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   KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08   

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KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08 (https://dejure.org/2010,2398)
KG, Entscheidung vom 24.02.2010 - 24 U 154/08 (https://dejure.org/2010,2398)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 24 U 154/08 (https://dejure.org/2010,2398)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Auffälliges Missverhältnis

    § 32 Abs 1 UrhG, § 32a Abs 2 UrhG, § 242 BGB
    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors zur Ermittlung eines Nachvergütungsanspruchs gegen einen Fernsehsender

  • Telemedicus

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber Fernsehsender

  • Telemedicus

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber Fernsehsender

  • aufrecht.de

    Nachvergütungsanspruch eines Drehbuchautors

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender wegen der wiederholten Ausstrahlung einer Produktion

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 15, 20, 32 Abs. 1, 32a Abs. 2 UrhG

  • streifler.de

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors zur Ermittlung eines Nachvergütungsanspruchs gegen einen Fernsehsender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32 Abs. 1; UrhG § 32a Abs. 2; BGB § 242
    Ansprüche eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender wegen der wiederholten Ausstrahlung einer Produktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors gegenüber einem Fernsehsender wegen Nachvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 276
  • ZUM 2010, 532
  • afp 2010, 381
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Sie scheidet nicht nur dann aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind, sondern setzt auch auf Seiten des Verpflichteten voraus, dass er dem Auskunftsverlangen ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2002, 602/603 - Musikfragmente; GRUR 2002, 149/153 - Wetterführungspläne II; GRUR 2007, 532/533 Rdn.13 - Meistbegünstigungsvereinbarung; WRP 2009, 1008/1012, Rdn.35 - Mambo No.5).

    So kann zwar ein lediglich untergeordneter Beitrag durch ein branchenübliches Pauschalhonorar abgegolten werden (vgl. zu § 36 UrhG a.F. BGH GRUR 2002, 602/603 - Musikfragmente).

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Die Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat und das Berufungsgericht dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsantrag stattgibt (vgl. BGH, NJW 2006, 2626/2627; 2009, 431/433 Rdn.12).
  • LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07

    "Der Bulle von Tölz" ist kein Bestseller-Fall

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Nach Auffassung des Senats muss daher nicht von gänzlich unterschiedlichen Teilmärkten ausgegangen werden (vgl. zur Vergleichsmarktmethode auch Jani a.a.O. S.170; LG Hamburg ZUM 2008, 608/611; LG Berlin ZUM 2009, 781/785, mit Anm. Bräutigam, S.787).
  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Nach Auffassung des Senats muss daher nicht von gänzlich unterschiedlichen Teilmärkten ausgegangen werden (vgl. zur Vergleichsmarktmethode auch Jani a.a.O. S.170; LG Hamburg ZUM 2008, 608/611; LG Berlin ZUM 2009, 781/785, mit Anm. Bräutigam, S.787).
  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07

    Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Die Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat und das Berufungsgericht dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsantrag stattgibt (vgl. BGH, NJW 2006, 2626/2627; 2009, 431/433 Rdn.12).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Sie scheidet nicht nur dann aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind, sondern setzt auch auf Seiten des Verpflichteten voraus, dass er dem Auskunftsverlangen ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2002, 602/603 - Musikfragmente; GRUR 2002, 149/153 - Wetterführungspläne II; GRUR 2007, 532/533 Rdn.13 - Meistbegünstigungsvereinbarung; WRP 2009, 1008/1012, Rdn.35 - Mambo No.5).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Eine Pauschalvergütung, wie sie hier vereinbart worden ist, ist auch nicht per se unredlich, sondern kann eine angemessene Vergütung im Sinne von § 32 Abs. 2 UrhG darstellen, wenn sie so bemessen wird, dass sie - bei objektiver Betrachtung zur Zeit des Vertragsschlusses - eine angemessene Beteiligung am Gesamtertrag der Nutzung gewährleistet (vgl. BGH WRP 2009, 1561/1565- Talking to Addison - Rdn.24 m.w.N.).
  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    In ihrer in der Berufungsverhandlung gestellten Fassung sind sie insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH GRUR 2007, 871/872f. - Wagenfeld-Leuchte; OLG München, GRUR-RR 2008, 37/39, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    Sie scheidet nicht nur dann aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind, sondern setzt auch auf Seiten des Verpflichteten voraus, dass er dem Auskunftsverlangen ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2002, 602/603 - Musikfragmente; GRUR 2002, 149/153 - Wetterführungspläne II; GRUR 2007, 532/533 Rdn.13 - Meistbegünstigungsvereinbarung; WRP 2009, 1008/1012, Rdn.35 - Mambo No.5).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
    In ihrer in der Berufungsverhandlung gestellten Fassung sind sie insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH GRUR 2007, 871/872f. - Wagenfeld-Leuchte; OLG München, GRUR-RR 2008, 37/39, jew. m.w.N.).
  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98

    Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Diesen Vorteil hat es in der Ersparnis von Aufwendungen für die Erstellung eines Programms gesehen, das den Sendeplatz des Filmwerkes hätte füllen können (vgl. auch KG, GRUR-RR 2010, 276, 277).

