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   OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 60/09   

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https://dejure.org/2009,24646
OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 60/09 (https://dejure.org/2009,24646)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 3 U 60/09 (https://dejure.org/2009,24646)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 3 U 60/09 (https://dejure.org/2009,24646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zeitweilige doppelte Rechtshängigkeit des Verfügungsantrags als unheilbarer Mangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei anderweitiger Anhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei anderweitiger Anhängigkeit

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "doppelte Rechtshängigkeit eines Verfügungsantrages"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 266
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Die von ihr zitierten Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandgerichts Hamburg (3 U 60/09 und 5 U 67/06) betreffen die anders gelagerten Sachverhalte des Wettbewerbsrechts, für die in § 12 Abs. 2 UWG eine Vermutung der Dringlichkeit besteht.
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 139/15

    gezielte Gehörsvereitelung - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Eine andere Frage ist aber, ob man den Verfügungsgrund hier deshalb als nicht (mehr) gegeben ansieht, weil sich der Antragsteller mit dieser Vorgehensweise des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begibt (vgl. OLG München WRP 2011, 364, 365; ähnlich OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 266 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 3 O 307/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Dies würde selbst dann gelten, wenn der Antrag bei dem zuerst angerufenen Gericht noch vor der Entscheidung des danach angerufenen Gerichts zurückgenommen würde (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266 - forum-shopping).
  • LG Duisburg, 26.06.2018 - 22 O 25/18

    Unterlassungsverfügung bzgl. des Absehens von der Erhebung von Notarkosten

    Diese Rechtshängigkeit im hier vorliegenden Eilverfahren ist bereits mit dem Eingang des Antrages bei Gericht eingetreten (vgl. OLG München, NJW, 1993, 1604; KG, MDR, 2009, 765; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266).
  • OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für

    Das Rechtsschutzinteresse an einer Eilentscheidung, als dessen besondere Ausprägung die Dringlichkeit anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 67/01 Tz. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972; OLG Hamburg, GRUR 2007, 614 ff., OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266), kann indes, wie allgemein anerkannt (vgl. OLG München Az. 29 W 798/05, Tz. 16, zitiert nach juris; weitere Nachweise bei Harte-Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 321; ebenso Teplitzky in: FS für Loschelder, S. 391, 394 ff.), nicht nur durch Zeitablauf, sondern auch durch zeitunabhängige Momente, etwa sonstige Verhaltensweisen des Antragstellers, auch während des gerichtlichen Verfahrens, entfallen.
  • LG Wiesbaden, 19.03.2015 - 1 O 39/15

    1. Begehrt ein Miteigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung

    Die Bestimmung ist jedoch ihrem Sinn und Zweck gemäß, der darin besteht, Prozessökonomie zu sichern und widersprechende Entscheidungen zu vermeiden, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren anwendbar (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 26.11.2009 - 3 U 60/09, GRUR-RR 2010, 266 f.).
  • LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 50/12

    Verletzung eines Patents betreffend eine

    Insbesondere ist der vorliegende Fall auch nicht mit Konstellationen vergleichbar, in denen der erste Verfügungsantrag erst in der zweiten Instanz zurückgenommen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 135; OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2002, 44), die Rücknahme erst nach der Zurückweisung des Verfügungsantrages erfolgt (vgl. OLG Frankfurt/Main, GRUR 2005, 972), der zweite Verfügungsantrag bereits vor der Rücknahme des ersten Verfügungsantrages erfolgte (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266) oder bei denen der Wechsel des Gerichts deshalb als missbräuchliches "forum-shopping" angesehen wurde, weil der Verfügungskläger im Rahmen seines zweiten Verfügungsantrages verschwiegen hat, dass er einen entsprechenden Antrag bereits bei einem anderen Gericht gestellt hatte (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2007, 614).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 188/17

    Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem

    Dies würde selbst dann gelten, wenn der Antrag bei dem zuerst angerufenen Gericht noch vor der Entscheidung des danach angerufenen Gerichts zurückgenommen würde (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266 - forum-shopping).
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