Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,505
BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08 (https://dejure.org/2010,505)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08 (https://dejure.org/2010,505)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08 (https://dejure.org/2010,505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 64a MarkenG, § 6 Abs 2 PatKostG
    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG); Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung

  • rewis.io

    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung

  • datenbank.nwb.de

    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Keine markenmäßige Verwendung durch Bereithalten eines Druckmotivs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP” und "DDR” auf Kleidungssstücken

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen CCCP und DDR auf Kleidungsstücken

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP” und "DDR” auf Kleidungssstücken

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    CCCP und DDR: Keine Markenverletzungen bei Druck auf Kleidungsstücken

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen «CCCP» und «DDR» auf Kleidungsstücken

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen CCCP und DDR auf Kleidungssstücken

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Markenverletzung: durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Ostalgie?

  • stuecke.eu (Kurzinformation)

    CCCP, DDR und der Opel-Blitz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Symbole DDR und CCCP dürfen auf T-Shirts gedruckt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3204
BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • rechtsportal.de

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zivilrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH entscheidet nach EuGH-Urteil zum Schutz von Tonträgern aus Drittstaaten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 532
  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
  • MMR 2010, 416
  • ZUM 2010, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, auch wenn er Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II; BGH, GRUR 2014, 559 Rn. 57 - Tarzan).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG weder darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II), noch darauf, ob der Schutzgegenstand in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, überhaupt jemals geschützt gewesen ist.

    Vielmehr kommen dem Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts die nach § 137f Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG anzuwendenden Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes in der seit dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung zugute, wenn der von ihm für einen bestimmten Schutzgegenstand beanspruchte (Urheber-)Rechtsschutz am 1. Juli 1995 zumindest in einem der Mitgliedstaaten bestanden hat (BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 24 - Tonträger aus Drittstaaten II; GRUR 2014, 559 Rn. 58 - Tarzan).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Beim Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke ist eine richterliche Rechtsfortbildung jedoch verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie vom Gesetzgeber stillschweigend gebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, ZUM 2010, 429 Rn. 22 - PC III, mwN).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 49/13

    Tarzan - Urheberrechtsschutz: Folgen der Verlängerung der urheberrechtlichen

    Vielmehr gilt diese Schutzfrist nur in dem Mitgliedstaat, der von der Möglichkeit, eine längere Schutzfrist beizubehalten, Gebrauch gemacht hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Die Vorschrift des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, der Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 UrhG nicht darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Ferner ist es unerheblich, ob das Werk in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, zu keiner Zeit geschützt war; entscheidend ist allein, dass das Werk am 1. Juli 1995 zumindest in einem der Mitgliedstaaten geschützt war (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 20 bis 25 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 14 bis 22 - Tonträger aus Drittstaaten II).

  • LG Köln, 01.06.2017 - 14 O 141/15

    Schutzfristen - Aufleben bei Riefenstahl-Standfotos

    Aus diesem Grunde wäre der Schutz der Lichtbilder selbst dann gegeben gewesen, wenn sie in Deutschland zu keiner Zeit geschützt waren (vergleiche etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04 - Bob Dylan, unter Verweis auf EuGH GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon).
  • OLG Rostock, 06.07.2011 - 2 U 38/03

    Urheberrechtliche Übergangsregelung für Tonträger aus Drittstaaten:

    Wegen der Begründung im Einzelnen nimmt der Senat Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in dieser Sache vom 07.10.2009 (Az.: I ZR 80/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6475
BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,6475)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - I ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,6475)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - I ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,6475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 284; UWG § 4 Nr. 11
    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften ohne eine Erlaubnis einer deutschen Behörde zum Betreiben einer Internetseite mit dem Angebot u.a. zur Teilnahme an der Sportwette ODDSET; Annahme einer Wiederholungsgefahr bei Verneinung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtswidrig veranstaltetes Glücksspiel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
  • MMR 2010, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    Der Kläger hat sich allerdings auf eine Erstbegehungsgefahr (als einen von der Wiederholungsgefahr gesonderten Streitgegenstand, vergleiche Bornkamm, am angegebenen Ort, § 8 Rn. 1.21; BGH, MMR 2010, 547, TZ. 16 - Internet-Sportwetten vor 2008) nicht berufen.
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist insoweit die Sach- und Rechtslage zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. BGH, Urteile vom 18. November 2010 - I ZR 156/07, juris Rn. 20 ff., 53 - betandwin.com; vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, juris Rn. 12 - Sportwetten im Internet I).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Es kommt im Übrigen noch hinzu, dass zwei unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen, wenn ein Unterlassungsanspruch zum einen auf Wiederholungsgefahr und zum anderen auf Erstbegehungsgefahr gestützt geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429 Rn. 22 = WRP 2006, 584 - Schlankheits-Kapseln; Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 25 - Markenparfümverkäufe; Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, MMR 2010, 547 Rn. 16; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 97; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rn. 2.23l; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 9 Rn. 5 und Kap. 10 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Das etwaige Vorhalten der redaktionellen Anmerkung in den im Internet zugänglichen Altmeldungen, also in einem Online-Archiv, und damit eine Dauerhandlung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, juris Rn. 12) ist dagegen nach Auffassung des Senats vom Antrag der Klägerin nicht erfasst.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    (2) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    (3) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 15 U 73/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei

    Die dadurch begründete Erstbegehungsgefahr nach § 8 Abs. 1 S. 2 UWG - die einen eigenen Streitgegenstand bildet (BGH, GRUR 2006, 429 Rn. 22 - Schlankkapseln; BGH, MMR 2010, 547 Rn. 16 - Internet-Sportwetten vor 2008) - ist jedoch weggefallen.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (2) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (3) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10

    Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet

    b) Die für die wettbewerbsrechtliche Bewertung maßgebliche Vorschrift des § 4 Nr. 11 UWG hat durch die Umsetzung der (UGP-) Richtlinie 2005/29/EG mit der UWG-Novelle 2008 keine Änderung erfahren und bleibt auf nationale Regeln für das Verhalten am Glücksspielmarkt jedenfalls insoweit anwendbar, als diese mit höherrangigem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind (BGH, MMR 2010, 547 [Rn. 11] - Sportwetten im Internet).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
  • LG Essen, 27.01.2011 - 4 O 457/09

    Schadensersatz des Betreibers einer Sportwettannahme wegen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - I-2 U 96/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4833
OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - I-2 U 96/07 (https://dejure.org/2009,4833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2009 - I-2 U 96/07 (https://dejure.org/2009,4833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2009 - I-2 U 96/07 (https://dejure.org/2009,4833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Das ist in der Regel zu bejahen, wenn mit der Klageerweiterung ein neues Schutzrecht geltend gemacht wird, das dieselbe Erfindung betrifft, mit ihm dieselbe Ausführungsform wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht angegriffen wird und der Kläger im Falle einer gesonderten erstinstanzlichen Klage ernsthaft damit rechnen muss, dass ihm mit gewichtigen Argumenten der Zwang der Klagenkonzentration nach § 145 PatG erfolgreich entgegen gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Kühnen, Handbuch d. Patentverletzung, 10. Aufl., Abschnitt E, Rz. 81).

    Die bestehende Pflicht zur Klagekonzentration, die für die Dauer der Anhängigkeit des Rechtsstreits zu beachten ist und deshalb auch dann eingreift, wenn das weitere Patent für den Verletzungskläger erst während des Berufungsverfahrens über das erste Patent verfügbar wird, muss nicht nur für die Bestimmung dessen, was "sachdienlich" i.S.v. § 533 Nr. 1 ZPO ist, Berücksichtigung finden (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.09.2009, Az.: 2 U 96/07, BeckRS 2009, 29993; OLG München, Urt. v. 18.10.2007, Az.: 6 U 3435/06, BeckRS 2007, 32957), sondern selbstredend auch für die Beantwortung der Frage maßgeblich sein, auf welche Tatsachen die Klageerweiterung gestützt werden darf.

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21

    Modifiziertes Nucleotidmolekül

    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 = BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Denn nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung kann ein prozessuales Verhalten, das die eine Gesetzesvorschrift gebietet (Erstreckung der anhängigen Klage auf ein weiteres Patent gemäß § 145 PatG) nicht von vornherein unter Berufung auf eine gleichrangige andere Vorschrift (§ 533 ZPO) wegen mangelnder Sachdienlichkeit unterbunden werden (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

    Solches wäre umso weniger akzeptabel, als die Frage, wann " dieselbe oder eine gleichartige Handlung " vorliegt, im Einzelfall beträchtliche Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen kann, weswegen dem Kläger eine etwaige Fehlbeurteilung im Einzelfall nicht vorwerfbar sein kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 Rn. 53 - Apothekenkommissionierungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 2 U 33/20
    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Denn nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung kann ein prozessuales Verhalten, das die eine Gesetzesvorschrift gebietet (Erstreckung der anhängigen Klage auf ein weiteres Patent gemäß § 145 PatG) nicht von vornherein unter Berufung auf eine gleichrangige andere Vorschrift (§ 533 ZPO) wegen mangelnder Sachdienlichkeit unterbunden werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.09.2009, Az.: I-2 U 96/07 - Apotheken-Kommissionierungssystem).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

    Solches wäre umso weniger akzeptabel, als die Frage, wann "dieselbe oder eine gleichartige Handlung" vorliegt, im Einzelfall ganz beträchtliche Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringt, weswegen dem Kläger eine etwaige Fehlbeurteilung im Einzelfall nicht vorwerfbar sein kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167, Rz. 53 - Apothekenkommissionierungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Das ist in der Regel zu bejahen, wenn mit der Klageerweiterung ein neues Schutzrecht geltend gemacht wird, das dieselbe Erfindung betrifft, mit ihm dieselbe Ausführungsform wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht angegriffen wird und der Kläger im Falle einer gesonderten erstinstanzlichen Klage ernsthaft damit rechnen muss, dass ihm mit gewichtigen Argumenten der Zwang der Klagenkonzentration nach § 145 PatG erfolgreich entgegen gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Kühnen, Handbuch d. Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. E, Rz. 81; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 21/17

    Voraussetzungen einer mittelbaren Patentverletzung

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17

    Abweisung der Patentverletzungsklage betreffend ein Verfahren zur Montage von

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - I-2 W 68/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23282
OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - I-2 W 68/09 (https://dejure.org/2009,23282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2009 - I-2 W 68/09 (https://dejure.org/2009,23282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - I-2 W 68/09 (https://dejure.org/2009,23282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 03.01.2011 - 6 W 2007/10

    Beweissicherung im Patentverletzungsstreit: Unverwertbarkeit des Gutachtens bei

    Insoweit sei auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf InstGE 11, 296 - Kaffeemaschine zu verweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht