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   OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09   

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OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09 (https://dejure.org/2009,11157)
OLG München, Entscheidung vom 03.12.2009 - 29 U 3781/09 (https://dejure.org/2009,11157)
OLG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 29 U 3781/09 (https://dejure.org/2009,11157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Datenbankanbieters: Kostenlose Überlassung einer Arzneimitteldatenbank mit Werbung von Pharmaunternehmen an Ärzte

  • webshoprecht.de

    Werbefinanzierte kostenlose Arzneimitteldatenbank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Zurverfügungstellung einer Arzneimitteldatenbank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Zurverfügungstellung einer Arzneimitteldatenbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbefinanzierte Arzneimitteldatenbank für Ärzte ist rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • beck-shop.de PDF, S. 24 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 4 Nr. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 7 HWG; §§ 32, 33 BOÄ
    Softwareunternehmen darf werbefinanzierte Datenbank kostenlos an Ärzte abgeben (RA Dr. Stefan Maaßen; GRUR-Prax 2010, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 305
  • GRUR-RR 2012, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    Finanzierungsmodelle, bei denen eine Ware oder Leistung nicht vom Abnehmer, sondern ausschließlich von Anzeigenkunden bezahlt wird, sind gang und gäbe, etwa beim Gratisvertrieb von Zeitungen (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln), bei medizinischen Fachzeitschriften (vgl. BGH GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten), bei Internet-Diensten (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln) und beim privaten Rundfunk (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln), ohne dass hierin ein wettbewerbswidriges Verhalten erblickt wird; derartige Finanzierungsmodelle sind auch den Ärzten bekannt.

    Allerdings kann das Verschenken von Ware grundsätzlich dann wettbewerbswidrig sein, wenn es eine allgemeine Marktbehinderung oder Marktstörung auf dem sachlich-gegenständlich und räumlich relevanten Markt zur Folge hat (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln).

    Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maße eingeschränkt (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln m.w.N.).

    Damit soll im Interesse der betroffenen Wettbewerber, in dem sich das Interesse der Allgemeinheit am Bestand des Wettbewerbs widerspiegelt, auch in Fällen, in denen eine gezielte Verdrängungsabsicht nicht vorliegt, verhindert werden, daß durch ein systematisches Verschenken von Waren der Wettbewerbsbestand gefährdet wird (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln).

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    Grundsätzlich kann allerdings auch ein Medium der Fachinformation (Kassette, Zeitschrift, Buch u.a.) als Zuwendung oder Werbegabe im Sinn des § 7 HWG in Betracht kommen, wenn es kostenlos an Ärzte abgegeben wird und diese Abgabe in einem dem Gesetzeszweck genügenden Zusammenhang mit der Werbung für ein Arzneimittel steht (vgl. BGH GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten).

    Ein solcher Zusammenhang setzt indes voraus, dass die Zuwendung zum Zwecke der Werbung erfolgt und dieser Zweck auch für den Empfänger der Leistung erkennbar ist; nach Sinn und Zweck des § 7 HWG ist weiter erforderlich, dass der Empfänger der Leistung deren unentgeltliche Verteilung in einen Zusammenhang mit einem oder mehreren bestimmten Arzneimitteln setzt und deren Herstellern zurechnet, da nur dann die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht, die das Gesetz verhindern will (vgl. BGH GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten).

    Finanzierungsmodelle, bei denen eine Ware oder Leistung nicht vom Abnehmer, sondern ausschließlich von Anzeigenkunden bezahlt wird, sind gang und gäbe, etwa beim Gratisvertrieb von Zeitungen (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln), bei medizinischen Fachzeitschriften (vgl. BGH GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten), bei Internet-Diensten (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln) und beim privaten Rundfunk (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln), ohne dass hierin ein wettbewerbswidriges Verhalten erblickt wird; derartige Finanzierungsmodelle sind auch den Ärzten bekannt.

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    bb) Das Verbot des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG stellt auch eine gesetzliche Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH GRUR 2009, 1082, Tz. 21 - DeguSmiles & more).

    Die Bestimmung des § 7 HWG ist nur anwendbar, wenn gewährte Zuwendungen sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen (vgl. BGH GRUR 2009, 1082, Tz. 15 - DeguSmiles & more m.w.N.).

    Erst recht sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 HWG nicht erfüllt, soweit es sich bei der betreffenden Werbung nur um allgemeine Firmenwerbung von Pharmaunternehmen (vgl. etwa die Werbung von S. in der oberen Werbeleiste in den Anlagen K 2a, K 3 und K 5), nicht um produktbezogene Werbung handelt (vgl. BGH GRUR 2009, 1082, Tz. 15 - DeguSmiles & more).