    Ferner sind im Rahmen der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32a UrhG besteht, nach § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG nicht nur nach dem 28. März 2002 erzielte Erträge und Vorteile, sondern grundsätzlich auch sämtliche vor dem 28. März 2002 angefallenen Erträgnisse zu berücksichtigen (KG, GRUR-RR 2010, 276 f.; LG Berlin, ZUM 2005, 901, 903; ZUM-RD 2007, 194, 197; LG Hamburg, ZUM 2008, 608, 610; Katzenberger in Schricker/Loewenheim aaO § 132 UrhG Rn. 15 ff.; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 32a Rn. 11 und 38; Erdmann, GRUR 2002, 923, 931; Jacobs, NJW 2002, 1905, 1909; U. Schmidt, ZUM 2002, 781, 788; Pleister/Ruttig, ZUM 2004, 337, 338; vgl. auch KG, ZUM 2010, 346, 349).

  • OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

    (3) Aufgrund der dargestellten Schwierigkeiten bei der Berechnung des Vorteils anhand fiktiver Lizenzkosten für ein Alternativprogramm ist es im Streitfall sachgerecht, den Vorteil des Beklagten zu 2) durch die Ersparnis von redlicherweise an den Kläger zu bezahlenden Wiederholungsvergütungen zu bestimmen (vgl. auch KG GRUR-RR 2010, 276, 277 - Auffälliges Missverhältnis).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Soweit schließlich das OLG München in seinem Urteil vom 21.12.2017 - bewusst (a.a.O., Rn. 209 und 216 in juris) - nicht auf die Ersparnis von Aufwendungen für die Erstellung eines Alternativprogramms abgestellt hat, sondern auf die Ersparnis von redlicher Weise an den Kläger zu leistenden Wiederholungsvergütungen, dürfte auch dieses nicht ausscheiden, weil erstens der Bundesgerichtshof - wie aus den Rn. 41 und 90 der Entscheidung "Das Boot I" ersichtlich - keine bestimmte Methode zur Bestimmung des Vorteils vorgeben wollte und zweitens das Kammergericht in der vom Bundesgerichtshof in Rn. 41 a. E. von "X." angeführten Entscheidung "Auffälliges Missverhältnis" (GRUR-RR 2010, 276) im Ergebnis auf die (dort von anderen Sendern) für vergleichbare Werke gezahlten Wiederholungsvergütungen abgestellt hat, da diese von den tatsächlichen weiteren Nutzungen und den dadurch vom Sender - je nach Ausstrahlungszeit in unterschiedlicher Höhe - erzielten Vorteilen abhängen (KG, a.a.O., unter B. I. 2 b) bb) (1) und (3), Rn. 35 f. und 42 in juris).

    Hinzu kommt, dass nicht nur die indizielle Anwendung tarifvertraglicher Regelungen außerhalb ihres Anwendungsbereichs grundsätzlich anerkannt ist, sondern gerade auch die tarifvertraglichen Regelungen der A.-Anstalten zu Wiederholungsvergütungen außerhalb ihres Anwendungsbereichs zur Bemessung der angemessenen Beteiligung nach § 32a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 UrhG und letztlich auch der durch die Ausstrahlung der Wiederholungssendung erzielten Vorteile schon anderweitig herangezogen wurden (KG, Urteil vom 24.02.2010, 24 U 154/08, GRUR-RR 2010, 276, Rn. 42 in juris - auffälliges Missverhältnis - dort: Heranziehung der Wiederholungsvergütungsmodelle des U. und des Tarifvertrags über die Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen des N. auch für die Ausstrahlung von Wiederholungen einer Fernsehserie durch ein privates Fernsehsendeunternehmen - und im Nachgang dazu LG Berlin ZUM-RD 2012, 281, das einen Mittelwert der von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezahlten Wiederholungshonorarsätze auf einen für einen privaten Fernsehsender tätig gewordenen Drehbuchautor anwendet, a. a. O., Rn. 26 f. in juris; OLG Köln GRUR-RR 2014, 323, 326 f. unter (2) - Alarm für Cobra 11 : Heranziehung - auch - von Wiederholungsvergütungen in Tarifverträgen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für einen Drehbuchautor, der für einen privaten Fernsehsender tätig geworden war).

