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   OLG Hamburg, 24.06.2009 - 5 U 165/08   

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https://dejure.org/2009,8941
OLG Hamburg, 24.06.2009 - 5 U 165/08 (https://dejure.org/2009,8941)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.06.2009 - 5 U 165/08 (https://dejure.org/2009,8941)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 5 U 165/08 (https://dejure.org/2009,8941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB; §§ 97, 95a Abs. 3 UrhG
    Urheberrecht: Indiz für eine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen durch den Vertrieb von Receivern mit der Möglichkeit der Installation von Drittsoftware zum Empfang verschlüsselten Pay-TVs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "FTA-Receiver"; Ansprüche des Anbieters eines verschlüsselt ausgestrahlten digitalen Fernsehprogramms gegen den Hersteller und Vertreiber eines Receivers wegen der Möglichkeit der Entschlüsselung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 95a Abs. 3; ZKDSG § 3
    "FTA-Receiver"; Ansprüche des Anbieters eines verschlüsselt ausgestrahlten digitalen Fernsehprogramms gegen den Hersteller und Vertreiber eines Receivers wegen der Möglichkeit der Entschlüsselung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 153
  • MMR 2009, 851
  • ZUM 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2009 - 5 U 165/08
    Dahingestellt bleiben kann zunächst die Frage, ob sich die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 95 a UrhG aus § 97 UrhG ergibt, wie vom Landgericht angenommen, oder aber sich der Verstoß gegen § 95 a UrhG als eine Schutzgesetzverletzung nach § 823 Abs. 2 BGB erweist, mit der Folge eines Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB (so BGH, Urteil vom 17.7. 2008 - I ZR 219/05 - Clone-CD, abgedr. GRUR 2008, 996, Besprechung bei Arnold/Timmann in MMR 2008, 286; ebenso Dreyer/Meckel/Kotthoff, UrhG, 2003, § 95 a, Rz. 45).

    In der bereits angeführten "Clone-CD"-Entscheidung vom 17.17.2008 (GRUR 2008, 996)hatte der BGH über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem das angegriffene Computerprogramm als "Allesbrenner" beworben wurde und mit dessen Hilfe kopiergeschützte CD´s vervielfältigt werden konnten, also unmittelbar eine Umgehung von Schutzmaßnahmen bewirkte und somit unzweifelhaft die Voraussetzung einer Umgehung erfüllte.

  • LG München I, 14.11.2007 - 21 O 6742/07

    Verbot des Setzens eines Hyperlinks

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2009 - 5 U 165/08
    Es ist vielmehr auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen, der durch die technischen Schutzmechanismen von Verletzungen des Urheberrechts abgehalten werden kann (LG Frankfurt a. M. MMR 2006, 766, 767; LG München MMR 2008, 192, 194 ; Schippan ZUM 2006, 853, 861; Arlt 77; Brinkel 75; Gutman K&R 2003, 491, 492; Hoeren MMR 2000, 515, 520 ; Klickermann MMR 2007, 7, 11 ; Kröger CR 2001, 316, 321 ; Mayer EuZW 2002, 325, 328 ; Schricker/ Götting § 95 a Rn. 22; Stadler JurPC Web-Dok.
  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 6 O 288/06

    Keine Urheberrechtsverletzung bei "analoger Lücke"

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2009 - 5 U 165/08
    Es ist vielmehr auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen, der durch die technischen Schutzmechanismen von Verletzungen des Urheberrechts abgehalten werden kann (LG Frankfurt a. M. MMR 2006, 766, 767; LG München MMR 2008, 192, 194 ; Schippan ZUM 2006, 853, 861; Arlt 77; Brinkel 75; Gutman K&R 2003, 491, 492; Hoeren MMR 2000, 515, 520 ; Klickermann MMR 2007, 7, 11 ; Kröger CR 2001, 316, 321 ; Mayer EuZW 2002, 325, 328 ; Schricker/ Götting § 95 a Rn. 22; Stadler JurPC Web-Dok.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 6 U 7/03

    Umgehung des kostenpflichtigen Zugangs zu Pay-TV-Diensten

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2009 - 5 U 165/08
    Dabei ist auf eine objektive Zweckbestimmung abzustellen, d.h. welche Zweckbestimmung der Verkehr aufgrund der Gesamtumstände dem Gerät beimisst, diese kann sich von der vom Hersteller beabsichtigten Zweckbestimmung unterscheiden (OLG Frankfurt, Urt. v. 5.6.2003, 6 U 7/03 = GRUR-RR 2003, 287).
  • OLG Celle, 27.01.2010 - 9 U 38/09

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Downloads und Nutzung von

    Das mittels des Laptops hergestellte und in ihm verkörperte Erzeugnis hatte somit den Hauptzweck, die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen im Sinne des § 95a Abs. 1 UrhG zu ermöglichen oder zu erleichtern (zu Crackprogrammen ebenso Wandtke/Obst in Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl. 2009, § 95a UrhG Rdnr. 84); auf die streitige tatbestandliche Reichweite des Umgehungsmerkmals kommt es im Streitfall nicht an (vgl. dazu OLG Hamburg MMR 2009, 851, 852 [OLG Hamburg 24.06.2009 - 5 U 165/08] ).
  • LG Hamburg, 31.03.2023 - 310 O 316/21

    youtube.dl - Beteiligung an der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf der

    Es ist vielmehr auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen und darauf, ob dieser durch die technischen Schutzmechanismen von Verletzungen des Urheberrechts abgehalten werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. Juni 2009, 5 U 165/08, Rn. 35, juris; Götting in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Auflage 2020, § 95a Rn. 22).
  • LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15

    Der Streit um Adblock Plus und die Gegenmaßnahmen der Verlage

    Dabei ist auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen, der durch die technischen Schutzmechanismen von Verletzungen des Urheberrechts abgehalten werden kann, und nicht auf den mehr oder weniger versierten "Hacker" (vgl. BGH GRUR 2011, 513 - AnyDVD; OLG Hamburg, Urteil vom 24.6. 2009 - 5 U 165/08, GRUR-RR 2010, 153, 154 - FTA-Receiver, OLG München, Urteil vom 23.10.2008, 29 U 5696/07 - Heise online, Schricker/Loewenheim/ Götting , § 95a Rn. 22, Dreier/Schulze/ Specht , § 95a Rn. 16, jew. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 21.12.2016 - 310 O 129/16

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Programmcodes im Internet mit dem

    Dies habe bereits das OLG Hamburg in GRUR-RR 2010, 153 ff. entschieden.

    Hieraus folgt, dass technische Schutzmaßnahmen auch dann noch als wirksam im Sinne der Norm angesehen werden können und müssen, wenn ihre Umgehung zwar grundsätzlich technisch möglich ist, jedoch vor dem Hintergrund des jeweiligen Schutzzieles das Schutzniveau gegenüber dem Kreis der potentiellen Angreifer ausreichend hoch angesetzt worden ist, vgl. dazu OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2008, Az. 5 U 68/07 - Session ID unter II.2.b. Dabei ist grundsätzlich auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen, der durch die technischen Schutzmechanismen von Handlungen betreffend die Schutzgegenstände abgehalten werden kann (vgl. BGH GRUR 2011, 513 - AnyDVD; OLG Hamburg, Urteil vom 24.6.2009 - 5 U 165/08, GRUR-RR 2010, 153, 154 - FTA-Receiver, OLG München, Urteil vom 23.10.2008, 29 U 5696/07 - H. online, Schricker/Loewenheim/ Götting, § 95a Rn. 22, Dreier/Schulze/ Specht, § 95a Rn. 16, jeweils m.w.N.).

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