Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 26.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - I-20 U 41/09   

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https://dejure.org/2010,4189
OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - I-20 U 41/09 (https://dejure.org/2010,4189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2010 - I-20 U 41/09 (https://dejure.org/2010,4189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2010 - I-20 U 41/09 (https://dejure.org/2010,4189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Zum Verhältnis der GPL zu Markenrechten - xtCommerce

  • Telemedicus

    Zum Verhältnis der GPL zu Markenrechten - xtCommerce

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    GPL gibt keine Befugnis zur Markenbenutzung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung von "xt:Commerce" trotz GPL

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    GPL gibt keine Befugnis zur Nutzung der Marke "xt:Commerce"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenrecht durch GPL Softwarelizenz?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis der GPL zu Markenrechten

  • ifross.org (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis zwischen GPL und Markenrecht

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 467
  • MMR 2011, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Ausgenommen sind lediglich Benutzungen zu rein beschreibenden Zwecken (EuGH, GRUR 2003, 55 Tz. 54 - Arsenal Football Club).

    Die Aufmachung des Zeichens darf nicht den Eindruck aufkommen lassen, es bestehe eine Verbindung zwischen den betroffenen Waren und dem Markeninhaber (EuGH, GRUR 2003, 55 Tz. 56 - Arsenal Football Club).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Denn im Erinnerungsbild treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervor als die Unterschiede (BGH, GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Der Verkehr, der sich auf sein unvollkommenes Erinnerungsbild verlassen muss, achtet nicht auf Einzelheiten (EuGH, WRP 1999, 806, Tz 25, 26 - Lloyd; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn 509).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Ein Zeichen wird markenmäßig verwandt, wenn durch die Art seiner Verwendung - etwa durch die Anbringung auf den Waren oder durch die Verwendung in der Werbung für die Waren oder Dienstleistungen beispielsweise in Katalogen oder im Rahmen eines Internetauftritts - der Verkehr zu der Annahme veranlasst wird, dass eine Verbindung zwischen dem angegriffenen Zeichen und den Waren besteht, die der Dritte vertreibt (BGH, GRUR 2009, 772 Rn. 48 - Augsburger Puppenkiste; EuGH, GRUR 2007, 971 Rdnrn. 16 u. 23 - Céline).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Insbesondere ist es üblich, neben einem auf das Unternehmen hinweisenden Hauptzeichen weitere Marken zur Identifizierung der speziellen einzelnen Artikel einzusetzen (BGH, GRUR 2007, 592, 593 - bodo Blue Night).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Aus Wort- und Bildelementen bestehende Marken werden in aller Regel durch ihr Wortelement geprägt, weil dieses die einfachste Möglichkeit bietet, die Waren zu bezeichnen (BGH, GRUR 1998, 930, 931 - Fläminger).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Für den an englischsprachige Begriffe gewöhnten Computernutzer (BGH, GRUR 1997, 468, 469 - NetCom) beschreibt dieser Bestandteil folglich nur den Einsatzbereich der Software, so dass ihm "X" als der die Software individualisierende, eigentliche Herkunftshinweis erscheint.
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Wer ein Zeichen gebrauchen will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan).
  • KG, 21.12.1999 - 1 W 1578/99

    Voraussetzung der Inanspruchnahme einer Person als Gerichtskostenschuldner im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Eine nicht vollzogene einstweilige Verfügung kann folglich nicht vollstreckt werden (KG, NJW-RR 2000, 1239, 1240); zur Sicherung des Gläubigers ist sie daher ungeeignet.
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Bei der Beschlussverfügung ist das Zustellungserfordernis jedoch Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH, NJW 1993, 1076, 1077; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 929 Rdn. 13).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2012 - 20 U 176/11

    Verletzung einer Gemeinschaftswortmarke durch Bewerbung eines

    Im Streitfall bedarf die Antragsgegnerin keines Nutzungsrechts an der Marke der Antragstellerin, so dass es nicht darauf ankommt, ob eine GPL, wie sie im Streitfall besteht, markenrechtliche Befugnisse gewährt (vgl. Senat GRUR-RR 2010, 467).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6130
OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09 (https://dejure.org/2010,6130)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - 5 U 46/09 (https://dejure.org/2010,6130)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 5 U 46/09 (https://dejure.org/2010,6130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 14 Abs. 5, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "UNIRAK" und der Bezeichnung "UNIQA Financial Opportunities"

  • Justiz Hamburg

    UNIQA Financial Opportunities

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen der Marke UNIRAK und UNIQA Financial Opportunities zur Bezeichnung für einen Investmentfond; Entfallen des Verfügungsgrundes bei langer Dauer des Berufungsverfahrens - UNIQA ...

