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   BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09   

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https://dejure.org/2009,3269
BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09 (https://dejure.org/2009,3269)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2009 - 1 BvR 178/09 (https://dejure.org/2009,3269)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 1 BvR 178/09 (https://dejure.org/2009,3269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) bei Berücksichtigung des Parteivorbringens im Rahmen der Entscheidung über die Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer gerichtliche Entscheidung wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen das Recht auf rechtliches Gehör im Verfahren der Anhörungsrüge; Notwendigkeit des Beruhens ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 88 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 441
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; zuletzt BVerfG , Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - juris RdNr 8) wie auch des BSG (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17) dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Abgesehen davon, dass der Verlauf der Verhandlung jedenfalls von der zu 1. beigeladenen KÄV und der Klägerin zu 2. anders wahrgenommen worden ist als von dem Kläger zu 1., liegt eine Überraschungsentscheidung nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; zuletzt BVerfG , Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - Juris RdNr 8) wie auch des BSG (SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17) nicht bereits vor, wenn einer der Beteiligten eine andere Entscheidung des Gerichts erwartet hat.
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    aa) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 10, GRUR-RR 2009, S. 441 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 50; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 28).

    Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Gericht durch Ausführungen zur Rechtslage den gerügten Verstoß beseitigen kann, insbesondere, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 10, GRUR-RR 2009, S. 441 ).

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