Rechtsprechung
OLG Hamburg, 02.06.2010 - 5 W 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
§§ 3 Nr. 1, 8 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 8 Abs. 1 Satz 2 AltoelVO
Zur Anwendbarkeit des § 8 AltölVO auf den Vertrieb von Motoröl über das Internet - Justiz Hamburg
§ 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 2 AltölV
Wettbewerbsrecht: Pflicht des Internet-Versandhändlers zum Hinweis an private Endverbraucher auf kostenlose Rückgabemöglichkeit bei gebrauchtem Motorenöl - webshoprecht.de
Pflicht des Internet-Versandhändlers zum Hinweis an private Endverbraucher auf kostenlose Rückgabemöglichkeit bei gebrauchtem Motorenöl
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Beim geschäftsmäßigen Verkauf von Motoröl im Internet muss auf Rücknahme des Altöls bei einer Annahmestelle hingewiesen werden
- JurPC
Geltung der AltölVO für Internethändler
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der AltölVO für Internethändler
- kanzlei.biz
Kein Altölhandel ohne Abgabestelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 11; AltölVO § 8 Abs. 1 S. 2
Geltung der AltölVO für Internethändler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§§ 3 Nr. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 8 Abs. 1 S. 2 AltölVO
Onlinehändler ist verpflichtet, Käufer von Motorenölen auf kostenlose Rückgabemöglichkeit hinzuweisen - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Altölverordnung: Auch Internethändler müssen auf Altölannahmestelle hinweisen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Altölverordnung: Pflicht zur Angabe einer Altölannahmestelle
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Geltung der AltölVO für Internethändler
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Motorenöl im Internetshop
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
§ 4 Nr. 11 UWG; § 8 Abs. 1 S. 2 AltölVO
AltölVO gilt auch für Internet-Händler - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Auch für Internethändler gilt die Altölverordnung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Hinweis auf Rückgabe von Motorenöl muss im Online-Angebot vorliegen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Angebot muss Hinweis auf Rückgabe von gebrauchtem Motorenöl beinhalten
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Angaben beim Verkauf von Motorenölen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Altölverordnung gilt auch für den Internethandel
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Kennen Sie die Altölverordnung?
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Altölentsorgung: Strenge Anforderungen an die Online-Hinweispflicht!
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Onlinehändler: müssen Altöl kostenlos zurücknehmen
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Kurzanmerkung)
Auch Händler im eCommerce müssen auf Altöl-Rücknahme hinweisen! // Was genau schreibt die Altölverordnung vor?
Sonstiges
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Onlinehändlern drohen Abmahnungen wegen Verstoß gegen Altölverordnung (AltölV) // Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblicher Informationspflichtverletzungen nach den Bestimmungen der Altölverordnung im Umlauf [21.11.12]
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.05.2010 - 416 O 62/10
- OLG Hamburg, 02.06.2010 - 5 W 59/10
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 479
- K&R 2010, 747
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98
Abgasemissionen
Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2010 - 5 W 59/10
Zwar ist nicht jeder Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen auch ein Verstoß gegen eine Bestimmung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ( BGH GRUR 2000, 1076 - Abgasemissionen ).
- OLG Celle, 16.06.2016 - 13 U 26/16
Wettbewerbswidrigkeit der Abgabe von Motorölen im Internethandel ohne Angebot …
§ 8 AltölV gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl (Anschluss an OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010, 5 W 59/10; OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 3 U 113/11).a) Bei § 8 AltölV handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. nur OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 W 59/10, juris Rn. 9; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 3 U 113/11, juris Rn. 19, jeweils für § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 3a Rn. 1.215).
b) Die Vorschrift des § 8 AltölV gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl (OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010, a. a. O., juris Rn. 6; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21. Juli 2011, a. a. O., juris Rn. 20).
Die in § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV verwandten Begriffe "Schrifttafeln am Ort des Verkaufs" bzw. in § 8 Abs. 2 AltölV "am Verkaufsort" lassen sich auf den Vertrieb von Motorenölen im Internethandel ohne weiteres übertragen (vgl. nur OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2010, a. a. O., juris Rn. 6).
- OLG Frankfurt, 21.09.2020 - 6 W 99/20
Zur Anwendung von § 8 AltölV auf den Internethandel
a) Bei § 8 AltölV handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 479 - Altölrücknahme im Versandhandel; OLG Bamberg, MMR 2012, 112 - jeweils für § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 3a Rn 1.215).b) Die Vorschrift des § 8 AltölV gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 479 - Altölrücknahme im Versandhandel; OLG Celle, GRUR-RR 2017, 144; OLG Bamberg, MMR 2012, 112).
Die in § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölV verwandten Begriffe "Schrifttafeln am Ort des Verkaufs" bzw. in § 8 Abs. 2 AltölV "am Verkaufsort" lassen sich auf den Vertrieb von Motorenölen im Internethandel ohne Weiteres übertragen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 479 - Altölrücknahme im Versandhandel).
- OLG Bamberg, 21.07.2011 - 3 U 113/11
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zum Hinweis auf die Annahmestellen für Altöle beim …
Es hat sich der Auslegung des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Beschluss vom 02.06.2010 (Aktenzeichen: 5 W 59/10 - veröffentlicht u.a. in GRUR-RR 2010, 479-480) angeschlossen.