer Schrift "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist (BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Sen. Urt. v. 14.10.2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; Sen. Urt. v. 30.1.2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597 Tz. 17 - Betonstraßenfertiger; EPA (GrBK) Amtsbl.
  • BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76
    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    Diese Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 270, 276 f. - Elektrische Steckverbindung) seien auch im Bereich der Stoffchemie mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine chemische Verbindung dann offenbart sei, wenn dem Fachmann ein konkreter Hinweis auf die betreffende Verbindung vermittelt werde, er also diese Verbindung in Gedanken ohne weiteres mitlese und aufgrund dieses Hinweises ohne weiteres in die Lage versetzt werde, den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen (BGHZ 103, 150 - Fluoran; Sen.Urt. v. 30.5.1978 - X ZR 16/76, GRUR 1978, 696 - ?-Aminobenzylpenicillin).
  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    In der Rechtsprechung des Senats und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts wird dies auch dahin ausgedrückt, dass maßgeblich ist, was aus fachmännischer Sicht einer Schrift "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist (BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Sen. Urt. v. 14.10.2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; Sen. Urt. v. 30.1.2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597 Tz. 17 - Betonstraßenfertiger; EPA (GrBK) Amtsbl.
  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
    In der Rechtsprechung des Senats und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts wird dies auch dahin ausgedrückt, dass maßgeblich ist, was aus fachmännischer Sicht einer Schrift "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist (BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Sen. Urt. v. 14.10.2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; Sen. Urt. v. 30.1.2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597 Tz. 17 - Betonstraßenfertiger; EPA (GrBK) Amtsbl.
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Um sie dem Fachmann im Sinne der Neuheitsprüfung "in die Hand zu geben", bedarf es in der Regel weitergehender Informationen insbesondere zu ihrer Individualisierung (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 28 - Olanzapin; Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 31 - Escitalopram).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Zu ermitteln ist mithin, was der Fachmann der Vorveröffentlichung als den Inhalt der gegebenen allgemeinen Lehre entnimmt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 25 - Olanzapin).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Offenbart ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, "was aus fachmännischer Sicht einer Schrift "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist" (BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2531
LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09 (https://dejure.org/2009,2531)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06.03.2009 - 6 O 60/09 (https://dejure.org/2009,2531)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06. März 2009 - 6 O 60/09 (https://dejure.org/2009,2531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 101 UrhG; § 3 TKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch gegen einen Internet-Provider auf Zugänglichmachung von den hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Internetnutzern; Handeln in gewerblichem Ausmaß bei kostenfreien Uploads und Downloads von Daten in Tauschbörsen; Haftung des ...

  • webhosting-und-recht.de

    Kein Internet-Auskunftsanspruch bei nicht nachgewiesener Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 UrhG
    Wann liegt ein Urheberrechtsverstoß von gewerblichem Ausmaß vor (§ 101 UrhG)?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Auskunft/Verwertungsverbot - Betreiberhaftung - Datenschutz - Forum/Forenbetreiber - IP-Adresse - Internet-Service-Provider

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider nach § 101 UrhG

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Beweisführung beim Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • wb-law.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    LG Frankenthal setzt dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des § 101 Nr. 9 UrhG erneut hohe Hürden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Internet-Auskunftsanspruch bei nicht nachgewiesener Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Internet-Auskunftsanspruch bei nicht nachgewiesener Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses

  • wbs-law.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (RA Christian Solmecke, RA Kilian Kost; K&R 2009, 772)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 382
  • MMR 2009, 487
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    Bei den zur Ermittlung von Namen und Anschriften der jeweiligen Internetnutzer notwendigen dynamischen IP-Adressen handelt es sich um Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG; davon, sowie von einem den Richtervorbehalt des § 101 Abs. 9 UrhG erforderlich machenden, durch Auskunft unter Verwendung dieser Daten stattfindenden Grundrechtseingriff gehen Gesetz (§ 101 Abs. 10 UrhG) und Gesetzgeber (vgl. BT-Drs. 16/5048 S. 39) offensichtlich aus (ebenso statt vieler OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12; LG Frankenthal K&R 2008, 467; Kitz, NJW 2008, 2374, 2376 [Fn. 52] jew. m.v.w.N.; offen gelassen allerdings bei OLG Zweibrücken MMR 2009, 45, 46 mit krit. Anm. Höfinger, ZUM 2009, 75).

    Solange mithin nur feststeht, dass ein Internetnutzer lediglich ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk zum Download zur Verfügung gestellt hat kann von einem gewerblichen Ausmaß im Sinne der Norm grundsätzlich nicht ausgegangen werden (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12; OLG Oldenburg, OLGR 2009, 109).

  • OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08

    Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    Diese ergebnisorientierte Argumentation lässt sich nach Auffassung der Kammer mit dem Wortlaut der Regelung durchaus in Einklang bringen, erscheint im Hinblick auf den bereits mit der Erteilung der Auskunft verbundenen, nicht rückgängig zu machenden Eingriff in die Grundrechte Anschlussinhabers, der möglicherweise weder Verletzer noch Störer ist, aber dennoch nicht unbedenklich (zum besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Verkehrsdaten vgl. OLG Oldenburg, OLGR 2009, 109).

    Solange mithin nur feststeht, dass ein Internetnutzer lediglich ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk zum Download zur Verfügung gestellt hat kann von einem gewerblichen Ausmaß im Sinne der Norm grundsätzlich nicht ausgegangen werden (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12; OLG Oldenburg, OLGR 2009, 109).

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2008 - 4 W 62/08

    Auskunftsersuchen der StA bei dynamischer IP-Adresse

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    Bei den zur Ermittlung von Namen und Anschriften der jeweiligen Internetnutzer notwendigen dynamischen IP-Adressen handelt es sich um Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG; davon, sowie von einem den Richtervorbehalt des § 101 Abs. 9 UrhG erforderlich machenden, durch Auskunft unter Verwendung dieser Daten stattfindenden Grundrechtseingriff gehen Gesetz (§ 101 Abs. 10 UrhG) und Gesetzgeber (vgl. BT-Drs. 16/5048 S. 39) offensichtlich aus (ebenso statt vieler OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12; LG Frankenthal K&R 2008, 467; Kitz, NJW 2008, 2374, 2376 [Fn. 52] jew. m.v.w.N.; offen gelassen allerdings bei OLG Zweibrücken MMR 2009, 45, 46 mit krit. Anm. Höfinger, ZUM 2009, 75).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    20 Nach der auch von der Antragstellerin zitierten Auffassung erfordert das Gesetz lediglich das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung, nicht aber, dass die Rechtsverletzung offensichtlich durch den Inhaber des jeweiligen Anschlusses begangen wurde, bezüglich dessen die Auskunft vom Provider begehrt wird, weil der Zweck der Regelung des § 101 Abs. 2 UrhG ansonsten vollkommen leer laufe (OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 10).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    Gleichfalls kann offen bleiben, ob unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. MMR 2008, 303) Verkehrsdaten zur Ermittlung von Personendaten auch dann nur bei Verdacht auf Vorliegen einer Katalogtat des § 100a StPO genutzt werden dürfen, wenn sie nicht im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung, sondern im eigenen Interesse des Providers (zur Entgeltabrechnung) gespeichert wurden (vgl. dazu Braun aaO; OLG Zweibrücken aaO) und ob bei Verneinung dieser Frage eine entsprechende Einschränkung hinsichtlich des von der Antragstellerin begehrten Auskunftsanspruchs zu machen wäre.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    So haften Inhaber eines (drahtlosen) WLAN-Anschlusses im privaten Bereich jedenfalls nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs von außen als Störer, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen derartigen Missbrauch bestehen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 279).
  • LG Frankenthal, 26.09.2008 - 6 O 340/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    Mit dieser Absicht wäre es nur schwer zu vereinbaren, wenn derjenige, der die Auskunft erteilen soll, die jeweils schon allein durch seine Beteiligung an dem vom Antragsteller veranlassten Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hätte (vgl. B. der Kammer v. 26.9.2008 - 6 O 340/08).
  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
    Zwar treffen den Inhaber eines Anschlusses nach der Rechtsprechung gewisse Prüf- und Überwachungspflichten, sofern er seinen Internetzugang auch Dritten (etwa Familienmitgliedern) zugänglich macht, so dass er für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter unter Umständen als Störer einzustehen hat (vgl. etwa LG Mannheim, MMR 2007, 267).
  • LG Frankenthal, 30.09.2014 - 6 O 518/13

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Anspruch eines Filmrechteinhabers gegen

    Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei ist regelmäßig nämlich nicht lauffähig und führt nicht dazu, dass auch nur Teile des Werks genutzt werden könnten; es handelt sich in diesem Fall lediglich um sog. "Datenmüll" (vgl. etwa LG Frankenthal, GRUR-RR 2009, 382, 383; instruktiv dazu auch Solmecke/Bärenfänger, MMR 2011, 567, 57 sowie Heinmeyer u.a., MMR 2012, 279, 281).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Teilweise wird daher in Anlehnung an den handelsrechtlichen Begriff des Gewerbes verlangt, dass eine gewisse Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit sowie eine Gewinn- oder Einnahmeerzielungsabsicht gegeben sind (LG Frankenthal GRUR-RR 2009, 382, 384 - Angebot einer Datei), oder - in Anlehnung an die Praxis der Generalstaatsanwaltschaften -, dass mindestens 3.000 Musiktitel oder 200 Filme hoch- oder heruntergeladen werden (LG Frankenthal MMR 2008, 830, 831).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    o) LG Frankenthal, GRUR-RR 2009, 382 -Angebot einer Datei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht