Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08   

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BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08 (https://dejure.org/2010,505)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08 (https://dejure.org/2010,505)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, I ZR 92/08 (https://dejure.org/2010,505)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 64a MarkenG, § 6 Abs 2 PatKostG
    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG); Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung

  • online-und-recht.de

    Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • rewis.io

    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung

  • datenbank.nwb.de

    Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Keine markenmäßige Verwendung durch Bereithalten eines Druckmotivs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP” und "DDR” auf Kleidungssstücken

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen CCCP und DDR auf Kleidungsstücken

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP” und "DDR” auf Kleidungssstücken

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    CCCP und DDR: Keine Markenverletzungen bei Druck auf Kleidungsstücken

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen «CCCP» und «DDR» auf Kleidungsstücken

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Zeichen CCCP und DDR auf Kleidungssstücken

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Markenverletzung: durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Ostalgie?

  • stuecke.eu (Kurzinformation)

    CCCP, DDR und der Opel-Blitz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Symbole DDR und CCCP dürfen auf T-Shirts gedruckt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    b) Die Beurteilung, ob eine Bezeichnung vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird, obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (BGH, Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 415 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Der Verkehr wird Zeichen, die ihm als Produkthinweis für Bekleidungsstücke bekannt sind, ebenfalls als Herkunftshinweis auffassen, auch wenn sie auf der Außenseite der Kleidung angebracht sind (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.2000 - I ZR 21/98, GRUR 2001, 158, 160 = WRP 2001, 44 - Drei-Streifen-Kennzeichnung).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Die Rechte aus der Marke nach der Bestimmung des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, deren Anwendung das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr voraussetzt, sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 57 - O 2 /Hutchison; Urt. v. 18.6.2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Tz. 59 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform; BGH, Urt. v. 5.2.2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Tz. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS).
  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Der Verkehr wird Zeichen, die ihm als Produkthinweis für Bekleidungsstücke bekannt sind, ebenfalls als Herkunftshinweis auffassen, auch wenn sie auf der Außenseite der Kleidung angebracht sind (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.2000 - I ZR 21/98, GRUR 2001, 158, 160 = WRP 2001, 44 - Drei-Streifen-Kennzeichnung).
  • OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04

    "Ahoj-Brause"

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Zeichen, die dem Verkehr, wenn auch in anderem Zusammenhang bekannt sind, wird er häufig ebenso als Kennzeichen ansehen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 258, 260).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Verwendung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (vgl. EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Tz. 51 ff. - Arsenal Football Club; BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 123/05, GRUR 2008, 793 Tz. 15 = WRP 2008, 1196 - Rillenkoffer).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Denn anders als bei eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken (hierzu BGH, Beschl. v. 24.4.2008 - I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Tz. 22 = WRP 2008, 1428 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) geht der Verkehr nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bei Wörtern und Symbolen, die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis.
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Dies ist vorliegend jedoch unschädlich, weil die Klägerin den Unterlassungsantrag - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - auf die konkrete Verletzungsform beschränkt hat (vgl. BGHZ 156, 126, 131 f. - Farbmarkenverletzung I).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    cc) Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abgestellt (vgl. BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang), in dem der Verkehr in unterschiedlicher Größe angebrachte Aufdrucke markenrechtlich geschützter Zeichen auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken vorfindet.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
    Der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 280/06

    CCCP

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3204
BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • rechtsportal.de

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zivilrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH entscheidet nach EuGH-Urteil zum Schutz von Tonträgern aus Drittstaaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 532
  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
  • MMR 2010, 416
  • ZUM 2010, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04

    Tonträger aus Drittstaaten

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Mit Beschluss vom 29. März 2007 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2007, 502 = WRP 2007, 665 - Tonträger aus Drittstaaten I):.

    Eine einschränkende Auslegung des § 137f Abs. 2 UrhG dahin, dass diese Vorschrift nur auf die nationalen Vorschriften über den Schutz der Angehörigen von Mitgliedstaaten verweist und nicht auf die (fremdenrechtlichen) Vorschriften, aus denen sich der Schutz von Angehörigen von Drittstaaten ergibt (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 502 Tz. 22 f. - Tonträger aus Drittstaaten I), verbietet sich mit Rücksicht auf Art. 10 Abs. 2 der Schutzdauerrichtlinie.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-240/07

    Sony Music Entertainment - Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 20. Januar 2009 (Rs. C-240/07, GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon) wie folgt entschieden:.

    Eine Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie, wonach die erste der in dieser Vorschrift alternativ aufgestellten Voraussetzungen nur dann erfüllt wäre, wenn nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der in der Richtlinie vorgesehene Schutz beansprucht wird, vorher ein Schutz bestanden hätte, auch wenn ein solcher vorheriger Schutz in einem anderen Mitgliedstaat gewährt worden wäre, stünde weder mit dem Wortlaut dieser Vorschrift noch mit dem Zweck der Richtlinie in Einklang (EuGH GRUR 2009, 393 Tz. 24 - Sony/Falcon).

  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 21/00

    Schutzfristen für US-amerikanische Künstler

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - bislang keine Feststellungen dazu getroffen, ob - wie die Klägerin behauptet - das nationale Recht Großbritanniens auch Tonträger schützt, die vor dem 1. Januar 1966 festgelegt wurden, und ob dieser Schutz auf Tonträger amerikanischer Hersteller ausgedehnt worden ist, die in den USA veröffentlicht worden sind (vgl. dazu auch OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 708 f. und GRUR-RR 2001, 73, 78 f.).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Da diese Annahme fehlerhaft ist, liegt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vor, die im Wege einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung zu schließen ist (vgl. dazu BGHZ 179, 27 Tz. 19 ff.).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91

    "Beatles"; Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Die Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens reicht nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift (vgl. BGHZ 123, 356 - Beatles; 125, 382, 386 - Rolling Stones; vgl. weiter Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vor §§ 120 ff. UrhG Rdn. 95; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 9; Schack, JZ 1994, 360, 363).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Die Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens reicht nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift (vgl. BGHZ 123, 356 - Beatles; 125, 382, 386 - Rolling Stones; vgl. weiter Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vor §§ 120 ff. UrhG Rdn. 95; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 9; Schack, JZ 1994, 360, 363).
  • OLG Hamburg, 29.04.1999 - 3 U 250/98

    Frank Sinatra

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - bislang keine Feststellungen dazu getroffen, ob - wie die Klägerin behauptet - das nationale Recht Großbritanniens auch Tonträger schützt, die vor dem 1. Januar 1966 festgelegt wurden, und ob dieser Schutz auf Tonträger amerikanischer Hersteller ausgedehnt worden ist, die in den USA veröffentlicht worden sind (vgl. dazu auch OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 708 f. und GRUR-RR 2001, 73, 78 f.).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, auch wenn er Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II; BGH, GRUR 2014, 559 Rn. 57 - Tarzan).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG weder darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II), noch darauf, ob der Schutzgegenstand in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, überhaupt jemals geschützt gewesen ist.

    Vielmehr kommen dem Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts die nach § 137f Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG anzuwendenden Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes in der seit dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung zugute, wenn der von ihm für einen bestimmten Schutzgegenstand beanspruchte (Urheber-)Rechtsschutz am 1. Juli 1995 zumindest in einem der Mitgliedstaaten bestanden hat (BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 24 - Tonträger aus Drittstaaten II; GRUR 2014, 559 Rn. 58 - Tarzan).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Beim Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke ist eine richterliche Rechtsfortbildung jedoch verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie vom Gesetzgeber stillschweigend gebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, ZUM 2010, 429 Rn. 22 - PC III, mwN).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 49/13

    Tarzan - Urheberrechtsschutz: Folgen der Verlängerung der urheberrechtlichen

    Vielmehr gilt diese Schutzfrist nur in dem Mitgliedstaat, der von der Möglichkeit, eine längere Schutzfrist beizubehalten, Gebrauch gemacht hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Die Vorschrift des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, der Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 UrhG nicht darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Ferner ist es unerheblich, ob das Werk in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, zu keiner Zeit geschützt war; entscheidend ist allein, dass das Werk am 1. Juli 1995 zumindest in einem der Mitgliedstaaten geschützt war (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 20 bis 25 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 14 bis 22 - Tonträger aus Drittstaaten II).