  • Wolters Kluwer

    "UNIQA Financial Opportunities"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Fortdauer des Verfügungsgrundes bei langer Dauer des Berufungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "UNIQA Financial Opportunities"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Fortdauer des Verfügungsgrundes bei langer Dauer des Berufungsverfahrens

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    "Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens hat unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens der jüngeren mit der älteren Marke Eingang in die Markenrechtsrichtlinie und das Markengesetz gefunden (EuGH, GRUR 1998, GRUR Jahr 1998 Seite 387 = WRP 1998, WRP Jahr 1998 Seite 39 - Sabèl/Puma; BGHZ 131, BGHZ 131 Seite 122 GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 1999, GRUR Jahr 1999 Seite 587 = NJW-RR 1999, NJW-RR Jahr 1999 Seite 1055 = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 = WRP 1999, WRP Jahr 1999 Seite 530 = NJW-RR 1999, NJW-RR Jahr 1999 Seite 1055 = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 = Cefallone).

    Diese Art der Verwechslungsgefahr, die erst zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im Streitfall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (BGHZ 131, 122 [127] = GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont), greift dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGHZ 131, BGHZ 131 Seite 122 [ BGHZ 131 Seite 127 ] = GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 (MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 1999, GRUR Jahr 1999 Seite 587 [ GRUR Jahr 1999 Seite 589 ] = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 - Cefallone; GRUR 2000, GRUR Jahr 2000 Seite 886 [ GRUR Jahr 2000 Seite 887 ] = LM H. 2/2001 § 9 MarkenG Nr. 33 = WRP 2001, WRP Jahr 2001 Seite 37 - Bayer/BeiChem).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    Bei Investmentfonds handelt es sich nicht um Waren des Massenkonsums, wo die Gesamtbevölkerung als angesprochener Verkehrskreis anzusehen ist ( BGH GRUR 2006, 760 Rz.22 - LOTTO ).
  • OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09

    UNIQA Total Return - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    Der Antragsgegnerin war ferner über ihre Prozessbevollmächtigten, die auch die Antragsgegnerinnen in dem Parallelrechtstreit zum Aktz.5 U 33/09 vertreten, bekannt, dass eine andere Kammer des Landgerichts, die Zivilkammer 12, in diesem Parallelrechtsstreit am 3.9.2008 ebenfalls zugunsten der Antragstellerin entschieden hatte.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Zulässigkeit des Angebots von Produkten dritter Versicherungsunternehmen durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    bb) Nach der Rechtsprechung kann eine größere Anzahl eingetragener ähnlicher Drittmarken - unabhängig von deren tatsächlicher Benutzung - ein Indiz für eine originäre Kennzeichnungsschwäche eines Zeichens sein ( grundlegend für das MarkenG : BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions, ablehnend Inger-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., § 14 Rn.361 ).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    Besteht Identität oder Ähnlichkeit zwischen dem prägenden oder selbständig kennzeichnenden Bestandteil einer komplexen Bezeichnung mit einem anderen Zeichen, kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen sein ( EUGH GRUR 2005, 1042 Rn.28 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteser Kreuz ).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    Dabei kann offen bleiben, ob die Meinung des BerGer. zutrifft, der Marke "BIG" und dem entsprechenden Firmenschlagwort fehle jede Unterscheidungskraft, weil das Wort in der Bedeutung von "groß", "dick", "stark", "wichtig" auch dem deutschen Verkehr geläufig sei (vgl. zu einem Eigenschaftswort als Marke: BGH, GRUR 2002, GRUR Jahr 2002 Seite 64 = WRP 2001, WRP Jahr 2001 Seite 1445 [ WRP Jahr 2001 Seite 1446 ] = MarkenR 2001, 408 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    Besteht Identität oder Ähnlichkeit zwischen dem prägenden oder selbständig kennzeichnenden Bestandteil einer komplexen Bezeichnung mit einem anderen Zeichen, kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen sein ( EUGH GRUR 2005, 1042 Rn.28 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteser Kreuz ).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    a) Zu den Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung "BIG" ( GRUR 2002, 542,544 ) Folgendes ausgeführt :.
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09
    Als Vorsilbe kann sie im Sinne von "einförmig", "einheitlich" oder auch "allgemein verwendbar" verstanden werden ( BGH GRUR 66, 495, 497 - UNIPLAST ).
  • OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09

    Lions

    Den Antragsgegnerinnen war ferner über ihre Prozessbevollmächtigten, die auch die Antragsgegnerin in dem Parallelrechtstreit zum Aktz.5 U 46/09 vertreten, bekannt, dass eine andere Kammer des Landgerichts, die Zivilkammer 27, in diesem Parallelrechtsstreit am 4.9.2008 ebenfalls zugunsten der Antragstellerin entschieden hatte.
  • OLG Schleswig, 25.05.2010 - 6 U 19/10
    Den Antragsgegnerinnen war ferner über ihre Prozessbevollmächtigten, die auch die Antragsgegnerin in dem Parallelrechtstreit zum Aktz.5 U 46/09 vertreten, bekannt, dass eine andere Kammer des Landgerichts, die Zivilkammer 27, in diesem Parallelrechtsstreit am 4.9.2008 ebenfalls zugunsten der Antragstellerin entschieden hatte.
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