  • OLG Braunschweig, 13.08.2004 - 2 W 101/04

    Sortimentsumstellung

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    Die Frage, ob in einem beanstandeten Wettbewerbsverhalten eine unzulässige allgemeine Marktbehinderung bzw. Marktstörung zu sehen ist, kann nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls unter Abwägung der Interessen der Mitbewerber und der Allgemeinheit beurteilt werden (vgl. BGH GRUR 2004, 887, 880 - Werbeblocker m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    Zu diesen drittverantwortlichen Personen zählen grundsätzlich auch Ärzte, die berufsrechtlichen Restriktionen (vgl. §§ 30 ff. BOÄ Bayern) unterliegen (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4, Rdn. 1.84; Harte/Henning/Stuckel, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 1, Rdn. 84, 82; BGH GRUR 2003, 624, 626 - Kleidersack).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06

    Winteraktion

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    Eine unangemessene unsachliche Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG kommt in Betracht, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (vgl. BGH GRUR 2009, 969, Tz. 10 - Winteraktion).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    Außerdem ist bei Ärzten die Gefahr einer irrationalen, nicht von sachlichen Kriterien getragenen Nachfrageentscheidung von vornherein weniger wahrscheinlich als bei einem durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher (vgl. BGH GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    a) Der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch der Klägerin, der auf Verletzungshandlungen im Juli 2008 und eine daraus resultierende Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zum Begehungszeitpunkt den Unterlassungsanspruch begründet hat und dieser auch auf der Grundlage der derzeit geltenden Rechtslage noch gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2009, 1064, Tz. 13 - Geld-Zurück-Garantie II).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Ob eine allgemeine Marktbehinderung vorliegt, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen der Mitbewerber und des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (§ 1 Satz 2) beurteilen (BGH GRUR 2004, 877, 880 - Werbeblocker; OLG München GRUR-RR 2010, 305, 307).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10

    Arzneimitteldatenbank

    Das Berufungsgericht hat die im ersten Rechtszug erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG München, GRUR-RR 2010, 305).
  • OLG München, 09.06.2011 - 29 U 2026/08

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch gegen die Durchführung unentgeltlicher

    Zu diesen drittverantwortlichen Personen zählen grundsätzlich auch Ärzte, die berufsrechtlichen Restriktionen (vgl. §§ 30 ff. BOÄ Bayern) unterliegen (vgl. BGH GRUR 2003, 624 [626] - Kleidersack ; Senat GRUR-RR 2010, 305 [307] - Arzneimitteldatenbank ; Stuckel in: Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig , UWG, 2. Aufl. 2009, § 4 Nr. 1 UWG RdNrn. 82, 84).

    38 Bei den §§ 32, 33 BOÄ Bayern handelt es sich um Marktverhaltensregelungen i.S. von § 4 Nr. 11 UWG (Senat GRUR-RR 2010, 305 [306] m.w.N. - Arzneimitteldatenbank ; Köhler in: Köhler/Bornkamm , UWG, 29. Aufl. 2011, § 4 UWG RdNr. 11.74).

    Denn sie stellen gesetzliche Regelungen im materiellen Sinn dar (vgl. BVerfGE 33, 125 [155 f.]; Köhler in: Köhler/Bornkamm , a.a.O., § 4 UWG RdNr. 11.74 m.w.N.), die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, hier im Interesse der Patienten an der Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten, das Marktverhalten zu regeln (vgl. Senat GRUR-RR 2010, 305 [306] m.w.N. - Arzneimitteldatenbank ).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.10.2009 - I-6 U 95/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5000
OLG Köln, 02.10.2009 - I-6 U 95/09 (https://dejure.org/2009,5000)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.2009 - I-6 U 95/09 (https://dejure.org/2009,5000)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - I-6 U 95/09 (https://dejure.org/2009,5000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8, 3 Abs. 1, 4 Nr. 1, 5 UWG
    Unaufgeforderte Briefwerbung mit Kreditkarte ist zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ungefragte Kreditkarten-Zusendung mit Werbeschreiben zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kreditkarten-Unternehmen darf Kunden unaufgefordert Kreditkarten zusenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 305 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71

    Briefwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 95/09
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Briefwerbung" (BGHZ 60, 296 ff.) kann der Kläger insofern nichts für sich herleiten.
  • LG Bonn, 23.04.2009 - 14 O 18/09

    Kein Unterlassungsanspruch bei Werbung eines Kreditunternehmens mit dem Angebot

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 95/09
    1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 23. April 2009 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 18/09 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09

    Kreditkartenübersendung

    Die Berufung des Klägers ist erfolglos geblieben (OLG Köln, Urteil vom 2. Oktober 2009 - 6 U 95/09, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 137/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10095
OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 137/09 (https://dejure.org/2010,10095)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2010 - I-6 U 137/09 (https://dejure.org/2010,10095)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - I-6 U 137/09 (https://dejure.org/2010,10095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Irreführung der Verbraucher durch Bezugnahme auf "Referenztarife" konkurrierender Stromanbieter; "Referenz Grundversorgungstarif"