  • LG Köln, 01.06.2017 - 14 O 141/15

    Schutzfristen - Aufleben bei Riefenstahl-Standfotos

    Aus diesem Grunde wäre der Schutz der Lichtbilder selbst dann gegeben gewesen, wenn sie in Deutschland zu keiner Zeit geschützt waren (vergleiche etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04 - Bob Dylan, unter Verweis auf EuGH GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon).
  • OLG Rostock, 06.07.2011 - 2 U 38/03

    Urheberrechtliche Übergangsregelung für Tonträger aus Drittstaaten:

    Wegen der Begründung im Einzelnen nimmt der Senat Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in dieser Sache vom 07.10.2009 (Az.: I ZR 80/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6475
BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,6475)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - I ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,6475)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - I ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,6475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 284; UWG § 4 Nr. 11
    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften ohne eine Erlaubnis einer deutschen Behörde zum Betreiben einer Internetseite mit dem Angebot u.a. zur Teilnahme an der Sportwette ODDSET; Annahme einer Wiederholungsgefahr bei Verneinung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtswidrig veranstaltetes Glücksspiel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
  • MMR 2010, 547
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD; 175, 238 Tz. 14 - ODDSET, m.w.N.), also nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der 2008 geänderten Fassung (BGBl. I, S. 2949) i.V. mit § 284 StGB und den Vorschriften für das Angebot und die Durchführung von Sportwetten in der gegenwärtig geltenden Fassung.

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Rechtslage in Bayern entschieden und ausführlich begründet (BGHZ 175, 238 Tz. 15 ff. - ODDSET).

    Für Nordrhein-Westfalen gilt nichts anderes (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16; BGHZ 175, 238 Tz. 27 - ODDSET).

    Sie beanstandet das Verhalten der Beklagten zu 1 vielmehr allein wegen des Fehlens einer (deutschen) behördlichen Genehmigung (vgl. BGHZ 175, 238 Tz. 22 - ODDSET).

    Dieser Beurteilung steht - wie der Senat gleichfalls bereits entschieden hat (BGHZ 175, 238 Tz. 25 - ODDSET) - nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Bayern für verfassungswidrig, nicht aber für nichtig erklärt hat (BVerfGE 115, 276 Tz. 146).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Hinsichtlich der die Durchführung von Sportwetten regelnden Vorschriften ist eine etwaige Änderung der Rechtslage durch das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688 = WRP 2006, 562) zu beachten.

    Dieser Beurteilung steht - wie der Senat gleichfalls bereits entschieden hat (BGHZ 175, 238 Tz. 25 - ODDSET) - nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Bayern für verfassungswidrig, nicht aber für nichtig erklärt hat (BVerfGE 115, 276 Tz. 146).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Soweit der Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Für Nordrhein-Westfalen gilt nichts anderes (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16; BGHZ 175, 238 Tz. 27 - ODDSET).
  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Das Berufungsgericht (OLG Köln ZUM 2006, 648) hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es die Beklagte nach dem in der Berufungsinstanz gestellten Antrag der Klägerin verurteilt hat, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie nachfolgend wiedergegeben in der Bundesrepublik Deutschland ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten anzubieten und/oder zu bewerben.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Nichts anderes gilt für den Fall der Erstbegehungsgefahr, wenn sie auf einem Verhalten unter der Geltung früheren Rechts beruht (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 18 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Vor dieser Entscheidung begangene Handlungen der privaten Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht strafbar, auch wenn sie den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (BGH, Urt. v. 16.8.2007 - 4 StR 62/07, WRP 2007, 1363 Tz. 12, 20 f.).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD; 175, 238 Tz. 14 - ODDSET, m.w.N.), also nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der 2008 geänderten Fassung (BGBl. I, S. 2949) i.V. mit § 284 StGB und den Vorschriften für das Angebot und die Durchführung von Sportwetten in der gegenwärtig geltenden Fassung.
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Aus den Grundsätzen zur Berücksichtigung unstreitigen Vorbringens in der Revisionsinstanz (vgl. BGHZ 139, 214, 221; BGH, Urt. v. 21.11.2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130, 1131) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil sie keinen Einfluss auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt haben.
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
    Soweit der Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung

  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    Der Kläger hat sich allerdings auf eine Erstbegehungsgefahr (als einen von der Wiederholungsgefahr gesonderten Streitgegenstand, vergleiche Bornkamm, am angegebenen Ort, § 8 Rn. 1.21; BGH, MMR 2010, 547, TZ. 16 - Internet-Sportwetten vor 2008) nicht berufen.
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist insoweit die Sach- und Rechtslage zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. BGH, Urteile vom 18. November 2010 - I ZR 156/07, juris Rn. 20 ff., 53 - betandwin.com; vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, juris Rn. 12 - Sportwetten im Internet I).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Es kommt im Übrigen noch hinzu, dass zwei unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen, wenn ein Unterlassungsanspruch zum einen auf Wiederholungsgefahr und zum anderen auf Erstbegehungsgefahr gestützt geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429 Rn. 22 = WRP 2006, 584 - Schlankheits-Kapseln; Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 25 - Markenparfümverkäufe; Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, MMR 2010, 547 Rn. 16; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 97; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rn. 2.23l; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 9 Rn. 5 und Kap. 10 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Das etwaige Vorhalten der redaktionellen Anmerkung in den im Internet zugänglichen Altmeldungen, also in einem Online-Archiv, und damit eine Dauerhandlung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, juris Rn. 12) ist dagegen nach Auffassung des Senats vom Antrag der Klägerin nicht erfasst.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    (2) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    (3) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 15 U 73/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei

    Die dadurch begründete Erstbegehungsgefahr nach § 8 Abs. 1 S. 2 UWG - die einen eigenen Streitgegenstand bildet (BGH, GRUR 2006, 429 Rn. 22 - Schlankkapseln; BGH, MMR 2010, 547 Rn. 16 - Internet-Sportwetten vor 2008) - ist jedoch weggefallen.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (2) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (3) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (2) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verstieß das vor dem 28. März 2006 in Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch gegen die Art. 49 und 56 AEUV (BGHZ 175, 238 Rn. 24 - ODDSET; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 77/06, GRUR-RR 2010, 359 Rn. 13 - Sportwetten im Internet).
  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10

    Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet

  • LG Essen, 27.01.2011 - 4 O 457/09

    Schadensersatz des Betreibers einer Sportwettannahme wegen einer

  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - I-2 U 96/07   

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https://dejure.org/2009,4833
OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - I-2 U 96/07 (https://dejure.org/2009,4833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2009 - I-2 U 96/07 (https://dejure.org/2009,4833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2009 - I-2 U 96/07 (https://dejure.org/2009,4833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07

    Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 96/07
    Die Einführung des deutschen Patents 43 18 341 (Klagepatent II) in das Berufungsverfahren stellt eine Klageerweiterung dar (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 6, 47 - Melkautomat; OLG München InstGE 6, 57 - Kassieranlage).

    a) Die Sachdienlichkeit setzt zunächst voraus, dass durch die Mitbehandlung der Klageerweiterung im anhängigen Verfahren ein ansonsten drohender neuer Rechtsstreit zwischen den Parteien vermieden wird (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    b) Für die Anerkennung der Sachdienlichkeit bedarf es darüber hinaus der Feststellung, dass für die Beurteilung der erweiterten Klage der bisherige Streitstoff verwendet werden kann (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    In Patentverletzungsstreitigkeiten fehlt es hieran in aller Regel, wenn der Verletzungsgegenstand zwar derselbe ist, die von Anfang an angegriffene Ausführungsform jedoch aus einem weiteren Patent oder Gebrauchsmuster bekämpft wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

  • BPatG, 08.11.2007 - 2 Ni 59/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 96/07
    Zu den Akten des abgetrennten Verfahrens werden die Anlagen ROKH 1 bis ROKH 20, B&B 5 sowie von der Klägerin nachzureichende Exemplare der Anlagen K 9 bis K 12 sowie ein Exemplar des Nichtigkeitsurteils vom 08.11.2007 (2 Ni 59/05 (EU)) genommen.

    Während des Berufungsverfahrens hat das Bundespatentgericht den deutschen Teil des Klagepatents I mit - nicht rechtskräftigem - Urteil vom 08.11.2007 (2 Ni 59/05 (EU)) für nichtig erklärt.

