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   OLG Köln, 22.09.2009 - I-6 U 26/09   

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https://dejure.org/2009,9213
OLG Köln, 22.09.2009 - I-6 U 26/09 (https://dejure.org/2009,9213)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.09.2009 - I-6 U 26/09 (https://dejure.org/2009,9213)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. September 2009 - I-6 U 26/09 (https://dejure.org/2009,9213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • reise-recht-wiki.de

    Verstoß der Werbung gegen das Transparenzgebot

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer nicht näher erläuterten "Tiefpreisgarantie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Tiefpreisgarantie" einer Billigfluglinie - Großspuriges Werbeversprechen wird im Internet drastisch eingeschränkt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Werbung mit der Tiefpreisgarantie und was dabei zu beachten ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1132
  • GRUR-RR 2010, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07

    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09
    Der Schutzzweck des Transparenzgebots gemäß § 4 Nr. 4 UWG gebietet es, schon die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in den Anwendungsbereich der Vorschrift einzubeziehen (BT-Dr 15/1487, S. 17; BGH, GRUR 2008, 724 [Rn. 10] - Urlaubsgewinnspiel m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht"; GRUR-RR 2008, 250 [251] - Einführungsrabatt bis zu 8000 Euro).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09
    Insoweit kann für § 4 Nr. 4 UWG auf die zum wettbewerbsrechtlichen Irreführungstatbestand entwickelten Grundsätze der Blickfangwerbung zurückgegriffen werden (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 361 = WRP 2007, 1115 - Abholpreise; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rn. 4.16; Harte / Henning / Bruhn , UWG, 2. Aufl., § 4-4 Rn. 59).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09
    Der Schutzzweck des Transparenzgebots gemäß § 4 Nr. 4 UWG gebietet es, schon die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in den Anwendungsbereich der Vorschrift einzubeziehen (BT-Dr 15/1487, S. 17; BGH, GRUR 2008, 724 [Rn. 10] - Urlaubsgewinnspiel m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht"; GRUR-RR 2008, 250 [251] - Einführungsrabatt bis zu 8000 Euro).
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05

    Sonderpreis mit Zugabe "solange der Vorrat reicht" - unklare Bedingungen bei

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09
    Der Schutzzweck des Transparenzgebots gemäß § 4 Nr. 4 UWG gebietet es, schon die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in den Anwendungsbereich der Vorschrift einzubeziehen (BT-Dr 15/1487, S. 17; BGH, GRUR 2008, 724 [Rn. 10] - Urlaubsgewinnspiel m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht"; GRUR-RR 2008, 250 [251] - Einführungsrabatt bis zu 8000 Euro).
  • OLG Köln, 05.07.2013 - 6 U 5/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer einjährigen Preisgarantie eines

    Unerwartete oder sonstige überraschende Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme müssen in der Werbung stets unmittelbar offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 Rn. 39 - Geld-zurück-Garantie II; OLG Köln GRUR-RR 2010, 293 [294] - Wir erstatten die Differenz doppelt zurück; BGH GRUR 2010, 158 - FIFA-WM-Gewinnspiel).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12

    Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der

    Der von der Beklagten verteidigend herangezogene Hinweis auf eine Sternchenauflösung in ihrem Prospekt entspricht nicht dem Gebot des Gesetzgebers, die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme "klar und eindeutig" anzugeben, da sie die plakative Aussage, bei einem Garantieverstoß eine Grundgebühr zurückerstatten zu wollen, nicht nur ausgestaltet, indem sie Bedingungen für die Inanspruchnahme der Vertragsstrafe nennt, sondern die Ankündigung wieder einfängt und dabei in ihr Gegenteil verkehrt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. September 2009 - 6 U 26/09, GRUR-RR 2010, 293, bei juris Rz. 13).
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