  • rechtsportal.de

    UWG § 2 Nr. 1; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2
    "Referenz Grundversorgungstarif"; Irreführung der Verbraucher durch Bezugnahme auf "Referenztarife" konkurrierender Stromanbieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Stromanbieter darf Kunden nicht mit ungenauen Online-Stromtarifen in die Irre führen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Reklame eines Stromanbieters bei ungenauen Internet-Tarifen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Reklame bei ungenauem Vergleich von Tarifen im Internet

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 305 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7433
OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09 (https://dejure.org/2009,7433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 U 33/09 (https://dejure.org/2009,7433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 U 33/09 (https://dejure.org/2009,7433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 308, 929 ZPO; §§ 3, 5 UWG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verbotsverfügung nach inhaltlicher Einschränkung

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 5; ZPO § 308; ZPO § 929
    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verbotsverfügung nach inhaltlicher Einschränkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 305 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, vergangene oder zukünftige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens; sie betreffen bereits Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (BGH NJW 1998, 1223, juris Rz. 29, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, Az. III ZR 192/71, DRiZ 1974, 27, BGH, Urteil vom 31. März 1976, Az. 3 StR 6/76, JR 1977, 28, 29 sowie RGSt 41, 193 und 55, 129).

    Für die Zukunft angekündigte Ereignisse, die noch nicht geschehen sind und demgemäß auch nicht dem Beweise zugänglich sind, stellen keine Tatsachen dar (BGH NJW 1998, 1223, unter Hinweis auf RGSt 67, 2).

  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06

    Zur Bestimmung des wettbewerbsrechtlich relevanten Marktortes - Internetangebot

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots in der Weise erfolgt ist, dass im Widerspruchs- oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (Senat, Urteil v. 12.04.2007, Az. 3 U 290/06, MD 2008, 787; OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 929 ZPO Rz. 7, 15).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Daher handelt es sich auch nicht um eine Tatsachenbehauptung im Gewande einer Meinungsäußerung, die bei dem Adressaten die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1991, Az. VI ZR 169/91, juris-Rz. 34).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03

    dentalästhetika II

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Nicht hingegen ist unter Verstoß gegen § 308 ZPO durch Hinzufügung eines Sachverhaltselements der Rahmen des gestellten Antrags überschritten worden (vgl. BGH GRUR 2001, 181, 182 - dentalästhetika I; BGH GRUR 2007, 161 Tz 9 - dentalästhetika II).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Nicht hingegen ist unter Verstoß gegen § 308 ZPO durch Hinzufügung eines Sachverhaltselements der Rahmen des gestellten Antrags überschritten worden (vgl. BGH GRUR 2001, 181, 182 - dentalästhetika I; BGH GRUR 2007, 161 Tz 9 - dentalästhetika II).
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, vergangene oder zukünftige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens; sie betreffen bereits Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (BGH NJW 1998, 1223, juris Rz. 29, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, Az. III ZR 192/71, DRiZ 1974, 27, BGH, Urteil vom 31. März 1976, Az. 3 StR 6/76, JR 1977, 28, 29 sowie RGSt 41, 193 und 55, 129).
  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, vergangene oder zukünftige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens; sie betreffen bereits Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (BGH NJW 1998, 1223, juris Rz. 29, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, Az. III ZR 192/71, DRiZ 1974, 27, BGH, Urteil vom 31. März 1976, Az. 3 StR 6/76, JR 1977, 28, 29 sowie RGSt 41, 193 und 55, 129).
  • RG, 23.03.1908 - III 66/08

    1. Zum Begriffe der Tatsachen im Sinne des § 131 St.G.B.'s. 2. Ist diese

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, vergangene oder zukünftige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens; sie betreffen bereits Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (BGH NJW 1998, 1223, juris Rz. 29, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, Az. III ZR 192/71, DRiZ 1974, 27, BGH, Urteil vom 31. März 1976, Az. 3 StR 6/76, JR 1977, 28, 29 sowie RGSt 41, 193 und 55, 129).
  • RG, 24.11.1932 - II 1205/32

    Unter welchen Voraussetzungen kann die Voraussage eines zu erwartenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Für die Zukunft angekündigte Ereignisse, die noch nicht geschehen sind und demgemäß auch nicht dem Beweise zugänglich sind, stellen keine Tatsachen dar (BGH NJW 1998, 1223, unter Hinweis auf RGSt 67, 2).
  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, vergangene oder zukünftige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens; sie betreffen bereits Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (BGH NJW 1998, 1223, juris Rz. 29, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, Az. III ZR 192/71, DRiZ 1974, 27, BGH, Urteil vom 31. März 1976, Az. 3 StR 6/76, JR 1977, 28, 29 sowie RGSt 41, 193 und 55, 129).
  • OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01

    UWG -Recht; Erneute Vollziehung

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 42/96
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