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 = BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Denn nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung kann ein prozessuales Verhalten, das die eine Gesetzesvorschrift gebietet (Erstreckung der anhängigen Klage auf ein weiteres Patent gemäß § 145 PatG) nicht von vornherein unter Berufung auf eine gleichrangige andere Vorschrift (§ 533 ZPO) wegen mangelnder Sachdienlichkeit unterbunden werden (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

    Solches wäre umso weniger akzeptabel, als die Frage, wann " dieselbe oder eine gleichartige Handlung " vorliegt, im Einzelfall beträchtliche Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen kann, weswegen dem Kläger eine etwaige Fehlbeurteilung im Einzelfall nicht vorwerfbar sein kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 Rn. 53 - Apothekenkommissionierungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 2 U 33/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Denn nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung kann ein prozessuales Verhalten, das die eine Gesetzesvorschrift gebietet (Erstreckung der anhängigen Klage auf ein weiteres Patent gemäß § 145 PatG) nicht von vornherein unter Berufung auf eine gleichrangige andere Vorschrift (§ 533 ZPO) wegen mangelnder Sachdienlichkeit unterbunden werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.09.2009, Az.: I-2 U 96/07 - Apotheken-Kommissionierungssystem).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

    Solches wäre umso weniger akzeptabel, als die Frage, wann "dieselbe oder eine gleichartige Handlung" vorliegt, im Einzelfall ganz beträchtliche Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringt, weswegen dem Kläger eine etwaige Fehlbeurteilung im Einzelfall nicht vorwerfbar sein kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167, Rz. 53 - Apothekenkommissionierungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Das ist in der Regel zu bejahen, wenn mit der Klageerweiterung ein neues Schutzrecht geltend gemacht wird, das dieselbe Erfindung betrifft, mit ihm dieselbe Ausführungsform wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht angegriffen wird und der Kläger im Falle einer gesonderten erstinstanzlichen Klage ernsthaft damit rechnen muss, dass ihm mit gewichtigen Argumenten der Zwang der Klagenkonzentration nach § 145 PatG erfolgreich entgegen gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Kühnen, Handbuch d. Patentverletzung, 10. Aufl., Abschnitt E, Rz. 81).

    Die bestehende Pflicht zur Klagekonzentration, die für die Dauer der Anhängigkeit des Rechtsstreits zu beachten ist und deshalb auch dann eingreift, wenn das weitere Patent für den Verletzungskläger erst während des Berufungsverfahrens über das erste Patent verfügbar wird, muss nicht nur für die Bestimmung dessen, was "sachdienlich" i.S.v. § 533 Nr. 1 ZPO ist, Berücksichtigung finden (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.09.2009, Az.: 2 U 96/07, BeckRS 2009, 29993; OLG München, Urt. v. 18.10.2007, Az.: 6 U 3435/06, BeckRS 2007, 32957), sondern selbstredend auch für die Beantwortung der Frage maßgeblich sein, auf welche Tatsachen die Klageerweiterung gestützt werden darf.

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Das ist in der Regel zu bejahen, wenn mit der Klageerweiterung ein neues Schutzrecht geltend gemacht wird, das dieselbe Erfindung betrifft, mit ihm dieselbe Ausführungsform wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht angegriffen wird und der Kläger im Falle einer gesonderten erstinstanzlichen Klage ernsthaft damit rechnen muss, dass ihm mit gewichtigen Argumenten der Zwang der Klagenkonzentration nach § 145 PatG erfolgreich entgegen gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Kühnen, Handbuch d. Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. E, Rz. 81; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 21/17

    Voraussetzungen einer mittelbaren Patentverletzung

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17

    Abweisung der Patentverletzungsklage betreffend ein Verfahren zur Montage von

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - I-2 W 68/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23282
OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - I-2 W 68/09 (https://dejure.org/2009,23282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2009 - I-2 W 68/09 (https://dejure.org/2009,23282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - I-2 W 68/09 (https://dejure.org/2009,23282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 2 W 21/07

    Patentrecht: Anfechtbarkeit der Geheimhaltungsanordnung bzw. Freigabe eines im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 W 68/09
    Das Rechtsmittel ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186 - Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41 - Schaumstoffherstellung), in der Sache jedoch unbegründet.
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 W 68/09
    Das Rechtsmittel ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186 - Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41 - Schaumstoffherstellung), in der Sache jedoch unbegründet.
  • OLG München, 03.01.2011 - 6 W 2007/10

    Beweissicherung im Patentverletzungsstreit: Unverwertbarkeit des Gutachtens bei

    Insoweit sei auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf InstGE 11, 296 - Kaffeemaschine zu verweisen.
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