    Wie bereits das Kammergericht in seiner Entscheidung "auffälliges Missverhältnis" (vom 24.02.2010, 24 U 154/08, GRUR-RR 2010, 276) zutreffend ausgeführt hat, sind die Wiederholungsvergütungen von den tatsächlichen weiteren Nutzungen und damit den durch diese vom Sender, je nach Ausstrahlungszeit in unterschiedlicher Höhe, erzielten Vorteilen abhängig (a.a.O., Rn. 42 in juris).

  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Nach Maßgabe der Umstände können aber auch bereits geringere Abweichungen ein auffälliges Missverhältnis begründen (vgl. BT-Drucks. 14/8058, S. 19), wobei allerdings eine evidente, bei objektiver Betrachtung erheblich ins Gewicht fallende Abweichung von dem Angemessenen vorliegen muss (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Tz. 33 m. w. N.).

    Angemessen ist die Vergütung, die bei Berücksichtigung der erzielten Erträge bzw. Vorteile ex post dem entspricht, was im Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten gewesen wäre (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Tz. 34).

    Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).

    Dem Kläger steht ein entsprechender Auskunftsanspruch zur Ermittlung der Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 32 a Abs. 1 UrhG hinsichtlich dieser weiteren möglichen Nutzungen zu (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Tz. 45).

    Im Übrigen weicht der Senat von dem Urteil des Kammergerichts vom 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris ab (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08

    Das Boot III

    Zumindest hat sich die Beklagte zu 2) Aufwendungen für die Erstellung eines Programms erspart, das den Sendeplatz des Filmwerks hätte füllen können (vgl. KG, GRUR-RR 2010, 276, 277).
  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 527/15

    Klage auf weitere angemessene Vergütung des Urhebers nach § 32a UrhG und Auskunft

    Auf das Urteil des Kammergerichts vom 24.02.2010 - 24 U 154/08 - Alpha Team - sei insoweit ergänzend zu verweisen, dem lediglich neun Ausstrahlungen zugrunde gelegen hätten, wohingegen die streitgegenständliche Sendefolge 71 "Um jeden Preis" sogar 10 mal ausgestrahlt worden sei.

    Jedoch hängt die Höhe der Werbeeinnahmen eines Senders auch von anderen Faktoren ab, etwa von seinem Marktanteil und der Wertschätzung, deren er sich als Werbemedium bei werbewilligen Unternehmen erfreut und welche wiederum von dem in der Vergangenheit gezeigten Programm, den in der Vergangenheit als Zuschauer erreichten Zielgruppen und deren zahlenmäßiger Stärke sowie einer entsprechenden Projektion in die Zukunft abhängen (vgl. KG Berlin, GRUR-RR 2010, 276 Tz. 40).

    Zwar trifft es zu, dass das Kammergericht in seinem bereits vorstehend erwähnten Urteil vom 24.02.2010 (GRUR-RR 2010, 276) ausgeführt, die Anwendbarkeit von Wiederholungsvergütungsmodellen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sei auch für den Bereich der Privatsender als branchenüblich anzusehen (KG a.a.O., Tz. 42).

  • LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18

    Streit um Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie Sechserpack

    Das insoweit gegenteilige Urteil des Kammergerichts vom 24.02.2010 (GRUR-RR 2010, 276) ist in der Rechtsprechung vereinzelt geblieben und wurde zwischenzeitlich auch höchstrichterlich widerlegt.
  • LG Leipzig, 10.12.2010 - 5 O 4559/09

    Anspruch eines Drehbuchautors auf angemessene Beteiligung hinsichtlich seiner

    Er dient dazu, im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs zu ermitteln und eine zu zahlende Vergütung zu berechnen (BGH, GRUR 2009, 939 [BGH 04.12.2008 - I ZR 49/06] - Mambo No. 5, GRUR 2002, 602 [BGH 13.12.2001 - I ZR 44/99] - Musikfragmente, OLG München, GRUR-RR 2010, 416; KG Berlin, Urt. v. 13.1.2010, Az. 24 U 88/09 ; Urt. v. 24.2.2010, Az. 24 U 154/08).

    Es ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn vereinbarte Vergütung und angemessene Beteiligung 100% voneinander abweichen oder bei geringeren Abweichungen besondere Umstände die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses gebieten (Bundestagsdrucksache 14/8058, Seite 19, KG, GRUR-RR 2010, 276 - Auffälliges Missverhältnis).

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