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   BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09   

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https://dejure.org/2009,3269
BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09 (https://dejure.org/2009,3269)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2009 - 1 BvR 178/09 (https://dejure.org/2009,3269)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 (https://dejure.org/2009,3269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) bei Berücksichtigung des Parteivorbringens im Rahmen der Entscheidung über die Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer gerichtliche Entscheidung wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen das Recht auf rechtliches Gehör im Verfahren der Anhörungsrüge; Notwendigkeit des Beruhens ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 88 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 441
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Hat sich das Gericht in einem solchen Fall eine abschließende Meinung gebildet, kann das Bundesverfassungsgericht davon ausgehen, dass eine für den Beteiligten günstigere Lösung ausgeschlossen ist, die Entscheidung also nicht auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, [...] Rn. 27).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Die Beschwerdeführerin betont in ihrer Anhörungsrüge selbst, die Auslegung eines Patents sei eine Rechtsfrage und müsse vom angerufenen Gericht eigenständig vorgenommen werden (vgl. dazu auch BGHZ 160, 204 ; BGH, Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 1/05 -, GRUR 2007, S. 959 ).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt hingegen nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht nicht die richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93 ).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Die Beschwerdeführerin betont in ihrer Anhörungsrüge selbst, die Auslegung eines Patents sei eine Rechtsfrage und müsse vom angerufenen Gericht eigenständig vorgenommen werden (vgl. dazu auch BGHZ 160, 204 ; BGH, Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 1/05 -, GRUR 2007, S. 959 ).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, dass der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Die Verfassungsbeschwerde ist mangels Beschwerdebefugnis unzulässig, soweit die Beschwerdeführerin als gewillkürte Prozessstandschafterin für die Patentinhaberin eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) rügt (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
    Die Verfassungsbeschwerde ist hingegen zulässig, soweit die Beschwerdeführerin als Beteiligte des Ausgangsverfahrens eine Verletzung ihres eigenen Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geltend macht (vgl. BVerfGE 82, 286 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Bd. 2, § 90 Rn. 362 [Februar 2007]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; zuletzt BVerfG , Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - juris RdNr 8) wie auch des BSG (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17) dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Abgesehen davon, dass der Verlauf der Verhandlung jedenfalls von der zu 1. beigeladenen KÄV und der Klägerin zu 2. anders wahrgenommen worden ist als von dem Kläger zu 1., liegt eine Überraschungsentscheidung nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; zuletzt BVerfG , Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - Juris RdNr 8) wie auch des BSG (SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17) nicht bereits vor, wenn einer der Beteiligten eine andere Entscheidung des Gerichts erwartet hat.
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    aa) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 10, GRUR-RR 2009, S. 441 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 50; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 28).

    Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Gericht durch Ausführungen zur Rechtslage den gerügten Verstoß beseitigen kann, insbesondere, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 10, GRUR-RR 2009, S. 441 ).

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